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Topic: Bitcoin und die Umsatzsteuer - page 2. (Read 6172 times)

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November 09, 2013, 05:23:29 PM
#47
vielen Dank SebastianJu und btcash für eure Antworten, das hilft mir sehr Smiley
ich nehme mal an, dass auch wenn ich nicht über 400€ Gewinn pro Monat komme, ich dieses dennoch nachweisen und angeben muss? Oder ist es auch in Ordnung, meine Gewinne dann überhaupt nicht zu erwähnen, da sie ja eh nicht über dieser Grenze liegen?

zu eurem Problem mit dem Nachweisen: da bleibt wohl nur in Zukunft regelmäßig die History von den genutzten Plattformen runterzuladen, damit man was hat, auch wenn die Plattformen irgendwann mal schließen.

Solange du Steuererklärungen abgeben musst musst du auch alles wahrheitsgemäß angeben. Seltsamerweise muss man erstmal in dieses System reinkommen. Wer keine Steuererklärung abgibt wird auch nicht gefragt. Wer einmal damit anfängt kommt nicht mehr raus. Auf jeden Fall wird man sich wohl strafbar machen wenn man Steuern hätte zahlen müssen aber keine Steuererklärung abgibt.

Bitcoins sind für alle beteiligten mehr oder weniger neu. Sei es für uns, die wir damit handeln oder spekulieren. Aber auch fürs Finanzamt.

Steuerlich betrachtet das Finanzamt alles in einem Jahreszyklus. 2008 gabs keine Steuererklärung zu Bitcoin, weil es den Bitcoin in 2007 noch garnicht gab. 2009 wäre das erstemal ein paar euro zu Versteuern gewesen. Aber zieh dann die Jahresfreibeträge ab und es bleibt praktisch nichts über. Eigentlich war bis ins Jahr 2012 kein nennenswerter Ertrag. Hier und da hat vieleicht einer eine Steuerlast von 1000 oder mehr nicht angegeben. 1000 mag für denjenigen viel sein, das Finanzamt müsste aber erstmal 10.000 in Schulung investieren.

Das passiert jetzt gerade. 2012 war ein Jahr in dem durchaus schon nenneswerte Spekulationsgewinne waren. Richtig fett ist es 2013 geworden. Aber die dazu nötige Steuererklärung wird erst 2014 fällig. Das Finanzamt wird JETZT die Details ausarbeiten. Jetzt weis es das hier Beträge im 6 oder 7 stelligen Bereich zu holen sind. Jetzt lohnt es sich, 10.000 oder 50.000 auszugeben, um rauszufinden, wie man Bitcoin betrachten muss.

Es gilt ein eiserner Grundsatz: wer Einnahmen hat MUSS diese versteuern. Alle Ausnahmen sind genau definiert und gelten nur für diese Dinge für die sie definiert wurden. Zwar kann man aufgrund von Ähnlichkeiten eine Ausnahme ausweiten(Haltefrist ist zb so eine Ausnahme), aber das legen nicht wir fest, sondern das Finanzamt. Die sagen UNS wie wir das handhaben müssen. Das da auch die Steuerberater momentan überfordert sind, ist klar. Auch Steuerberater legen ja nichts fest, sondern setzen die Regeln des Finanzamtes um.

Wir alle können momentan nur versuchen aus den Erfahrungen der Vergangenheit extrapolieren um vorrher zu sagen, wie das Finanzamt entscheiden wird. Und wir können uns informieren, welche Sichtweise NICHT zulässig ist(ich bin mir sicher, das hier einige Dinge vor Gericht geklärt werden müssen, weil das Finanzamt im zweifel Dinge zum Vorteil des Finanzamtes auslegt) um dann ordentlich argumentieren zu können.

Aber eines können wir ganz sicher nicht: Hellsehen, wohin der Weg führt. Den wir sehen natürlich eher unseren Vorteil. Aber entscheiden tut das Finanzamt oder im Streitfall das Gericht. Und das wird noch Monate dauern, vieleicht Jahre.

Ich kann mich erinnern, das wir vor einigen Jahren nur noch vorläufige Bescheide bekommen haben. Es ging dabei um das Kilometergeld. Das wurde durch alle gerichtlichen Instanzen geboxt. Abr das Leben geht ja weitr, das Finanzamt kann nicht 3-4 Jahre keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen, bis das Kilometergeld entscheiden wird. Also hat man vorläufige Bescheide ausgestellt. Das hätte dazu führen können das man Nachzahlen müsste, bzw Geld das man zurück bekommen hat wieder ans Finanzamt geben. Aber die Gerichte haben dann so entscheiden wie das Finanzamt auch gerechnet hat. Daher wurden dann alle Bescheide rechtkräftig. Das kann auch beim Bitcoin passieren. Man muss dann die Steuern abführen, welche das Finanzamt für richtig hält, aber bekommt vieleicht nachdem die Gerichte geurteilt haben, Geld wieder zurück oder zahlt zusätzliche Steuern.

Ganz ehrlich... dass das Finanzamt für dieses Mininischenprodukt Bitcoins Schulungen bezahlt sehe ich noch nicht. Bitcoins sind einfach noch viel zu klein meine ich. Und eh diese 10000 Euro in Steuern reinkommen... ich kenn ja kaum einen anderen Bitcoinuser in ganz Braunschweig. Und hier gibt es mindestens zwei Finanzämter. Ganz zu schweigen davon wie viele von den Bitcoinusern überhaupt einen nennenswerten Gewinn gemacht haben könnten. Ich meine das wird noch dauern bis man da mal eine Info bekommen könnte vom Finanzamt.

Aber ganz ohne Info sind wir ja nicht. Es gibt die Merkblätter der Bafin zum Thema und es gibt die Anfrage an das Bundesfinanzministeriumg (Bundesregierung) zu Bitcoins. Beides hat schon einen Informationsgehalt.

Und ja... leider bleibt nur nach bestem Gewissen zu arbeiten.

