Pages:
Author

Topic: - (Read 988 times)

member
Activity: 198
Merit: 12
The Operating System for DAOs
-
March 04, 2018, 09:11:41 PM
#48
Bei der Zwiebel stelle ich mir das sogar recht schwierig vor. Ich bin nicht dabei aber denke man bekommt jede Woche etwas davon oder so. Somit ist auch jede Woche ein anderer Preis anzugeben. Und zwar der Preis der am Tage der Ausschüttung gültig ist.
Dann schreibst Du folgendes:
Und gewohnheitsmäßig wird ein Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert. Hier ist dann der aktuelle Wert zu ermitteln.


Somit ist ja der ICO Preis zu ermitteln wenn der Token bei Lieferung an die "Heimische" MEW oder auf der ICO Wallet vor Listing an einer Exchange erfolgt. Dann noch ein Beispiel :
Jetzt z.B. Envion ? Bounty ist vorbei und alle warten auf die Auszahlung . ICO Preis ist 10 Cent oder so. Egal. Aber kein Bounty Futzie hat bisher Token bekommen. Werden aber schon teilweise gehandelt auf HitBtc und Huh? . Nehmen die Leute dann den Preis an an dem Tag wo sie die Token erhalten ? Wenn es vier Wochen später ist,der Kurs bei 3 Euro und jeder hat 3000 Token erhalten wären es ja 9000 € . Nehmen wir den ICO Preis wären es 300€ "Einnahme" . Und man weiß aus Erfahrung das Bounty Token nach Lust und Laune versendet werden.

Wenn du diie Tokens im Jänner erarbeitet hast und der Preis bei 0.1 € lag, dann versteuerst du diese auch nach diesem Preis. Es ist egal wann du diese erhälst, maximal spielt das für die Haltedauer eine Rolle aber wenn der "Lieferant" in Verzug gerät musst du nicht mehr zahlen.

ich fänds toll, wenn das wirklich so wäre.. Kann das noch wer bestätigen?
newbie
Activity: 12
Merit: 0
February 19, 2018, 04:01:33 PM
#47
Bei nem Ico sehe ich das folgendermaßen:

Ich zahle einen bestimmten Betrag und dafür erhalte ich irgendwann eine bestimmte Menge an Token. Und so lange ich die nicht verkaufe, ist der gehandelte Wert doch völlig egal. Relevant ist, was ich dafür ausgegeben habe. Wenn ich Gold kaufe, es bezahle, ein halbes Jahr auf die Lieferung warte und sich der Wert bis zur Lieferung vervielfacht hat, ist das steuerrechtlich doch auch ohne Belang.



Denke der Ansatz ist in Ordnung, nur verstehe ich noch nicht wie der Bonus im Pre-Sale zu handhaben ist?

Angenommen ich habe für 500€ ein Ether gekauft.
Ich nehme an einem ICO Teil in der man für 1ETH = 500 Token (150 davon sind Bonus) bekommt. Ether Kurs ist inzwischen bei 800€.
Um die Verwirrung dann komplett zumachen bekomme ich nochmal am ende der ICO Phase einen Bonus von 100Tokens - Ether Kurs 700€.

Wie bröselt man sowas sauber auf? Hier komme ich auch auf Cointracking.info nicht weiter wie ich das sauber dokumentieren soll.
Wäre dankbar wenn mir das jemand erklären könnte.  Embarrassed

staff
Activity: 2548
Merit: 2709
Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
February 19, 2018, 09:29:02 AM
#46
Bei nem Ico sehe ich das folgendermaßen:

Ich zahle einen bestimmten Betrag und dafür erhalte ich irgendwann eine bestimmte Menge an Token. Und so lange ich die nicht verkaufe, ist der gehandelte Wert doch völlig egal. Relevant ist, was ich dafür ausgegeben habe. Wenn ich Gold kaufe, es bezahle, ein halbes Jahr auf die Lieferung warte und sich der Wert bis zur Lieferung vervielfacht hat, ist das steuerrechtlich doch auch ohne Belang.



