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Topic: Steuern und Werbeausgaben (Read 305 times)

legendary
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May 27, 2023, 04:19:51 AM
#24
~

Keine Ahnung ob es dich betrifft, aber durchaus lesenswert. Hierzu ein Artikel der BaFin:

Ist das Thema mit dem smart contract vielleicht am Ende komplexer als ich jetzt vermute ?

Standardisierte Smart-Contracts gibt es zur Genüge. Da musst du nicht auf Opensea zurückgreifen. Das ist viel zu umständlich. Außer du hast Lust tausende Traits einzeln einzupflegen. Wenn du aber einen komplexen Smart-Contract verwenden möchtest, der ggf. auch Ausschüttungen und Perks automatisiert weitergibt, wirst du das entweder selbst schreiben oder dir von einer Entwickler-Firma bauen lassen müssen.

Von manueller Handarbeit für die Ausschüttungen würde ich abraten, hört sich nicht sehr ausgereift an. Insbesondere wenn du alleine das Team bist.
jr. member
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May 26, 2023, 05:41:54 PM
#23
~

Jeder NFT der Umsatzbeteiligungen, Ausschüttungen, Dividenden oder ähnliches verspricht, dürfte in DE/EU rechtlich extrem schwierig zu realisieren sein. Zumindest dann, wenn du nicht bereit bist vorher alle notwendigen Schritte zu gehen (Rechtsanwalt, Firmengründung, ggf. Prospektflicht BAFIN etc.).

Ich bin mir sicher, dass Umsatz-Beteiligungen seitens der zuständigen Stellen schnell als Firmenanteile oder Ausschüttungen eingeschätzt werden und dann geht der Spaß los.

Daneben kommen dann ja noch die üblichen Punkte, an die du denken solltest wenn du ein NFT-Projekt startest. Sicherer Smart Contract der die von dir genanten Anforderungen erfüllt, Marketing, Community Building etc.

Ich weiß nicht wie groß dein Team ist oder ob du das alleine aufziehen möchtest. Aber mal eben einen NFT launchen, der alle Halter mit X-% des Umsatzes beteiligt, dürfte schwierig werden.

na da hast du aber nicht richtig gelesen Wink

Anwaltlich ist alles geklärt Firmengründung in der Karibik bafin und prospektpflicht betreffen mich nicht und Umsatzbeteiligungen gelten als Ausschüttung. Da liegen weniger die probleme, die liegen mehr auf der projektbezogenen Seite.
Mit smart contracts kenne ich mich nur bedingt aus das lern ich grade ^^ ich wollt daher erstmal einfach den normalen von opensea verwenden und die ausschüttungen eben einfach manuell vornehmen solange ich noch nicht mit 1000 Transaktionen monatlich rechnen muss. Dafür brauch ich ja nur die ETH adresse ähnlich wie bei nem airdrop. Community building weis ich wie das geht mache ich nicht zum ersten mal, aber das marketing wird ein harter knackpunkt wegen "adult content" obwohl nichtmal nippel zu sehen sind, nichtmal einer xD Twitter, facebook, google und co. kommen daher nicht in frage, was aber auch nicht all zu dramatisch ist, hatte es ohnehin mehr auf Rarible, foren wie dieses oder ggf. auch quora und discord abgesehen. Ggf noch in kombination mit werbung auf Pornoseiten Cheesy die erzeugen auch gut traffic und haben sicherlich kein problem mit meinem content wobei ich bei denen eher befürchten muss das es denen zu soft sein könnte ^^
achja und ein team gibt es nicht. ich bin das team. Wüsste auch erhlich gesagt nicht wozu ich jetzt eins bräuchte...später vielleicht irgendwann mal aber momentan sehe ich da kaum bedarf. Die NFTs sind fertig, die HP und die social media accounts auch, kritische Punkte sind anwaltlich abgesegnet und alles andere ist im grunde erstmal nur manuelle handarbeit solange noch keine riesen zahlen anstehen.
vielleicht übersehe ich aber auch irgendwas?
Ist das Thema mit dem smart contract vielleicht am Ende komplexer als ich jetzt vermute ?
jr. member
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May 25, 2023, 04:08:15 PM
#22
Ich kenne mich da jetzt nicht aus, aber wie willst du die Bafin-Prospektpflicht denn umgehen?
Selbst wenn du in der Karibik gründest dürftest du die Produkte ja auch erstmal nur dort oder zumindest nicht in DEU oder EU verkaufen. Wenn du digitale Produkte verkaufst und die Geschäfte aus Deutschland führst ist das sicher nicht unproblematisch.

Wenn die Prospektpflicht aber nur durch die Umsatzbeteiligung ausgelöst wird, dann könnte man an der Stelle vielleicht ansetzen und z.B: die NFTs verkaufen und danach wieder mieten. Wird ja bei echten Gemälden mitunter auch so gemacht, wo dann Privatbesitz öffentlich in Museen ausgestellt wird.