Falls Bitcoin morgen komplett zusammenbrechen würde wäre ich interessiert zu sehen wie diese Verluste dann abgerechnet werden könnten. Das wird nie klappen. Von daher mag das Finanzamt schon Begehrlichkeiten haben... aber wenn dann muss das auch unbedingt in beide Wege gehen. Ich fürchte die würden einfach Investitionen in Labcoin als Privatausgabe sehen und alles was man gewinnt als Gewinn versteuern lassen. Von Verlusten gegenrechnen sehe ich noch nicht wirklich.

Aber auch Gewinne zu versteuern ist schon schwierig für das FA. Wenn man Bargeld einnimmt oder Geld aufs Konto... das sieht ein Finanzamt. Aber was in der Wallet passiert? Da haben die keinen Blick drauf. Wie auch? In den PC sehen? Auf Verdacht? Auf Hinweis? Verschlüsselte Wallets? Usw usf. Auf jeden Fall kann das FA aber alles sehen was auf dem Konto vorgeht. Die Angaben die an das Finanzamt gehen, bezüglich Bitcoins, vom Finanzamt aus nachzuvollziehen... das sehe ich schon nicht mehr wirklich.

Ich fürchte wirklich wir werden mit Bitcoins noch Jahre in unsicheren Gewässern schwimmen. Am Liebsten würden sie sicher Bitcoinwallets registrieren damit sie genau wissen wem was gehört. Theoretisch bräuchten sie nur die NSA fragen. Die weiß das 100% ganz genau. Schon mit Verbindungsdaten wäre das machbar. Ich frag mich auch ob Deutschland Bitcoins quasi anerkannt hat weil die NSA Bitcoins lieben würde. Als wichtigstes Partnerland der NSA wäre das nicht verwunderlich.
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November 09, 2013, 04:48:22 PM
#46
Bitcoins sind für alle beteiligten mehr oder weniger neu. Sei es für uns, die wir damit handeln oder spekulieren. Aber auch fürs Finanzamt.

Steuerlich betrachtet das Finanzamt alles in einem Jahreszyklus. 2008 gabs keine Steuererklärung zu Bitcoin, weil es den Bitcoin in 2007 noch garnicht gab. 2009 wäre das erstemal ein paar euro zu Versteuern gewesen. Aber zieh dann die Jahresfreibeträge ab und es bleibt praktisch nichts über. Eigentlich war bis ins Jahr 2012 kein nennenswerter Ertrag. Hier und da hat vieleicht einer eine Steuerlast von 1000 oder mehr nicht angegeben. 1000 mag für denjenigen viel sein, das Finanzamt müsste aber erstmal 10.000 in Schulung investieren.

Das passiert jetzt gerade. 2012 war ein Jahr in dem durchaus schon nenneswerte Spekulationsgewinne waren. Richtig fett ist es 2013 geworden. Aber die dazu nötige Steuererklärung wird erst 2014 fällig. Das Finanzamt wird JETZT die Details ausarbeiten. Jetzt weis es das hier Beträge im 6 oder 7 stelligen Bereich zu holen sind. Jetzt lohnt es sich, 10.000 oder 50.000 auszugeben, um rauszufinden, wie man Bitcoin betrachten muss.

Es gilt ein eiserner Grundsatz: wer Einnahmen hat MUSS diese versteuern. Alle Ausnahmen sind genau definiert und gelten nur für diese Dinge für die sie definiert wurden. Zwar kann man aufgrund von Ähnlichkeiten eine Ausnahme ausweiten(Haltefrist ist zb so eine Ausnahme), aber das legen nicht wir fest, sondern das Finanzamt. Die sagen UNS wie wir das handhaben müssen. Das da auch die Steuerberater momentan überfordert sind, ist klar. Auch Steuerberater legen ja nichts fest, sondern setzen die Regeln des Finanzamtes um.

Wir alle können momentan nur versuchen aus den Erfahrungen der Vergangenheit extrapolieren um vorrher zu sagen, wie das Finanzamt entscheiden wird. Und wir können uns informieren, welche Sichtweise NICHT zulässig ist(ich bin mir sicher, das hier einige Dinge vor Gericht geklärt werden müssen, weil das Finanzamt im zweifel Dinge zum Vorteil des Finanzamtes auslegt) um dann ordentlich argumentieren zu können.

Aber eines können wir ganz sicher nicht: Hellsehen, wohin der Weg führt. Den wir sehen natürlich eher unseren Vorteil. Aber entscheiden tut das Finanzamt oder im Streitfall das Gericht. Und das wird noch Monate dauern, vieleicht Jahre.

Ich kann mich erinnern, das wir vor einigen Jahren nur noch vorläufige Bescheide bekommen haben. Es ging dabei um das Kilometergeld. Das wurde durch alle gerichtlichen Instanzen geboxt. Abr das Leben geht ja weitr, das Finanzamt kann nicht 3-4 Jahre keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen, bis das Kilometergeld entscheiden wird. Also hat man vorläufige Bescheide ausgestellt. Das hätte dazu führen können das man Nachzahlen müsste, bzw Geld das man zurück bekommen hat wieder ans Finanzamt geben. Aber die Gerichte haben dann so entscheiden wie das Finanzamt auch gerechnet hat. Daher wurden dann alle Bescheide rechtkräftig. Das kann auch beim Bitcoin passieren. Man muss dann die Steuern abführen, welche das Finanzamt für richtig hält, aber bekommt vieleicht nachdem die Gerichte geurteilt haben, Geld wieder zurück oder zahlt zusätzliche Steuern.
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November 09, 2013, 04:44:13 PM
#45
vielen Dank SebastianJu und btcash für eure Antworten, das hilft mir sehr Smiley
ich nehme mal an, dass auch wenn ich nicht über 400€ Gewinn pro Monat komme, ich dieses dennoch nachweisen und angeben muss? Oder ist es auch in Ordnung, meine Gewinne dann überhaupt nicht zu erwähnen, da sie ja eh nicht über dieser Grenze liegen?

zu eurem Problem mit dem Nachweisen: da bleibt wohl nur in Zukunft regelmäßig die History von den genutzten Plattformen runterzuladen, damit man was hat, auch wenn die Plattformen irgendwann mal schließen.
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November 09, 2013, 04:17:39 PM
#44
Was mir nicht klar ist, wie man dem Finanzamt Transaktionen nachweisen soll. Bitcoin Exchanger haben eine hohe Flukation: Bitcoin-24, Bitcoinmarket24 und BitMarket.eu, um nur mal ein paar zu nennen.

