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Topic: Candoo's 30€ Anwaltauskunft sagt nein zum Abwimmeln - page 2. (Read 4082 times)

legendary
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...Aber ich will ihm nicht das Recht absprechen, hier kleinlich zu sein, insbesondere im Angesicht der zahlreichen Anfeindungen gegen ihn hier im Forum.

Die es ohne diese stotternde Abwicklung so vermutlich gar nicht geben würde. Vor diesem Chaos war die Kritik an seiner Art des Gewinnstrebens doch sehr verhalten.

Andererseits hätte ich ihm einfach einen Namen und eine IBAN gegeben - wie gesagt der Name wird seit diesem Jahr von den Banken sowieso nicht mehr geprüft. Solange keine Nachforschung oder Ermittlung am laufen ist, ist der Name absolut unwichtig.
qwk
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Candoo kann nicht einfach annehmen, dass mit der Rücküberweisung an die Adresse seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt sind.

Hahaha. Endlich weiss ich warum es bei BFL und den ganzen anderen ASIC Verkäufern keine Rückzahlung gibt, ja gar nicht geben kann! Woher sollen die ohne notariell beglaubigtem Rücktrittsvertrag sicherstellen, dass mit einer Rücküberweisung der BTC die Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt sind?  Grin Grin Grin

Nun, der Fehler ist bei Vertragsgestaltung gemacht worden. Ich für meinen Teil kläre in einem Vertrag immer auch die Rücktrittsklauseln, so dass sich eine solche Fragestellung gar nicht erst ergibt. Ich sitze gerade an meinem ipad, deswegen ist das hier alles ein wenig umständlich, sonst würde ich dir Beispiele geben. Wenn du aber Lust hast, empfehle ich dir, meine Posts zu durchsuchen nach z.B. candoo oder cedivad.
qwk
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Candoo kann nicht einfach annehmen, dass mit der Rücküberweisung an die Adresse seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt sind.

Du hast doch sicher einen Fall an der Hand wo so eine Rücküberweisung per BTC gemacht wurde und der Empfänger danach per Gericht erfolgreich eine zweite Zahlung eingeklagt hat? Oder ist das jetzt nur mal eine wilde Theorie?

Nein, einen solchen Fall habe ich nicht an der Hand, und ich an candoos Stelle würde das Risiko einfach auf mich nehmen, und im Zweifelsfall einen Verlust hinnehmen, um die Sache gütlich zu regeln. Aber ich will ihm nicht das Recht absprechen, hier kleinlich zu sein, insbesondere im Angesicht der zahlreichen Anfeindungen gegen ihn hier im Forum.
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Candoo kann nicht einfach annehmen, dass mit der Rücküberweisung an die Adresse seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt sind.

Hahaha. Endlich weiss ich warum es bei BFL und den ganzen anderen ASIC Verkäufern keine Rückzahlung gibt, ja gar nicht geben kann! Woher sollen die ohne notariell beglaubigtem Rücktrittsvertrag sicherstellen, dass mit einer Rücküberweisung der BTC die Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt sind?  Grin Grin Grin
legendary
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Candoo kann nicht einfach annehmen, dass mit der Rücküberweisung an die Adresse seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt sind.

Ausser wenn die 20-40 Nicks das bezeugen können, oder so. Naja, mit asymetrischer Logik gibt es halt immer irgendwelche Probleme.

Ausser mit candoo scheint es übrigens sonst hier zigfach problemlos zu funktionieren. Vom Auslandsgeschäft wollen wir mal gar nicht erst anfangen. Ich denke wenn ab jetzt jeder auf juristischer Korinthenkacker‎ei besteht können wir als erstes sämtliche Geschäftstätigkeit einstellen, weil irgendein Punkt der nicht 1000% sicher geregelt wurde findet sich immer.

Wirklich komisch - im Bitcoin Forum tummeln sich ein guter Anteil an Gaunern und Betrügern. Aber das diese Art der Absicherung nötig ist, hätte ich noch nie gehört. Du hast doch sicher einen Fall an der Hand wo so eine Rücküberweisung per BTC gemacht wurde und der Empfänger danach per Gericht erfolgreich eine zweite Zahlung eingeklagt hat? Oder ist das jetzt nur mal eine wilde Theorie?
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Dabei waren die besten Geschäfte für beide Seiten immer noch die, die per Handschlag besiegelt wurden.

