Hallo
Die Frage mag erstmal komisch klingen, aber lasst mich erklären, was ich damit meine
Also, da wo ich herkomme gelten folgende Gesetze: die Kryptowährungsgewinne unterliegen der Kapitalertragssteuer und müssen mit 26% versteuert werden. Was aber, wenn die Kryptowährung nicht in € umgetauscht wird? Zählt das immer noch als Kapitalertragssteuer?
Ein Beispiel: ich bekomme durch Lending 15% APY in USDT. Jetzt tausche ich diese gegen Gutscheine ein. Ergo ich habe nie wirklich Gewinne (also €) auf meinem Konto, nur USDT und anschließend einen Gutschein. Auf was zahle ich dann Steuern?
Szenario 2 (noch komplizierter): ich habe eine App für Kryptowährungen mit einer Debitkarte. Ich kann von meinem lokalen Bankkonto auf ein virtuelles Auslandskonto überweisen und bekomme somit mein Geld vom lokalen Bankkonto auf die App und kann meine Karte damit aufladen (oder Krypto kaufen, oder what ever). Ausländische Konten muss ich bei der Steuererklärung nur angeben, wenn entweder der Höchstbestand von 15.000€ überschritten wurde, oder der Jahresdurchschnitt über 5.000€ auf dem Konto ist. Wenn ich die Gewinne aus Beispiel 1 an diese App sende, dort meine USDT in € umtausche, aber nicht über die durchschnittlichen 5.000€ bzw. Höchstbestand über 15.000€ komme, muss ich es nicht angeben, habe aber Gewinne aus der Kryptowelt in € gemacht. Doch da ich das Konto nicht angeben muss, muss ich die Gewinne auch nicht versteuern.
Habe ich da einen Denkfehler in meiner Logik?
Nur rein hypothetische Frage, deshalb auch in Spekulation (fand außer Off-Topic keinen geeigneten Faden für diese Frage).
Vielen Dank für eure Antworten