Man könnte eigentlich nur Transaktionsprotokolle ausdrucken. Falls die überhaupt existieren. Und wenn ich das richtig verstanden habe müssten die das erstmal als echt ansehen. Wenn sie glauben da stimmt was nicht müssten sie dir das beweisen.
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November 09, 2013, 04:11:41 PM
#43
@SebastianJu:
danke für deinen Beitrag Smiley

Also ist es sicher, dass Gewinne eben mit der Einkommenssteuer versteuert werden müssen?

Angenommen es ist sicher:
Dann hätte ich eine Frage diesbezüglich, ob jemand weiß, wie das bei Studenten ist, die Bafög beziehen ^^ Soweit ich weiß, habe ich bisher kein Einkommen, das ich versteuern müsste. Demnach wären Bitcoin Gewinne meine einzige Einnahmequelle. Da ich nun aber bei Wikipedia gelesen habe, dass jedes Einkommen unter 8.130 € pro Jahr nicht steuerpflichtig ist, heißt das dann, dass ich solange ich unter diesem Wert bleibe, keine Steuern zahlen muss?
Das ist eine der wenigen Sachen, wo glücklicherweise Klarheit herrscht.
Quote
Das Finanzministerium erklärte dazu, dass die Veräußerung von Bitcoins nach einem Jahr ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des Einkommenssteuergesetz sei.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/devisen-rohstoffe/digitale-waehrung-deutschland-erkennt-bitcoins-als-privates-geld-an-12535059.html

Zu deiner Situation:
Du musst jeden Euro über 8.130 Euro versteuern. Achte aber darauf, dass dir Einkommen über 4.800 Euro beim Bafög angerechnet wird. Solltest du über deine Familie krankenversichert sein, geht dies nur bis zu einem Einkommen von ~400 Euro pro Monat.

Was mir nicht klar ist, wie man dem Finanzamt Transaktionen nachweisen soll. Bitcoin Exchanger haben eine hohe Flukation: Bitcoin-24, Bitcoinmarket24 und BitMarket.eu, um nur mal ein paar zu nennen.
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November 09, 2013, 04:02:06 PM
#42
das finanzamt müsste aber auf die frage "was als nachweis bei einem kauf von bitcoins genügt" eine antwort geben können, oder? dadurch kann man ja erst das eine jahr haltefrist nachweisen.

Das Finanzamt hat keine Ahnung. Mein Steuerberater wollte sich natürlich auch von denen beraten lassen. Die wissen meistens nicht mal was Bitcoins sind. Von der Seite braucht man keine Hilfe zu erwarten.

Bezüglich der Haltefrist. Ich kann höchstens mit einem Kontoauszug nachweisen dass ich vor über einem Jahr Euros an Simon Hausdorf gesendet habe. Dessen Webseite bitcoin24.com existiert aber nicht mehr. Die müssten also darauf vertrauen dass das stimmt. Notfalls könnte ich ihn noch kontaktieren und nach Belegen fragen aber das wird bei den wenigsten Exchanges klappen. Schon gar nicht bei welchen die abgetaucht sind.
Dann habe ich damit auch glbse.com gehandelt. Und auch da sieht es ganz schlecht aus. Es gibt keine Nachweise und nefario antwortet mit Sicherheit nicht.

Der Kontoauszug dürfte also so ziemlich das einzige sein was als Nachweis gelten könnte.

Ich wollte es so machen dass ich alle Fiat-Einzahlungen, die innerhalb eines Jahres auf meinem Konto eingegangen sind bei der Steuererklärung angebe. Und alles was nach einem Jahr kommt ist einkommenssteuerfrei. Ich bin mir allerdings nicht sicher ob ich das wirklich so machen kann. Immerhin dürfte es noch ein Jahr sein bis man eine Mahnung zur Abgabe der Steuererklärung 2013 bekommt. Zumindest habe ich die Mahnung für 2012 erst vor ein paar Wochen bekommen. (die hatten die aber verschlampt und nach Anruf auch wiedergefunden)

Jemand hat mir mal gesagt dass es eigentlich andersherum ist. Das Finanzamt müsste mir beweisen dass ich was schlechtes gemacht habe. Solange ich erklären kann wo mein Geld herkommt müssten die mir beweisen dass damit irgendwas falsch ist. Heutzutage ist man als Deutscher irgendwie so konditioniert dass man sich schon fast entschuldigen will dafür Geld zu haben. Solange man aber erklären kann woher es ist müsste das FA erstmal beweisen dass man was falsch gemacht hat.
Allerdings bin ich kein Fachmann und kann nicht sagen ob das wirklich so ist. Dazu kommt noch dass das Thema Bitcoin eines ist mit dem sich nicht mal die Fachleute auskennen. Ist also ziemlich schwierig es richtig zu machen wenn man will.

Wie gesagt werde ich wohl einen Steuerberater suchen müssen der sich damit auskennt.

@SebastianJu:
danke für deinen Beitrag Smiley

Also ist es sicher, dass Gewinne eben mit der Einkommenssteuer versteuert werden müssen?

Angenommen es ist sicher:
Dann hätte ich eine Frage diesbezüglich, ob jemand weiß, wie das bei Studenten ist, die Bafög beziehen ^^ Soweit ich weiß, habe ich bisher kein Einkommen, das ich versteuern müsste. Demnach wären Bitcoin Gewinne meine einzige Einnahmequelle. Da ich nun aber bei Wikipedia gelesen habe, dass jedes Einkommen unter 8.130 € pro Jahr nicht steuerpflichtig ist, heißt das dann, dass ich solange ich unter diesem Wert bleibe, keine Steuern zahlen muss?