So hätte ich das auch gesehen.
Bin gespannt wie es mit der Steuer weiter geht.
Derzeit sind mir hier nich viel zu viel Themen ungeklärt und 100%ige Aussagen sind nicht möglich.
Mal sehen was die Zukunft noch so bringt Cheesy
legendary
Activity: 2660
Merit: 1021
February 19, 2018, 06:59:41 AM
#45
Bei der Zwiebel stelle ich mir das sogar recht schwierig vor. Ich bin nicht dabei aber denke man bekommt jede Woche etwas davon oder so. Somit ist auch jede Woche ein anderer Preis anzugeben. Und zwar der Preis der am Tage der Ausschüttung gültig ist.
Dann schreibst Du folgendes:
Und gewohnheitsmäßig wird ein Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert. Hier ist dann der aktuelle Wert zu ermitteln.


Somit ist ja der ICO Preis zu ermitteln wenn der Token bei Lieferung an die "Heimische" MEW oder auf der ICO Wallet vor Listing an einer Exchange erfolgt. Dann noch ein Beispiel :
Jetzt z.B. Envion ? Bounty ist vorbei und alle warten auf die Auszahlung . ICO Preis ist 10 Cent oder so. Egal. Aber kein Bounty Futzie hat bisher Token bekommen. Werden aber schon teilweise gehandelt auf HitBtc und Huh? . Nehmen die Leute dann den Preis an an dem Tag wo sie die Token erhalten ? Wenn es vier Wochen später ist,der Kurs bei 3 Euro und jeder hat 3000 Token erhalten wären es ja 9000 € . Nehmen wir den ICO Preis wären es 300€ "Einnahme" . Und man weiß aus Erfahrung das Bounty Token nach Lust und Laune versendet werden.

Wenn du diie Tokens im Jänner erarbeitet hast und der Preis bei 0.1 € lag, dann versteuerst du diese auch nach diesem Preis. Es ist egal wann du diese erhälst, maximal spielt das für die Haltedauer eine Rolle aber wenn der "Lieferant" in Verzug gerät musst du nicht mehr zahlen.
sr. member
Activity: 1344
Merit: 461
The Internet of Trusted Things
February 18, 2018, 11:54:28 PM
#44
McWorse, danke für deine klaren, zusammenfassenden Beiträge!

Augenblicklich reden alle von Versteuerung, aber steht nicht auch die Frage im Raum, ob es einer Art Teilselbständigkeit bei z. B Übersetzungen von ANNs und Whitepapers bedarf? Da werden die 450 € steuerfreier Zuverdienst auch ratzfatz ausgeschöpft sein und dann wirds schon haarig, weils ein Nebenerwerb ist, der einer anderen rechtlichen Grundlage bedarf.

Und: Wann wirds vom Nebenerwerb zum Haupterwerb? Ist das abängig von der eingebrachten Zeit oder des erzielten Erlöses?
sr. member
Activity: 618
Merit: 292
February 10, 2018, 04:46:56 AM
#43
Bei nem Ico sehe ich das folgendermaßen:

Ich zahle einen bestimmten Betrag und dafür erhalte ich irgendwann eine bestimmte Menge an Token. Und so lange ich die nicht verkaufe, ist der gehandelte Wert doch völlig egal. Relevant ist, was ich dafür ausgegeben habe. Wenn ich Gold kaufe, es bezahle, ein halbes Jahr auf die Lieferung warte und sich der Wert bis zur Lieferung vervielfacht hat, ist das steuerrechtlich doch auch ohne Belang.

full member
Activity: 392
Merit: 102
February 10, 2018, 04:23:35 AM
#42
Bei der Zwiebel stelle ich mir das sogar recht schwierig vor. Ich bin nicht dabei aber denke man bekommt jede Woche etwas davon oder so. Somit ist auch jede Woche ein anderer Preis anzugeben. Und zwar der Preis der am Tage der Ausschüttung gültig ist.
Dann schreibst Du folgendes:
Und gewohnheitsmäßig wird ein Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert. Hier ist dann der aktuelle Wert zu ermitteln.