Die Frage wäre dann aber wovon du die Mieten bezahlen willst. Im Grunde bräuchtest du dann ja vorher schon eine AI-Modelagentur die mit Aufträgen Werbeeinnahmen generiert, damit ein Potentieller Käufer das mit in die Bewertung einfließen lassen kann. Ob das Geschäftsmodell wirklich aufgeht weiß ich nicht, bin aber auch eher jemand der mit NFTs nicht viel anfangen kann. (Vielleicht hab ich Sie einfach noch nicht richtig verstanden) Cheesy   

ne alles gut  anwalt sagt das passt Smiley

Quote
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ja der Verkauf in andere Regionen ist möglich.

Die Prospektpflicht ist eine rechtliche Vorschrift, die Unternehmen verpflichtet, einen detaillierten Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen, wenn sie Wertpapiere öffentlich anbieten möchten, um potenzielle Anleger umfassend über die angebotenen Wertpapiere und die damit verbundenen Risiken zu informieren.

Die Prospektpflicht betrifft Sie nicht, da die BaFin NFTs nicht als Wertpapier einstuft.

Viele Grüße
Alexander D.
Rechtsanwalt
legendary
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May 25, 2023, 05:22:14 AM
#21
~

Jeder NFT der Umsatzbeteiligungen, Ausschüttungen, Dividenden oder ähnliches verspricht, dürfte in DE/EU rechtlich extrem schwierig zu realisieren sein. Zumindest dann, wenn du nicht bereit bist vorher alle notwendigen Schritte zu gehen (Rechtsanwalt, Firmengründung, ggf. Prospektflicht BAFIN etc.).

Ich bin mir sicher, dass Umsatz-Beteiligungen seitens der zuständigen Stellen schnell als Firmenanteile oder Ausschüttungen eingeschätzt werden und dann geht der Spaß los.

Daneben kommen dann ja noch die üblichen Punkte, an die du denken solltest wenn du ein NFT-Projekt startest. Sicherer Smart Contract der die von dir genanten Anforderungen erfüllt, Marketing, Community Building etc.

Ich weiß nicht wie groß dein Team ist oder ob du das alleine aufziehen möchtest. Aber mal eben einen NFT launchen, der alle Halter mit X-% des Umsatzes beteiligt, dürfte schwierig werden.
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May 24, 2023, 10:45:27 AM
#20
Ich kenne mich da jetzt nicht aus, aber wie willst du die Bafin-Prospektpflicht denn umgehen?
Selbst wenn du in der Karibik gründest dürftest du die Produkte ja auch erstmal nur dort oder zumindest nicht in DEU oder EU verkaufen. Wenn du digitale Produkte verkaufst und die Geschäfte aus Deutschland führst ist das sicher nicht unproblematisch.

Wenn die Prospektpflicht aber nur durch die Umsatzbeteiligung ausgelöst wird, dann könnte man an der Stelle vielleicht ansetzen und z.B: die NFTs verkaufen und danach wieder mieten. Wird ja bei echten Gemälden mitunter auch so gemacht, wo dann Privatbesitz öffentlich in Museen ausgestellt wird.

Die Frage wäre dann aber wovon du die Mieten bezahlen willst. Im Grunde bräuchtest du dann ja vorher schon eine AI-Modelagentur die mit Aufträgen Werbeeinnahmen generiert, damit ein Potentieller Käufer das mit in die Bewertung einfließen lassen kann. Ob das Geschäftsmodell wirklich aufgeht weiß ich nicht, bin aber auch eher jemand der mit NFTs nicht viel anfangen kann. (Vielleicht hab ich Sie einfach noch nicht richtig verstanden) Cheesy   
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May 24, 2023, 10:11:07 AM
#19
ich bin eurem rat gefolgt und habe einen Anwalt mit einer einfachen Prüfung beauftragt um die Frage endgültig zu klären ob Umsatzbeteiligungen in der Form legal sind oder nicht, die antwort ist definitiv sehr interessant @garygenssler Cheesy

Schön dass du dich für den rechtlich sichereren Weg entschieden hast, das freut mich Smiley



Die Antwort ist ja recht eindeutig.. Zum Glück hast du nicht einfach auf eigene Faust irgendwas angefangen und dich erst im Nachhinein mit dem Rechtlichen befasst Cheesy

Was du nun wie oder in welcher Reihenfolge machen solltest, kann ich dir nicht sagen aber ich weiß um ehrlich zu sein gar nicht genau, was dein NFT/Produkt denn machen soll?
Insofern kann ich nicht einschätzen, ob eine Nachfrage gegeben wäre.


Spannend wäre auch die Frage WO du das gelesen hast? Wahrscheinlich auf der Seite des Anbieters oder?

Zum thema Briefkastenfirma sag ich mal bissl was allgemeines: egal ob das jetzt UK, Malta oder Karibik werden soll, frag dich einfach mal was passiert wenn der Anbieter der Briefkastenfirma nicht für sondern gegen dich arbeitet?!

Klassische "Verkaufsargumente" sind ja in anderen Kontexten auch oft "Rechtssicherheit" oder "Steuervorteile". Das wird dann aber schnell zum Bumerang, denn die bezahlten Leistungen auch einzuklagen wird unmöglich... Und Steuervorteile hat man nur wenn sich wer drum kümmert und das Steuersystem vor Ort kennt. Wenn du die Online-Geschäfte aber quasi aus Deutschland führst sind die Gewinne auch in Deutschland zu versteuern. Und wenn man meint einfach nicht mehr bezahlen zu müssen und die Sache sei damit erledigt, dann steht alsbald der Forderungsfuchs auf der Matte....