Gewinne innerhalb eines Jahres müssen einkommensteuerlich versteuert werden. Das ist so eine Rechnung wo das was man in Fiat tauscht minus den Einsatz gerechnet wird. Also zB 1BTC vor 5Monaten gekauft, 1BTC jetzt verkauft. Er hatte gekostet 10€ und wurde verkauft für 200€. 190€ sind zu versteuern. Theoretisch... wenn man den Bitcoin erst nach 12 Monaten verkauft (Nachweis für Kauf, ich kann zB Kontoauszug und Email von bitcoin24.com ausdrucken) dann gibt es keinen zu versteuernden Gewinn. 0€ auf Steuererklärung für den Bitcoin.

Und dann kommen noch all die Sondersachen für die man sich wohl nochmal beraten lassen müsste.

Das mit den 8.130€ wird wohl so sein. Steuern zahlt man erst wenn man in einem Jahr genug eingenommen hat. Sonst wird einem das nicht zugemutet da man ja auch noch was zum leben braucht.

Wie gesagt bin kein Fachmann. Wäre zwar schön wenn sicher wäre wie das alles zu handhaben ist aber wenn man nicht mal Steuerberater oder Finanzamtsmitarbeiter findet die einen beraten können bleibt einem wohl nichts anderes übrig als noch bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Was sicher keine schöne Option ist.
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November 09, 2013, 01:36:54 PM
#41
@SebastianJu:
danke für deinen Beitrag Smiley

Also ist es sicher, dass Gewinne eben mit der Einkommenssteuer versteuert werden müssen?

Angenommen es ist sicher:
Dann hätte ich eine Frage diesbezüglich, ob jemand weiß, wie das bei Studenten ist, die Bafög beziehen ^^ Soweit ich weiß, habe ich bisher kein Einkommen, das ich versteuern müsste. Demnach wären Bitcoin Gewinne meine einzige Einnahmequelle. Da ich nun aber bei Wikipedia gelesen habe, dass jedes Einkommen unter 8.130 € pro Jahr nicht steuerpflichtig ist, heißt das dann, dass ich solange ich unter diesem Wert bleibe, keine Steuern zahlen muss?
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November 09, 2013, 12:57:39 PM
#40
das finanzamt müsste aber auf die frage "was als nachweis bei einem kauf von bitcoins genügt" eine antwort geben können, oder? dadurch kann man ja erst das eine jahr haltefrist nachweisen.
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November 09, 2013, 12:52:14 PM
#39
Grundsätzlich... es ist ziemlich schwer überhaupt einen Steuerberater zu finden der sich beim Thema Bitcoins auskennt. Ich war mal bei einem und habe ihm die Aussagen der Bafin zu Bitcoins gezeigt. Danach hat er mich beraten. Und zwar meinte er dass der Kauf von Bitcoins bzw der Verkauf mit Gewinn innerhalb eines Jahres natürlich Einkommenssteuerpflichtig ist. Nach einem Jahr ist es nicht mehr einkommenssteuerpflichtig. Das ergibt sich aus der Einordnung der Bitcoins. Ähnlich wie bei Häusern. Nach einem Jahr ein Haus verkaufen bedeutet keine Einkommenssteuerpflicht mehr auf den Gewinn. Damit haben schon einige Leute ihren Reichtum gemacht.

Auf jeden Fall wurde mir gesagt dass alles was mit den Bitcoins passiert erstmal egal ist. Relevant wird es erst wenn ich es wieder in Fiat tausche. Und da würde ich diesen Absatz wieder anbringen:

In dem Moment wo das Geld in deinem Besitz ist, muss es als Einnahme verbucht werden. In deinem Besitz ist es, wenn du drüber verfügen kannst. Es muss dazu nicht physikalisch bei dir sein. Wenn du 1btc in einem Share erwirtschaftest und damit wieder neue Anteile kaufst, so war es kurz in deinem Besitz. Und zwar vom Zeitpunkt der Ausschüttung bis du den Kaufvorgang einleitest. Deswegen gibt es zb Fonds die vertraglich die Ausschüttung sofort als neue Anteile ausgeben. Hier wird die Definitionslücke ausgenutzt, das in diesem Konstrukt du nie über das Geld verfügen könntest. Es ist schon im Vorfeld genau geregelt. Das gilt bis zur Vertragsauflösung.

Wenn mein Steuerberate recht hatte dann sind Bitcoins selbst wie die Anteile die du hier erwähnst. Jeder Gewinn entsteht erst wenn das Ganze in Fiat getauscht wird. Ich stelle es mir auch schwierig vor wenn es anders wäre da man als Bürger gar nicht die Möglichkeiten hat wie man sie mit einem Konto hätte. Beispielsweise... "ich habe 150,000 Labcoinshares gekauft auf btc.co und damit 500 Bitcoins verloren. Leider existiert btc.co jetzt nicht mehr." So... die würden natürlich zustimmen das von der Steuer abzusetzen oder? Ich kann mir schon vorstellen dass die gerne Gewinne annehmen aber Verluste? Das stelle ich mir schwierig vor. Dazu kommen Onlinewallets die spurlos verschwinden weil gehackt. Man kann nicht mehr beweisen dass einem eine Bitcoinadresse gehört. Man könnte alles und jedes behaupten wie man lustig ist. Ich könnte mir eine Bitcoinadresse aus der Blockchain nehmen und behaupten ich hätte da fett Verlust gemacht. Niemand könnte es nachvollziehen. Auch normale Wallets können verlorengehen.
Es ist schlicht nicht möglich das sicher zu machen meine ich. Die Bitcoinwelt ist einfach viel zu instabil dafür. Daher finde ich den Ansatz, dass Gewinn entsteht wenn es in Fiat gewechselt wird, einen zumindest angenehmeren. Ich stelle mir echt schwierig vor wie man dem Finanzamt einen hohen Verlust erklären will und man zeigt nur eine Bitcoinadresse vor. Die wissen nicht mal wie man nachweist dass die wirklich einem gehört. Und wenn das Wallet weg ist ist das eh vorbei. Das ist einfach so paradox...