Somit ist ja der ICO Preis zu ermitteln wenn der Token bei Lieferung an die "Heimische" MEW oder auf der ICO Wallet vor Listing an einer Exchange erfolgt. Dann noch ein Beispiel :
Jetzt z.B. Envion ? Bounty ist vorbei und alle warten auf die Auszahlung . ICO Preis ist 10 Cent oder so. Egal. Aber kein Bounty Futzie hat bisher Token bekommen. Werden aber schon teilweise gehandelt auf HitBtc und Huh? . Nehmen die Leute dann den Preis an an dem Tag wo sie die Token erhalten ? Wenn es vier Wochen später ist,der Kurs bei 3 Euro und jeder hat 3000 Token erhalten wären es ja 9000 € . Nehmen wir den ICO Preis wären es 300€ "Einnahme" . Und man weiß aus Erfahrung das Bounty Token nach Lust und Laune versendet werden.
sr. member
Activity: 618
Merit: 292
February 09, 2018, 06:55:54 PM
#41
Eine Bounty ist doch deutlich als Arbeitslohn zu sehen. Denn es ist eine Belohnung für etwas. Für eine Arbeit. Und gewohnheitsmäßig wird ein Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert. Hier ist dann der aktuelle Wert zu ermitteln. Ich habe 6 Wochen am Onion-Airdrop teilgenommen, der kein Airdrop, sondern eine Bounty war. Denn dafür habe ich 10 Beiträge in der Woche in diesem Forum schreiben müssen und hatte die Signatur und das Avatar zu tragen. Wenn ich 2019 meine Steuererklärung für 2017 abgebe, ermittel ich den Wert meiner erhaltenen Coins zum Zeitpunkt der Ausschüttung. Also die 6 Auszahlungen zum damalig aktuellen Wert als ich sie bekam. Die müssten dann mit meiner Steuerklasse versteuert werden. Und ich werde nachzahlen müssen. Erscheint mir logisch und da stelle ich mich drauf ein.

Ein reiner Airdrop - also eine Coinausschüttung ohne Gegenleistung - ist ganz klar eine Schenkung. Hier gilt der Freibetrag von 20.000€, der alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden darf. Es gilt definitiv der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung. So werde ich 2019 meine ebtc, BLUE, POS... und einiges mehr in die Steuererklärung eintragen. Und ich bin mir zu 100% sicher, dass es hier keine Probleme und Nachzahlung für mich geben wird. Der Betrag, der über 20.000€ innerhalb von 10 Jahren hinaus geht, wird mit meiner Steuerklasse veranlagt.

Staken - da bleibe ich mal bei meinen Onions... :
Die Erhaltenen Coins rechne ich - wie oben beschrieben - als Schenkung ab. Da ich hin und wieder stake, verlängert sich die Haltefrist auf 10 Jahre. Vorher kann ich sie nicht steuerfrei verkaufen. Verkaufe ich sie vorher, gilt meine Steuerklasse. Bis zum Verkauf bin ich aber so frei, und mache meinen Rechner, die Stromkosten für diesen und die Kosten für den Internetzugang als Werbungskosten geltend (denn ohne das alles keine Einnahmen). Hinzu kommen Ausgaben für ein anständiges Anti-Viren-Programm (und mal gucken, was mir noch einfällt). Den Rechner schreibe ich also über ein paar Jahre hinweg anteilig ab, Stromkosten und Anti-Viren-Programm sind zwingend notwendig für den sicheren Erhalt meiner Einnahmen durch das Staken und werden als Werbungskosten angerechnet wie sie auflaufen. Die gestakten Coins werden mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erhalts mit meiner Steuerklasse veranlagt.

Ico-Gewinne:
Interessiert mich noch nicht, denn ich habe bisher an keiner Ico teilgenommen.
Ich gehe aber stark davon aus, dass hier der Wert meiner Einzahlung zu Grunde gelegt wird. Ich erhalte ja schließlich nur Coins im Gegenwert meiner Einzahlung. Geht +/- 0 auf. Oder? Alles andere wäre Spekulation. Aber wir spekulieren nicht, sondern halten unsere Ico-Coins mindestens ein Jahr. Dann sind wir steuerfrei.
Smiley

