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Topic: Was passiert wenn ich mir jetzt eine halbe millionen auszahlen lasse ? (Read 2925 times)

sr. member
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Aber gegen einen Steuerbescheid kann man IMMER Einspruch einlegen und hat dann Zeit, sich noch mal zu informieren und kann gegebenenfalls immer noch einen Steuerberater konsultieren!
Das ist schlichtweg nicht wahr! Es gibt sehr wohl Situationen in denen man mit Einsprüchen nichts mehr ausrichten kann. Glaub mal, wenn es darum geht, bin ich so ziemlich durch jedes Tal der Tränen geschritten, durch das man schreiten kann.
Darüberhinaus hat Deutschland das kompliziertes Steuersystem der Welt und es wird jedes Jahr alleine um 2m "Beksche´ Becksteine" (2m breite Sammlung von Büchern!) erweitert. Wer sich da also denkt, er wäre in der Lage diese Bestie ohne Fachwissen zu bändigen: Respekt!
Es ist richtig daß die Suche nach dem optimalen Steuerberater die Suche nach der Nadel im Heuhaufen ist. Habe selbst im Laufe der Jahre einige durch. Letztlich hat mich der Mittelstand auf die richtige Fährte gebracht. Wenn ein Steuerberater nix taugt, wechseln die Menschen/Firmen auch schnell wieder. Und gerade mittelständische Unternehmen sind da sehr umtriebig. Ich würde mich daran orientieren und man findet wenn man genug Mittelständler fragt, sehr schnell die Schnittmenge.

Naja, ich möchte aber keinen überreden, sondern war aus eigener (schlechter!) Erfahrung nur ein gut gemeinter Tipp, der im Vergleich zum potentiellen Verlust auch kostentechnisch nicht so wild ist.
newbie
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Da bin ich doch froh, dass ich in der Schweiz steuerpflichtig bin.
Da sind nämlich Gewinne aus Aktiengeschäfte etc. steuerfrei Smiley)))
xyz
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Ein Steuerberater spielt seine Stärke auch nicht in den einfach gelagerten Fällen aus, sondern eher in jenen Fällen, die kompliziert sind und welche eben nicht mit einer Steuersoftware zu erfassen sind. Mir persönlich hat ein Steuerberater schon einmal die Existenz gerettet und hat eine gute Lösung zusammen mit dem FA ausgearbeitet. Ich persönlich kann immer nur wieder raten, eine derartig komplizierte Sachlage nie alleine zu regeln. Hat ein Bekannter von mir nämlich auch probiert und ist heute ruiniert. Und was Einsprüche angeht: es gibt Fälle in denen ein Bescheid nicht "vorläufig" ist und nicht mehr anfechtbar ist. Alles schon gehabt, alles schon erlebt. Ein Steuerberater kostet für so eine Sache vielleicht ein paar hundert Euro. Das Risiko welches man eingeht das ohne Hintergrundwissen selbst zu machen, kostet wenn man Pech hat, die Existenz oder zumindest viel mehr Geld. Bei dem Kapital wüßte ich, wie ich mich entscheiden würde... ;-)
Manchmal hat man natürlich Glück und findet die Nadel im Heuhaufen, sprich DEN gewieften Steuerberater, der sich wirklich hinter einen Fall klemmt - aber das ist meines Erachtens die Ausnahme von der Regel! Und außerdem für Leute, die sich selber nicht so viele Gedanken machen wollen!
Natürlich muss da jeder selbst entscheiden, was er machen will! Und es ist gut, dass man hier von unterschiedlichen Erfahrungen lesen kann! In diesem Sinn, Glückwunsch zu deinem Steuerberater! Smiley

