Das Drama geht weiter - und ich bin nach Recherche heute und der Meldung vom Kryptaxpert gestern nun wohl mit finaler Strategie am Start, um endlich meine Umsatzsteuervoranmeldung wegzukriegen.
Ich habe mal zusammenkopiert, welche Punkte jetzt für mich Sinn machen. Hierbei dreht sichs um Coins, die bei Auftragsannahme noch nicht gelisted waren, also klassische ICO-Vorbereitungen. Gleiches wird dann für Signatur-Kampagnen und Bounty-Airdrops gelten, da ich dort ja auch Arbeitsleistungen gg Token erbracht habe und gegenteiliges angesichts meiner ja doch klaren gewerblichen Nutzung meines Accounts kaum anders argumentieren könnte.
1. WertbestimmungIch setze jetzt den ICO-Preis in $ an und bilde aus Pre-Sale und Main-Sale Preisen einen Mittelwert. Mit Private Sale Rabatten (die ja nie veröffentlicht werden), dürfte das in Hinblick auf die Mengen eine halbwegs reales Mittel ergeben.
Als Grundlage für dieses Verfahren:
a) Mail 1 meines FA:
„Die Verwendung von Kryptowährungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Bei Zahlung mit einer Kryptowährung bestimmt sich das Entgelt beim Leistenden grundsätzlich nach dem Gegenwert in der Währung des Mitgliedsstaates, in dem die Leistung erfolgt und zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Leistung ausgeführt wird.
Die Umrechnung soll zum letzten veröffentlichten Verkaufskurs erfolgen (z. B. auf entsprechenden Umrechnungsportalen im Internet). Sie als Unternehmer haben dies zu dokumentieren.“
b) Mail 2 meines FA:
„In Ergänzung an die Ausführungen in der Email vom 16.11.2018 (vorletzter Satz des ersten Abschnitts) teile ich Ihnen mit, dass sich die für die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage maßgebende Entgelthöhe für den leistenden Unternehmer anhand des zum Leistungszeitpunkt zuletzt veröffentlichten Umrechnungskurs der jeweiligen Währung bestimmt, s. auch § 16 Absatz 6 Umsatzsteuergesetz. Den leistenden Unternehmer trifft die entsprechende Dokumentationspflicht.
c) Mail 3 meines FA:
„... unverbindlich teile ich Ihnen zu Ihrer letzte Email mit, dass sich m.E. die Bemessungsgrundlage in Höhe aus dem von Ihnen unter Punkt 1 genannten Wert ergibt.“
0. Mit meiner Übersetzung für ein Unternehmen helfe ich bei der
Vorbereitung des Tokenverkaufs.
1. Das Unternehmen, für das ich übersetzt habe, führt seinen
Tokenverkauf durch (Token = Währung) zu einem Preis von z. B. US-$ 0,10
pro Token durch. (Preis 1, Token noch nicht in meinem Besitz -->
Zuflussprinzip nicht gegeben)
https://bitcointalksearch.org/topic/m.491224084) Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Hedqvist. Kling quasi wie von meinem FA. Wahrscheinlich ist das auch die rechtliche Grundlage.
„Beim Erhalt von Kryptowährungen als Zahlungsmittel bestimmt sich die für die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage maßgebende Entgelthöhe für den leistenden Unternehmer anhand des zum Leistungszeitpunkt zuletzt veröffentlichten Umrechnungskurses der jeweiligen Kryptowährung. Den leistenden Unternehmer trifft die entsprechende Dokumentationspflicht.“
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/besteuerungsfragen-zu-bitcoin-ethereum-und-andere-kryptowaehrungen.aspx ICO-Preis, ggf. mit Verrechnung von Boni
5) Antwort vom Kryptaxpert aus dem Steuerfaden
„Ich neige auch eher zu der Auffassung des Finanzamts, also dem ICO Wert des Bounties, da die Leistung im Hinblick auf den ICO erbracht wird.“
https://bitcointalksearch.org/topic/m.493836482. UmsatzsteuerIch hatte IST-Versteuerung
beim FA beantragt. Die Umsatzsteuer wird also erst dann fällig, wenn die Dinger in meinem Wallet eingehen. Da die meisten Projekte aus dem Nicht-EU- und EU-Ausland kommen, fällt die weg. Für die EKSt-Erklärung werden die Summen dann natürlich wieder relevant.
Hätte ich ein Projekt aus dem EU-Ausland gehabt, hätte ich mir von denen die VAT-Nummern (value added tax) besorgen müssen. Das hätte schwierig werden können, weil die sich ggf. hätten querstellen können. Zum Glück hatte ich bisher bei keinem Projekt das Problem.
3. Umrechnung $ in € laut BMF-Tabelle
, die monatliche Kurse zur Berechnung der Umsatzsteuer für Einkommen aus Fremdwährungen bereitstellt.
„Ist dem leistenden Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet (§ 20), so sind die Entgelte nach den Durchschnittskursen des Monats umzurechnen, in dem sie vereinnahmt werden.“
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/Umsatzsteuer_Umrechnungskurse/umsatzsteuer_umrechnungskurse.htmlDamit hab ich den Kram dann für die Umsatzsteuer angezeigt, die ja glücklicherweise nicht das Problem ist. Wenn dann aber spätestens im Februar 2020 die EKSt-Erklärung dran ist und bis dahin der Bulle nicht noch ins Traben gekommen ist, wirds übel.
Ist zwar hart, dass alles so zu sehen, aber es macht so alles am meisten Sinn. Ich muss dem wohl einfach ins Auge sehen und hoffen, dass ich bei einer mgl. Prüfung die Pre-Sale Boni als preisrelevant geltend machen kann. Trotzdem wirds teuer, vor allem wegen dieses einen Shitcoins, der hat mir fast ein Drittel der nominalen Honorare eingebrockt hat.
Ich fang dann wohl besser an, die Bountyauszahlungen für nicht aussichtsreiche Projekte abzulehnen, bei denen ich eine relativ hohe nominale Beträge erwarte. Nach diesem Schema muss ich mir 3x und ggf. auch nach getaner Arbeit und angesichts der Projektentwicklung kurz vor Auszahlung des Bounty überlegen, ob ich glaube, dass mir der Verkauf der Token bzw. die Projektentwickung zumindest die Steuer wieder einbringen würde.
Aktuell würde ich das bei keinem Projekt hinbekommen.