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Topic: 1 Jahr Haltefrist für Steuerfreiheit: Praktische Umsetzung (Read 12010 times)

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Wie wollt Ihr dem Finanzamt nachweisen das Ihr die Coins schon >1 Jahr haltet um keine Steuern zu zahlen falls Ihr Coins in Euro tauscht?

Hm, ich lass sie 1 jahr auf der Börse liegen bzw. schick sie an Ledger, und zum verkaufen wieder vom Ledger zur Börse. Also die Daten von der Börse (auch backuppen) wann ich gekauft habe und die Daten von Blockchain explorer.
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Ausserdem blieb mir eine eventuelle Diskussion, ob FIFO jetzt das geeignete Buchungskriterium für Aktien ist oder nicht, erspart.
Bei Aktiengeschäften gibt es keine Haltefristen (mehr). Pauschale Abgeltungssteuer 25% unabhängig von der Haltedauer. Es sein denn, die wurden vor 2009 gekauft, da wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. In Deutschland.
Korrekt. Bitte nachversteuern, Mezzo ;-))

Weisst Du etwa, wann ich die Aktien gekauft hatte?!  Grin
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Ausserdem blieb mir eine eventuelle Diskussion, ob FIFO jetzt das geeignete Buchungskriterium für Aktien ist oder nicht, erspart.
Bei Aktiengeschäften gibt es keine Haltefristen (mehr). Pauschale Abgeltungssteuer 25% unabhängig von der Haltedauer. Es sein denn, die wurden vor 2009 gekauft, da wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. In Deutschland.

Korrekt. Bitte nachversteuern, Mezzo ;-))
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Ausserdem blieb mir eine eventuelle Diskussion, ob FIFO jetzt das geeignete Buchungskriterium für Aktien ist oder nicht, erspart.
Bei Aktiengeschäften gibt es keine Haltefristen (mehr). Pauschale Abgeltungssteuer 25% unabhängig von der Haltedauer. Es sein denn, die wurden vor 2009 gekauft, da wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. In Deutschland.
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Wahrscheinlich haben diese Leute den Kauf aber ganz normal über ihre Bank oder aus bereits auf dem Konto liegenden (und versteuertem) Geld finanziert, statt ohne Kontobewegung plötzlich auf der Wiese zu stehen Wink

Klar lag das Geld auf dem Konto. Heute nimmt (leider) keiner mehr richtiges Geld beim Immobilienkauf.

Bei mir kamen allerdings 100k EUR vom Kaufpreis direkt aus einem Wire-Transfer aus den USA (Aktienverkauf), den ich ein paar Wochen vorher erhalten hatte. Trotzdem gab es keinerlei Nachfrage. Kann natürlich sein, dass die NSA dem BND und dieser dem FA mitgeteilt hat, dass ich die verkauften Aktien unter den entsprechenden Kriterien (FIFO) länger als ein Jahr gehalten habe...  Wink

Ich habe sinnvollerweise weder den Aktienverkauf, noch den Immobilienkauf extra angegeben. Nachweisen musste ich nichts und Anfragen kammen neben dem üblich Papierkram auch nicht. Ausserdem blieb mir eine eventuelle Diskussion, ob FIFO jetzt das geeignete Buchungskriterium für Aktien ist oder nicht, erspart.
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Allerdings ist das Risiko einer Nachfrage wohl eher gering. Ich hatte selbst noch nie eine Nachfrage bekommen - obwohl die 300k EUR Überweisung garantiert von der Bank gemeldet wurde - und habe auch keine Person im Bekanntenkreis, bei der das FA bei einem Kauf im Bereich 100-500k EUR neben der Grunderwerbsteuer etwas haben wollte.
Hmmm! Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass bei Immobilienkäufen grundsätzlich die Herkunft des Geldes belegt werden muss. Liege ich da falsch?

Nach meiner Erfahrung aus 2 eigenen Immobilienkäufen, 4 in der Verwandtschaft und 10 im Bekanntenkreis liegst Du da falsch. Bei keinem dieser Käufe kam von irgendeiner Seite die Frage nach der Herkunft des Geldes.

Wahrscheinlich haben diese Leute den Kauf aber ganz normal über ihre Bank oder aus bereits auf dem Konto liegenden (und versteuertem) Geld finanziert, statt ohne Kontobewegung plötzlich auf der Wiese zu stehen Wink
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Hmmm! Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass bei Immobilienkäufen grundsätzlich die Herkunft des Geldes belegt werden muss. Liege ich da falsch?
Nach meiner Erfahrung aus 2 eigenen Immobilienkäufen, 4 in der Verwandtschaft und 10 im Bekanntenkreis liegst Du da falsch. Bei keinem dieser Käufe kam von irgendeiner Seite die Frage nach der Herkunft des Geldes.
Interessant. Dann habe ich heute was dazugelernt. Von offiziellen Stellen bekommt man andere Aussagen.