Aber gegen einen Steuerbescheid kann man IMMER Einspruch einlegen und hat dann Zeit, sich noch mal zu informieren und kann gegebenenfalls immer noch einen Steuerberater konsultieren!
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Ein Steuerberater spielt seine Stärke auch nicht in den einfach gelagerten Fällen aus, sondern eher in jenen Fällen, die kompliziert sind und welche eben nicht mit einer Steuersoftware zu erfassen sind. Mir persönlich hat ein Steuerberater schon einmal die Existenz gerettet und hat eine gute Lösung zusammen mit dem FA ausgearbeitet. Ich persönlich kann immer nur wieder raten, eine derartig komplizierte Sachlage nie alleine zu regeln. Hat ein Bekannter von mir nämlich auch probiert und ist heute ruiniert. Und was Einsprüche angeht: es gibt Fälle in denen ein Bescheid nicht "vorläufig" ist und nicht mehr anfechtbar ist. Alles schon gehabt, alles schon erlebt. Ein Steuerberater kostet für so eine Sache vielleicht ein paar hundert Euro. Das Risiko welches man eingeht das ohne Hintergrundwissen selbst zu machen, kostet wenn man Pech hat, die Existenz oder zumindest viel mehr Geld. Bei dem Kapital wüßte ich, wie ich mich entscheiden würde... ;-)
xyz
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Ein paar ganz prinzipielle Anmerkungen zum Thema Steuerberater... Als ich noch jung und dumm war (jetzt bin ich nur noch das 2.) habe ich auch mal alle meine steuerrelevanten Unterlagen zu einem Steuerberater gebracht und dachte, dass der weiß, was für Möglichkeiten es gibt, für mich Steuern zu sparen. Er hat nichts anderes getan, als was man in jeder Hilfe zu einer Steuererklärung selber finden kann. Ich habe mir dann die Mühe gemacht und habe selber recherchiert (das war damals noch sehr viel aufwendiger ohne Internet) und habe noch eine ganze Menge steuermindernde Dinge gefunden, die vom Finanzamt dann auch anerkannt wurden. ICH war also mein bester Steuerberater! Seit dem war ich NIE wieder bei einem Steuerberater. Im Zweifelsfall, wenn  man ganz steuerehrlich sein will, kann man seinen Gewinn in seiner Steurerklärung eintragen mit der Bemerkung, dass man nicht genau weiß, ob und wo der zu deklarieren ist und es dem Finanzamt überlassen, was es dazu sagt! Diesen Bescheid kann man IMMER anfechten, wenn man sich falsch behandelt fühlt! Weder die Steuerberater noch die Finanzbeamten selbst wissen immer genau, was sie machen.... Und es wird von Jahr zu Jahr schwieriger...
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Der Arme ist mit 1 Euro schon zufrieden. Er weis eben nicht das er 10 haben könnte.

qwk
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Habe hier konkret aus eigener Erfahrung einen direkten Vergleich zwischen beiden Fällen sowohl auf Kunden- als auch Finanzamts-Seite und kann nur sagen, daß renomierte Kanzleien als deutlich professioneller vom FA (Eigenaussage zwei Beamter von dort!!) wahrgenommen werden und ein Stempel von denen deutlich seltener angezweifelt wird, als die von Einzelkämpfern. Nach dem Motto: die haben mehr zu verlieren, vertraut man mehr drauf.

Mag sein, dass das für die Finanzbeamten zutrifft. Obrigkeitsdenken ist in Behörden generell weit verbreitet.


Ausserdem ist ein Pool von Erfahrung bei derartig neuen Themen sicher besser als jemand der sich da alleine durch kämpfen muss.

Wenn denn auf diesen Pool zurückgegriffen wird.


Gute Kanzleien haben auch Anwälte mit dabei, dann brennt nichts an.

Das ist richtig, macht die Sache aber in aller Regel nicht besser. Der Anwalt wird selten zu Rate gezogen, und wenn doch, greift die Tippse zur Textvorlage auf dem PC und es wird nach BRAGO abgerechnet, was die Software ausspuckt.


Bei guten Kanzleien ist die Tipse auch nur Tipse und füllt nicht solche Erklärungen selbst aus! Wenn man einen Steuerberater zahlt, sollte er sich auch drum kümmern. Das geht auch in großen und renomierten Kanzleien.

Ich habe bisher nur eine einzige "größere" Kanzlei kennenlernen dürfen, in der sich der eigentliche Steuerberater tatsächlich zeitweise intensiv um meine Anliegen gekümmert hätte. Das war aber nur der Fall, wenn die Beträge, um die es ging, deutlich höher lagen als die, um die es in diesem Thread geht. Aber möglicherweise hatte ich bisher einfach Pech.