Ich habe natürlich auch noch einen anderen Steuerberater gesucht. Hab bei einer großen Kanzlei angefragt... sie hätten keine Ahnung davon und wollen nicht. Ich solle die Steuerberaterkammer Niedersachsen befragen. Die antworten mir dass es keine Steuerberater in Niedersachsen gibt die sich mit Bitcoins und Fiat-Geld auskennen. Allein dass es keine Steuerberater in Niedersachsen gibt die sich mit Fiat-Geld auskennen zeigt schon wie weit weg das alles für sie ist... Smiley
Den einzigen Steuerberater den ich zum Thema gefunden habe ist in Berlin. Muss dann wohl mal weiter fahren. Smiley
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November 08, 2013, 02:29:49 PM
#38
http://de.wikipedia.org/wiki/Dividende#Steuerliche_Behandlung_der_Gewinnaussch.C3.BCttung

Die frage hättest dir selbst beantworten können. Natürlich muss man Dividende versteuern.

http://de.wikipedia.org/wiki/Teileink%C3%BCnfteverfahren

Es gibt ein paar unerwartete Regeln dazu. Vieles davon kommt aus dem Umstand das Privatpersonen nicht so gut in Bilanzierung sind und daher Fehler begehen. Hat in der vergangenheit zu einer "kriminalisierung" von Steuerzahlern geführt, die eigentlich bemüht waren alles ordentlich zu versteuern. Sowas bringt natürlich einen hohen Motivationsschub seine Steuerlast zu senken, auch wenns dann nicht mehr legal ist.
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November 07, 2013, 04:33:13 PM
#37
Sind Dividenden von normalen Aktien auch Einkommenssteuerpflichtig? Kann ich mir kaum vorstellen wenn die voll besteuert werden sollten. Da bräuchte man sich ja nicht groß um Finanztransaktionssteuern kümmern. Sicher geht es da eher um Kauf und Verkauf aber Dividenden sind ja auch ein nicht kleiner Teil.
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November 07, 2013, 04:47:14 AM
#36
Quote
In dem Moment wo das Geld in deinem Besitz ist, muss es als Einnahme verbucht werden. In deinem Besitz ist es, wenn du drüber verfügen kannst. Es muss dazu nicht physikalisch bei dir sein. Wenn du 1btc in einem Share erwirtschaftest und damit wieder neue Anteile kaufst, so war es kurz in deinem Besitz. Und zwar vom Zeitpunkt der Ausschüttung bis du den Kaufvorgang einleitest. Deswegen gibt es zb Fonds die vertraglich die Ausschüttung sofort als neue Anteile ausgeben. Hier wird die Definitionslücke ausgenutzt, das in diesem Konstrukt du nie über das Geld verfügen könntest. Es ist schon im Vorfeld genau geregelt. Das gilt bis zur Vertragsauflösung.

Okay, es geht hier um Umsatzsteuer. Und nein, ich muss keine Umsatzsteuer zahlen, wenn ich einen Coin gemined habe, weil dieser dann "Produziert" wurde. Dieser wurde nicht verkauft und hat nicht zu einem Umsatz beigetragen.

Quote
Das Finanzamt will den Betrag trotzdem in den Büchern sehen, weil man Verfügungsgewalt drüber hatte. Und so wird das beim Bitcoin auch sein. Egal welche technischen Belange dahinter sind. Du MUSST die Ausschüttung vertraglich als neue Shares ausgezahlt bekommen, so das andere für dich entscheiden und du garnicht mehr eingreifen könntest, erst dann muss man es in diesem Jahr nicht versteuern. Sondern erst dann wenn man Verfügungsgewalt drüber hat. Und kann dann die Haltefrist geltend machen(unter umständen)

Kann es ja kriegen. Aber trotzdem zahle ich dann keine Umsatzsteuer, weil ich nie Umsatz hatte und die andere Person, die meine Bitcoins angenommen hat, in einer Jurisdiktion liegt, die diese von mir nicht verlangen kann oder muss.

Es geht hier ja nicht um Steuern allgemein, sondern UMSATZsteuer. Das man um die Steuerzahlungen nicht drum rum kommt, ist fast klar. Obwohl man für einen guten Preis eine maltesische Ltd. bekommt, bei der man seine Steuerbelastung nett senken kann. Dann geht nämlich alles legal vorbei, aber darum gehts ja nicht.
Es geht um Umsatzsteuer. Und die Frage, ob ich UMSATZsteuer bezahlen muss. Das muss ich, wenn ich BTC verkaufe als Händler, die ich ermined habe. Wenn ich diese aber reinvestiere, müsste der andere dafür Umsatzsteuer verlangen, weil ich die BTC nicht verkaufe, sondern damit KAUFE. Und dann gilt, der Verkäufer muss sein Produkt entsprechend ausweisen...
Es ist doch völlig ok, dass ich das dokumentiere. Ich vermeide nur die Zahlung von Umsatzsteuer über den Kauf von Anleihen im Vergleich zum Verkauf meiner Coins. Genauso beim Angebot an einer ausländischen Börse, wo jemand kauft, der nicht in deutscher Jurisdiktion ist, womit aus meiner Sicht des dt. Steuergesetzes das Reverse Charge verfahren gilt.

Was mit den Steuern ansonsten ist, hat damit nix zu tun, es geht erstmal um UMSATZsteuer. Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer eetc. sind davon erstmal komplett ausgenommen.