Denke so ähnlich wäre das auch im Bereich Finanzregulatorik. Also ich kann nur davon abraten mal eben so zwischen Tür und Angel beim nächstbesten Anbieter ne Briefkastenfirma zu gründen.
Gegebenenfalls kannst du ja stattdessen auch einfach deine Idee als Dienstleistung anbieten (du erstellst die NFTs als Auftrag, wer anderes ist Herausgeber), aber da kann ich in Unkenntnis deiner Idee auch nicht mehr sagen...

Eine Alternative wären aber auch noch so Seiten wie frag-einen-anwalt.de, wo du meines Wissens nach verbindliche Rechtsberatung erhältst (ob das für (angehende) Geschäftskunden gilt, wäre zu klären).
Bald gibt es für solche Fragen KI (oder "frag die KI").


KI ist dann wohl mein stichwort Cheesy
ich suche nicht nach Steuervorteilen, lasse alles brav hier versteuern, mein geschäft soll nur legal sein und keine 50 mio euro kosten  Roll Eyes hab da jetzt noch nicht richtig recherchiert sondern nur mal kurz gegoogelt, aber ich will auch keine briefkasten firma erstellen sondern eine richtige. Aus dieser soll aber nicht versehentlich eine briefkastenfirma werden weil die geschäfte nicht so laufen wie gedacht ^^
die Idee als Auftrag an jemand anders als herausgeber zu übergeben kam mir bisher nicht wüsste ach nicht wie oder an wen xD

Da habt ihr natürlich recht, ohne Infos fällt das einschätzen schwer, daher will ich jetzt mal ein paar einfache Rahmeninfos mit euch teilen.

Was soll meine NFT collection machen?:

Ehrlich gesagt bin ich leider nicht schlau genug um mit meinen NFTs die Welt zu retten, aber ich wollte auch nicht zu denen gehören, die eine NFT collection ohne mehrwert anbieten. Daher möchte ich mit meiner kollektion zur einfachen verbreitung eines Gedankens beitragen, von dem ich glaube, dass er dem NFT markt helfen könnte.

Den gedanken kennt ihr schon – Die Umsatzbeteiligung.

Der Inhalt meiner NFTs ist zweitrangig. Alles was der NFT sonst noch ist oder kann, dient lediglich dem support der Umsatzbeteiligung. Ich könnte theoretisch also einfach ein weißes "Blatt" als NFT verkaufen der NFT würde dennoch den selben zweck erfüllen Wink Aber natürlich mache ich das nicht. Meine NFT Kollektion besteht daher aus ultra hüpschen AI-Topmodels die teil einer Agentur sind der AI-Topmodel Agency und die ähnlich funktionieren wie eine echte Modelagentur. So kann der Pot zb. Durch Werbeeinnahmen oder Modelverträge erhöht werden zusätzlich zu den eigentlichen Verkäufen.
Das WAS wäre damit geklärt. Die Fragen die noch offen sind wären demnach warum und wie.

Warum?
Ich bin NFT Liebhaber aber mich nervt der aktuelle Marktzustand brutal. So viel gestapelte sinn & Wertlosigkeit so viele bizarr bekloppte Versprechungen und dann diese scammer…überall scammer wohin man auch blickt. Ich hab keine Ahnung ob ich daran etwas ändern kann aber ich wills zumindest mal versuchen. Die Einzigartigkeit  eines NFTs ist Fluch und Segen zugleich. Es ist schwer ein Preisschild an etwas zu hängen, für das es keinerlei vergleich gibt. Ich verstehe das. Das heißt aber nicht, das NFTs kaufen ein Glücksspiel sein muss.

Mit dem versprechen einer Umsatzbeteiligung gewährt man Ausschüttungen, und damit profite, noch bevor die eigentliche Wertanlage verkauft wurde und das über einen theoretisch unbegrenzt langen zeitraum. Durch ein solches Wertversprechen, erhält ein NFT einen grundsätzlichen Wert, der allein schon Kaufgrund genug sein kann, egal was der NFT sonst noch macht, wie selten er ist oder was darauf zu sehen ist.
Das macht einen NFT auch für neue Käufer außerhalb des crypto space attraktiver, weil diese sich nun nichtmehr darauf verlassen müssen, dass der NFT den sie gekauft haben die welt auch tatsächlich rettet, damit sie am Ende davon profitieren können. Jemand der zb. Nur 1 NFT kauft und diesen über jahre behält, könnte jeden investierten cent schon wieder zurückerhalten haben, lange bevor der eigentliche NFT verkauft wird. Dieser profit oder sogar darüber hinaus wäre ihm sogar gewiss, wenn er den NFT nur lange genug behält.
Das zugrunde liegende Prinzip ist ganz einfach und funktioniert ähnlich wie bei stark rabattierten preisen. Man verkauft seine waren zwar zu einem geringeren Preis, generiert dafür aber erheblich mehr käufer, die letztendlich einen höheren Umsatz zur folge haben.

