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Topic: Stabiles und absolut zuverlaessiges IPTV Angebot - page 2. (Read 14620 times)

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Was soll ich sagen, somit sind sämtliche Banker im Unrecht, weil Sie mir alle sagen ich solle aufpassen wenn ich die BTCs zu Euros machen will, aber am Ende ist es mir auch relativ egal was wer wie und wo macht.
legendary
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sicher ist, wenn Du Dir Cash einsackst für Coins, dann fangen wir zum ersten mal mit Steuerhinterziehung an

Aha, Bitcoins gegen Bargeld ist also Steuerhinterziehung... Also ich weiß ja, dass die Banker es lieber haben, wenn wir alle nurnoch mit Giralgeld zu tun haben statt mit Bargeld, aber dass die es jetzt schon nötig haben unwissende Bürger mit Falschinformationen zu versorgen und in Foren zu schicken um eine bessere Verbreitung dieser zu erreichen, war mir neu.

Richtig ist natürlich, dass das Verkaufen von Bitcoins gegen Bargeld völlig legal und legitim ist. Und zwar in unbegrenzter Höhe. Dabei können dann Steuern anfallen, müssen aber nicht. Falls welche anfallen würden, dann wäre ein nichtmelden und nichtzahlen dieser Steuern Steuerhinterziehung. Das ganze hat aber nichts mit dem Bargeld an sich zu tun, sondern ist bei jedem Verkauf von Coins der Fall.

die Faucet Seiten sind nach deutschem Recht illegales Glücksspiel

Ich weiß ja nicht welche Faucet-Seiten du so kennst, aber auf keiner, die ich bisher gesehen habe, musste der spieler einen nicht unerheblichen Einsatz leisten. Faucet seiten sind also nach deutschem Recht garkeine Glücksspiele, daher können Faucet seiten also gar kein Illegales Glücksspiel betreiben und somit macht der der Teilnehmer auch nicht der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel schuldig.

Richtig wäre, dass Faucets kein Problem darstellen solange der Teilnehmer ohne Einsatz mitspielen kann, was ja der Sinn und Zweck von Faucets ist - kleine Menge BTC an Neulinge zu verteilen.

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Frag mal einen Banker der wird Dir das mit der Geldwäsche erklären, ich hab im Umfeld einige Banker sitzen, die mir genau gesagt haben was ich machen soll mit den Coins, sicher ist, wenn Du Dir Cash einsackst für Coins, dann fangen wir zum ersten mal mit Steuerhinterziehung an, die Faucet Seiten sind nach deutschem Recht illegales Glücksspiel ebenso wie die BTC Casinos, solange Du die Coins auf deinem Wallet hast alles kein Ding, sobald Du Dir das Zeugs auszahlen lässt dann musst Du das als Einnahmen bei der Steuer angeben und dann geht es los.  Sorry aber Steuerhinterziehung und Geldwäsche ist doch deutlich härter anzusehen als sich den Himmel per stream anzuschauen
legendary
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..in einem Cafe bei einem Treffen mal eben 100 BTC gegen Cash über den Tisch schieben ist Geldwäsche , also auch illegal,..
Wie kommst Du denn auf sowas?
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Nicht böse sein, aber etliche andere Dinge die wir hier machen sind deutlich illegaler, in einem Cafe bei einem Treffen mal eben 100 BTC gegen Cash über den Tisch schieben ist Geldwäsche , also auch illegal, das gesamte BTC Geschäft ist eine Grauzone.
sr. member
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Finde es unmöglich, dass man hier seitens der Moderation dem illegalem treiben nicht ein Ende setzt!?
Ich habe den Beitrag schon mehrfach gemeldet und rechtlich ist es so, dass bitcointalk.org ab Kenntniss haftet... 
hero member
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Nochmal Thema legal:

Ich schreibe S*y so: Sky

Ein Schelm der böses dabei denkt!
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Das ich für Multiroom mehr zahlen muss ist mir schon klar, hab Dir eine PM geschickt, vlt sendest Du mir ein Angebot
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Full HD Lossless seit dieser Woche zugefuegt und kann nun als Upgrade fuer 5 Euro pro Monat zugebucht werden!

Was ist Full HD Lossless und was ist daran so besonderes und warum ist das bei uns so einzigartig?

Wir bieten als wohl einer der wenigen, wenn nicht einzigen Anbieter Full HD Lossless 1:1 vom Sat an. Das heisst alle Sportevents kommen bei uns in diesem Paket in der selben Quality wie direkt vom Sat. Kein Verlust durch encoding (daher Lossless), volle Bandbreite beim Video und Ton (Dolby Digital 5.1 sofern vom Broadcaster ausgestrahlt)

Weiterhin auch die gaengigen Privaten wie Sat.1, ProSieben, RTL, RTL2, Vox und viele mehr sowie die besten Sender aus Film, Serie und Dokumentation in feinstem Full HD was es auf dem Markt gibt!