Daher checke ich nicht, warum du hier über Besitz redest. Es geht ums Umsatzsteuergesetz und das ist doch fertig geregelt. Das einzige, was sich da fragen lässt, was eben strittig ist, ist ob eine ausländische Börse der Käufer ist oder eben ein privater Käufer im Ausland. Da du aber gar nicht wissen kannst, wer das ist, wäre das interessant. Aus meiner Sicht tritt dann eben als Verkäufer der Makler auf, das ist wiederum Mt GOX als Abwickler und Mt Gox ist Tibanne Ltd., damit eine juristische Person die als Kaufmann gilt, daher gilt beim Verkauf das Ustg. im eigenen Land, damit das Reverse charge Verfahren und damit zahle ich keine Umsatzsteuer.

Alles andere ist hier gar nicht interessant, weil es absolut gar nix mit dem Thema Umsatzsteuer, sondern Steuern allgemein zu tun hat.
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November 07, 2013, 01:42:26 AM
#35
Welche Ausnahmeregeln für welche Investitionen gelten musst du im Detail beim Steuerberater erfragen.

Grundsätzlich ist ein Investment wenn du Geld ausgibst um damit wiederum Geld zu erwirtschaften. Sei es, weil du Beteiligungen kaufst, weil du Werkzeuge oder Maschinen kaufst oder auch Werbung schaltest.

In dem Moment wo das Geld in deinem Besitz ist, muss es als Einnahme verbucht werden. In deinem Besitz ist es, wenn du drüber verfügen kannst. Es muss dazu nicht physikalisch bei dir sein. Wenn du 1btc in einem Share erwirtschaftest und damit wieder neue Anteile kaufst, so war es kurz in deinem Besitz. Und zwar vom Zeitpunkt der Ausschüttung bis du den Kaufvorgang einleitest. Deswegen gibt es zb Fonds die vertraglich die Ausschüttung sofort als neue Anteile ausgeben. Hier wird die Definitionslücke ausgenutzt, das in diesem Konstrukt du nie über das Geld verfügen könntest. Es ist schon im Vorfeld genau geregelt. Das gilt bis zur Vertragsauflösung.

Das es also in deinem Fall klappt müsste es ein vertraglich vereinbartes Konstrukt sein, so das du nicht bitcoin sondern shares ausgezahlt bekommst, die wiederum mehr Ertrag generieren. Sobald du das aber selbst in die Wege leitest warst du für kurzen zeit in Besitz dieses Geldes mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.

Stell dir das so vor: du gehst in den Handyladen. Dort kaufst du ein Handy. Gleichzeitig ist der Lieferant da, weil der Handyshop neue Waren bestellen möchte. Auch wenn du (und die anderen Kunden) das Geld direkt dem Lieferanten in die Hand drückst, muss der Händler es als Einnahmen verbuchen und dann wieder als Ausgabe ausbuchen. Obwohl er quasi nie physikalisch in Besitz des Geldes war. Aber er hatte die Verfügungsgewalt drüber, da er dich anweisen konnte das Geld nicht auf den Tresen zu legen sondern direkt dem Lieferanten zu geben. Ist ein bischen konstruiert weil es so eher selten gehandhabt wird, aber es soll einfach den Unterschied aufzeigen zwischen physikalisch besitzen und Verfügungsgewalt. Gemacht wird es so, wenn zb die Bank einen Kredit kündigt und dann keine Zahlungen mehr rauslässt, sollte noch Geld auf dem Konto eingehen. Dann werden Kunden gebeten, direkt an Lieferanten zu zahlen, um eine drohende Insolvenz vieleicht doch noch zu verhindern. Den der Kunde will ja seinen Lieferanten nicht unbedingt verlieren, wenn er bisher zufrieden war mit der Ware.

Das Finanzamt will den Betrag trotzdem in den Büchern sehen, weil man Verfügungsgewalt drüber hatte. Und so wird das beim Bitcoin auch sein. Egal welche technischen Belange dahinter sind. Du MUSST die Ausschüttung vertraglich als neue Shares ausgezahlt bekommen, so das andere für dich entscheiden und du garnicht mehr eingreifen könntest, erst dann muss man es in diesem Jahr nicht versteuern. Sondern erst dann wenn man Verfügungsgewalt drüber hat. Und kann dann die Haltefrist geltend machen(unter umständen)

Wo Regeln nicht 1:1 auf die technischen Belange passen, wird eine Regel sinngemäss angewendet. Das kann manchmal strittig sein, dann trifft man sich vor Gericht wieder. Aber Verfügungsgewalt ist sicher nichts worüber man streiten müsste. Das lässt sich auch beim Bitcoin ganz klar definieren. Und sobald man Verfügungsgewalt über etwas hat, zählt es zum Besitz.
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Activity: 224
Merit: 100
November 01, 2013, 03:02:55 PM
#34
Quote
Reinvestment mag sicherlich steuermindernd sein, aber ich glaube du verwechselst da etwas.

Wenn du 1500 Euro gewinn hast und müsstest dann 500 euro Steuern dafür abführen kannst du natürlich dir Hardware für 1500 kaufen und deine GH erhöhen. Aber die typische Absetzbarkeit von Elektronik liegt bei mindestens 3 Jahren. Also kannst du nur 500 Absetzen, musst also für die verbleibenden 1000 Steuer zahlen. Das wären dann unter Berücksichtigung der dann fallenden Progression wohl noch 300 Euro Steuern. Um Steuerfrei zu werden musst du wohl so um die 4500 investieren. Als Firma nimmt man dann wohl 3000 Kredit auf und hinterlegt die Anschaffung als Sicherheit. Nur das die Bank eben nicht mit 3 Jahren kalkuliert wie das Finanzamt sondern dir sagen wird: deine Ahrdware ist in 6 Monaten wegen der difficulty praktisch wertlos, also muss man 500 mtl tilgen das diese kredit passt.

Aber ich setz doch gar keine Elektronik ab?

Mir ging es darum, Mining Contracts zu kaufen, mit Bitcoins, anstatt sie als BTC direkt zu verkaufen. Mit diesen Contracts, die als Beteiligungen gelten, kriege ich wiederum BTC, die mir aber nicht als Produkt, sondern Dividende ausgeschüttet werden.

