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Topic: 1 Jahr Haltefrist für Steuerfreiheit: Praktische Umsetzung - page 2. (Read 12010 times)

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Man könnte auch einfach eine Textdatei anlegen und darin Datum, Name, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnr, Wallet Adresse und Guthaben schreiben.

Dann den Hash der Datei mit Hilfe von http://www.proofofexistence.com/about in der Bitcoin-Blockchain ablegen. Und schon hat man einen Beweis, dass man genau diese Datei mit den entsprechenden Angaben zum jetzigen Zeitpunkt angelegt hat und nicht im Nahhinein. 1 Jahr später hat man den Beweis, dass man eine Wallet schon 1 Jahr besitzt. Dass die Coins nicht bewegt wurden, kann man dann ja ebenfalls über die Blockchain einsehen.
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Exchange Screenshots, Blockchain Transaktionen und eine vernünftig geführte Excel-File.

Wenn alles miteinander im Einklang steht, sehe ich nicht wo da die Probleme sein sollten.

So mach ich das zumindest.

OK, so hab ich es mir auch vorgestellt.
...also zumindest für die 3 Coins die ich bewusst ( Wink ) langfristig gekauft hab.
-hab noch ~2 Bitcoins Volumen wo ich nur kurz anlege wenn sich grad irgendwo was tut,... da mach ich das nicht, da ist die Summe aber auch sehr übersichtlich ;-D


Mein Excel-Sheet hat folgende Spalten: (Zahlen sind zufällig Wink )

Datum   Eingezahlte Währung   Ausgezahlte Währung   Plattform   Bemerkung
20.09   0,7 BTC   0,5 NEM   NEXT AE   entspricht 500.000NEM
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Never back down !!!
Exchange Screenshots, Blockchain Transaktionen und eine vernünftig geführte Excel-File.

Wenn alles miteinander im Einklang steht, sehe ich nicht wo da die Probleme sein sollten.

So mach ich das zumindest.


Würde es dir was ausmachen die geführte Liste hochzuladen? Natürlich ohne Daten.
Wäre dir sehr verbunden.
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IMHO gibt es noch keine "gängige Praxis". Ich kenne noch keinen Fall, wo sich auf die 1-Jahres-Regelung berufen wurde.
Es gibt noch nicht mal abschließende Einigkeit darüber, ob die 1-Jahres-Summe in der Steuererklärung angeben werden muss (zum Steuersatz '0')..

Edit:
Im Zweifelsfall kann man immer Screenshots ausdrucken und einem Anwalt oder Notar vorlege, damit er seinen Stempel und *Datum* draufdrückt. Oder gleich was mit Signaturen. Lass' dir was hübsches einfallen :-)
Notarkosten sollten zwischen 20 und 50 Euro sein.

Ente
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Exchange Screenshots, Blockchain Transaktionen und eine vernünftig geführte Excel-File.

Wenn alles miteinander im Einklang steht, sehe ich nicht wo da die Probleme sein sollten.

So mach ich das zumindest.
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Hallo,
ich wollte das Thema nochmal kurz aufgreifen,..und ja,ich gebe zu ich bin zu faul mich durch die 4 Seiten mit ettlichen Querverweisen auf andere Topics zu lesen.  Roll Eyes

Wie wollt Ihr dem Finanzamt nachweisen das Ihr die Coins schon >1 Jahr haltet um keine Steuern zu zahlen falls Ihr Coins in Euro tauscht?
-ich hab in recht junge Coins (NEM,XC,XCR) investiert,..falls es einer von denen schaffen sollte, könnte der Gewinn schon im 6stelligen Bereich liegen, also nix was man gerade mal eben so verschleiern kann,....und ich will das auch eigentlich nicht,...vor allem nicht wenn ich ja eigentlich alles richtig gemacht und die Coins >1 Jahr gehalten habe.