Und nun stellt euch mal vor, das wäre nun nicht nur bei einem einzigen NFT in eurem wallet so, sondern bei allen. Stell euch mal vor was aus eurem wallet werden würde, wenn jedes NFT darin euch eine Umsatzbeteiligung an der jeweiligen Kollektion einräumen würde… Und um diese Vision wahr werden zu lassen, braucht es nicht viel, keine technische revolution oder dergleichen. Damit diese Vision wahr wird, braucht es lediglich den Gedanken der Umsatzbeteiligung für NFTs, den es zu verbreiten gilt. Je schneller er sich verbreitet umso schneller wird die vision realität.

Quote
Wie?
Revenue Share for ALL NFT owner
60 Days Airdrop marathon
Selfcontrole the Value of your investment
Jackpot Raffle
Ai Models for your Promotions
Major early Investor advantages

Rules for the Revenue Share
1. The revenue share always covers only one quarter.
2. The amount of revenue share is limited as a percentage of 20%-30% (common share) + a Bonus revenue share of 5% as raffle price
3. It is a revenue share, so payouts can only be made when there is something to share!
4. The revenue for the share is generated from all the income of AI-TMA, not just from the income generated by new buyers. But still there will only be a share if there is something to share
5. The revenue share is divided into tiers to keep it as lucrative as possible in the long run. The more NFTs you own the higher your share can rise (till maximum is reached)
6. NO MLM recruiting structures ore benefits.

Ich will es nach und nach als richtiges unternehmen aufziehen mit weiteren Einnahmequellen neben der kollektion, einfach nur mit dem Ziel den Ausschüttung Spot weiter zu erhöhen. Zum Beispiel Modelverträge oder Werbe Einnahmen. Ist die community erst groß genug, kann ich sie benutzen um darin zu Werben. Normalerweise sieht eine community das nicht gerne, diese wird jede Werbung aber mit offenen armen willkommen heißen, weil sie wissen, dass ihre Ausschüttung dadurch steigen. Je mehr sie also die gezeigte Werbung supporten um so mehr Werbung kann gemacht werden ( in maßen) was den pot weiter erhöht usw…das selbe gilt für Nutzungslizenzen für die Models. Ähnlich wie bei echten Models steigt ihr Wert mit jeder referenz leicht an. Je nachdem wieviel anklang meine AI Models finden, können solche Lizenzen irgendwann auch an nicht NFT inhaber zu werbezwecken verkauft werden, was den Pot erhöht und gleichzeitig den Wert der NFTs des entsprechenden Models erhöht.
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May 23, 2023, 08:05:52 AM
#18
Habe gelesen die Gründung einer offshore firma in der karibik soll recht einfach sein und soll kaum länger als 1 tag dauern im schlimmsten fall 2-4 wochen wegen urlaub für die kontoanmeldung bei einer bank dort^^

Spannend wäre auch die Frage WO du das gelesen hast? Wahrscheinlich auf der Seite des Anbieters oder?

Zum thema Briefkastenfirma sag ich mal bissl was allgemeines: egal ob das jetzt UK, Malta oder Karibik werden soll, frag dich einfach mal was passiert wenn der Anbieter der Briefkastenfirma nicht für sondern gegen dich arbeitet?!

Klassische "Verkaufsargumente" sind ja in anderen Kontexten auch oft "Rechtssicherheit" oder "Steuervorteile". Das wird dann aber schnell zum Bumerang, denn die bezahlten Leistungen auch einzuklagen wird unmöglich... Und Steuervorteile hat man nur wenn sich wer drum kümmert und das Steuersystem vor Ort kennt. Wenn du die Online-Geschäfte aber quasi aus Deutschland führst sind die Gewinne auch in Deutschland zu versteuern. Und wenn man meint einfach nicht mehr bezahlen zu müssen und die Sache sei damit erledigt, dann steht alsbald der Forderungsfuchs auf der Matte....

Denke so ähnlich wäre das auch im Bereich Finanzregulatorik. Also ich kann nur davon abraten mal eben so zwischen Tür und Angel beim nächstbesten Anbieter ne Briefkastenfirma zu gründen.
Gegebenenfalls kannst du ja stattdessen auch einfach deine Idee als Dienstleistung anbieten (du erstellst die NFTs als Auftrag, wer anderes ist Herausgeber), aber da kann ich in Unkenntnis deiner Idee auch nicht mehr sagen...
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May 23, 2023, 06:46:30 AM
#17
ich bin eurem rat gefolgt und habe einen Anwalt mit einer einfachen Prüfung beauftragt um die Frage endgültig zu klären ob Umsatzbeteiligungen in der Form legal sind oder nicht, die antwort ist definitiv sehr interessant @garygenssler Cheesy

Schön dass du dich für den rechtlich sichereren Weg entschieden hast, das freut mich Smiley

Die Karibik also....na wenns weiter nichts ist ^^ xD bleibt jetzt eigentlich nurnoch die Frage offen ab wann sollte ich die Offshore Firma Gründen? Aktuell weis ich ja nichtmal ob meine Idee zuspruch findet oder ob sich überhaupt ein einziger NFT verkaufen wird. Und auf gut glück ne offshore firma zu gründen die dann zur briefkasten firma verkommt weil nichts oder zu wenig verkauft wurde wäre auch keine sonderlich gute idee ^^
also was würdet ihr mir raten? Habe gelesen die Gründung einer offshore firma in der karibik soll recht einfach sein und soll kaum länger als 1 tag dauern im schlimmsten fall 2-4 wochen wegen urlaub für die kontoanmeldung bei einer bank dort^^ Also sollte ich sofort gründen oder warten bis die einnahmen tatsächlich steuerrelevant werden?