So verkaufe ich niemals geminte Bitcoins als BTC Verkäufer, sondern als Investor, der diese als Dividende ausgeschüttet kriegt Wink

legendary
Activity: 1882
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October 31, 2013, 05:35:26 PM
#33
Reinvestment mag sicherlich steuermindernd sein, aber ich glaube du verwechselst da etwas.

Wenn du 1500 Euro gewinn hast und müsstest dann 500 euro Steuern dafür abführen kannst du natürlich dir Hardware für 1500 kaufen und deine GH erhöhen. Aber die typische Absetzbarkeit von Elektronik liegt bei mindestens 3 Jahren. Also kannst du nur 500 Absetzen, musst also für die verbleibenden 1000 Steuer zahlen. Das wären dann unter Berücksichtigung der dann fallenden Progression wohl noch 300 Euro Steuern. Um Steuerfrei zu werden musst du wohl so um die 4500 investieren. Als Firma nimmt man dann wohl 3000 Kredit auf und hinterlegt die Anschaffung als Sicherheit. Nur das die Bank eben nicht mit 3 Jahren kalkuliert wie das Finanzamt sondern dir sagen wird: deine Ahrdware ist in 6 Monaten wegen der difficulty praktisch wertlos, also muss man 500 mtl tilgen das diese kredit passt.

Kaufe ich mir eine Produktionsmaschine, sagen wir eine Kunststoffspritzgussmaschine, dann ist das natürlich etwas das wohl sogar länger hält und noch einen Wert hat als der Buchwert gegenüber dem Finanzamt.

Es ist halt nicht so, das wenn ich die 1500 gleich in neue Hardware stecke ich dann keine Steurrn mehr zahlen müsste. Dann müsste ich das Finanzamt davon überzeugen, das man die Hardware in einem Jahr ihr Geld verdienen muss, weil sie dann wertlos geworden ist.

Was zb 100% reinvest wäre: Reparatur. Man muss zb alle 10 Jahre das Getriebe eines Stromgenerators tauschen. im 9. Jahr habe ich gerade super Gewinn gemacht und müsste hohe Steuern zahlen. Jetzt tausche ich das Getriebe ein Jahr vorher und kann die Reparatur komplett absetzen und damit den gewinn dieses Jahres gut reduzieren. Aber dürfte sich bei Mininghardware kaum so darstellen lassen. Da verreckt in der Regel nichts oder nichts teures.
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October 31, 2013, 08:44:22 AM
#32
Nachhaltigkeit ist hier das Stichwort. Kaufe ich mir 10kg Honig, mache mir draus 50L Met, verkaufe 30L und sauf 20L sebst ist das Hobby. Kaufe ich einen Gärautomaten mit Klimatisierung, Abfüllanlage und richte einen Raum dafür her ist es ein Geschäft.

So eine Mininghardware ist nicht wirklich ein Nebenbeiartikel den man mal so kauft. Zumindest nicht, wenn man dazu fast einen Monatslohn hinlegt. Aber die selbe hardware bei einem berufssohn mit 10.000 Euro Taschengeld mtl von Papa könnte 2000 Euro Recheneinheit als Hobby abtun.

Das Finanzamt schaut also ein bischen den Hintergrund der Person an, weil man hier Abwägen muss. Deswegen werden auch hin und wieder Leute beim Finanzamt auffällig die bei Ebay verkloppen, aber kommen am Ende doch wieder als Privatmenschen durch. Oder eben auch nicht. Hier wird nicht auf die reine Anzahl an trades/Zeit geschaut sondern die Nachhaltigkeit, also ob er einfach nur die Reste seiner 30 Jahre Lebenssammlung verkloppt oder aktiv sich neue Ware besorgt um damit sein Taschengeld aufzubessern.

Und diese Abwaägung lässt sich nur schwer in Fakten darlegen. Das Finanzamt darf hier hinterfragen und man muss im zweifel eine dritte Person entscheiden lassen(einen Richter).

Das Problem ist eben die Abwägung. Selbst ebay-Verkäufer wurden von Gerichten ganz unterschiedlich mal als gewerblich mal als nicht gewerblich eingestuft. Ich glaube diese Definiton von gewerblich hat aber noch nicht mal zur umsatzsteuerpflichtigkeit geführt... nur zu mehr Rechten für den Käufer.

Eine interessante Idee ist aus meiner Sicht das Reinvestment der Mining Profits direkt in ein Mining Unternehmen, Cloud Mining.

Die dann ausgeschütteten Dividenden wären Unternehmensanteile und den Verkauf von Unternehmensanteilen, der ist ja eben NICHT steuerpflichtig Cheesy

legendary
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October 30, 2013, 02:27:56 PM
#31
Nachhaltigkeit ist hier das Stichwort. Kaufe ich mir 10kg Honig, mache mir draus 50L Met, verkaufe 30L und sauf 20L sebst ist das Hobby. Kaufe ich einen Gärautomaten mit Klimatisierung, Abfüllanlage und richte einen Raum dafür her ist es ein Geschäft.

So eine Mininghardware ist nicht wirklich ein Nebenbeiartikel den man mal so kauft. Zumindest nicht, wenn man dazu fast einen Monatslohn hinlegt. Aber die selbe hardware bei einem berufssohn mit 10.000 Euro Taschengeld mtl von Papa könnte 2000 Euro Recheneinheit als Hobby abtun.

Das Finanzamt schaut also ein bischen den Hintergrund der Person an, weil man hier Abwägen muss. Deswegen werden auch hin und wieder Leute beim Finanzamt auffällig die bei Ebay verkloppen, aber kommen am Ende doch wieder als Privatmenschen durch. Oder eben auch nicht. Hier wird nicht auf die reine Anzahl an trades/Zeit geschaut sondern die Nachhaltigkeit, also ob er einfach nur die Reste seiner 30 Jahre Lebenssammlung verkloppt oder aktiv sich neue Ware besorgt um damit sein Taschengeld aufzubessern.

