Pages:
Author

Topic: Das Finanzamt lässt grüßen - page 2. (Read 5236 times)

sr. member
Activity: 378
Merit: 250
July 09, 2017, 04:16:41 PM
#25
Also ich würde einen Screenshot von der Blockchain schicken, das ist ja der eindeutigste Beweis.
legendary
Activity: 2963
Merit: 1245
July 09, 2017, 01:38:23 PM
#24
https://www.youtube.com/watch?v=JDfaVuSyLH0&feature=youtu.be&t=2m3s

Sehr interessant! "Immatrielle Wirtschaftsgüter" Wenn Bitcoin in Euro umgetauscht wird und Gewinne erwirtschaftet werden, müssen Gewinne versteuert werden...
newbie
Activity: 43
Merit: 0
July 09, 2017, 11:55:43 AM
#23
Bitcoins gelten als privates Veräußerungsgeschäft - also nach dem Zufluss/ Abfluss Prinzip. Der Kurs des Tages an dem die Bitcoins empfangen wurden und der Kurs des Tages an die man die verkauft sind wichtig.
Auf die Differenz zahlt man den Individualsteuersatz. Blockchain reicht eigentlich aus als Beweis (wegen dem Zeitstempel)
legendary
Activity: 2912
Merit: 2066
July 08, 2017, 06:38:46 AM
#22
Kann man da nicht die Transaktionen in der Blockchain als Beweis anführen?

Das Problem wird wahrscheinlich sein, dass man nachweisen muss, dass man auch investiert hat. Man könnte die Bitcoins ja auch vor Jahren für eine Dienstleistung oder durch ein Faucet erhalten haben. Dann entfällt der Charakter der Investition und du musst es so oder so als Einkommen versteuern.

(Disclaimer: Ich bin kein Steuer-Experte, aber so habe ich es bisher verstanden)

Ist ein guter Punkt, aber auch wenn Bitcoin für Dienstleistungen als Einkommen versteuert wird, müsste in dem Fall glaube ich tatsächlich das Finanzamt "beweisen" das schwarz Geld für eine Dienstleistung angenommen wurde. Wenn du privat etwas über Kleinanzeige verkaufst und das Geld auf dein Konto überwiesen wird, verlangt ja das Finanzamt auch keinen Beweis dafür das du nicht nebenbei für schwarz Fliesenlegen warst.

Zum Thema selber: Ich glaube auch, dass, so blöd es auch klingt, in erster Instanz tatsächlich ein Screenshot / Link der Transaktionen reicht (sowie das bereits erwähnte klärende Gespräch). Rechnung oder ähnliches kann das Finanzamt ja nicht erwarten (weil Privatverkauf).

(Disclaimer: Auch ich bin kein Steuer-Experte)
sr. member
Activity: 588
Merit: 250
Triwer - A Revolutionary Parcel Delivery Platform
July 04, 2017, 11:02:19 PM
#21
vielleicht, wenn bitcoin hat in versteuernde Einkommen und ist bereits registriert in der Regierung eines Landes aufgenommen worden ist, kann das Einkommen nur besteuert werden, wenn nicht, dann kann die Regierung nicht willkürlich die Steuer von jemandem nehmen, die Einkommen von Bitcoin hat.
legendary
Activity: 1882
Merit: 1108
July 04, 2017, 08:16:20 AM
#20
genau so ist es korrekt

Er muss sich schlau machen, welche Beweise er akzeptiert. Tut er das nicht, muss er mit deinen Beweisen klar kommen. Sich nicht auszukennen, kann schliesslich nicht zu deinem Nachteil gereicht werden. Und das Bitcoin und Steuer kein brandneues Thema sind, sondern man darf sagen uralt, wenn man IT-Massstäbe ansetzt, darf man auch davon ausgehen, das ein FA-Beamter mal dazu lernt.

