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Topic: Bitcoin und die Umsatzsteuer (Read 6172 times)

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November 19, 2013, 07:58:00 AM
#67
....es wird Zeit für den Untergang der Banken...

Defintiv....
Es gibt eine allgemein gefasste Antwort hier:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.3637643
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November 18, 2013, 06:17:27 PM
#66
Mal hypothetisch gefragt: sagt die Bank nichts, wenn 12 Monate lang Summe X von einem japanischen/slowenischen/russischen Konto bei mir eingeht?
Die Steuererklärung mache ich ja erst am Jahresende/Jahresanfang des darauf folgenden Jahres..

Also ich nutze bitstamp um geld zu beziehen. Alle anderen bitcoingeschäfte halte ich aus meinem konto raus da mir das risiko das konto zu verlieren zu hoch ist... am Besten ein zweites Konto dafür nehmen. Und bei größeren Einzahlungen eventuell die bank vorwarnen damit die das nicht auf verdacht sperren.
sr. member
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November 18, 2013, 01:17:10 PM
#65
Mal hypothetisch gefragt: sagt die Bank nichts, wenn 12 Monate lang Summe X von einem japanischen/slowenischen/russischen Konto bei mir eingeht?
Die Steuererklärung mache ich ja erst am Jahresende/Jahresanfang des darauf folgenden Jahres..
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November 18, 2013, 11:32:41 AM
#64
Quote
Naja, es gibt ja nicht nur Mining Bonds. Wobei die Art der Unternehmung ja egal sein sollte - wenn ich Aktien von einer Goldminen AG besäße, wären das ja auch irgendwie Schürfrechte Cheesy

Nope, das wären Aktien.

Das ist es ja eben: Die Rechtsform der Anteile kann alles mögliche sein. Intelligent sind diejenigen Minen, die beispielsweise sagen "XY% sind ein Anteil" und damit die Anteile wachsen lassen. Dass wiederum entspricht ungefähr den Aktien oder anderen Unternehmensanteilen.

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November 18, 2013, 09:18:50 AM
#63
Es wird keine Abgeltungssteuer fällig, sondern Steuer auf "Sonstige Einkünfte" nach Deinem individuellen Steuersatz: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft
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November 18, 2013, 08:58:59 AM
#62
So was nun?

Wie ist der Bitcoin Handel nun zu besteuern?
Bsp.:
Man Kauft zu 500 Euro je BTC bei bitstamp ein
und verkauft zu 600 Euro auf botcoin.de

Was ist zu versteuern?

Die ca. 100Euro gewinn (abzüglich der Trade Fees)
sind zu 25% Abgeltungsteuer zu versteuern?

Also 25 Euro bei jedem 100 € gewinn?

(und Freibetrag ist 600 Euro anschließend wird geblecht?)
sr. member
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November 17, 2013, 05:14:50 PM
#61
BTC Anleihen sind... Schürfrechte? Cheesy Keine Ahnung WAS sie sind, das ist ja das Problem. Bei einer Firma mit ECHTEN Beteiligungen wäre klar was man da tut. Aber eine Beteiligung mit 1gh/s?! Cheesy

Naja, es gibt ja nicht nur Mining Bonds. Wobei die Art der Unternehmung ja egal sein sollte - wenn ich Aktien von einer Goldminen AG besäße, wären das ja auch irgendwie Schürfrechte Cheesy

Interessant finde ich ja diesbezüglich Sebastians Darlegung:
Quote
Theoretisch müsse man sicher jede Dividende sofort als Gewinn abbuchen wenn sie reinkommt. Allerdings muss man auch keine Gurken sofort als Gewinn abrechnen wenn man sie geerntet hat. Man rechnet sie erst als Gewinn wenn man sie verkauft.
Dem stimme ich zu. So betrachtet, dürfte es eigentlich in Bezug auf die Steuer egal sein, ob man seine BTC durch Mining oder Dividenden erhält: Relevant werden sie sowieso erst beim Verkauf gegen Fiat-Geld. Wann dies geschieht, sollte ohne eine passende Verordnung, derzeit noch in meiner persönlichen Freiheit liegen.