Und diese Abwaägung lässt sich nur schwer in Fakten darlegen. Das Finanzamt darf hier hinterfragen und man muss im zweifel eine dritte Person entscheiden lassen(einen Richter).

Das Problem ist eben die Abwägung. Selbst ebay-Verkäufer wurden von Gerichten ganz unterschiedlich mal als gewerblich mal als nicht gewerblich eingestuft. Ich glaube diese Definiton von gewerblich hat aber noch nicht mal zur umsatzsteuerpflichtigkeit geführt... nur zu mehr Rechten für den Käufer.
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October 30, 2013, 12:19:51 PM
#30
Nachhaltigkeit ist hier das Stichwort. Kaufe ich mir 10kg Honig, mache mir draus 50L Met, verkaufe 30L und sauf 20L sebst ist das Hobby. Kaufe ich einen Gärautomaten mit Klimatisierung, Abfüllanlage und richte einen Raum dafür her ist es ein Geschäft.

So eine Mininghardware ist nicht wirklich ein Nebenbeiartikel den man mal so kauft. Zumindest nicht, wenn man dazu fast einen Monatslohn hinlegt. Aber die selbe hardware bei einem berufssohn mit 10.000 Euro Taschengeld mtl von Papa könnte 2000 Euro Recheneinheit als Hobby abtun.

Das Finanzamt schaut also ein bischen den Hintergrund der Person an, weil man hier Abwägen muss. Deswegen werden auch hin und wieder Leute beim Finanzamt auffällig die bei Ebay verkloppen, aber kommen am Ende doch wieder als Privatmenschen durch. Oder eben auch nicht. Hier wird nicht auf die reine Anzahl an trades/Zeit geschaut sondern die Nachhaltigkeit, also ob er einfach nur die Reste seiner 30 Jahre Lebenssammlung verkloppt oder aktiv sich neue Ware besorgt um damit sein Taschengeld aufzubessern.

Und diese Abwaägung lässt sich nur schwer in Fakten darlegen. Das Finanzamt darf hier hinterfragen und man muss im zweifel eine dritte Person entscheiden lassen(einen Richter).
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October 30, 2013, 12:02:20 PM
#29
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October 30, 2013, 11:23:38 AM
#28
Was ich mich frage ist ob die besondere globale und digitale Natur der Bitcoins nicht einen Ausweg bietet. Wenn man ein Auto hat dann kann man es nur im Inland verkaufen oder halt die Grenze passieren wo die USt dann halt an der Grenze behandelt wird. Aber Bitcoins sind anders. Als Privatperson hat man ja schon mal keine USt zu zahlen in entsprechenden Mengen. Und als Unternehmer bräuchte man nur in einem Land angemeldet sein wo es auch keine USt braucht. Es zählt doch der Ort der Leistungserbringung. Oder?

Und Mining? Braucht es für ein Einkommen nicht jemanden der einen bezahlt? Wer soll das bei Bitcoins sein? Alle? Einkommenssteuer ja, aber USt auf verkaufte Bitcoins? Dann verkauft man sie im Ausland oder oder oder.

Ich hab mir das jetzt nicht alles durchdachte. Nur die besonderen Eigenschaften von Bitcoins geben mir zu denken ob das da alles so zutrifft.

Ich würde JEDEM raten, bei ausländischen Anbietern zu verkaufen.

Der Grund dafür ist folgender, als Beispiel:

Wenn der Miner verkauft, ist er Umsatzsteuerpflichtig, dakommt er nicht drum rum.
AUSSER: Er verkauft an jemanden entweder im EU-Land mit UST ID oder seine Rechnung ist NICHT STEUERBAR. Dies ist dann der Fall, wenn er an einen anderen Unternehmer verkauft, der im Ausland sitzt.

Ich habe oft Kunden aus dem internationalen Ausland, wo dann steht "Reverse Charge applies, *nicht im Inland steuerbare Leistung nach UstG"
Der Grund dafür ist dass das deutsche Gesetz annimmt, dass die Steuer fällig wird, wo auch die entsprechende Leistung erbracht wird. Die Dienstleistung, bspw. wenn ich bei MT GOX verkaufe, findet im Ausland statt.

Fraglich ist hiermit nun, ob Bitcoins als physische Waren, die an Ort XYZ gelagert werden können, gesehen werden und ob somit davon ausgegangen werden muss, dass sie "nach Japan" transportiert werden wenn ich sie von einer Adresse zur nächsten kopiere. Die nächste Frage ist, ob der börsenähnliche Verkauf bei Mt Gox als der Verkauf an einen Unternehmergesehen wird.

Aus meiner Sicht, da Mt Gox KEINE Börse ist, ist es kein Vermittlungsunternehmen, wie bspw. Bitcoin.de oder wie es heiss. Mt Gox nimmt meine BTC und gibt mir davon Geld. Sie kaufen und lagern meine BTC und verkaufen sie weiter und kassieren dafür eine Gebühr. Anders als ein bspw. Börsenmakler, der nur Provisionen auf Vermittlungen kassiert. Dies wäre aber wohl am Ende mal gerichtlich zu klären.
Wenn cih also davon ausgehe, dass dies irgendwo richtig ist, kann ich meine Sachen im Ausland verkaufen und wenn das Finanzamt nachfragt versuchen (!!) auf das Reverse Charge Verfahren zu verweisen. Dies ist insofern nicht ganz so einfach, als dass Mt Gox keine Rechnung ausstellt sondern nur eine Abrechnung.

Aus meiner Sicht müsste dies hinkommen, aber es steht auf wackeligem Eis. Beim Verkauf im EU Ausland oder in Deutschland, vor allen Dingen an Privatpersonen, ist es allerdings eher irrelevant. Interessant dabei ist sicher aber auch, dass es, insofern man auch in Deutschland BTC kauft, für einen Unternehmer der vor allem HANDELT, eh nur ein durchlaufender Posten ist...
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