Erst einmal vielen Dank für deine Mühe Aswan
Klasse das du scheinbar vom Fach bist und dich zu Wort meldest.
Klingt auch sehr einleuchtend wie du die Angelegenheit aufschlüsselst. Allerdings
- Betrüger verkauft dem "Gitarristen" eine Gitarre und liefert nicht. Gitarrist hat gegenüber dem Betrüger einen Anspruch auf die Gitarre im Austausch gegen 400€.
(...)
Vertrag 1: Der BTC kauf
Leider hat der Betrüger dich offenbar vorsätzlich nicht bezahlt. Eine Strafanzeige wird zeigen ob er ausfindig gemacht werden kann. Da du die BTC bereits geschickt hast, ist er, aber auch nur er, dazu verpflichtet den Vertrag zu erfüllen, dir also 400€ zukommen zu lassen. Der Gitarrist hat mit diesem Vertrag nichts zu tun.
Vertrag 2: Gitarre für 400€:
Aus diesem Vertrag können für dich keine Pflichten entstehen weil du ihn nicht geschlossen hast. Du erhältst aus diesem Vertrag allerdings auch keine Rechte - er ist, außer als Beweismittel für den Vorfall, rechtlich für dich nicht relevant.
Das Problem ist ja, dass der Gitarrenkäufer derart fahrlässig gehandelt hat und den Betrug somit erst angestoßen hat. Es ist für den Abschluss eines Vertrages nicht gültig via Ebay Kleinanzeigen mittels Überweisung zu zahlen, da es keinerlei Identitätsprüfung gibt (im Gegenteil - man wird darauf hingewiesen keinen Namen, oder optional lediglich den Vornamen anzugeben). Nun stimmt es, dass es dann möglicherweise immer noch der selbe Fall wäre wie eine versehentliche Überweisung zu mir.
Aber eben weil der Betrüger sich
speziell bei einem Man in the Middle Angriff ja verspiegelt für die jeweils andere Partei ausgibt - Ist es denn dann nicht sehr speziell ob ich für den Vertrag seitens Verkäuferschutz nicht eben doch
Rechte für den Erhalt des Geldes zugestanden bekomme, weil ich ja unmöglich anders hätte handeln können?
Wenn man hier also dem Gitarrenkäufer Zuspruch gewähren würde, ware dass dann nicht automatisch eine Korrespondenz, dass
Ebay Kleinanzeigen Käufer eben doch Schutz bei Zahlungen via Überweisung erhalten? Und wenn das so wäre, wie falsch wäre Ebay Kleinanzeigen dann? Es würde JEDEN Verkäufer auf JEDER anderen Verkaufsplattform im Web dazu verurteilen JEDEN geschlossenen Kaufvertrag anzuzweifeln, da Käufer UND Betrüger auf einer großen Seite wie Ebay Kleinanzeigen sich beide ALLES erlauben dürfen und keiner zur Rechenschaft gezogen wird. (Insofern der Betrüger nicht völlig daneben ist und sich fassen lässt)
Denn der Grund warum Ebay Kleinanzeigen keinen Käuferschutz auf Überweisungen gewährt ist eben, weil keine Identität von Nöten ist bzw. jede Identität dort beliebig oft kopiert werden kann.
Mal Allgemein gedacht (mit der Annahme ich sei ein ganzes Unternehmen):
Wenn der Gitarrenkäufer von Ebay Kleinanzeigen also Zuspruch erhält, könnte der Betrüger GENAU das Gleiche mit meinem Namen
immer und immer wieder tun (einfach in jedem Preisnivau und jeder Branche aktiv werden und vermeintliche Ware zu günstigen Konditionen offerieren - Felgen, Smartphones, Gitarren, Laptops - die sind bei Ebay KA so hoch frequentiert gehandelt, dass man pro Tag locker 5 Parteien auf der einen Seite seines "Man in the middle" Angriffs findet und damit durchkäme) und ich könnte Nichts dagegen unternehmen und wäre gezwungen jeden betrogenen Käufer von Ebay Kleinanzeigen zu entschädigen und irgendwann mein Geschäft zu schließen.
Es kann doch unmöglich so geurteilt werden??? Ich hoffe ich habe dich richtig verstanden und er muss mich auf jeden Fall erst einmal kontaktieren, bevor er Geld für Anwalt oder Verfahren einholen kann. Ich werde dann erst mal abwarten und auf's Beste hoffen. Sollte er mich kontaktieren werde ich dann versuchen 50/50 aus der Sache zu gehen.
Abschließend nochmals vielen Dank für deinen Ratschlag.