Ich kann Dir mitteilen das aus dem Steuerthread der Fall geschildert wurde eines User´s der BTC anonym per Face2Face Deal gekauft hatte.. Etwas Zeit verging und die Haltefrist war gegeben von ÜBER 12 Monaten...
Nun veräusserte der User die BTC über die Exchange welche eine Liegezeit von Ü12 Monaten hatten. Als Nachweiss gab der User sogar Blockchainadressen mit. Der FA Beamte aktzeptierte diesen Nachweiss jedoch nicht - was er sehen wollte war ein Kaufnachweiss von damals - das war das einzige was er sehen wollte. Blockchain hat ihn nicht interessiert.
Bedenklich eigentlich, dass die Beamten so wenig Verständnis von der Materie haben. Besteht der auf Kaufbelege und sieht sich die Blockchain dazu nicht an dann kannst ja - wenn welche existieren - Trades vom Jahre Schnee vorlegen, auch wenn das ganz andere Coins sind ...
Im Geschäftsleben gibts nunmal festgelegte regeln. Die mögen nicht mehr ganz Zeitgemäss sein, aber ich wette, das keiner von euch ohne eine Beleg aus dem Baumarkt herausgeht, wenn er Geräte mit Garantie erwirbt. Also ganz so unzeitgemäss ist das ganze wohl auch nicht. Mit einem: bitte registrieren, wir verwalten dann deine Garantiezeit Online wird sich keiner abfinden.
Also auch verständlich, das ein Finanzamt das sich nicht auskennt, hier etwas konservativ arbeitet. Eben auf der sicheren Seite.
Belege "fälschen" dürfte sicherlich möglich sein. Hat nur einen Haken. Nicht alle Finanzbeamte sind unwissend was Blockchain angeht. Und wenn der Beleg in Prüfung geht bei einem der sich auskennt, wird er als gefälscht erkannt. Und dann hat man richtig qualmende Socken. Das wieder loszuwerden kostet dich viel Rennerei, Nerven und Geld.
Was allerdings geht: der sogenannte Eigenbeleg. Man schreibt einen Beleg der möglichst genau dem Vorgang entspricht. Also ein Beleg in der Art 5,71 btc gekauft am 12.2.17 von Privat in Hamburg, Geld abgehoben am 11.2.17 von Konto Nr. xxx plus Betrag Y in Bar aus Kasse.
Kasse ist alles was du zuhause rumliegen hast. Nicht gewerblich musst du auch kein Kassenbuch führen. Aber die Herkunft des Geldes sollte schon erklärbar sein. Den mit deinem obigen Eigenbeleg kann das FA nun prüfen was Sache ist. Hast du das Geld abgehoben an diesem Tag? Ist der Kassenbestand vorstellbar? Im Zweifel wird er nachfragen, wie größere Summen zusammen kommen zuhause. Da sollte man dann nicht antworten: geht sie nix an. Den ihn GEHT es was an. Beruflich eben. Mit halbwegs brauchbarer Erklärung über "ich mag keine Banken, ich hebe immer alles ab und spare zu hause im Tresor" kommt man eigentlich ganz gut klar. es sollten dann die Abhebungen auch halbwegs zu dieser Aussage passen. Alles per Karte zahlen, nie Bargeld abheben und DANN so eine Aussage wäre nicht so gut. Denk dran, alle Banktransaktionen können die im Zweifel nachprüfen. Deswegen werden dann Eigenbelege die sich auf Banktransaktionen beziehen sehr glaubwürdig bewertet.
Das auch diese falsch sein können, weil du einfach die 10.000 Euro fürs neue Auto beim Gebrauchtwagentürken(die wollen gerne Bar) dann als Kaufsumme für btc deklarierst ist ein Schlupfloch das man zulässt, weils kaum nachzukontrollieren ist. Man muss schon massiv kriminelle Energie aufbringen, beim Kauf von btc schon alles Spuren so zu faken, das sie später passen. Immerhin 1 Jahr vorher. Wer so rangeht, wird wohl auch erstmal durchkommen. Bis...vieleicht einer deinen KFZ-Steuerbescheid mit der Abhebung gegenprüft und dann fragt woher das Geld fürs Auto den kommt?
Was ich damit aufzeigen will: das System ist nicht 100% sicher, aber man muss höllisch aufpassen, nichts falsch zu machen und heute schon Spuren legen die erst in Jahren wirksam werden. Quasi für die Zukunft schon vorplanen. Haben die Finanzprofis beim Hoeness auch so gemacht. Und sind trotzdem gescheitert, nach über 10 Jahren.