ja, viele Strohhalme machen auch eine Windmühle platt
Es gab einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, dass es nicht erlaubt ist, alte Wohnorte an die Gebühreneintreiber weiterzumelden. D.h. wenn du eine Nachzahlung befürchtest und einmal umgezogen bist, dürfte die Forderung illegal sein, da es keine legale Quelle gibt, über die sie die Daten haben dürften ...
Ich habe jetzt einen Widerspruch gegen die Fristsetzung von 4 Wochen eingereicht, da sie den ersten Brief nicht an mich, sondern an meine Eltern geschickt haben. So müssen sie nochmal mahnen, hehe. Da ich erst Mitte des Jahres umgezogen bin, werde ich wohl nur bereit sein, ab dann zu bezahlen. Bin aber erst mal gespannt, ob der Brief ohne Porto zurückkommt ...