Die Antwort ist ja recht eindeutig.. Zum Glück hast du nicht einfach auf eigene Faust irgendwas angefangen und dich erst im Nachhinein mit dem Rechtlichen befasst Cheesy

Was du nun wie oder in welcher Reihenfolge machen solltest, kann ich dir nicht sagen aber ich weiß um ehrlich zu sein gar nicht genau, was dein NFT/Produkt denn machen soll?
Insofern kann ich nicht einschätzen, ob eine Nachfrage gegeben wäre.
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May 23, 2023, 06:25:53 AM
#16
Eine Alternative wären aber auch noch so Seiten wie frag-einen-anwalt.de, wo du meines Wissens nach verbindliche Rechtsberatung erhältst (ob das für (angehende) Geschäftskunden gilt, wäre zu klären).
Bald gibt es für solche Fragen KI (oder "frag die KI").
Könnte mir zumindest gut vorstellen, dass das in diesem Bereich sehr gut funktioniert.
Da müssen die Anwälte vorher noch einmal abkassieren.  Wink
Aber ja, bin ich grundsätzlich bei dir. Als Unternehmer hat man viele Pflichten und die Dinge sind extrem komplex, weshalb das Hinzuziehen eines versierten Experten immer ratsam ist.

ich bin eurem rat gefolgt und habe einen Anwalt mit einer einfachen Prüfung beauftragt um die Frage endgültig zu klären ob Umsatzbeteiligungen in der Form legal sind oder nicht, die antwort ist definitiv sehr interessant @garygenssler Cheesy

Quote
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ansicht der BaFin, stellen NFT keine Wertpapiere dar, können allerdings unter Umständen als Vermögensanlage
einzustufen sein. Dies ist dann der Fall, wenn neben dem Eigentum am NFT auch noch Rechte auf Ausschüttung gewährt
werden.
So ist es auch hier. Die Umsatzbeteiligung stellt eine Ausschüttung dar. Unbeachtlich ist ob tatsächlich eine Ausschüttung
erfolgt, entscheidend ist nur, dass das Recht eingeräumt wird. Da Sie die NFT gewerblich verkaufen möchten, ist dies zwar
zulässig aber es ist eine BaFin Lizenz erforderlich. Diese ist teils mit hohen Hürden verbunden.
Eine Möglichkeit dies zum umgehen ist es eine Firma außerhalb von Deutschland (z.B. in der Karibik) zu gründen, wo keine
Lizenz erforderlich ist und es dann darüber laufen zu lassen.
Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Woche.
Viele Grüße
Alexander D.
Rechtsanwalt

Die Karibik also....na wenns weiter nichts ist ^^ xD bleibt jetzt eigentlich nurnoch die Frage offen ab wann sollte ich die Offshore Firma Gründen? Aktuell weis ich ja nichtmal ob meine Idee zuspruch findet oder ob sich überhaupt ein einziger NFT verkaufen wird. Und auf gut glück ne offshore firma zu gründen die dann zur briefkasten firma verkommt weil nichts oder zu wenig verkauft wurde wäre auch keine sonderlich gute idee ^^
also was würdet ihr mir raten? Habe gelesen die Gründung einer offshore firma in der karibik soll recht einfach sein und soll kaum länger als 1 tag dauern im schlimmsten fall 2-4 wochen wegen urlaub für die kontoanmeldung bei einer bank dort^^ Also sollte ich sofort gründen oder warten bis die einnahmen tatsächlich steuerrelevant werden?
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May 14, 2023, 03:45:27 PM
#15
Bald gibt es für solche Fragen KI (oder "frag die KI").
Könnte mir zumindest gut vorstellen, dass das in diesem Bereich sehr gut funktioniert.
Da müssen die Anwälte vorher noch einmal abkassieren.  Wink
Aber ja, bin ich grundsätzlich bei dir. Als Unternehmer hat man viele Pflichten und die Dinge sind extrem komplex, weshalb das Hinzuziehen eines versierten Experten immer ratsam ist.

Das werden wir mit Sicherheit in der Zukunft haben und vielleicht hätte hier ja schon ChatGPT helfen können Cheesy

Gerade wenn man hier eine Gewinnabsicht hat und sowieso in dem Bereich keine großen Investitionen tätigen muss, um so ein Online-Geschäft einfach mal auszuprobieren, sind ein paar Hundert Euro wirklich verkraftbar...

