Wenn also jemand einen Anteil kauft und mit BTC von der Adresse 1BitcoinEaterAddressDontSendf59kuE bezahlt hat, soll eine Rückzahlung an 1BitcoinEaterAddressDontSendf59kuE anfechtbar sein? Wenn beide Transaktionen in der Blockchain verewigt sind?!
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Er könnte im Zweifelsfall nicht rechtssicher belegen, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen zwei Personen nachgekommen ist. Eine Bitcoin - Adresse ist keine Person, weder juristisch noch natürlich. Sie kann auch nur bedingt, in keinem Falle aber zweifelsfrei ausschließlich einer Person zugeordnet werden, und stellt somit auch keine Identität einer Person dar.
Damit kann die Person candoo zwar möglicherweise die Auszahlung an eine Adresse belegen, keinesfalls aber die Vertragserfüllung gegenüber der Gegenpartei im Vertrag.
Die Bitcoin-Adresse stellt weder eine Person, noch deren Identität dar. Somit ist über die blockchain nicht die Vertragserfüllung oder auch -rückabwicklung belegbar. Lediglich für den Fall, dass im Rahmen des Vertrags eine klare Regelung für eine Rückzahlung an eine bestimmte Bitcoin-Adresse besteht, ist somit Rechtssicherheit in der Vertragserfüllung gegeben. Candoo
kann nicht einfach annehmen, dass mit der Rücküberweisung an die Adresse seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt sind.