Durch den winzigen Mehrpreis von 5 Euro wird der ca. 3 mal so hohe Bandbreitenverbrauch gedeckt.

Minimum sind beim Benutzer 16.000er Leitung erforderlich, mehr ist immer besser da die gekaufte Bandbreite beim ISP selten auch die volle Leistung anbietet (daher bei allen Anbietern immer der nette Zusatz "bis zu X Mbit/s)
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Folgende Infos muss ich haben, gehen die Stremas und das VOD in Kodi ?  Ist Mehrfachnutzung mit einer IP möglich ? Das sind die wichtigsten Fragen bei solchen Angeboten.

Legal Illegal ? Das sollte wohl klar sein
Unser Angebot funktioniert weltweit auf jeder Hardware und allen Playern, die m3u Input verarbeiten koennen. Darunter fallen unter anderen: Alle MAG Boxen, alle Kodi Versionen auf egal welcher Hardware, ausserdem alle Linux Boxen mit oder ohne Enigma, als Beispiel Gigablue, Dreambox, Starlive, Mediastar und viele mehr, alle Amazon Geraete wie Fire TV Stick, Box, Tablet usw. Genauso auf Apps direkt am Smart TV, auf Mobilen Geraeten wie Handy, Tablets - ja praktisch einfach ueberall. Selbstredend kommt unser Angebot inklusive eigenem EPG sowie der Sender Logo zu allen Programmen.
Steht da zuviel Text im Startpost, dass es vom gesamten Lesen abschreckt? Ich dachte eigentlich, je mehr ich reinschreib, umso weniger Fragen bleiben offen...

Und zum 2. - denk kurz nach, dann schliesst sich das doch wohl logisch aus. Wer Multiroom braucht bekommt einen Sonderpreis, aber logischerweise ist das nicht umsonst.
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Folgende Infos muss ich haben, gehen die Stremas und das VOD in Kodi ?  Ist Mehrfachnutzung mit einer IP möglich ? Das sind die wichtigsten Fragen bei solchen Angeboten.

Legal Illegal ? Das sollte wohl klar sein
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da hast du leider nur kopiert was dir gefällt denn da steht auch:

Quote
Das EuGH-Urteil stellt keinen Freibrief für die Nutzung rechtswidriger Streaming-Angebote wie kinox.to & Co. dar. Auch wenn wir der Auffassung sind, dass das bloße Ansehen dieser Streams keine Urheberrechtsverletzung darstellt: die Rechtslage ist und bleibt umstritten.

Das einrichten einer dedizierten infrastruktur um abos (und das tut ihr ja) zu verkaufen für eine diesntleistung die ihr in diesem umfang gar nicht anbieten dürft ist etwas anderes als auf kino.tx oder sonst wo einen stream zu schauen.

ich will wissen was serversetitig verwendet wird, nicht clientseitig. also was wird benutzt um die clients zu versorgen.
Verstehendes Lesen ist nicht jedermanns Sache wie mir scheint, in mehrfacher Hinsicht. Ich bat dich nun 2 mal bereits, OT Geschwurbel ueber irgendwelche Rechtsfragen in einem eigenen, Themenbezogenen Topic zu diskuttieren. Weiterhin, du zitierst sogar selber was ich schrieb - und genau was die Anwaelte dort in ihrer Rechtsauffassung nach Aktenlage auch feststellen...ich habs mal dezent in DEINEM Zitat hervorgehoben. Also entweder du bist ein Troll, oder etwas begriffstutzig. Was auch immer von beidem, ich wuerde dich bitten, anderweitig deine "Weisheiten" kund zutun.
Ach und noch zu guter Letzt mit auf dem Weg fuer dich: Fuer den NUTZER ist es vollkommen irrelevant, was wir zur Bereitstellung der Streams nutzen, denn das aendert an der besagten Grauzonen Rechtslage aus Nutzersicht genau NULL. Das Gelesene verstehen, bitte. Danke.
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www.explorerz.top
Steht eigentlich im Starter, du brauchst einen m3u Player und bekommst dann dafuer den Zugang entweder via Playlist oder als Portal falls es eine MAG ist.

