Eine Webseite ist im Zweifelsfall auch "jemand". Die Tatsache, dass du die betreffende Person nicht kennst, über ihren Aufenthaltsort nicht bescheid weißt und vielleicht auch sonst nichts benennen könntest, was zur Identifizierung beitragen könnte, ändert für die steuerliche Betrachtung zunächst einmal nichts.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Weil:
1) Wenn ich die betreffende Person nicht kenne, dann kann man doch wohl nicht von freier Verfügungsgewalt sprechen.
2) Wenn ich dort keine Unterschrift hinterlegt habe und auch keinen Vertrag eingegangen bin und auf der Webseite auch nicht explizit ein Zahlungsversprechen gegeben wird, wie soll man dann rechtlich davon ausgehen, dass dies ein Zahlungsversprechen ist?
3) Wenn die Rechtssprechung da tatsächlich keinen Unterschied macht, dann wäre das ein riesen Steuerschlupfloch, da sich jeder eine beliebige anonyme Webseite aufsetzen könnte, und beliebig Steuern sparen könnte.
1. Herr X kauft 2012 100 BTC für 1000 USD
2. Herr X verkauft 2013 40 BTC für 40.000 MtGox-USD
3. Herr X verkauft 2013 60 BTC für 60.000 "echte" USD
Frage: Welche Summe muss Herr X versteuern?
a) 100.000 - 1000 = 99000 USD?
b) 60.000 - 1000 = 59000 USD?
c) 60.000 - 40.000 - 1000 = 19000 USD?
a) ist im Zweifelsfall die sicherste Antwort, aber sicher unbefriedigend
b) ist wahnsinnig schwierig zu begründen, aber vielleicht nicht undenkbar
c) ergibt offensichtlich keinen Sinn, warum sollte der entgangene Gewinn als Verlust angerechnet werden können?
Ich tendiere dazu, b) als unmöglich anzusehen, weil Gox im Jahr 2013 eben eindeutig noch nicht pleite war.
Aber da der Handel erst im Dezember stattgefunden hat und Auzahlungen bei Mt.Gox ca. 3 Monate dauern, gab es in 2013 noch keine freie Verfügungsgewalt über diese virtuellen mtgox-USD. Daher ist dieser Handel auch nicht 2013 als Gewinn anzurechnen.
Aber mal angenommen, wir würden tatsächlich a) annehmen, dann machst du die Annahme, dass mtgox-USD im Dezember den gleichen Wert hatte wie richtige USD. Aber dies war eindeutig nicht der Fall, was an den verzerrten Wechselkursen zu sehen war. Also wie müsste man in dem Fall den Gewinn in Euro berechnen, bei einem Verkauf von BTC und Kauf von mtgoxUSD.
Das heisst, wenn man schon Weg a) gehen will, dann muss man wohl bei allen Trades nicht die virtuellen Fiat Währungen zugrunde legen, die man auf den Online-Platformen gutgeschrieben bekommen hat, sondern stattdessen eher den coindesk price index.
Ich betrachte das nicht als Hinterziehung und als völlig legitim. Ich habe keinen Gewinn gemacht, ich kann ihn nicht nutzen. Also warum sollte ich mir selbst schaden und diesen virtuellen Gewinn angeben? Ganz anders wäre es allerdings, wenn das Geld wieder auftaucht und dies dem Finanzamt auffällt. Dann brauche ich eine gute Erklärung oder einen guten Geldwäscher. Und dann wird es in der Tat illegal.
Ich denke eben auch, dass ich ziemlich blöd wäre, wenn ich ind er Steuererklärung einen virtuellen Gewinn angebe, von dem ich nie was auf meinem Kontoauszug gesehen habe. Aber ich würde schon sehr gerne alle meine wirklichen Gewinne vernünftig angeben, was dadurch natürlich erheblich erschwert wird. Es läuft somit halt irgendwie darauf hinaus, dass ich nun generell nur die Gewinne angeben kann, die auch wirklich auf meinem Konto ankommen.
Es würde mich wirklich mal interessieren, wie die meisten hier im Forum ihre Gewinne angeben:
a) Nur die Gewinne, die auch auf dem bankkonto ankommen
b) Alle Gewinne und Verluste die bei jedem einzelnen Trade gemacht wurden
c) garkeine angaben
d) ...?
Vielleicht könnten wir ja mal einen Poll starten?