Das ist meistens so, aber hier geht es um einen Handschlag mit ziemlich vielen Beteiligten, und das macht die Sache leider recht kompliziert. Ich habe mit candoo schon quasi per Handschlag ganz andere Geschäfte gemacht, und ich kann bis heute nichts negatives über ihn berichten. Naja, ausser, dass sein Auto ein wenig unordentlich aussieht  Grin

& Genau an dem Tag ging vor Antritt der Fahrt mein Auspuff defekt Sad (-800€)
Ansonsten kann ich jedem ein Auto mit Papierzetteln und anderen "Müll" empfehlen! Seitdem wurde nie wieder eine Scheibe aufgebrochen um Inhalt zu klauen. Grin
qwk
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Dabei waren die besten Geschäfte für beide Seiten immer noch die, die per Handschlag besiegelt wurden.

Das ist meistens so, aber hier geht es um einen Handschlag mit ziemlich vielen Beteiligten, und das macht die Sache leider recht kompliziert. Ich habe mit candoo schon quasi per Handschlag ganz andere Geschäfte gemacht, und ich kann bis heute nichts negatives über ihn berichten. Naja, ausser, dass sein Auto ein wenig unordentlich aussieht  Grin
qwk
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Wenn also jemand einen Anteil kauft und mit BTC von der Adresse 1BitcoinEaterAddressDontSendf59kuE bezahlt hat, soll eine Rückzahlung an 1BitcoinEaterAddressDontSendf59kuE anfechtbar sein? Wenn beide Transaktionen in der Blockchain verewigt sind?!


Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

Er könnte im Zweifelsfall nicht rechtssicher belegen, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen zwei Personen nachgekommen ist. Eine Bitcoin - Adresse ist keine Person, weder juristisch noch natürlich. Sie kann auch nur bedingt, in keinem Falle aber zweifelsfrei ausschließlich einer Person zugeordnet werden, und stellt somit auch keine Identität einer Person dar.
Damit kann die Person candoo zwar möglicherweise die Auszahlung an eine Adresse belegen, keinesfalls aber die Vertragserfüllung gegenüber der Gegenpartei im Vertrag.

Die Bitcoin-Adresse stellt weder eine Person, noch deren Identität dar. Somit ist über die blockchain nicht die Vertragserfüllung oder auch -rückabwicklung belegbar. Lediglich für den Fall, dass im Rahmen des Vertrags eine klare Regelung für eine Rückzahlung an eine bestimmte Bitcoin-Adresse besteht, ist somit Rechtssicherheit in der Vertragserfüllung gegeben. Candoo kann nicht einfach annehmen, dass mit der Rücküberweisung an die Adresse seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllt sind.
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Du wirst es nicht glauben, aber ich habe bisher versucht meine Geschäfte vorzugsweise mit vertrauenswürdigen Geschäftspartnern zu machen. Das hat bisher bis auf ein paar kleinere Einkäufe bei Online-Shops erstaunlich gut funktioniert. Dabei waren die besten Geschäfte für beide Seiten immer noch die, die per Handschlag besiegelt wurden. Wenn erst mal ordnerweise Veträge benötigt werden ist die Kacke sowieso am dampfen und irgendeine Partei wird am Ende über den Tisch gezogen.

Wie im RL wird aber auch hier im Forum schnell klar wird mit wem man Geschäfte machen kann und mit wem nicht. Wer erst mal 10 Anwälte braucht um einen blöden GB Anteil für ein paar Peanuts zu kaufen oder zurückzuerstatten ist als Geschäftspartner völlig ungeeignet.
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Du musst meinen Argumenten nicht folgen können. Weder bist du Anwalt noch Richter noch hast du Jura studiert. Am Ende ist es auch nicht dein Arsch der in der Schusslinie steht. Du musst das also nicht verstehen können.