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November 17, 2013, 02:53:23 PM
#60
Quote
Dies sind die genauen Begriffsdefinitionen die auch das Finanzamt verwendet. Das was du beschreibst wird eher eine Genossenschaft sein. Den eine Aktiengesellschaft setzt eine genaue Rechtsform voraus. Die hast du definitiv nicht bei diesen Unternehmen. Wenn es auch keine Genossenschaft ist, wird das ganze keine Dividende sein sondern eine Gewinnausschüttung. Nur weil es hier um bitcoin geht und Bitcoin Neuland sind, sind Unternehmensbeteiligungen nichts wirklich neues. Also wird man nicht hergehen können und deswegen alle Begrifflichkeiten neu festlegen wollen.

Dabei wird interessant sein, und das ist denke ich der Schlüssel, inwieweit diese Beteiligungen nach dem jeweiligen ausländischen Recht festgelegt sind.

Aus meiner Sicht ist es so, dass man es höchstens mit einem paritätischen Darlehen gleichsetzen kann, da die "Shares" die ausgegeben werden keine Stimmgewalt haben und man keine Eintragungsanteile kriegt...

Wäre das nicht ähnlich wie mit Vorzugsaktion gegenüber Stammaktien? Wären aber beides Aktion dann und Dividenden würden gleich behandelt.
Allerdings ist ohnehin offen ob man etwas Aktien nennen kann nur weil man es so nennt. Vermutlich würde man Gewinne versteuern müssen als ganz normalen Gewinn und Verluste... Privatvergnügen. So stell ich mir das jedenfalls vor wenn man das dem Finanzamt erklären will.

Diese sind aber nach Gesetzen geregelt Wink

BTC Anleihen sind... Schürfrechte? Cheesy Keine Ahnung WAS sie sind, das ist ja das Problem. Bei einer Firma mit ECHTEN Beteiligungen wäre klar was man da tut. Aber eine Beteiligung mit 1gh/s?! Cheesy
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November 16, 2013, 03:23:05 PM
#59
Quote
Dies sind die genauen Begriffsdefinitionen die auch das Finanzamt verwendet. Das was du beschreibst wird eher eine Genossenschaft sein. Den eine Aktiengesellschaft setzt eine genaue Rechtsform voraus. Die hast du definitiv nicht bei diesen Unternehmen. Wenn es auch keine Genossenschaft ist, wird das ganze keine Dividende sein sondern eine Gewinnausschüttung. Nur weil es hier um bitcoin geht und Bitcoin Neuland sind, sind Unternehmensbeteiligungen nichts wirklich neues. Also wird man nicht hergehen können und deswegen alle Begrifflichkeiten neu festlegen wollen.

Dabei wird interessant sein, und das ist denke ich der Schlüssel, inwieweit diese Beteiligungen nach dem jeweiligen ausländischen Recht festgelegt sind.

Aus meiner Sicht ist es so, dass man es höchstens mit einem paritätischen Darlehen gleichsetzen kann, da die "Shares" die ausgegeben werden keine Stimmgewalt haben und man keine Eintragungsanteile kriegt...

Wäre das nicht ähnlich wie mit Vorzugsaktion gegenüber Stammaktien? Wären aber beides Aktion dann und Dividenden würden gleich behandelt.
Allerdings ist ohnehin offen ob man etwas Aktien nennen kann nur weil man es so nennt. Vermutlich würde man Gewinne versteuern müssen als ganz normalen Gewinn und Verluste... Privatvergnügen. So stell ich mir das jedenfalls vor wenn man das dem Finanzamt erklären will.

okay, aber die frage bliebe - mal abgesehen von der benennung - ob man die investition auf den verkauf der *nennenwiresmaldereinfachheithalberso* dividende anrechnen könnte?
also

01.01.2014 | -100 btc für 1000 "aktien"
01.02.2014 | +10 btc aus der 1. dividende

falls es so wäre, könnte man (bei gleichbleibendem btc-preis, geht ja nur um's prinzip) 10 monate lang 10 btc einnehmen und hätte keinen gewinn, ergo auch nichts zu versteuern, richtig?