Das sich das Finanzamt mit nem Screenshot zufrieden gibt, auf dem man das Kaufdatum bzw die Transaktion der Coins sieht, bezweifel ich jetzt aber einfach mal ;-/
-was ist hier die gängige Praxis?
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Geh mal zur Fi-behörde und frag da mal an…Du wirst nur munteres Achselzucken zu sehen bekommen…
Es ist verständlich, dass man beim Finanzamt keine Auskünfte zu Bitcoins bekommt. Das Ganze ist total neu für die, es sind wahrscheinlich noch keine Handlungsanweisungen "von oben" erteilt worden. Deshalb wird wahrscheinlich auch jede Steuererklärung, in der irgendwas mit Bitcoin vorkommt, seitens des Finanzamts mit "spitzen Fingern" angefasst - die werden sich nicht die Finger verbrennen wollen und reichen das "nach oben" durch, bis endlich offizielle Anweisungen kommen. Diese Mühlen mahlen langsam. Solange wird jeder Steuerbescheid mit ziemlicher Sicherheit als "vorläufig" ausgestellt.

Das heißt aber nicht, dass es nicht schon ziemlich klare Erkenntnisse gibt, wie Bitcoins steuerlich zu behandeln sind und wie die Finanzämter letztendlich entscheiden werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat schon recht deutliche Aussagen getroffen, u.a. dass es sich bei Kauf/Verkauf von Bitcoins um sogenannte private Veräußerungsgeschäfte handelt. Wie solche Geschäfte steuerlich zu behandeln sind, steht z.B. hier oder hier.

Weitere Quellen siehe Link in meiner Signatur.

Das Prinzip ist ganz einfach - die Steuerbehörden arbeiten wie auch andere Verwaltungsbehörden ihre Verwaltungsvorschriften aus, was ihnen eine bestimmte Vorgehensweise in gleich gelagerten Fällen ermöglicht und so auch eine bestimmte Art und Weise erkennen lässt, nach welchen Kriterien sie bewertet.

Sicherlich wurde bereits über Bitcoins in Steuerangelegenheiten von Verwaltungsbehörden entschieden - bis lange hat sich nur keine einheitliche Regelung herauskristallisiert und uns Bürgern so einen Leitfaden an die Hand gibt, wie und was wir angeben müssen.

 

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Geh mal zur Fi-behörde und frag da mal an…Du wirst nur munteres Achselzucken zu sehen bekommen…
Es ist verständlich, dass man beim Finanzamt keine Auskünfte zu Bitcoins bekommt. Das Ganze ist total neu für die, es sind wahrscheinlich noch keine Handlungsanweisungen "von oben" erteilt worden. Deshalb wird wahrscheinlich auch jede Steuererklärung, in der irgendwas mit Bitcoin vorkommt, seitens des Finanzamts mit "spitzen Fingern" angefasst - die werden sich nicht die Finger verbrennen wollen und reichen das "nach oben" durch, bis endlich offizielle Anweisungen kommen. Diese Mühlen mahlen langsam. Solange wird jeder Steuerbescheid mit ziemlicher Sicherheit als "vorläufig" ausgestellt.

Das heißt aber nicht, dass es nicht schon ziemlich klare Erkenntnisse gibt, wie Bitcoins steuerlich zu behandeln sind und wie die Finanzämter letztendlich entscheiden werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat schon recht deutliche Aussagen getroffen, u.a. dass es sich bei Kauf/Verkauf von Bitcoins um sogenannte private Veräußerungsgeschäfte handelt. Wie solche Geschäfte steuerlich zu behandeln sind, steht z.B. hier oder hier.