Aber sei versichert, sobald DU mal big Business machst wirst du es verstehen. Entweder von alleine oder teuer bezahlt und mit viel Zähneknirschen.
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Wenn also jemand einen Anteil kauft und mit BTC von der Adresse 1BitcoinEaterAddressDontSendf59kuE bezahlt hat, soll eine Rückzahlung an 1BitcoinEaterAddressDontSendf59kuE anfechtbar sein? Wenn beide Transaktionen in der Blockchain verewigt sind?! Sogar der dümmste Idiot müsste erkennen können, dass hier eine Rückzahlung stattgefunden hat. Wer bitte schön soll die Adresse 1BitcoinEaterAddressDontSendf59kuE kontrollieren, wenn nicht der Anteilkäufer (gehackte Wallet mal aussen vorgelassen).

Zum anderen was sollen 20-40 Nicks als Zeugen vor Gericht bringen? Tut mir leid, aber ich kann dem Argument nicht folgen.
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Den Vertrag gibt es, weil es darüber hier viele Postings, Auszahlungslisten usw gibt. Es sind zuviele Daten hin und her geflossen. Alleine die Tatsache das 10, 20, 40 Menschen die sich nicht kennen, bezeugen das Candoo dieses Projekt gestartet hat und alle auch Anteile überwiesen via btc ist Beweis genug.

Candoo aber steht alleine da und müsste bei jeder Auszahlung dann ohne weiter Zeugenaussagen die Rückzahlung belegen. Es geht hier ja nicht um diejenigen die den Rückkauf in Anspruch nehmen und gut ist. Sondern um die, welche sich denken: ich nehm mal die 60 Dollar. Danach verklage ich ihn, weil mir ja nicht nur der Coin flöten ist, sondern inzwischen die Coinpreise sich derart erhöht haben, das ich heute mehr als das doppelte hätte. Also entgangener Gewinn. Und da er beweisen kann das er am Projekt beteiligt war(siehe oben) kann der Richter garnicht anders als gegen Candoo zu entscheiden.

Das Gemeinschaftsprojekt kann keiner mehr unter den Tisch kehren, aber eine Rückzahlung schon.
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Nach dieser Auffassung gibt es keinen Vetrag zwischen zwei Personen, sonst würde candoo diese Person kennen und nicht nur eine Adresse (und einen Nick).
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Du kannst vieleicht beweisen Geld an eine Bitcoinadresse geschickt zu haben, aber du kannst nicht beweisen, das diese Adresse mir gehört. Oder täusche ich mich da?

Genau. Aber Du kannst das durch eine Signatur beweisen. Nebenbei kannst Du unter gewissen Voraussetzungen die Zahlung rücküberweisen. Damit ist es dann egal, wem die Zahlungsadresse gehört. Hin- und Rücküberweisung ist wiederum nachweisbar.


Da quote ich einfach mal mich selbst aus einem anderen Thread:

Er könnte im Zweifelsfall nicht rechtssicher belegen, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen zwei Personen nachgekommen ist. Eine Bitcoin - Adresse ist keine Person, weder juristisch noch natürlich. Sie kann auch nur bedingt, in keinem Falle aber zweifelsfrei ausschließlich einer Person zugeordnet werden, und stellt somit auch keine Identität einer Person dar.
Damit kann die Person candoo zwar möglicherweise die Auszahlung an eine Adresse belegen, keinesfalls aber die Vertragserfüllung gegenüber der Gegenpartei im Vertrag.
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Du kannst vieleicht beweisen Geld an eine Bitcoinadresse geschickt zu haben, aber du kannst nicht beweisen, das diese Adresse mir gehört. Oder täusche ich mich da?

Genau. Aber Du kannst das durch eine Signatur beweisen. Nebenbei kannst Du unter gewissen Voraussetzungen die Zahlung rücküberweisen. Damit ist es dann egal, wem die Zahlungsadresse gehört. Hin- und Rücküberweisung ist wiederum nachweisbar.
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Kontodaten sind da zumindest sehr belastbar diesbezüglich. Ich denke aber das er auch andere Dokumente akzeptiert. Nur wenn er btc rückzahlt, hat er das Problem zu beweisen, das ihr die Rückzahlung erhalten habt. Was sich normalerweise als großer Vorteil darstellt ist in diesem Fall ein großer Nachteil.

candoo kann genau so gut oder so wenig beweisen, dass er die Rückzahlung getätigt hat, wie der Anteilseigner nachweisen kann, dass er einen Anteil gekauft hat. Mit der Argumentation sollte man gar keine Bitcoin Zahlungen mehr tätigen. Übrigens ist der Nachweis von Zahlungen nirgendwo so einfach wie bei Bitcoin.