Tja, kommt halt drauf an. Theoretisch müsse man sicher jede Dividende sofort als Gewinn abbuchen wenn sie reinkommt. Allerdings muss man auch keine Gurken sofort als Gewinn abrechnen wenn man sie geerntet hat. Man rechnet sie erst als Gewinn wenn man sie verkauft.
Ich würde am Liebsten Bitcoins auch so sehen, befürchte aber das klappt nicht.

Die Investition ist immer gegen den Verkauf gegenzurechnen um auf den Profit zu kommen. Also 1 Bitcoin gekauft für 10€ und 0.1Bitcoin nach 2 Monaten verkauft für 15€. 15€ eingenommen. Ausgegeben hatte man für die 0.1Bitcoin aber 1€. Also hat man nur 15€-1€=14€ GEwinn gemacht.
sr. member
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November 16, 2013, 11:31:22 AM
#58
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Dies sind die genauen Begriffsdefinitionen die auch das Finanzamt verwendet. Das was du beschreibst wird eher eine Genossenschaft sein. Den eine Aktiengesellschaft setzt eine genaue Rechtsform voraus. Die hast du definitiv nicht bei diesen Unternehmen. Wenn es auch keine Genossenschaft ist, wird das ganze keine Dividende sein sondern eine Gewinnausschüttung. Nur weil es hier um bitcoin geht und Bitcoin Neuland sind, sind Unternehmensbeteiligungen nichts wirklich neues. Also wird man nicht hergehen können und deswegen alle Begrifflichkeiten neu festlegen wollen.

Dabei wird interessant sein, und das ist denke ich der Schlüssel, inwieweit diese Beteiligungen nach dem jeweiligen ausländischen Recht festgelegt sind.

Aus meiner Sicht ist es so, dass man es höchstens mit einem paritätischen Darlehen gleichsetzen kann, da die "Shares" die ausgegeben werden keine Stimmgewalt haben und man keine Eintragungsanteile kriegt...

Wäre das nicht ähnlich wie mit Vorzugsaktion gegenüber Stammaktien? Wären aber beides Aktion dann und Dividenden würden gleich behandelt.
Allerdings ist ohnehin offen ob man etwas Aktien nennen kann nur weil man es so nennt. Vermutlich würde man Gewinne versteuern müssen als ganz normalen Gewinn und Verluste... Privatvergnügen. So stell ich mir das jedenfalls vor wenn man das dem Finanzamt erklären will.

okay, aber die frage bliebe - mal abgesehen von der benennung - ob man die investition auf den verkauf der *nennenwiresmaldereinfachheithalberso* dividende anrechnen könnte?
also

01.01.2014 | -100 btc für 1000 "aktien"
01.02.2014 | +10 btc aus der 1. dividende

falls es so wäre, könnte man (bei gleichbleibendem btc-preis, geht ja nur um's prinzip) 10 monate lang 10 btc einnehmen und hätte keinen gewinn, ergo auch nichts zu versteuern, richtig?
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November 16, 2013, 11:08:06 AM
#57
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Dies sind die genauen Begriffsdefinitionen die auch das Finanzamt verwendet. Das was du beschreibst wird eher eine Genossenschaft sein. Den eine Aktiengesellschaft setzt eine genaue Rechtsform voraus. Die hast du definitiv nicht bei diesen Unternehmen. Wenn es auch keine Genossenschaft ist, wird das ganze keine Dividende sein sondern eine Gewinnausschüttung. Nur weil es hier um bitcoin geht und Bitcoin Neuland sind, sind Unternehmensbeteiligungen nichts wirklich neues. Also wird man nicht hergehen können und deswegen alle Begrifflichkeiten neu festlegen wollen.

Dabei wird interessant sein, und das ist denke ich der Schlüssel, inwieweit diese Beteiligungen nach dem jeweiligen ausländischen Recht festgelegt sind.