Gruß in die Nacht!
McW
full member
Activity: 392
Merit: 102
February 09, 2018, 05:35:20 PM
#40
Ich habe jetzt alle 3 Seiten gelesen. Aber wie es es sehe ist hier noch nichts davon wirklich aktuell. Es war noch keiner damit beim Finanzamt und hat eine Steuererklärung abgegeben und diese war dann ok. Somit wissen wir immer noch nicht 100%tig was mit z.b. 5000 Universa Bounty Token passieren soll. Oder Electroneum. Oder Cartaxi . Ich würde dann ja den Ico Preis nehmen. Ich habe den Token ja vor Börsenbeginn bekommen. 5000 Universa Token zum ICO Preis von 0.01$ = 0,008 Cent meinetwegen und das dann x 5000 = 40€ .
So weit so gut. Und wie trage ich das bei Cointracking ein ? Ist ja keine Transfer und auch kein Kauf. Und bei den anderen Spalten kann ich nur den Token nur ohne einen Preis eingeben,rechts ist dann nur Trading Gebühren. Aber ich brauch doch die 40€ Eingabe als Wert für die 5000 Token.
member
Activity: 168
Merit: 11
Bitcore (BTX) - Airdrops every Monday
February 01, 2018, 03:37:47 AM
#39
Hat hier jemand eine Auskunft wie das für Österreich aussieht?

Ehm... hast du überhaupt irgendetwas gelesen?  Roll Eyes

Wir reden die ganze Zeit über Österreich bzw. auf der Webseite des Finanzamts gibt es auch ausreichend Informationen.

sicher ? :-)

Ja, wenn du bisschen raufschaust siehst du die Frage von More.Hash von wo ich das Zitat habe und meine Antwort darauf war österreichische Finanzamtswebseite, seine Aussagen waren dann alle auf das österreichische Finanzwesen gerichtet, genauso wie meine. Also wer unser Gespräch verfolgt hat, sollte grundsätzlich wissen über welches Land wir gesprochen haben Smiley

Ich glaube, Kypthue hat mit seiner (ich interpretiere sie mal als sarkastisch;-) ) Frage das aufgenommen, worüber wir die ganze Zeit sprechen. Die Informationen der Finanz sind.... für den "Popo". ;-)

Wir sitzen aber eh alle in einem Boot, und dieses Brainstorming ist sicherlich nicht verkehrt.

Irgendeiner wird über kurz oder lang eh einem Steuerberater erklären müssen, was er wo und wie einzutragen hat ;-)
legendary
Activity: 2660
Merit: 1021
January 31, 2018, 08:45:38 PM
#38
Hat hier jemand eine Auskunft wie das für Österreich aussieht?

Ehm... hast du überhaupt irgendetwas gelesen?  Roll Eyes

Wir reden die ganze Zeit über Österreich bzw. auf der Webseite des Finanzamts gibt es auch ausreichend Informationen.

sicher ? :-)

Ja, wenn du bisschen raufschaust siehst du die Frage von More.Hash von wo ich das Zitat habe und meine Antwort darauf war österreichische Finanzamtswebseite, seine Aussagen waren dann alle auf das österreichische Finanzwesen gerichtet, genauso wie meine. Also wer unser Gespräch verfolgt hat, sollte grundsätzlich wissen über welches Land wir gesprochen haben Smiley
full member
Activity: 196
Merit: 102
DIWtoken.com Division Germany Sei Dabei
January 31, 2018, 05:02:00 PM
#37
Hat hier jemand eine Auskunft wie das für Österreich aussieht?

Ehm... hast du überhaupt irgendetwas gelesen?  Roll Eyes

Wir reden die ganze Zeit über Österreich bzw. auf der Webseite des Finanzamts gibt es auch ausreichend Informationen.

sicher ? :-)
legendary
Activity: 2660
Merit: 1021
January 31, 2018, 04:33:39 PM
#36
Hat hier jemand eine Auskunft wie das für Österreich aussieht?

Ehm... hast du überhaupt irgendetwas gelesen?  Roll Eyes

Wir reden die ganze Zeit über Österreich bzw. auf der Webseite des Finanzamts gibt es auch ausreichend Informationen.
legendary
Activity: 2296
Merit: 2721
January 31, 2018, 04:30:07 PM
#35
Hat hier jemand eine Auskunft wie das für Österreich aussieht?
full member
Activity: 196
Merit: 102
DIWtoken.com Division Germany Sei Dabei
January 31, 2018, 04:13:07 PM
#34
In dem Zusammenhang kann man allenfalls von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen.
Beispiel: ÜbersetzungsBounty für die Pre-ANN eines ICOs.