Weitere Quellen siehe Link in meiner Signatur.
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Bis lang gibt es leider noch keine Rechtsprechung zu Bitcoins..Und das was die Bafin da von sich lässt, hat noch keine konkrete Relevanz für den Einzelnen..Geh mal zur Fi-behörde und frag da mal an…Du wirst nur munteres Achselzucken zu sehen bekommen…
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...
In der Tat. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer*. An der Quelle kann Sie aber nun einmal nicht besteuert werden, da die (Betreiber der) Bitcoin-Wallets das nicht machen. Ohne kontoführende Institute, die einem "Gesetzgeber"/Fiskus zu Diensten sind, gibt es nun einmal keine Quellensteuer.
*http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer

 (Quellensteuer) stimmt doch so pauschal nicht. Ich habe ab 2009 Abgeltungssteuer selber bezahlt, nicht mein ausländischer Broker, der kann/will aus dem Ausland keine Abgeltungssteuer abführen. Nach deiner Logik hätte ich gar keine Abgeltungssteuer  abführen brauchen, weil entweder macht das der Broker an der Quelle, oder gar niemand?  Wink

Eben. Also nicht an der Quelle besteuert, sondern von Dir selbst zum Fenster hinaus geworfen ...
Wenns mal so wäre. Meist wird die eingenommene Steuer ja dazu verwendet, die Untertanen noch weiter runterzutun.
sr. member
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...
In der Tat. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer*. An der Quelle kann Sie aber nun einmal nicht besteuert werden, da die (Betreiber der) Bitcoin-Wallets das nicht machen. Ohne kontoführende Institute, die einem "Gesetzgeber"/Fiskus zu Diensten sind, gibt es nun einmal keine Quellensteuer.
*http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer

 (Quellensteuer) stimmt doch so pauschal nicht. Ich habe ab 2009 Abgeltungssteuer selber bezahlt, nicht mein ausländischer Broker, der kann/will aus dem Ausland keine Abgeltungssteuer abführen. Nach deiner Logik hätte ich gar keine Abgeltungssteuer  abführen brauchen, weil entweder macht das der Broker an der Quelle, oder gar niemand?  Wink
newbie
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Quote
... Nur reden die beiden Autoren dummerweise dann doch die ganze Zeit davon, dass bei Veräußerungen von Bitcoins innerhalb der "Spekulationsfrist" von einem Jahr Abgeltungssteuer anfiele. Das ist Unsinn.

In der Tat. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer*. An der Quelle kann Sie aber nun einmal nicht besteuert werden, da die (Betreiber der) Bitcoin-Wallets das nicht machen. Ohne kontoführende Institute, die einem "Gesetzgeber"/Fiskus zu Diensten sind, gibt es nun einmal keine Quellensteuer.

Wer also unbedingt Steuern aus seinen Erträge zahlen möchte, zum Beispiel, weil er Strafen befürchtet bzw. befürchten muß, der führe einfach entsprechend seiner Wallet ein ganz normales T-Kontenblatt oder eine entsprechende Excel-Tabelle (oder OpenOffice etc.) und trage dort alle Einnahmen und Ausnahmen nach den Regeln der Buchführung ein und berechne daraus die Erträge, die unter der Haltedauer sind. Ich würde die saldieren, da ich auf dem Standpunkt stehe, daß, wenn positive Erträge zu versteuern sind, auch negative abgesetzt werden können müssen. Den Saldo gibt man seinem Steuerberater an als Spekulationsgewinn aus Bitcoin-Handel, der nimmt das in die Steuererklärung auf und fertig ists.

*http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer
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nun, meinungen sind wie arschlöcher: jeder hat eins ;-)

Das kann man nicht bezweifeln. - Aber, mal ernsthaft. Im WELT-Artikel liest man:

Quote
Mit Bitcoins erzielte Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei. Damit wird das digitale Geld vom Fiskus anders behandelt als zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Zertifikate.

All diese Anlageklassen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei Bitcoins fällt nach einer Haltefrist von einem Jahr dagegen keine derartige Steuer an.

[...]

Juristisch handelt es sich dabei um ein privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes.


Das ist alles korrekt. Nur reden die beiden Autoren dummerweise dann doch die ganze Zeit davon, dass bei Veräußerungen von Bitcoins innerhalb der "Spekulationsfrist" von einem Jahr Abgeltungssteuer anfiele. Das ist Unsinn. Denn in § 23 Absatz 2 EStG, auf den sich die WELT-Autoren indirekt beziehen, lesen wir:

Quote
(2) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der in Absatz 1 bezeichneten Art sind den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.