Aus meiner Sicht ist es so, dass man es höchstens mit einem paritätischen Darlehen gleichsetzen kann, da die "Shares" die ausgegeben werden keine Stimmgewalt haben und man keine Eintragungsanteile kriegt...

Wäre das nicht ähnlich wie mit Vorzugsaktion gegenüber Stammaktien? Wären aber beides Aktion dann und Dividenden würden gleich behandelt.
Allerdings ist ohnehin offen ob man etwas Aktien nennen kann nur weil man es so nennt. Vermutlich würde man Gewinne versteuern müssen als ganz normalen Gewinn und Verluste... Privatvergnügen. So stell ich mir das jedenfalls vor wenn man das dem Finanzamt erklären will.
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November 16, 2013, 08:05:55 AM
#56
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Dies sind die genauen Begriffsdefinitionen die auch das Finanzamt verwendet. Das was du beschreibst wird eher eine Genossenschaft sein. Den eine Aktiengesellschaft setzt eine genaue Rechtsform voraus. Die hast du definitiv nicht bei diesen Unternehmen. Wenn es auch keine Genossenschaft ist, wird das ganze keine Dividende sein sondern eine Gewinnausschüttung. Nur weil es hier um bitcoin geht und Bitcoin Neuland sind, sind Unternehmensbeteiligungen nichts wirklich neues. Also wird man nicht hergehen können und deswegen alle Begrifflichkeiten neu festlegen wollen.

Dabei wird interessant sein, und das ist denke ich der Schlüssel, inwieweit diese Beteiligungen nach dem jeweiligen ausländischen Recht festgelegt sind.

Aus meiner Sicht ist es so, dass man es höchstens mit einem paritätischen Darlehen gleichsetzen kann, da die "Shares" die ausgegeben werden keine Stimmgewalt haben und man keine Eintragungsanteile kriegt...
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November 15, 2013, 09:42:59 AM
#55
Okay, und angenommen, die Unternehmensanteile wurden zu einem festen Stückpreis ausgegeben, haben einen Wert der an einer "Börse" (Plattform wie ehemals btct.co / ltc-global / bitfunder etc.) notiert ist und der sich - ebenso wie die regelmäßigen Auszahlungen - am Erfolg / den Gewinnen des Betriebes orientiert? Sprechen wir dann nicht von Dividenden?

Es spielt keine Rolle wie du es nennst. Wenn es um die steuerliche Betrachtung geht gilt die Definition welche die Behörden einem Begriff zuordnen. Ich kann meinen Lohn auch Dividende nennen. Aber es wird trotzdem Lohnsteuer einbehalten.

Es geht doch am Ende bei deinen Fragen um die steuerliche Betrachtung. Es könnte also durchaus sein, das diese Börsen den gesetzlichen Regeln genügen. Also wenn du der meinung bist, das deine Betrachtung korrekt ist und den gesetzlichen Ansprüchen genügt, mache deine Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Und die werden dir dann sagen ob das korrekt ist oder ob du mehr oder weniger Steuern zahlen musst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Dividende
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengesellschaft
http://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft

Dies sind die genauen Begriffsdefinitionen die auch das Finanzamt verwendet. Das was du beschreibst wird eher eine Genossenschaft sein. Den eine Aktiengesellschaft setzt eine genaue Rechtsform voraus. Die hast du definitiv nicht bei diesen Unternehmen. Wenn es auch keine Genossenschaft ist, wird das ganze keine Dividende sein sondern eine Gewinnausschüttung. Nur weil es hier um bitcoin geht und Bitcoin Neuland sind, sind Unternehmensbeteiligungen nichts wirklich neues. Also wird man nicht hergehen können und deswegen alle Begrifflichkeiten neu festlegen wollen.
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November 15, 2013, 08:23:31 AM
#54
Man kann alles mögliche tun, sollte aber niemals hier im Forum glauben, dass Chefin auch nur einen korrekten Satz postet.