Von welcher offiziellen Stelle? Ich kenne bei dem ganzen Prozess bisher nur die Notare, das FA, und die Stadt/Gemeinde. Der Notar möchte nur sein Geld für die Beurkundung sehen, das FA war bisher nur an der Grunderwerbsteuer interessiert und die Stadt/Gemeinde möchte die Grundsteuer kassieren.
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Hmmm! Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass bei Immobilienkäufen grundsätzlich die Herkunft des Geldes belegt werden muss. Liege ich da falsch?
Nach meiner Erfahrung aus 2 eigenen Immobilienkäufen, 4 in der Verwandtschaft und 10 im Bekanntenkreis liegst Du da falsch. Bei keinem dieser Käufe kam von irgendeiner Seite die Frage nach der Herkunft des Geldes.
Interessant. Dann habe ich heute was dazugelernt. Von offiziellen Stellen bekommt man andere Aussagen.
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Allerdings ist das Risiko einer Nachfrage wohl eher gering. Ich hatte selbst noch nie eine Nachfrage bekommen - obwohl die 300k EUR Überweisung garantiert von der Bank gemeldet wurde - und habe auch keine Person im Bekanntenkreis, bei der das FA bei einem Kauf im Bereich 100-500k EUR neben der Grunderwerbsteuer etwas haben wollte.
Hmmm! Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass bei Immobilienkäufen grundsätzlich die Herkunft des Geldes belegt werden muss. Liege ich da falsch?

Nach meiner Erfahrung aus 2 eigenen Immobilienkäufen, 4 in der Verwandtschaft und 10 im Bekanntenkreis liegst Du da falsch. Bei keinem dieser Käufe kam von irgendeiner Seite die Frage nach der Herkunft des Geldes.
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Allerdings ist das Risiko einer Nachfrage wohl eher gering. Ich hatte selbst noch nie eine Nachfrage bekommen - obwohl die 300k EUR Überweisung garantiert von der Bank gemeldet wurde - und habe auch keine Person im Bekanntenkreis, bei der das FA bei einem Kauf im Bereich 100-500k EUR neben der Grunderwerbsteuer etwas haben wollte.
Hmmm! Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass bei Immobilienkäufen grundsätzlich die Herkunft des Geldes belegt werden muss. Liege ich da falsch?
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...falls ich mir aber von dem Geld z.B. ne Wohung kaufe und ein motivierter Mitarbeiter vom FA mal aufmerksam wird und nachfragt wo das Geld herkommt, ist es nicht schlecht wenn man es stichhaltig belegen kann.

Das ist korrekt. Eine gute glaubwürdige Erklärung ist immer von Vorteil.

Allerdings ist das Risiko einer Nachfrage wohl eher gering. Ich hatte selbst noch nie eine Nachfrage bekommen - obwohl die 300k EUR Überweisung garantiert von der Bank gemeldet wurde - und habe auch keine Person im Bekanntenkreis, bei der das FA bei einem Kauf im Bereich 100-500k EUR neben der Grunderwerbsteuer etwas haben wollte.

Ich vermute mal, wenn Nachfragen kommen und Unterlagen angefordert werden, ist die Kacke schon ganz schön am Dampfen. Beispielsweise darf man sich dann über einen Platz bei den anderen Promis auf der geleakten Steuer-CD freuen.
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Schon vor langer Zeit war die folgende Weisheit bekannt. Man tut auch heute noch gut, sich daran zu halten: Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!

Die Weißheit ist mir neu,...aber werde ich mir merken  Wink

..ich sag ja nicht das ich zum FA renne und denen sage das ich nen guten Schnitt gemacht habe,..falls ich mir aber von dem Geld z.B. ne Wohung kaufe und ein motivierter Mitarbeiter vom FA mal aufmerksam wird und nachfragt wo das Geld herkommt, ist es nicht schlecht wenn man es stichhaltig belegen kann.

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Wenn ich jedoch nicht beweisen kann das ich die Coins schon so lange halte ohne zu traden werden Steuern fällig.

Ich muss ohne Anfrage seitens des FA erst mal gar nichts beweisen! Es gibt keine Pflicht von sich aus (ohne Anforderung) seine Unschuld zu beweisen. Vermutlich hat hier die Geschichte bei vielen Leuten einen kollektiven Knacks hinterlassen, dass die Leute immer aus eigener Initiative ihrem Herrscher etwas beweisen müssen?!
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..und Steuern zu zahlen hat nichts mit "voreilendem Gehorsam" zu tun,...das ist nun mal deutsches Recht. ...gab´s da nicht vor kurzem erst einen der das genauso locker genommen hat und der sich jetzt im Knast nach der Seife bücken darf,...ja ja ,..der Ulli der alte WürschdleKönig Wink

Da ging es nicht darum, dass er seine (steuerfreien) Spekulationsgewinne nach einem Jahr Haltefrist nicht deklariert hat.