Folglich fällt hier keine Abgeltungssteuer an, denn diese wird nur auf die in § 20 EStG aufgezählten Einkünfte aus Kapitalvermögen pauschal erhoben. (Die verschiedenen Einkunftsarten erläutert übrigens § 2 EStG.)
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nun, meinungen sind wie arschlöcher: jeder hat eins ;-)
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naja wie dem auch sei... ich halte mich an die offizielle meinung aber macht es wie ihr wollt  Cheesy

http://www.welt.de/finanzen/geldanlage/article117493178/Bitcoin-Geschaefte-sind-nach-einem-Jahr-steuerfrei.html

Uiuiuiui. Dein Steuerberater hält das, was in DIE WELT steht, für die "offizielle Meinung"? Tja. Dann ist dem evtl. nur noch mit der FAZ zu helfen:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-steuern-auf-bitcoins-12711783.html
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naja wie dem auch sei... ich halte mich an die offizielle meinung aber macht es wie ihr wollt  Cheesy

http://www.welt.de/finanzen/geldanlage/article117493178/Bitcoin-Geschaefte-sind-nach-einem-Jahr-steuerfrei.html
LvM
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Den Gesonderten Steuertarif von 25 Prozent gibt es (lustigerweise) nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen
(§ 32d EStG)

WENN ÜBERHAUPT,
handelt es sich bei den BTC-Veräußerungserlösen aber um Einkünfte im Sinne des § 23 EStG, die dem normalen ESt-Tarif unterliegen würden.

Ihren Steuerberater (nach meiner Erfahrung oft Schmalspurjurist/innen von der FH, die wohl auch aus Bequemlichkeit ganz gern nach der Flöte des FA tanzen) sollten Sie mal bei einem (seriösen) Volljuristen und Steuerrechtler in die Lehre schicken.

Hier kann er sich vorab mal ein bißchen schlau machen:

STEUERFRAGEN (Einkommen- und Umsatzsteuer) beim Handel mit BTC

https://bitcointalksearch.org/topic/steuerfragen-einkommen-und-umsatzsteuer-beim-handel-mit-btc-373416

LvM
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wer BTC in LTC tauscht oder umgekehrt etc muss, sofern er die coins nicht 1 jahr gehalten hat, ebenfalls 25 % abdrücken. ob du nun in fiat warst oder nicht spielt keine rolle. du müsstest dir den jeweiligen gewinn beim verkaufsdatum ausrechnen (BTC in Fiat) und dann eben 25% abführen.
so mein steuerberater, der BTC kennt.

Wieso 25%? Bitcoins fallen nicht unter die Abgeltungssteuer. Es handelt sich um Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, die mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Und der liegt bei bis zu 45%.

Ich würde auch den Steuerberater wechseln, an LiteCoinGuys Stelle.
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wer BTC in LTC tauscht oder umgekehrt etc muss, sofern er die coins nicht 1 jahr gehalten hat, ebenfalls 25 % abdrücken. ob du nun in fiat warst oder nicht spielt keine rolle. du müsstest dir den jeweiligen gewinn beim verkaufsdatum ausrechnen (BTC in Fiat) und dann eben 25% abführen.
so mein steuerberater, der BTC kennt.

Wieso 25%? Bitcoins fallen nicht unter die Abgeltungssteuer. Es handelt sich um Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, die mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Und der liegt bei bis zu 45%.
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kleine notiz am rande:

wer BTC in LTC tauscht oder umgekehrt etc muss, sofern er die coins nicht 1 jahr gehalten hat, ebenfalls 25 % abdrücken. ob du nun in fiat warst oder nicht spielt keine rolle. du müsstest dir den jeweiligen gewinn beim verkaufsdatum ausrechnen (BTC in Fiat) und dann eben 25% abführen.
so mein steuerberater, der BTC kennt.

das gleiche beispiel könntest du mit Gold und Silber, Öl und Aktien etc machen.
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