Natürlich haben Aktien keinen "Stückwert, zu dem das Unternehmen sie zurück nimmt". Aktien haben einen Nominalwert, der letztlich einen prozentualen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens darstellt und zu einer anteiligen Ausschüttung von Unternehmensgewinnen in Form von Dividenden berechtigt. Anleihen verbriefen hingegen Zinszahlungen und die Rückzahlung des entsprechenden Kapitals.

Wie nun wiederum "Shares", die z.B. auf Bitfunder gehandelt wurden, einzustufen sind, ist mehr oder weniger fraglich. Die meisten haben aber eine starke Ähnlichkeit mit Aktien, keine Ähnlichkeit mit Anleihen.
sr. member
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November 14, 2013, 01:55:09 PM
#53
Okay, und angenommen, die Unternehmensanteile wurden zu einem festen Stückpreis ausgegeben, haben einen Wert der an einer "Börse" (Plattform wie ehemals btct.co / ltc-global / bitfunder etc.) notiert ist und der sich - ebenso wie die regelmäßigen Auszahlungen - am Erfolg / den Gewinnen des Betriebes orientiert? Sprechen wir dann nicht von Dividenden?
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November 14, 2013, 12:48:16 PM
#52
Eine Frage, die mir hier eben beim Lesen des Threads kam:

Wenn man beim Mining Hardwarekosten+Strom als Ausgaben verrechnen darf, ist es dann auch legitim bei Dividenden die ursprüngliche Investition in die Unternehmensanteile zu verrechnen? Ohne diese Investition bekäme man ja gar keine Dividenden.

Was du meinst sind meine Dividenden sondern Gewinne. Wenn man sich an einem Unternehmen direkt beteiligt ohne Rückzahlungsanspruch, dann bekommt man keine Dividende sondern Gewinne ausgezahlt. Dividende bekommt man, wenn man Aktien kauft. Akien haben einen Stückwert, zu dem das Unternehmen sie zurück nimmt und dann natürlich einen Marktwert der an entsprechenden Börsen gehandelt wird.

Also hat man mit Aktieninvestition erstmal keinen Verlust. Es sei den das Unternehmen geht Pleite oder zumindest so eine Flaute das der Kurs in den Keller rutscht. Diesen Verlust kann man dann natürlich auch geltend machen.

Kommt also drauf an, wie deine Investition im Detail aussieht. Beim Mining wird es ja so sein, das man Hardware kauft die im laufe der Zeit wertlos wird. Dieser Kauf wird als Gemeinschaftskauf getätigt. Nun kann man die Investition auch abschreiben. Ob man allerdings unter 3 Jahre abschreiben kann, wird man klären müssen. PCs im allgemeinen sind inzwischen sogar bei 5 Jahre angekommen. Es wird dabei ein Durchschnittswert genommen, an den sich alle halten müssen. Nur wie überall, gibt es natürlich Ausnahmen. Der Grafiker darf normalerweise immer noch auf 3 Jahre abschreiben, weil seine Hardware immer modern sein MUSS. Workstations im Highendbereich (Filmrendern, Programmierung) können ebenfalls verkürzt abgesetzt werden.

Ob man das Finanzamt überzeugen kann, das Mininghardware eine Halbwertszeit von 4 Wochen hat, ist Verhandlungsgeschick. Falls jemand das so durchbekommt(und die Investition direkt voll abschreiben kann), wäre es gut, wenn er es publiziert, das andere sich drauf stützen können.
sr. member
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November 14, 2013, 06:31:50 AM
#51
Eine Frage, die mir hier eben beim Lesen des Threads kam:

Wenn man beim Mining Hardwarekosten+Strom als Ausgaben verrechnen darf, ist es dann auch legitim bei Dividenden die ursprüngliche Investition in die Unternehmensanteile zu verrechnen? Ohne diese Investition bekäme man ja gar keine Dividenden.
full member
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November 10, 2013, 06:31:14 AM
#50
Quote
Es gilt ein eiserner Grundsatz: wer Einnahmen hat MUSS diese versteuern. Alle Ausnahmen sind genau definiert und gelten nur für diese Dinge für die sie definiert wurden. Zwar kann man aufgrund von Ähnlichkeiten eine Ausnahme ausweiten(Haltefrist ist zb so eine Ausnahme), aber das legen nicht wir fest, sondern das Finanzamt. Die sagen UNS wie wir das handhaben müssen. Das da auch die Steuerberater momentan überfordert sind, ist klar. Auch Steuerberater legen ja nichts fest, sondern setzen die Regeln des Finanzamtes um.