Einfach mal schauen, wo am Ort die meisten der mittelständischen Geschäftskunden hin gehen. ;-)

Das weiß ich nicht, aber eines weiß ich genau:
wann immer ich Kollegen frage, stelle ich fest, dass diese zu den "Renommierten" rennen. Sie glauben, dort könne man ja nichts falsch machen. Am Ende werden sie dort in aller Regel schlecht beraten und finanziell ausgenommen.

Das gilt natürlich nicht nur für Steuerberater, sondern auch für Anwälte, Handwerker, Ärzte etc.


Es ist eben einfach schwierig, gute Dienstleister zu finden, das Renommee jedenfalls sagt meiner Ansicht nach nichts über die Qualität aus. Mit unserem jetzigen Steuerberater bin ich zufrieden, aber der gehört eben auch nicht zu den "Rennomierten".
sr. member
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Auf JEDEN Fall Steuerberater hinzu ziehen, und zwar keinen Wald- und Wiesen-Steuerberater, sondern such Dir eine gute und renomierte Kanzlei am Ort mit sehr gutem Ruf. Die paar Euros dafür lohnen sich meiner Erfahrung nach immer.

Steuerberater ja. Renommierte Kanzlei - auf keinen Fall! Das bedeutet letztlich nichts anderes, als dass eine Tippse deine Steuererklärung nach Schema F ausfüllt und ein alter Mann, meist mit einem "von" im Namen, der zum letzten Mal vor 30 Jahren in die Gesetzgebung gesehen hat, deine Rechnung unterschreibt.

Ein guter, alleine arbeitender Steuerberater, der sich mit der Materie auseinanderzusetzen bereit ist, wird sicher die beste Lösung sein, ist aber leider auch schwer zu finden.
Das ist Blödsinn! Habe hier konkret aus eigener Erfahrung einen direkten Vergleich zwischen beiden Fällen sowohl auf Kunden- als auch Finanzamts-Seite und kann nur sagen, daß renomierte Kanzleien als deutlich professioneller vom FA (Eigenaussage zwei Beamter von dort!!) wahrgenommen werden und ein Stempel von denen deutlich seltener angezweifelt wird, als die von Einzelkämpfern. Nach dem Motto: die haben mehr zu verlieren, vertraut man mehr drauf. Ausserdem ist ein Pool von Erfahrung bei derartig neuen Themen sicher besser als jemand der sich da alleine durch kämpfen muss. Gute Kanzleien haben auch Anwälte mit dabei, dann brennt nichts an. Bei guten Kanzleien ist die Tipse auch nur Tipse und füllt nicht solche Erklärungen selbst aus! Wenn man einen Steuerberater zahlt, sollte er sich auch drum kümmern. Das geht auch in großen und renomierten Kanzleien. Einfach mal schauen, wo am Ort die meisten der mittelständischen Geschäftskunden hin gehen. ;-)
qwk
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Auf JEDEN Fall Steuerberater hinzu ziehen, und zwar keinen Wald- und Wiesen-Steuerberater, sondern such Dir eine gute und renomierte Kanzlei am Ort mit sehr gutem Ruf. Die paar Euros dafür lohnen sich meiner Erfahrung nach immer.

Steuerberater ja. Renommierte Kanzlei - auf keinen Fall! Das bedeutet letztlich nichts anderes, als dass eine Tippse deine Steuererklärung nach Schema F ausfüllt und ein alter Mann, meist mit einem "von" im Namen, der zum letzten Mal vor 30 Jahren in die Gesetzgebung gesehen hat, deine Rechnung unterschreibt.