Unnötige Angaben beim FA zu machen hat sehr viel mit vorauseilendem Gehorsam zu tun. Hat was von einem Hund der schwanzwedelnd angerannt kommt und ein Lob erwartet, weil er alles noch besser gemacht hat als gefordert. Nur dass es in diesem Fall kein Lob gibt, sondern Prügel in Form einer genaueren Untersuchung.

Schon vor langer Zeit war die folgende Weisheit bekannt. Man tut auch heute noch gut, sich daran zu halten: Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!
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Wie wollt Ihr dem Finanzamt nachweisen das Ihr die Coins schon >1 Jahr haltet um keine Steuern zu zahlen falls Ihr Coins in Euro tauscht?
Ich kann nur für mich sprechen: Gar nicht! Ich tausche BTC aber auch nicht in EUR, sondern nur in Waren und Dienstleistungen.

Trotzdem würde ich nach einem Jahr rein gar nichts mehr angeben. Vorauseilender Gehorsam ist nichts positives.
Dito!

Sehe ich ebenso. Kommt nur selten gut, dem Staat was in die Hände zu spielen.

Also wegen ein paar tausend Euro würde ich jetzt auch kein Fass aufmachen,..aber das hab ich ja geschrieben,darum geht es mir nicht.
Jetzt nehmen wir doch mal das Szenario an das wirklich einer der Altcoins nochmal so durchstartet wie der Bitcoin, dann kann man theoretisch aus 5.000€ schon nach 2-3 Jahren 250.000€ haben. Das gibt man dann nicht einfach mal schnell für nen neuen Fernseh oder ne schöne Urlaubsreise aus.

..und Steuern zu zahlen hat nichts mit "voreilendem Gehorsam" zu tun,...das ist nun mal deutsches Recht. ...gab´s da nicht vor kurzem erst einen der das genauso locker genommen hat und der sich jetzt im Knast nach der Seife bücken darf,...ja ja ,..der Ulli der alte WürschdleKönig Wink

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Sehe ich ebenso. Kommt nur selten gut, dem Staat was in die Hände zu spielen.
ich glaube du hast das nicht ganz verstanden (nicht böse gemeint), ich muss keine Steuern zahlen wenn ich nachweisen kann das ich die Coins >1Jahr gehalten habe,...der Staat bekommt also keinen Cent von mir.
Wenn ich jedoch nicht beweisen kann das ich die Coins schon so lange halte ohne zu traden werden Steuern fällig.
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Wie wollt Ihr dem Finanzamt nachweisen das Ihr die Coins schon >1 Jahr haltet um keine Steuern zu zahlen falls Ihr Coins in Euro tauscht?
Ich kann nur für mich sprechen: Gar nicht! Ich tausche BTC aber auch nicht in EUR, sondern nur in Waren und Dienstleistungen.

Trotzdem würde ich nach einem Jahr rein gar nichts mehr angeben. Vorauseilender Gehorsam ist nichts positives.
Dito!

Sehe ich ebenso. Kommt nur selten gut, dem Staat was in die Hände zu spielen.
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Wie wollt Ihr dem Finanzamt nachweisen das Ihr die Coins schon >1 Jahr haltet um keine Steuern zu zahlen falls Ihr Coins in Euro tauscht?
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Trotzdem würde ich nach einem Jahr rein gar nichts mehr angeben. Vorauseilender Gehorsam ist nichts positives.
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Trotzdem würde ich nach einem Jahr rein gar nichts mehr angeben. Vorauseilender Gehorsam ist nichts positives.
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Da du die Ware vor einem Jahr gekauft hast (Stake) zählt dieser Zeitpunkt, das zwischenzeitlich aus dem Stake Coins wurden spiel dafür keine Rolle.

-Ohje, ich seh jetzt schon den 60jährigen Finanzamt-Mitarbeiter die Hände überm Kopf zusammen schlagen was wohl ein "Stake" und was wohl mit "Coins" gemeint ist  Grin
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Das Thema der Jahreshaltefrist ist wirklich nicht so ganz durchsichtig, was man hier ja gut nachlesen kann.

Ich habe dazu auch noch eine Frage. Vielleicht kann die hier jemand aus dem Forum auch beantworten.

Wie sieht es aus, wenn ich in eine Altcoin-IPO investiert habe, die bald ein Jahr her ist und wo ich auch Coins bekomme, welche bei Verkauf einen höheren Wert haben, als mein Investiertes zu Anfang?

Gilt hier die Haltefrist ab IPO oder ab dem Zeitpunkt, zu dem ich meine Coins ausgeschüttet bekomme?
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