Früher mussten viele Leute ihre Existenz aufs Spiel setzen, wenn sie eine Idee hatten und diese umsetzen wollten.
Heute kauft man für 50€ eine Domain, Webspace, nen Monat Shopify und meldet ein Gewerbe an und schon hat man ein Geschäft aufgebaut. Wenns nicht klappt, hat man Zeit verloren aber noch lange keine Existenz aufs Spiel gesetzt.
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May 12, 2023, 08:19:01 PM
#14
Eine Alternative wären aber auch noch so Seiten wie frag-einen-anwalt.de, wo du meines Wissens nach verbindliche Rechtsberatung erhältst (ob das für (angehende) Geschäftskunden gilt, wäre zu klären).
Bald gibt es für solche Fragen KI (oder "frag die KI").
Könnte mir zumindest gut vorstellen, dass das in diesem Bereich sehr gut funktioniert.
Da müssen die Anwälte vorher noch einmal abkassieren.  Wink
Aber ja, bin ich grundsätzlich bei dir. Als Unternehmer hat man viele Pflichten und die Dinge sind extrem komplex, weshalb das Hinzuziehen eines versierten Experten immer ratsam ist.
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May 12, 2023, 09:11:28 AM
#13
hab jetzt mal mit gleich zwei anwälten drüber gesprochen der eine wollte 500 euro für den check des geschäftsmodells, der andere war ein Freund von meinem Vater der meinte ich kann mir das Geld auch sparen. Kuppelgeschäfte können zwar unter umständen sittenwidrig und damit verboten sein, solange ich aber meine geschäfte nicht auf eine bestimmt ethnie oder ein bestimmtes geschlecht oder sowas begrenze, gibt es an meinem model nichts auszusetzen Smiley
demnach gibt es also bald revenue shares fürs besitzen von NFTs Smiley

Das war sicher eine gute Entscheidung, hier den Kontakt zu einem Fachmann aufzunehmen.
Ein gut gemeinter Rat eines bekannten ist sicher beruhigend aber wenn du hier langfristig ein Unternehmen aufbauen willst, sind die 500€ als Investition zu Beginn evtl. auch nicht verkehrt. Wenn es dir aber lediglich um die Kuppelgeschäfte ging und deine Frage jetzt geklärt ist, dann wünsche ich dir viel Erfolg bei deiner Idee!

Eine Alternative wären aber auch noch so Seiten wie frag-einen-anwalt.de, wo du meines Wissens nach verbindliche Rechtsberatung erhältst (ob das für (angehende) Geschäftskunden gilt, wäre zu klären).
jr. member
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May 12, 2023, 08:55:19 AM
#12
~

Bitte nimm mir das jetzt nicht übel aber ich finde deine Einstellung sehr fragwürdig Cheesy

Sowohl privat als auch beruflich habe ich schon mehrfach mitbekommen, wie Personen oder Unternehmen einfach so drauf los gearbeitet haben und eben versucht haben, ihr Ding zu machen, ohne dabei rechtlich abgesichert zu sein.
Sowas endet früher oder später dann oft schlecht.

Man kann sich sehr vieles selbst erarbeiten und bei kleineren Dimensionen auch das Geld für einen Steuerberater sparen, wenn es ums Verbuchen oder die Steuererklärung geht (evtl. lässt man dabei dann zwar auch Geld/Steuern liegen aber egal) aber sobald du dir hier bei der Gesetzeslage unsicher bist, würde ich auf die Meinung eines Fachmanns vertrauen.

Ich hätte vor ein paar Jahren mit einer kleinen Investition (ca 10.000€) mein Kleingewerbe zehn Stufen höher leveln können und würde das heute vielleicht hauptberuflich machen. Da gab es aber so einige Unklarheiten und ich bin im Nachhinein froh, dass ich es nicht einfach riskiert habe, weil es mir evtl. das Genick gebrochen hätte (symbolisch).
Auch für die Zukunft habe ich mir gemerkt, dass ich, wenn ich etwas mache, es 100% von vorne herein korrekt durchziehe.

Denkst du, dass ein verzögerter Start so geschäftsschädigende Auswirkungen für dich hätte? Du willst doch nachts gut schlafen können und dir nicht permanent Sorgen machen müssen, ob morgen die Abmahnung oder die Klage mit der Post eintrifft.

Das ist nur mein gut gemeinter Rat @SolomonF5... ich drücke dir beide Daumen Wink

hab jetzt mal mit gleich zwei anwälten drüber gesprochen der eine wollte 500 euro für den check des geschäftsmodells, der andere war ein Freund von meinem Vater der meinte ich kann mir das Geld auch sparen. Kuppelgeschäfte können zwar unter umständen sittenwidrig und damit verboten sein, solange ich aber meine geschäfte nicht auf eine bestimmt ethnie oder ein bestimmtes geschlecht oder sowas begrenze, gibt es an meinem model nichts auszusetzen Smiley
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jr. member
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May 08, 2023, 09:36:07 AM
#11
~

Bitte nimm mir das jetzt nicht übel aber ich finde deine Einstellung sehr fragwürdig Cheesy

Sowohl privat als auch beruflich habe ich schon mehrfach mitbekommen, wie Personen oder Unternehmen einfach so drauf los gearbeitet haben und eben versucht haben, ihr Ding zu machen, ohne dabei rechtlich abgesichert zu sein.
Sowas endet früher oder später dann oft schlecht.