Ein guter, alleine arbeitender Steuerberater, der sich mit der Materie auseinanderzusetzen bereit ist, wird sicher die beste Lösung sein, ist aber leider auch schwer zu finden.
sr. member
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Bin mal ziemlich sicher, daß da auf jeden Fall eine automatisierte Meldung von der Bank an das FA geht ( >10.000 € ist das meines Wissen nach normal!).
Die FAs haben eine Software mit der der Wust an Daten auf "Auffälligkeiten" durchforstet wird. Bei 500.000 € fällt da auf jeden Fall was auf!
Einkommenssteuer wird hier zumindest auch fällig: dürfte somit im Spitzensteuersatz von derzeit 42% liegen, je nach kommender Regierung, dann evtl. bei 49%.
Ob das ansonsten ein Spekulations-Gewinn ist, muss sicherlich erst noch durch Gerichte geklärt werden.

Mal eine andere Frage: Musst Du das denn in so einer Summe auf einen Schlag und auf das Selbe Konto einzahlen? Sollte wirklich Einkommenssteur fällig werden, unterliegt das der Progression und mit kleineren Häppchen pro Jahr / Person kommst Du da weiter. ;-) Du hast doch bestimmt auch Freunde, Verwandte, Bekannte, die Du mit kleineren "Geldgeschenken" beglücken willst? ;-)

Auf JEDEN Fall Steuerberater hinzu ziehen, und zwar keinen Wald- und Wiesen-Steuerberater, sondern such Dir eine gute und renomierte Kanzlei am Ort mit sehr gutem Ruf. Die paar Euros dafür lohnen sich meiner Erfahrung nach immer.
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Ist wie die Schufa-Abfrage.

Abfragbare Daten

Gespeichert werden Kontonummer, Eröffnungs- und Auflösungsdatum sowie Nachname und alle Vornamen, Geburtsdatum des Kontoinhabers, Nachname und alle Vornamen eines oder mehrerer evtl. abweichenden wirtschaftlich Berechtigten (hier auch die Adresse) sowie Nachname und alle Vornamen und Geburtsdatum von Verfügungsberechtigten des Kontos. Wertpapierdepots werden wie Konten gemeldet. Änderungen der Kontoinformationen sind täglich für den Abruf bereitzustellen.
Die Daten sind für 3 Jahre zu historisieren. Die Speicherung begann ab dem 1. April 2003 und wurde per 12. Juli 2006 spezifiziert (mit Wirkung zum 1. August 2007).

Eine Speicherung von Kontoständen oder -Umsätzen erfolgt nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kontenabruf




Verfahren

Für das Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7 und 8 AO verweist § 93b AO auf § 24c Kreditwesengesetz (KWG). Nach § 24c KWG kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits seit dem 1. April 2003 - insbesondere für strafrechtliche Zwecke - Kontenabrufe durchführen. Seit dem 1. April 2005 führt das Bundeszentralamt für Steuern für die Finanzbehörden und bestimmte andere Behörden Kontenabrufe für steuerliche und gesetzlich vorgegebene nichtsteuerliche Zwecke durch. Das Ergebnis dieser Abrufe enthält lediglich die Kontenstammdaten; Kontenbewegungen oder Kontenstände können nicht ermittelt werden! Die Kontoabfrage gibt also nur Auskunft darüber, bei welchen Kreditinstituten die abgefragte Person Konten oder Depots unterhält.


http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontenabrufverfahren/kontenabrufverfahren_node.html


yxt
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Finanzbehörden können über das BZSt Kontendaten abrufen, sofern dies für das Besteuerungsverfahren notwendig ist.
wikipedia.de

ach wäre es schön wenn ich auch solche Probleme hätte *träum*  Smiley
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Ich war schon beim Steuerberater mit einer Liste aller Überweisungen an mtgox aus 2011.

Der soll eine kostenpflichtige verbindliche Anfrage bei meinem Finanzamt starten. Das was vor einer Woche oder so, noch kein Feedback.


Ich habe nichts zu verbergen, keine Drogen oder Waffen verkauft.

Ist also keine Geldwäsche - allenfalls Spekulationsgewinn.

Ich bin da ganz entspannt und habe keinen Aluhelm auf wie andere hier.
Klar beim Finanzamt leuchtet die große Rote Alarmlampe und deine Name läuft überall durchs Display nur weil auf Deinem Bankkonto ein größerer Betrag eingegangen ist.

