Die Beispiele, die hier genannt worden, sind alles Direktbanken, von denen man eines mit Sicherheit nicht sagen kann - nämlich, daß sie ihren Kunden wirlklich kennen würden. Da gab es gewiß keine persönlichen Gespräche. Im Zusammenhang von Banken und Geldwäsche gibt es den Grundsatz, seine Kunden zu kennen, also was sie beruflich machen, wie sie ihr Geld verdienen, welche Umsätze "normal" sind, wie das Vermögen und die Verbindlichkeiten ausssehen, Familienstand etc. Bei Direktbanken wird es schwierig, diesem Prinzip zu folgen, weshalb sie auch nur bei den kleinsten Anzeichen von vermeintlichen Unregelmäßigkeiten von ihrem AGB Recht, die Geschäftsbeziehung zu beenden, Gebrauch machen werden.
Solche Artikel tun dann sicher ihr Übriges:
http://www.brand.en-a.de/lokale_nachrichten/das_bka_warnt-50331/Wenn bei Nachfragen von seiten der Kunden, die Antwort kommt, die Sache dem Kriminalamt zu übergeben, handelt als Bank allerdings sehr halbherzig. Die Bank ist bei Verdacht verpflichtet, der Staatsanwalt den Verdacht der Geldwäsche anzuzeigen - ansonsten kann sich die Bank warm anziehen. Ein Entweder-Oder gibt es da nicht. Wenn dei Bank sich bei einer Transaktion nicht sicher ist, ob Geldwäsche vorliegen könnte oder nicht, kann sie bei der Staatsanwaltschaft nachfragen. Wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist keine Antwort erhält, darf die Transaktion angeführt werden.
Ich würde mich an den Ombudsmann privater Banken wenden, Anschrift findet man im Impressum. Private Banken sind nicht verpflicht, ein Konto zu eröffnen oder zu führen. Bei einer Kündigung haben sie aber die berechtigten Belange des Kunden zu berücksichtigen.