Naja festlegen tut das der Gesetzgeber. Das Finanzamt kann nur den Regeln des Ministeruims folgen das wiederum dem Bundestag folgen muss.
Erst wenn Dinge unklar sind, wird das Finanzamt festlegen. Eine Klärung dann kommt vor Gericht. Das Finanzamt ist keine Legislative, sondern Exekutive.

Ich weiss, was du ausdrücken willst, aber es kommt so falsch rüber. Das Finanzamt ist eine ausführende, keine Regeln erschaffende Instanz. Es erschafft diese nur bei Unklarheit und dann auf der Basis der Entscheidungsgewalt, die aber im Endeffekt das Gericht hat. Die Regel ist dann nur solange gültig, insofern sie akzeptiert und nicht zur Disposition, durch Widerspruch, gestellt wird.

Quote
Wir alle können momentan nur versuchen aus den Erfahrungen der Vergangenheit extrapolieren um vorrher zu sagen, wie das Finanzamt entscheiden wird. Und wir können uns informieren, welche Sichtweise NICHT zulässig ist(ich bin mir sicher, das hier einige Dinge vor Gericht geklärt werden müssen, weil das Finanzamt im zweifel Dinge zum Vorteil des Finanzamtes auslegt) um dann ordentlich argumentieren zu können.

Dank der Anfragen eines Herrn Schaefflers haben wir eine Menge Dinge, die uns sagen, wie die Gerichte entscheiden werden. Das Finanzamt wird hier sicher etwas versuchen, weil es handelt, wie du sagst, aber auch das Finanzamt steht nicht über dem Gesetz und der Judikative, die es am Ende korrigieren muss. Ich hoffe wirklich, dass sie sich ein paar Heavyhitter aussuchen, die ordentlich BTC Gewinne haben, damit das ordentlich geklärt wird.

Quote
Ich kann mich erinnern, das wir vor einigen Jahren nur noch vorläufige Bescheide bekommen haben. Es ging dabei um das Kilometergeld. Das wurde durch alle gerichtlichen Instanzen geboxt. Abr das Leben geht ja weitr, das Finanzamt kann nicht 3-4 Jahre keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen, bis das Kilometergeld entscheiden wird. Also hat man vorläufige Bescheide ausgestellt. Das hätte dazu führen können das man Nachzahlen müsste, bzw Geld das man zurück bekommen hat wieder ans Finanzamt geben. Aber die Gerichte haben dann so entscheiden wie das Finanzamt auch gerechnet hat. Daher wurden dann alle Bescheide rechtkräftig. Das kann auch beim Bitcoin passieren. Man muss dann die Steuern abführen, welche das Finanzamt für richtig hält, aber bekommt vieleicht nachdem die Gerichte geurteilt haben, Geld wieder zurück oder zahlt zusätzliche Steuern.

Hier finde ich problematisch, dass das Finanzamt über den Zoll eintreibt, d.h. eine übergeordnete Instanz mit Sonderbefugnissen hat, die dir dein Geld mit Anordnung ziemlich einfach absammeln und sperren können. Aber damit müssen wir eben leben. Andere können sich Jahre darüber streiten, das Finanzamt holt den Zoll, sperrt deine Konten, nimmt was es kriegen kann und lässt dir dann eine Klageschuld....

Quote
Ich fürchte wirklich wir werden mit Bitcoins noch Jahre in unsicheren Gewässern schwimmen. Am Liebsten würden sie sicher Bitcoinwallets registrieren damit sie genau wissen wem was gehört. Theoretisch bräuchten sie nur die NSA fragen. Die weiß das 100% ganz genau. Schon mit Verbindungsdaten wäre das machbar. Ich frag mich auch ob Deutschland Bitcoins quasi anerkannt hat weil die NSA Bitcoins lieben würde. Als wichtigstes Partnerland der NSA wäre das nicht verwunderlich.