Was das Finanzamt kann ist Dein Konto 'auf Knopfdruck' sperren wenn Du Deine Steuern nichts zahlst (Nach Steuerbescheid und Mahnungen).
Kann auch der Zoll  (Stadt, Gemeinde und andere Behörden) oder die Krankenkasse. Kein Mahnverfahren oder sowas, einfach Konto dicht.

-> Aber nicht mal dann sieht das Finanzamt Deinen Kontostand.
qwk
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Bevor Du Deine nächste Steuererklärung abgibst solltest Du jedoch mit Deinem Steuerberater sprechen und zur Sicherheit auch nicht alles verprassen.

+1

Ich würde den Steuerberater darauf hinweisen, zunächst von einem steuerfreien Währungsgewinn außerhalb der Spekulationsfristen auszugehen.
Im Zweifelsfall müsstest du dann nachzahlen. Aber besser nachzahlen, als dem Finanzamt Geld schenken.
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@roomservice

Es ist *NICHT* steuerfrei!

Wenn Du es länger als 1 Jahr hälst und erst dann veräußerst, musst Du keine Spekulationssteuer mehr zahlen - das ist richtig.

Dann wird der Gewinn "nur" mit Deinem Einkommenssteuersatz besteuert.

Von "steuerfrei" kann also keine Rede sein.

Da ich kein Experte auf dem Gebiet Steuerrecht bin, mag ich falsch liegen - OK.

Letztendlich würde ich bei der Summe einfach nächstes Jahr einen Steuerberater beauftragen, das Optimum rauszuholen.
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Folgendes passiert: Du bekommst ein Formular, das musst Du ausfüllen. Das wars. Kommt ab 12.500 Euro.

Ist das Z4 Formular http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Meldewesen/meldevordrucke_z1_z4_und_z10.html

Die Daten werden aus statistischen Gründen erhoben. Sprich mit einem Banker der sich auskennt. Hat nichts mit dem Finanzamt zu tun

Eine Weitergabe der Daten an das Finanzamt o. a. erfolgt nicht

Siehe:

http://de.wikipedia.org/wiki/Auslands%C3%BCberweisung

In den Worten der Bundesbank:
Quote
Diese Angaben unterliegen der Geheimhaltung und werden nicht an andere Stellen weitergegeben

Bevor Du Deine nächste Steuererklärung abgibst solltest Du jedoch mit Deinem Steuerberater sprechen und zur Sicherheit auch nicht alles verprassen.




legendary
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Kann mir auch nicht vorstellen, dass das unbemerkt am Finanzamt vorbeigeht.

Selbst wenn alles hieb- und stichfest legal und korrekt versteuert ist, kann man sich als einfacher Bürger auf dem plötzlich so eine Summe auf dem Konto eingeht sicher sein ein paar neue Freunde beim FA zu haben.

Wie machen den so was die "dicken" Trader die man zum Teil bei Gox sieht?
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Hurrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrraaaaaaaaaaa!!!!!!!
nachdem ich gerade sehe dass mtG kaum daten aufbewahrt, frage ich mich was denn als "Beleg" gilt?
Die SEPA transaktionen nach polen ? bzw zu deutschen tradern mit verwendungszweck "bitcoins" ?
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https://youengine.io/
Die Bank wird als erstes die Behörden gemäß Geldwäschegesetz informieren und dann wirst Du sicherlich kontaktiert und darfst erklären, wo das Geld herkommt.

Wenn in seiner Erklärung drinsteht daß er es 2011 für nen Appel und n Ei bei MtGox gekauft hat und jetzt 2 Jahre (steuerfrei!) später bei MtGox wieder verkauft, wie soll da jemand auf Geldwäsche kommen?

Außerdem muß einem eine Straftat immer noch nachgewiesen werden und nicht umgekehrt. Lernt ihr das nicht mehr in der Schule heutzutage?
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@roomservice

Es ist *NICHT* steuerfrei!

Wenn Du es länger als 1 Jahr hälst und erst dann veräußerst, musst Du keine Spekulationssteuer mehr zahlen - das ist richtig.

Dann wird der Gewinn "nur" mit Deinem Einkommenssteuersatz besteuert.

Von "steuerfrei" kann also keine Rede sein.
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