Mein vorheriges Posting war nur an den gerichtet, der wieder mal den Staat pauschal verteufelt, nicht an dich der du versuchts möglichst korrekt zu arbeiten.  Allerdings waren deine Fragen von den anderen hier schon ausreichend beantwortet worden.

iudica ist hier der Fachmann, wenn man das so mal sagen kann. Im zweifel halte dich an ihn. ich habe nur eine Freundin vom Fach, er ist vom Fach.
newbie
Activity: 56
Merit: 0
July 04, 2017, 06:58:03 AM
#19
legendary
Activity: 1882
Merit: 1108
July 04, 2017, 03:25:17 AM
#18
Kann man da nicht die Transaktionen in der Blockchain als Beweis anführen?

Das ist irgendwie geradezu kafkaesk - da hat man nun ein eigentliches Beweismittel, das glaubhafter als jede Bank oder jeder Treuhänder, mit 1000x Redundanz und öffentlich einsehbar, beweisen kann, wo das Geld in dem Zeitraum war und das Finanzamt versteht es nicht. Und das reicht dann, um es so umzukehren, dass du wiederum nicht ausreichend darlegen konntest, die BTC gehalten zu haben.  Huh Roll Eyes

Du übertreibst.

Aber das Finanzamt kann auch nicht einfach einen Bildschirmausdruck den es nicht zuordnen kann, akzeptieren. Sonst würde keiner mehr Steuern bezahlen, weil jede sich was zurecht faked oder jemanden kennt der das kann und für ihn macht.

Wir müssen da schon auf dem Teppich bleiben. Sonst müssten wir anfangen alle Dienstleistungen des Staates nur gegen Bezahlung anzubieten. Dann kannst du schonmal bei der Polizei eine Kreditkarte mit passendem Dispo oder eine Bankbürgschaft hinterlegen, bevor du anrufen darfst, weil dich gerade jemand überfallen hat. Und der Mord an dir wird nur untersucht, wenn du genug Geld über hast. Blöd nur, wenns ein Raubmord war und du alles Geld dem Räuber geben musstest, der dich tötet und damit 100% straffrei durchkommt.

Oder die Strassen, da reicht es nicht eine Maut zu zahlen, da kommt monatliche Miete

Alles wird kapitalistisch effizient abgerechnet. Der Staat als Megadienstleister. Bezahlt wird nach Aufwand und immer nach Verursacherprinzip.

Lustig wird es auch, wenn dir die Hütte abbrennt. Und du beim Anruf der Feuerwehr erstmal die Nummer der Deckungszusage deiner Brandversicherung durchsagen musst, bis die sich in Marsch setzen. Ich glaube nicht, das die drauf eingehen, wenn du sagst, das wäre im Erdgeschoss gerade verbrannt und du sitzt im ersten Stock nun fest. Da könnte ja jeder kommen und am Ende bleibt man auf den Kosten sitzen.

Sicher, das passiert den meisten ihr ganzes Leben lang nicht.

Aber auch du kommst mal in Notlage und wehe du hast in den guten Zeiten nicht genug getan. Das Blöde ist ja, man zahlt jahrelang in die Feuerversicherung, aber es brennt nie. Und auch für Polizei zahlt man sein Leben lang und kein Einbrecher interessiert sich für einen. Und ganz blöd, jeder zahlt das selbe, egal wieviel er verdient. Biste Arm bist der Arsch, weil du dir nichts leisten kannst. Und da keine Polizei bei dir kommt, bist Freiwild. Was meinst wie schnell sich sowas in entsprechenden Foren rumspricht.

Ok..mag nun etwas polemisch sein und hier vieleicht nicht ganz angebracht. Aber solange ihr steuern nur als lästiges Übel seht und jede Vermeidung auch mit illegalen Mitteln als gerecht anseht, wünsche ich mir durchaus mal einen Staat der das so macht und wo man dann alle Steuersünder hin ausweist. Garnicht erst lange Strafe zahlen, sondern ins Steuerfreiparadies schicken. Ich besuche dann alle paar Monate mal das Land und hole mir mein Jahresalär das ich hier in Deutschland auch schön versteuer, ohne Tricks und Kniffe. Ich glaube das käme dem Paradies ziemlich nahe.
tyz
legendary
Activity: 3346
Merit: 1530
July 03, 2017, 03:02:53 PM
#17
Kann man da nicht die Transaktionen in der Blockchain als Beweis anführen?