So einfach ist das auch net...





Mein Problem ist immer noch: Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei komplett verschiedene Dinge, werden aber ständig zusammen genannt. Umsatzsteuer ist relativ einfach zu umgehen, auch vermutlich legal, über den Verkauf im Ausland an ausländische Firmen.

Einkommensteuer ist ein ganz anderes Pferdchen. Ich würde ehrlich gesagt wahrscheinlich schonmal damit beginnen, günstige Ltd. Firmen mit Sitz in anderen Ländern zu horten, denen die Bitcoins gehören und dort Steuern zahlen, um die Last zu reduzieren. Über die DBAs die zwischen Deutschland und anderen Ländern herrscht und günstige Steuerkonstrukte in anderen Ländern würde ich wirklich jetzt damit anfangen, wenn man gute Bitcoin Gewinne hat. Denn gehören einem die Bitcoins hier in Deutschland einmal offiziell, ist die Sache schon gelaufen, dann kommt man aus der Nummer nicht mehr raus.
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November 10, 2013, 03:54:44 AM
#49
super! vielen dank, oliver, für deinen einsatz zur schaffung von rechtssicherheit für Bitcoin in D!

bin dabei ein konzept zu überlegen wie man neulinge an Bitcoin ranführen kann und der deutsche Bitcoinmarktplatz ist die erste wahl wenn sich das weiter so positiv entwickelt. vielen dank!
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November 10, 2013, 03:44:16 AM
#48
Hallo zusammen,

da der Thread sich ja um die Umsatzsteuer dreht, eine kurze Infos dazu. Das Finanzministerium hat auf die Anfrage des (ehemaligen) Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler zum Thema Umsatzsteuer geantwortet, dass sowohl der Handel mit Bitcoins von der Umsatzsteuer befreit sein KANN. Bei Bezahlvorgänge ist es eindeutiger. Diese sind gem. Aussage des Finanzministeriums KEINE "sonstigen Leistungen" gem. UStG und damit zweifelsfrei umsatzsteuerfrei. Das Wörtchen "KANN" beim Handel mit Bitcoins wird noch geklärt. Es bezieht sich aber vermutlich auf die Option, also der Möglichkeit des Steuerpflichtigen doch Umsatzsteuer zu zahlen, wenn dieser einen Vorteil (z.B. Vorsteuerabzug) darin für sich sieht. Solche Optionsmöglichkeiten gibt es mehrere im Umsatzsteuerrecht. Die Frage und Antwort an die Bundesregierung findet Ihr hier: http://www.frank-schaeffler.de/bitcoin2/

Was den Nachweis der Haltedauer der Bitcoins angeht, wird sich das Finanzministerium noch mit den obersten Finanzverwaltungen der Länder zusammensetzen, um eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen. Fakt scheint aber zu sein, dass die Gewinne aus dem Handel von Bitcoins nur dann überhaupt in der Steuererklärung anzugeben sind, wenn man seine Bitcoins weniger als ein Jahr gehalten hat. Da es aber noch nicht feststeht, wie dieses Jahr "berechnet" wird, ist wohl jeder gut beraten alle Transaktionen zu erklären und dem Finanzamt den eigenen Berechnungsweg aufzuzeigen. Es empfiehlt sich derzeit wohl jedem konkreten Verkauf einen konkreten Kauf zuzuordnen (Restmengen bleiben im Sinn und werden mit folgenden Transaktionen verrechnet). Die Fragen und Antworten zum Thema Einkommensteuer findet Ihr hier: http://www.frank-schaeffler.de/bitcoin-alle-anfragen-und-antworten-im-volltext/

Wir werden bei Bitcoin.de übrigens in Kürze eine Möglichkeit anbieten Bitcoins in einer Art Unterdepot zu "parken" und werden unseren Kunden nach einem Jahr einen Nachweis ausstellen, der die Haltefrist von einem Jahr bestätigt.

Viele Grüße,
Oliver
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