Das hier ist ein Bitcoin Forum. Wenn die Leute sich mit ihrem Fiat Geld vergnügen wollen gibt es dafür doch sich ein www.ich-zocke-einen-anderen-deppen-ab.de Forum oder gleich eBay.


Du kannst vieleicht beweisen Geld an eine Bitcoinadresse geschickt zu haben, aber du kannst nicht beweisen, das diese Adresse mir gehört. Oder täusche ich mich da?
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Kontodaten sind da zumindest sehr belastbar diesbezüglich. Ich denke aber das er auch andere Dokumente akzeptiert. Nur wenn er btc rückzahlt, hat er das Problem zu beweisen, das ihr die Rückzahlung erhalten habt. Was sich normalerweise als großer Vorteil darstellt ist in diesem Fall ein großer Nachteil.

candoo kann genau so gut oder so wenig beweisen, dass er die Rückzahlung getätigt hat, wie der Anteilseigner nachweisen kann, dass er einen Anteil gekauft hat. Mit der Argumentation sollte man gar keine Bitcoin Zahlungen mehr tätigen. Übrigens ist der Nachweis von Zahlungen nirgendwo so einfach wie bei Bitcoin.

Das hier ist ein Bitcoin Forum. Wenn die Leute sich mit ihrem Fiat Geld vergnügen wollen gibt es dafür doch sich ein www.ich-zocke-einen-anderen-deppen-ab.de Forum oder gleich eBay.

Ein Scammer wäre schon lange nicht mehr hier, sondern wäre verschwunden, sobald er alle Kohle an sich gerafft hat.

Das hat in den USA pirateat40 erfolglos versucht und vermutlich war candoo clever genug, zu erkennen, dass das bei einem ganzen Batzen  von Leuten die seine Adresse kennen keine erfolgversprechende Idee ist.



pirate hat gar nicht versucht zu fliehen. Der war weiterhin in seinem selben Haus und hatte nur ein neues  Auto. Pirate hätte ins  Ausland gehen können aber das wars ihm wohl nicht wert. An seine Coins kommt ja dennoch nicht dran.
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Kontodaten sind da zumindest sehr belastbar diesbezüglich. Ich denke aber das er auch andere Dokumente akzeptiert. Nur wenn er btc rückzahlt, hat er das Problem zu beweisen, das ihr die Rückzahlung erhalten habt. Was sich normalerweise als großer Vorteil darstellt ist in diesem Fall ein großer Nachteil.

candoo kann genau so gut oder so wenig beweisen, dass er die Rückzahlung getätigt hat, wie der Anteilseigner nachweisen kann, dass er einen Anteil gekauft hat. Mit der Argumentation sollte man gar keine Bitcoin Zahlungen mehr tätigen. Übrigens ist der Nachweis von Zahlungen nirgendwo so einfach wie bei Bitcoin.

Das hier ist ein Bitcoin Forum. Wenn die Leute sich mit ihrem Fiat Geld vergnügen wollen gibt es dafür doch sich ein www.ich-zocke-einen-anderen-deppen-ab.de Forum oder gleich eBay.

Ein Scammer wäre schon lange nicht mehr hier, sondern wäre verschwunden, sobald er alle Kohle an sich gerafft hat.

Das hat in den USA pirateat40 erfolglos versucht und vermutlich war candoo clever genug, zu erkennen, dass das bei einem ganzen Batzen  von Leuten die seine Adresse kennen keine erfolgversprechende Idee ist.
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bleib cool, war ein beispiel. Ich bin der letzte der dir einen Gewinn missgönnt hätte. Genau deswegen, weil zum Gewinn immer auch das Risiko des Verlustes gehört.

Peace

Ja aber das Projekt war von Anfang an ohne Gewinnabsicht;)
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bleib cool, war ein beispiel. Ich bin der letzte der dir einen Gewinn missgönnt hätte. Genau deswegen, weil zum Gewinn immer auch das Risiko des Verlustes gehört.

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