Die Bewerbung ist abgeschlossen, die Übersetzung ist erstellt worden. Der Token ist noch nicht einmal im Sale.
An dieser Stelle wird es dann mit Sicherheit kompliziert. Bounty lautet XY coins (eines ZUKÜNFTIGEN coins) für Übersetzung ABC. Übersetzung ist erstellt, Wallet für die Überwesung der XY coins wird an den Auftraggeber übermittelt, welcher prompt nach Erstellung der Coins zahlt.
Für den Coin ist jedoch noch kein Preis festgelegt, geschweige dass der Coin zum Zeitpunkt der Dienstleistung und Rechnungsstellung (Übermittlung des Wallets in diesem Fall) überhaupt erst geschürft war. Und nun?

Ich würde es erst bei Umwandlung in Echtgeld bzw. wenn Du es in BTC/ETH was laut BAFIN ja Egeld sein soll oder in Waren jeder Art tauscht (ETH bin ich nicht sicher) als Einnahme nach § 23 ansehen. Ein Werkvertrag dürfte es nicht sein, da man sich ja zu keiner konkreten Sache verpflichtet hat. Nur allgemeine Vereinbarung mit diversen Besonderheiten. Der Wert ist dann der echte
Wert im Zeitpunkt des Verkaufs/Tausches.
legendary
Activity: 2660
Merit: 1021
January 31, 2018, 03:31:23 PM
#33
Das man alles einfach so versteuern soll, weil sie etwas nicht interpretierbar hinschreiben können die sich schon mal abschminken. Man kann dem normalen Bürger nicht zumuten, dass diese ihre Texte welche zweideutig ausgelegt sein könnten, verstehen. Ich für meinen Teil interpretiere das so wie es da steht in der Nahebeziehung dazu, dass ich das Recht meines Vormannes erlange.

Da die meisten Coins bei den Airdrops und Bountys erstellt worden sind, jedoch nicht direkt durch betriebliches/gewinnzielendes Mining nehme ich mal stark an, dass sie nach einem Jahr auch steuerfrei sind und die Schenkung ebenfalls steuerfrei ist.

Ob das die Finanz so anerkennen wird..... wird noch zu beweisen sein.

Grundsätzlich ist es jedoch so ähnlich wie mit allen anderen Gesetzen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das kommt so gesehen im Strafrecht recht oft vor: wenn man mangels Gesetzeskenntnis nicht weiss, dass man einen anderen nicht verletzen darf, dann schützt das vorm Häfen dennoch nicht.
Ich sehe es gerade bei der Jugend kritisch, die im pubertierenden Alter ist. Prügeln sich bei fast jeder Gelegenheit, wissen teilweise nicht mal, dass sie überhaupt strafmündig sind, und wundern sich dann über den Ausflug hinter schwedische Gardinen.


Unwissenheit über ein bestehendes Gesetz schützt einen vor der Strafe nicht, jedoch nicht der Tatbestand, dass das Gesetz vom Gesetzgeber nicht ordnungsgemäß kundgetan wird. Kryptowährungen sind meines Wissens nach nicht ordentlich definiert, erklärt und auch nicht niedergeschrieben. Aufgrund dieser Tatsache + der wichtigeren Tatsache, dass ein Rückwirkungsverbot im Strafrecht herrscht werden sie wohl gar nichts tun können, bis sie es klar und deutlich definiert und niedergeschrieben haben. Gesetzestexte die mehrere Interpretationsmethoden zur Möglichkeit stehen, interpretiere ich persönlich zur besseren Seite, wenn ich dies auch argumentieren kann und demzufolge kann mich auch kein Gericht später verurteilen. So stelle ich mir das vor Smiley

Ja ein Arbeitslohn ist es nicht, ich könnte mir jedoch vorstellen das es in die Sparte Werkvertrag fällt.
member
Activity: 168
Merit: 11
Bitcore (BTX) - Airdrops every Monday
January 31, 2018, 03:03:38 PM
#32
Eine Bounty ist ein Arbeitslohn. Und der Arbeitslohn wird üblicherweise in dem Moment versteuert, in dem er ausgezahlt wird. Ergo müsste der Wert der Coins im Moment der Auszahlung zu Grunde gelegt werden. Erhalte ich Coins im Wert von 500€, sind diese 500€ zu versteuern.


Arbeitslohn ist es definitiv nicht, denn dazu müsstest Du Dich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden und das den größten Teil Deiner Zeit.
Ausserdem müsste Du wissen für wen Du "arbeitest" was ja meist eher weniger der Fall ist usw.