Man kann sich sehr vieles selbst erarbeiten und bei kleineren Dimensionen auch das Geld für einen Steuerberater sparen, wenn es ums Verbuchen oder die Steuererklärung geht (evtl. lässt man dabei dann zwar auch Geld/Steuern liegen aber egal) aber sobald du dir hier bei der Gesetzeslage unsicher bist, würde ich auf die Meinung eines Fachmanns vertrauen.

Ich hätte vor ein paar Jahren mit einer kleinen Investition (ca 10.000€) mein Kleingewerbe zehn Stufen höher leveln können und würde das heute vielleicht hauptberuflich machen. Da gab es aber so einige Unklarheiten und ich bin im Nachhinein froh, dass ich es nicht einfach riskiert habe, weil es mir evtl. das Genick gebrochen hätte (symbolisch).
Auch für die Zukunft habe ich mir gemerkt, dass ich, wenn ich etwas mache, es 100% von vorne herein korrekt durchziehe.

Denkst du, dass ein verzögerter Start so geschäftsschädigende Auswirkungen für dich hätte? Du willst doch nachts gut schlafen können und dir nicht permanent Sorgen machen müssen, ob morgen die Abmahnung oder die Klage mit der Post eintrifft.

Das ist nur mein gut gemeinter Rat @SolomonF5... ich drücke dir beide Daumen Wink

ja da ist allerdings was dran bei rechtliche dingen ist es doch irgendwie was anderes als sonst ich glaub ich telefoniermal bissl rum mal sehen was so bei rauskommt
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May 08, 2023, 09:23:39 AM
#10
~

Bitte nimm mir das jetzt nicht übel aber ich finde deine Einstellung sehr fragwürdig Cheesy

Sowohl privat als auch beruflich habe ich schon mehrfach mitbekommen, wie Personen oder Unternehmen einfach so drauf los gearbeitet haben und eben versucht haben, ihr Ding zu machen, ohne dabei rechtlich abgesichert zu sein.
Sowas endet früher oder später dann oft schlecht.

Man kann sich sehr vieles selbst erarbeiten und bei kleineren Dimensionen auch das Geld für einen Steuerberater sparen, wenn es ums Verbuchen oder die Steuererklärung geht (evtl. lässt man dabei dann zwar auch Geld/Steuern liegen aber egal) aber sobald du dir hier bei der Gesetzeslage unsicher bist, würde ich auf die Meinung eines Fachmanns vertrauen.

Ich hätte vor ein paar Jahren mit einer kleinen Investition (ca 10.000€) mein Kleingewerbe zehn Stufen höher leveln können und würde das heute vielleicht hauptberuflich machen. Da gab es aber so einige Unklarheiten und ich bin im Nachhinein froh, dass ich es nicht einfach riskiert habe, weil es mir evtl. das Genick gebrochen hätte (symbolisch).
Auch für die Zukunft habe ich mir gemerkt, dass ich, wenn ich etwas mache, es 100% von vorne herein korrekt durchziehe.

Denkst du, dass ein verzögerter Start so geschäftsschädigende Auswirkungen für dich hätte? Du willst doch nachts gut schlafen können und dir nicht permanent Sorgen machen müssen, ob morgen die Abmahnung oder die Klage mit der Post eintrifft.

Das ist nur mein gut gemeinter Rat @SolomonF5... ich drücke dir beide Daumen Wink
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May 08, 2023, 05:03:36 AM
#9
na auf jedenfall mal fetten dank für den hinweis das war mir nicht bewusst, ...

Ich freue mich immer über eine Spende in Form von merits.  Wink

Was deine Fragen angeht kenne ich das genaue Szenario nicht und kann da wenig zu sagen.
Eine Provision oder umsatzbeteiligung für vermittelte leads würde ich unkritisch sehen, sofern das nicht mit anderen nebenbedingungen (z.b. auch obligatorische kauf des produktes) gekoppelt ist.
2 NFTs für early Investors geht für mich schon wieder in die Richtung kaufe X bekomme Y gratis dazu. Wäre für mich jetzt auch erstmal nicht unlauter / sittenwidrig, aber ich bin kein Fachmann.

Also man wird die Thematik sicher lösen/umgehen können, aber wo genau die Grenzen da verlaufen kann ich nicht sagen... daher ja die Empfehlung zur Beratung durch nen Rechtsanwalt....  Roll Eyes
 

Also ich will ganz ehrlich sein, ich werde dazu keinen Anwalt befragen, im internet gibt es alle infos die ich brauche, muss sie nur finden, zusammensetzen und 2-3 mal validieren oder wiederlegen zu lassen. Ich bitte lieber im nachhinein um verzeihung und zahl meine Strafe, anstatt im vorfeld um "erlaubnis" zu bitten. Im besten Fall würde so ein gespräch den start meines projektes um wochen verzögern. immerhin muss ich auch erstmal nen termin bei nem anwalt bekommen der sich mit sowas auskennt, in deutschland sind das so gefühlt 3...^^ und bezahlbar müsste seine beratung auch sein.
da arbeite ich lieber so anständig wie möglich und lasse es drauf ankommen, wenn mich dann irgendwann ein anwalt heimsucht und ich Bußgeld zahlen und bestimmte DInge ändern muss na meinetwegen, dann läuft der laden aber wenigstens schon Wink

btw. habe ich das hier gefunden https://dejure.org/gesetze/BGB/492b.html
Bin mir nicht ganz sicher ob das ganze Thema mich überhaupt betrifft aber kannst du oder irgendwer mir das mal übersetzen ? xD
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May 07, 2023, 02:35:35 PM
#8
na auf jedenfall mal fetten dank für den hinweis das war mir nicht bewusst, ...

Ich freue mich immer über eine Spende in Form von merits.  Wink

Was deine Fragen angeht kenne ich das genaue Szenario nicht und kann da wenig zu sagen.
Eine Provision oder umsatzbeteiligung für vermittelte leads würde ich unkritisch sehen, sofern das nicht mit anderen nebenbedingungen (z.b. auch obligatorische kauf des produktes) gekoppelt ist.
2 NFTs für early Investors geht für mich schon wieder in die Richtung kaufe X bekomme Y gratis dazu. Wäre für mich jetzt auch erstmal nicht unlauter / sittenwidrig, aber ich bin kein Fachmann.

Also man wird die Thematik sicher lösen/umgehen können, aber wo genau die Grenzen da verlaufen kann ich nicht sagen... daher ja die Empfehlung zur Beratung durch nen Rechtsanwalt....  Roll Eyes
 
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May 07, 2023, 11:59:38 AM
#7
Nehmen wir nun mal an ich verkaufe ein produkt und verspreche käufern, einen cashback von bis zu 50% auf ihren einkaufspreis innerhalb von 12 monaten im rahmen einer promotion aktion für mein produkt.

Koppelgeschäfte haben erstmal nix mit der steuerthematik zu tun, aber ich den Satz oben so gelesen und dachte mir ich geb mal den Hinweis.

Klassische koppelgeschäfte sind z.b. eine Kreditvergabe vom Abschluss eine (Restschuld-)Versicherung abhängig zu machen oder der gekoppelte Verkauf zweier Produkte (z.b. bei Zugaben -> kaufe X und bekomme Y gratis dazu).
Die fallen wie gesagt schnell mal unter unlauteren Wettbewerb oder sittenwidrigkeit und sind dann als Ganzes rechtsgeschäft unwirksam.

Verkauf und Cashback (sicherlich abhängig von einer weiteren Nebenbedingung) hat sich für mich wie 2 gekoppelte rechtsgeschäfte gelesen, daher der Hinweis.

na auf jedenfall mal fetten dank für den hinweis das war mir nicht bewusst, wie verhält es sich denn mit einer umsatzbeteiligung? wäre das auch ein koppelgeschäft ?
oder wenn ich den ersten 100 käufern einfach noch ein zweiten NFT geben will als early investor bonus ?
weil ich denke wenn das wirklich so streng wäre , dann wäre im grunde der halbe crypto/NFT sektor ein einziges großes koppelgeschäft ^^
hero member
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May 07, 2023, 11:03:39 AM
#6
Nehmen wir nun mal an ich verkaufe ein produkt und verspreche käufern, einen cashback von bis zu 50% auf ihren einkaufspreis innerhalb von 12 monaten im rahmen einer promotion aktion für mein produkt.

Koppelgeschäfte haben erstmal nix mit der steuerthematik zu tun, aber ich den Satz oben so gelesen und dachte mir ich geb mal den Hinweis.

Klassische koppelgeschäfte sind z.b. eine Kreditvergabe vom Abschluss eine (Restschuld-)Versicherung abhängig zu machen oder der gekoppelte Verkauf zweier Produkte (z.b. bei Zugaben -> kaufe X und bekomme Y gratis dazu).
Die fallen wie gesagt schnell mal unter unlauteren Wettbewerb oder sittenwidrigkeit und sind dann als Ganzes rechtsgeschäft unwirksam.

Verkauf und Cashback (sicherlich abhängig von einer weiteren Nebenbedingung) hat sich für mich wie 2 gekoppelte rechtsgeschäfte gelesen, daher der Hinweis.
jr. member
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May 07, 2023, 06:58:23 AM
#5
Wenn man in deutschland ein unternehmen gründet , kann man sämtliche werbeausgaben von der Steuer absetzen und bekommt das Geld somit zurück.

Da du im unternehmen ja den "gewinn" versteuert, kannst du natürlich alle möglichen Betriebsausgaben (z.b. werbung) gegenrechnen.
Das heißt aber nicht, dass du das Geld zurück bekommst! Du bekommst lediglich den steueranteil von ~30% wieder, bei 1.000€ Betriebsausgaben hast du also 1.000€ weniger gewinn zu versteuern und sparst damit ~300€ steuern, hast zum Schluss aber 700€ weniger liquidität.
Glaube der Rat mit dem Steuerberater ist nicht verkehrt. Und wenn du schon dabei bist, lass dich auch gleich vom Rechtsanwalt zu koppelgeschäften beraten, die sind nämlich auch schnell sittenwidrig und damit unwirksam.


ja das mit dem steuerberater wäre vielleicht garnicht verkehrt.
Aber was meinst du mit koppelgeschäft? was hat das damit zutun?
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