Eine Bounty ist doch deutlich als Arbeitslohn zu sehen. Denn es ist eine Be
lohnung für etwas. Für eine Arbeit. Und gewohnheitsmäßig wird ein Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert. Hier ist dann der aktuelle Wert zu ermitteln. Ich habe 6 Wochen am Onion-Airdrop teilgenommen, der kein Airdrop, sondern eine Bounty war. Denn dafür habe ich 10 Beiträge in der Woche in diesem Forum schreiben
müssen und hatte die Signatur und das Avatar zu tragen. Wenn ich 2019 meine Steuererklärung für 2017 abgebe, ermittel ich den Wert meiner erhaltenen Coins zum Zeitpunkt der Ausschüttung. Also die 6 Auszahlungen zum damalig aktuellen Wert als ich sie bekam. Die müssten dann mit meiner Steuerklasse versteuert werden. Und ich werde nachzahlen müssen. Erscheint mir logisch und da stelle ich mich drauf ein.
Ein reiner Airdrop - also eine Coinausschüttung ohne Gegenleistung - ist ganz klar eine Schenkung. Hier gilt der Freibetrag von 20.000€, der alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden darf. Es gilt definitiv der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung. So werde ich 2019 meine ebtc, BLUE, POS... und einiges mehr in die Steuererklärung eintragen. Und ich bin mir zu 100% sicher, dass es hier keine Probleme und Nachzahlung für mich geben wird. Der Betrag, der über 20.000€ innerhalb von 10 Jahren hinaus geht, wird mit meiner Steuerklasse veranlagt.
Staken - da bleibe ich mal bei meinen Onions... :
Die Erhaltenen Coins rechne ich - wie oben beschrieben - als Schenkung ab. Da ich hin und wieder stake, verlängert sich die Haltefrist auf 10 Jahre. Vorher kann ich sie nicht steuerfrei verkaufen. Verkaufe ich sie vorher, gilt meine Steuerklasse. Bis zum Verkauf bin ich aber so frei, und mache meinen Rechner, die Stromkosten für diesen und die Kosten für den Internetzugang als Werbungskosten geltend (denn ohne das alles keine Einnahmen). Hinzu kommen Ausgaben für ein anständiges Anti-Viren-Programm (und mal gucken, was mir noch einfällt). Den Rechner schreibe ich also über ein paar Jahre hinweg anteilig ab, Stromkosten und Anti-Viren-Programm sind zwingend notwendig für den sicheren Erhalt meiner Einnahmen durch das Staken und werden als Werbungskosten angerechnet wie sie auflaufen. Die gestakten Coins werden mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erhalts mit meiner Steuerklasse veranlagt.
Ico-Gewinne:
Interessiert mich noch nicht, denn ich habe bisher an keiner Ico teilgenommen.
Ich gehe aber stark davon aus, dass hier der Wert meiner Einzahlung zu Grunde gelegt wird. Ich erhalte ja schließlich nur Coins im Gegenwert meiner Einzahlung. Geht +/- 0 auf. Oder? Alles andere wäre Spekulation. Aber wir spekulieren nicht, sondern halten unsere Ico-Coins mindestens ein Jahr. Dann sind wir steuerfrei.
Gruß in die Nacht!
McW