In dem Zusammenhang kann man allenfalls von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen.
Beispiel: ÜbersetzungsBounty für die Pre-ANN eines ICOs.

Die Bewerbung ist abgeschlossen, die Übersetzung ist erstellt worden. Der Token ist noch nicht einmal im Sale.
An dieser Stelle wird es dann mit Sicherheit kompliziert. Bounty lautet XY coins (eines ZUKÜNFTIGEN coins) für Übersetzung ABC. Übersetzung ist erstellt, Wallet für die Überwesung der XY coins wird an den Auftraggeber übermittelt, welcher prompt nach Erstellung der Coins zahlt.
Für den Coin ist jedoch noch kein Preis festgelegt, geschweige dass der Coin zum Zeitpunkt der Dienstleistung und Rechnungsstellung (Übermittlung des Wallets in diesem Fall) überhaupt erst geschürft war. Und nun?
full member
Activity: 196
Merit: 102
DIWtoken.com Division Germany Sei Dabei
January 31, 2018, 02:27:33 PM
#31
Eine Bounty ist ein Arbeitslohn. Und der Arbeitslohn wird üblicherweise in dem Moment versteuert, in dem er ausgezahlt wird. Ergo müsste der Wert der Coins im Moment der Auszahlung zu Grunde gelegt werden. Erhalte ich Coins im Wert von 500€, sind diese 500€ zu versteuern.


Arbeitslohn ist es definitiv nicht, denn dazu müsstest Du Dich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden und das den größten Teil Deiner Zeit.
Ausserdem müsste Du wissen für wen Du "arbeitest" was ja meist eher weniger der Fall ist usw.

member
Activity: 168
Merit: 11
Bitcore (BTX) - Airdrops every Monday
January 31, 2018, 01:51:56 PM
#30
Das man alles einfach so versteuern soll, weil sie etwas nicht interpretierbar hinschreiben können die sich schon mal abschminken. Man kann dem normalen Bürger nicht zumuten, dass diese ihre Texte welche zweideutig ausgelegt sein könnten, verstehen. Ich für meinen Teil interpretiere das so wie es da steht in der Nahebeziehung dazu, dass ich das Recht meines Vormannes erlange.

Da die meisten Coins bei den Airdrops und Bountys erstellt worden sind, jedoch nicht direkt durch betriebliches/gewinnzielendes Mining nehme ich mal stark an, dass sie nach einem Jahr auch steuerfrei sind und die Schenkung ebenfalls steuerfrei ist.

Ob das die Finanz so anerkennen wird..... wird noch zu beweisen sein.

Grundsätzlich ist es jedoch so ähnlich wie mit allen anderen Gesetzen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das kommt so gesehen im Strafrecht recht oft vor: wenn man mangels Gesetzeskenntnis nicht weiss, dass man einen anderen nicht verletzen darf, dann schützt das vorm Häfen dennoch nicht.
Ich sehe es gerade bei der Jugend kritisch, die im pubertierenden Alter ist. Prügeln sich bei fast jeder Gelegenheit, wissen teilweise nicht mal, dass sie überhaupt strafmündig sind, und wundern sich dann über den Ausflug hinter schwedische Gardinen.

Hinsichtlich der von Dir mehrfach angeführten Schenkungen ist ebenfall noch auf Freibeträge Rücksicht zu nehmen.
legendary
Activity: 2660
Merit: 1021
January 31, 2018, 12:39:01 PM
#29
Das man alles einfach so versteuern soll, weil sie etwas nicht interpretierbar hinschreiben können die sich schon mal abschminken. Man kann dem normalen Bürger nicht zumuten, dass diese ihre Texte welche zweideutig ausgelegt sein könnten, verstehen. Ich für meinen Teil interpretiere das so wie es da steht in der Nahebeziehung dazu, dass ich das Recht meines Vormannes erlange.

Da die meisten Coins bei den Airdrops und Bountys erstellt worden sind, jedoch nicht direkt durch betriebliches/gewinnzielendes Mining nehme ich mal stark an, dass sie nach einem Jahr auch steuerfrei sind und die Schenkung ebenfalls steuerfrei ist.
Pages:
Jump to: