Hier wurde ja noch einiges geschrieben, da scheint wohl etwas mit meinen Benachrichtigungen schief zu laufen.
Ich habe heute einen geänderten Bescheid vom Finanzamt erhalten, statt 430€ Erstattung und 300€ Verspätungszuschlag erhalte ich jetzt eine Erstattung. Es wurden keine Nachweise oder ähnliches gefordert. Ich hatte im Einspruch geschrieben, dass ich die Verkäufe nur vorsichtshalber angegeben habe und davon ausging, dass anhand der gemachten Angaben die Haltedauer von >1 Jahr ersichtlich wäre, so dass das Finanzamt die Steuerfreiheit auch offiziell feststellen würde.
Ich gebe hier Real-Duke grundsätzlich mal Recht und würde jetzt auch wie sinnvoll genannt keinen "vorauseilenden Gehorsam" empfehlen, aber sofern das Finanzamt das jetzt ohne große Probleme korrigiert, kann das auch zum Vorteil für @Schnecke laufen. Ich habe nämlich auch mal "vorauseilenden Gehorsam" an den Tag gelegt speziell in Sachen Monero und das hat im Endeffekt zu konstruktiven und auch vertrauensvollen Gesprächen geführt mit dem Finanzamt. Danach wurde bei mir nie wieder etwas angezweifelt oder spezielle Nachweisführung verlangt.
Ich habe schonmal eine Nacherklärung machen müssen, weil ich in der Anfangszeit relativ viel gehandelt habe und nicht wusste, dass auch das Hin- und Hertauschen zwischen unterschiedlichen Kryptowährungen zu versteuern ist. Der Gewinn war zwar alles andere als weltbewegend, aber das Handelsvolumen war durch das ständige Hin- und Hertauschen von kleinen Beträgen deutlich im fünfstelligen Bereich. Damals hat das alles ein auf Kryptowährungen spezialisierter Steuerberater reibungslos geregelt und das Finanzamt war mit den recht umfangreichen Nachweisen zufrieden.
Vielleicht ist die Software mit den Haltedauern von Trade 1 und Trade 2 durcheinandergekommen. Oder hast du den zweiten Trade in gesonderter Aufstellung aufgelistet?
Ich habe es in Anlage SO als zwei eigenständige Veräußerungen eingetragen, dabei wurde jeweils getrennt nach dem An- und Verkaufsdatum gefragt. Es hat schon in der Vorschau angezeigt, dass eine Nachzahlung fällig werden würde, aber es stand dabei, dass das nur eine vorläufige Berechnung wäre. Ich ging auch davon aus, dass man es bei der abschließenden Berechnung bemerken und korrigieren müsste.
Das mit den Ausfüllhinweisen habe ich glatt übersehen. In Zukunft weiß ich jedenfalls, dass ich solche Verkäufe nicht angeben muss.