Zu deinem Quote, das ist lediglich eine Mutmassung, wie du hier auf einer Anwaltseite klar lesen kannst:

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/nach-eugh-urteil-sind-jetzt-alle-streaming-seiten-legal-53574/

Quote
Das könnte im Umkehrschluss bedeuten, dass der EuGH in den Fällen, in denen der Betreiber einer Internetseite, die Streaming-Inhalte anbietet, nicht die Einwilligung der Rechteinhaber eingeholt hat (es sich also um rechtswidrige Streams handelt), die berechtigten Interessen des Urhebers nicht als gewahrt ansieht und normale Verwertung des Werkes beeinträchtigt ist. Dies hätte zur Folge, dass das Ansehen eines rechtswidrigen Streams dem Drei-Stufen-Test nicht standhielte, sodass die Schranke des § 44a UrhG nicht eingreifen und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen würde. Ob der EuGH dies ausdrücken wollte, kann jedoch nur gemutmaßt werden. Es bleibt daher abzuwarten, bis der EuGH die Gelegenheit hat, über die urheberrechtliche Bewertung beim Ansehen rechtswidriger Streams zu entscheiden.

Und nun bitte, letztmalig: Wer interesse hat sich mit gleichgesinnten Rechtsexperten auszutauschen, soll das doch bitte in einem eigenen Topic zu genau diesen Thema. Danke!

da hast du leider nur kopiert was dir gefällt denn da steht auch:

Quote
Das EuGH-Urteil stellt keinen Freibrief für die Nutzung rechtswidriger Streaming-Angebote wie kinox.to & Co. dar. Auch wenn wir der Auffassung sind, dass das bloße Ansehen dieser Streams keine Urheberrechtsverletzung darstellt: die Rechtslage ist und bleibt umstritten.

Das einrichten einer dedizierten infrastruktur um abos (und das tut ihr ja) zu verkaufen für eine diesntleistung die ihr in diesem umfang gar nicht anbieten dürft ist etwas anderes als auf kino.tx oder sonst wo einen stream zu schauen.

ich will wissen was serversetitig verwendet wird, nicht clientseitig. also was wird benutzt um die clients zu versorgen.
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Steht eigentlich im Starter, du brauchst einen m3u Player und bekommst dann dafuer den Zugang entweder via Playlist oder als Portal falls es eine MAG ist.

Zu deinem Quote, das ist lediglich eine Mutmassung, wie du hier auf einer Anwaltseite klar lesen kannst:

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/nach-eugh-urteil-sind-jetzt-alle-streaming-seiten-legal-53574/

Quote
Das könnte im Umkehrschluss bedeuten, dass der EuGH in den Fällen, in denen der Betreiber einer Internetseite, die Streaming-Inhalte anbietet, nicht die Einwilligung der Rechteinhaber eingeholt hat (es sich also um rechtswidrige Streams handelt), die berechtigten Interessen des Urhebers nicht als gewahrt ansieht und normale Verwertung des Werkes beeinträchtigt ist. Dies hätte zur Folge, dass das Ansehen eines rechtswidrigen Streams dem Drei-Stufen-Test nicht standhielte, sodass die Schranke des § 44a UrhG nicht eingreifen und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen würde. Ob der EuGH dies ausdrücken wollte, kann jedoch nur gemutmaßt werden. Es bleibt daher abzuwarten, bis der EuGH die Gelegenheit hat, über die urheberrechtliche Bewertung beim Ansehen rechtswidriger Streams zu entscheiden.

Und nun bitte, letztmalig: Wer interesse hat sich mit gleichgesinnten Rechtsexperten auszutauschen, soll das doch bitte in einem eigenen Topic zu genau diesen Thema. Danke!
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www.explorerz.top
Ich glaub nicht, dass es sich hier um ein Juristen oder Anwalts Forum handelt, daher sind doch solche Dinge wie legal, illegal, mirdochegal - kaum wert, diskuttiert zu werden. Fakt ist, dass das Nutzen von Streaming Angeboten bisher nach recht neuem Urteil des EGH NICHT illegal ist, von daher eruebrigt sich doch jede weitere Diskussion zu diesem Thema.

Wer gerne darueber fachsimpeln moechte, kann das doch bitte in einem Seitenthema oder in einem Juristenforum und ist gebeten, ein eigenen Topic zu eroeffnen.

Zum Thema "ich habe immer Angst, mich in fremden Foren anzumelden, die keine eigene Maildomain haben" - die meisten Grundinfo befinden sich auch auf Facebook. Natuerlich muss man sich auch auf Facebook anmelden, wenn man dort lesen will...Ausserdem sind eigentlich alle wichtigen Info bereits hier genannt. Sollte euch, die ihr da Angst vor fremden Foren habt, etwas an den Details fehlen, kann ich auch hier diese Info vorab zukommen lassen. Einfach Fragen, keine Scheu.

Es wuerde mich freuen, wenn es Rueckmeldungen von Interessierten gibt. Nicht Interessierte, immer aengstliche und permanent Schwarzmaler wuerde ich bitten, Ihre Panik Fantasien doch wo anders auszuleben. Grosse Worte wie "mit Sicherheit" oder "mit ganz grosser Sicherheit" sind bei solchen Themen immer ein Dorn im Auge. Es gibt zwischen Schwarz und Weiss naemlich immer noch die Grauzone, nicht alles ist nur Schwarz oder Weiss im Leben!

Danke. Smiley

Du hast es gebracht also kann ich mir die antwort nicht verkneifen:

Quote
Es bleibt also dabei: Wer privat oder geschäftlich offensichtlich rechtswidrige Inhalte konsumiert oder sie rechtswidrig beschafft, kann sich nicht auf § 44 a Nr. 2 UrhG berufen. Das Streaming dieser illegalen oder illegal erlangten Quellen – seien es Filme oder Serien im Internet – verstößt gegen das Urheberrecht.

Abgesehen davon wie man jetzt das material bekommt, kannst du sagen über welche infrastruktur die streams serverseitig zu verfügung gestellt werden, also was eingesetzt wird?
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Ich glaub nicht, dass es sich hier um ein Juristen oder Anwalts Forum handelt, daher sind doch solche Dinge wie legal, illegal, mirdochegal - kaum wert, diskuttiert zu werden. Fakt ist, dass das Nutzen von Streaming Angeboten bisher nach recht neuem Urteil des EGH NICHT illegal ist, von daher eruebrigt sich doch jede weitere Diskussion zu diesem Thema.

Wer gerne darueber fachsimpeln moechte, kann das doch bitte in einem Seitenthema oder in einem Juristenforum und ist gebeten, ein eigenen Topic zu eroeffnen.

Zum Thema "ich habe immer Angst, mich in fremden Foren anzumelden, die keine eigene Maildomain haben" - die meisten Grundinfo befinden sich auch auf Facebook. Natuerlich muss man sich auch auf Facebook anmelden, wenn man dort lesen will...Ausserdem sind eigentlich alle wichtigen Info bereits hier genannt. Sollte euch, die ihr da Angst vor fremden Foren habt, etwas an den Details fehlen, kann ich auch hier diese Info vorab zukommen lassen. Einfach Fragen, keine Scheu.

Es wuerde mich freuen, wenn es Rueckmeldungen von Interessierten gibt. Nicht Interessierte, immer aengstliche und permanent Schwarzmaler wuerde ich bitten, Ihre Panik Fantasien doch wo anders auszuleben. Grosse Worte wie "mit Sicherheit" oder "mit ganz grosser Sicherheit" sind bei solchen Themen immer ein Dorn im Auge. Es gibt zwischen Schwarz und Weiss naemlich immer noch die Grauzone, nicht alles ist nur Schwarz oder Weiss im Leben!

Danke. Smiley
qwk
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Shitcoin Minimalist
Sky Empfangen ohne es von Sky direkt zu erhalten ist mit Sicherheit nicht legal und mit ganz großer Sicherheit auch nicht das Streamen von Sky.

Fragt mal Papa Google was er von "Cardsharing legal" hält ..
Das haben wir hier schon ausführlich diskutiert:
https://bitcointalksearch.org/topic/fast-iptv-watch-400-tv-channels-1400482

TLDR; es ist nicht eindeutig illegal, insbesondere, weil es sich eben wohl nicht um Cardsharing handelt.
Ganz legal ist es aber auch irgendwie nicht Roll Eyes
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Sky Empfangen ohne es von Sky direkt zu erhalten ist mit Sicherheit nicht legal und mit ganz großer Sicherheit auch nicht das Streamen von Sky.

Fragt mal Papa Google was er von "Cardsharing legal" hält ..
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Es fühlt sich immer etwas merkwürdig für mich an, wenn ich mich irgendwo vorab registrieren muss, um an Grundinformationen eines Angebots zu gelangen.
Die vBulletin Startseite und Kontaktdressen wie [email protected] trägt leider auch nicht gerade zur Verbessung meines Gefühls bei.


Ohne registrierung in eurem forum ist leider nichts in Erfahrung zu bringen.

D.h. für mich erstmal vorsicht geboten. Es scheint mir nicht professionel bzw evtl. Sogar illegal zu sein.
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Es fühlt sich immer etwas merkwürdig für mich an, wenn ich mich irgendwo vorab registrieren muss, um an Grundinformationen eines Angebots zu gelangen.
Die vBulletin Startseite und Kontaktdressen wie [email protected] trägt leider auch nicht gerade zur Verbessung meines Gefühls bei.
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