Was ich machen kann ist 2. die Einrichtung, sicherung und verwahrung. Wobei Ich das nicht für den Kunden mache sondern ein Workshop.
Ich mit Laptop und Beamer im Hintergrund, der Kunde mit eigenem Laptop und mir gegenüber macht alles nach und lernt die Schritte.
Soweit die Idee. Also findet das ganze als Workshop mit Schritt für Schritt Anleitung statt. Ich mache also nichts für meinen Kunden.
Der Kunde macht es selber mit meiner unterstützung.
Zur Absicherung brauche ich nur einen Vertrag über das Angebot und den Ablauf des Workshops.
Recht haben und Recht bekommen sind stets zwei Paar Schuhe.
Formal ist nichts daran auszusetzen, dass du eine Individualschulung anbietest, die den Kunden in die Lage versetzt, seine Wallet selbst einzurichten.
Auch ein Vertrag, der dich für den Fall absichert, dass der Kunde deine Schritte nicht korrekt befolgt, ist sicherlich durchsetzbar.
Ich sehe das Problem eher darin, dass der Kunde den eventuellen Verlust seiner Bitcoins auf einen Beratungsfehler schieben könnte.
D.h., im konkreten Fall sähe das also so aus:
1. du machst den Workshop
2. der Kunde richtet seine Wallet selbst ein
3. der Kunde überweist sich Bitcoins auf seine nach deiner Anleitung eingerichtete Wallet
4. jetzt stellt sich heraus, dass dem Kunden ein Fehler bei der Einrichtung der Wallet unterlaufen ist (er hat sich z.B. die Seed oder das Passwort nicht gemerkt) und er kommt nicht mehr an seine Bitcoins
Der Kunde könnte nun versuchen, dich auf Schadensersatz zu verklagen, weil du ihm nicht gesagt hast, dass er das Passwort aufbewahren muss.
Der Nachweis, dass du ihn darauf
vor Überweisung der Bitcoins hingewiesen hast, ist für dich schwer zu führen.
Natürlich kannst du das ganze schriftlich dokumentieren, indem du dir vorher ein Dokument gegenzeichnen lässt, in dem der Hinweis auf die Notwendigkeit des Passworts deutlich wird.
Aber es gibt sicherlich noch andere Wege, wie das schief gehen kann.
Du müsstest dich individualvertraglich konkret für jede Möglichkeit absichern, wie ein Fehler passieren könnte, um vollständig aus der Haftung zu sein.
Ein solches Dokument ist dann wahrscheinlich schon inhaltsgleich mit einem Buch über die Einrichtung einer Wallet
Da du unmöglich wissen kannst, welche Fehlerquellen möglicherweise existieren, wirst du aber eine pauschalere Absicherung wollen.
Eine solche pauschale Absicherung ist aber immer angreifbar.
Eine Versicherung gegen Beratungsfehler könnte da helfen, aber ich kenne keinen Anbieter, der eine solche Versicherung für Beratungen zum Thema Bitcoin bieten würde. Du kannst gegenüber einer Versicherung auch keine besondere Sachkunde nachweisen, bist kein Sachverständiger oder spezifisch ausgebildeter Meisterbetrieb oder dergleichen.
In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass du keine Versicherung finden wirst, die dich gegen einen solchen Fall absichert.
Wenn also ein Kunde eventuell einen Millionenschaden hat, weil seine Bitcoins "to da moon" gehen und er feststellt, dass er nicht mehr rankommt, hast du einen Prozess mit einem erheblichen Streitwert vor dir.
Alleine die Gerichtskosten können da in die zehntausende oder hunderttausende gehen.
Das Geld müsstest du im Prozess vorstrecken.
Ich will hier nicht immer den Miesmacher spielen und i.d.R. wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Ich hielte es aber auch für unverantwortlich, dich nicht auf die möglichen Folgen deiner Tätigkeit hinzuweisen.
Über die Wahrscheinlichkeit, dass du jemals einen solchen Streitfall haben willst, kann und will ich nicht spekulieren.
Also wenn ich einen passenden Vertrag hätte und die Versicherung. Wie stehen die Chancen das ich das doch noch machen könnte?
Da bleib' ich einfach mal beim guten alten Anwalts-Bonmot: "Kommt drauf an..."
P.S.: natürlich gäbe es z.B. die Möglichkeit, dass du die gesamte Schulung filmst (mit Zustimmung des Kunden natürlich), die Aufnahme aufbewahrst, und dir gegenzeichnen lässt, dass der Kunde der Auswertung des Films im Streitfall zustimmt o.ä.
Ich glaube aber, dass das die meisten Kunden abschrecken würde.