Das Problem wird wahrscheinlich sein, dass man nachweisen muss, dass man auch investiert hat. Man könnte die Bitcoins ja auch vor Jahren für eine Dienstleistung oder durch ein Faucet erhalten haben. Dann entfällt der Charakter der Investition und du musst es so oder so als Einkommen versteuern.

(Disclaimer: Ich bin kein Steuer-Experte, aber so habe ich es bisher verstanden)
newbie
Activity: 56
Merit: 0
July 03, 2017, 02:34:29 AM
#16
Kann man da nicht die Transaktionen in der Blockchain als Beweis anführen?

Das ist irgendwie geradezu kafkaesk - da hat man nun ein eigentliches Beweismittel, das glaubhafter als jede Bank oder jeder Treuhänder, mit 1000x Redundanz und öffentlich einsehbar, beweisen kann, wo das Geld in dem Zeitraum war und das Finanzamt versteht es nicht. Und das reicht dann, um es so umzukehren, dass du wiederum nicht ausreichend darlegen konntest, die BTC gehalten zu haben.  Huh Roll Eyes
newbie
Activity: 56
Merit: 0
July 03, 2017, 02:08:17 AM
#15
muss dir das finanzamt nicht beweisen das es anders ist als du sagst??
Nein, das Finanzamt muss nichts beweisen. Du bist verpflichtet, darzulegen, wo das Geld herkommt. Ansonsten kann das Finanzamt schätzen.
Deshalb würde ich in diesem Fall so vorgehen wie kingbtcvl weiter oben bereits vorgeschlagen hat und Screenshots von den Transaktionen an das Finanzamt schicken. Ob Dein Sachbearbeiter beim Finanzamt weiß, was eine Blockchain ist, braucht Dich nicht weiter zu interessieren.

Leider falsch. Wenn er nicht weiss was es ist wird zunächst geprüft ob das von mir gebracht Material überhaupt Belegfähigkeit hat.
Er meinte es werde wohl schlecht aussehen er leite es aber gerne zur Prüfung weiter.

Ich werde berichten wie es ausgegangen ist.
full member
Activity: 540
Merit: 234
July 03, 2017, 01:59:22 AM
#14
muss dir das finanzamt nicht beweisen das es anders ist als du sagst??
Nein, das Finanzamt muss nichts beweisen. Du bist verpflichtet, darzulegen, wo das Geld herkommt. Ansonsten kann das Finanzamt schätzen.
Deshalb würde ich in diesem Fall so vorgehen wie kingbtcvl weiter oben bereits vorgeschlagen hat und Screenshots von den Transaktionen an das Finanzamt schicken. Ob Dein Sachbearbeiter beim Finanzamt weiß, was eine Blockchain ist, braucht Dich nicht weiter zu interessieren.
newbie
Activity: 56
Merit: 0
July 03, 2017, 01:21:41 AM
#13
Bis dato ist der Fall nicht beendet, da der gute Herr vom Finanzamt mit solchen Begriffen wie Blockchain etc. nicht besonders viel anfangen kann.
Ich hänge nun in den Seilen und warte auf eine Rückmeldung seit langem.

Ich werde berichten sobald ich mehr weiss.
sr. member
Activity: 457
Merit: 251
June 19, 2017, 09:45:19 AM
#12
TE: Kannst du uns hier auf dem Laufenden halten, wie du vorgegangen bist?
Ich hoffe mal, du hast einfach mit deinem Sachbearbeiter telefoniert und der hat dir erläutert, was er braucht.

Das wäre wirklich klasse Smiley
legendary
Activity: 2646
Merit: 2225
https://t1p.de/6ghrf
June 19, 2017, 07:20:47 AM
#11
TE: Kannst du uns hier auf dem Laufenden halten, wie du vorgegangen bist?
Ich hoffe mal, du hast einfach mit deinem Sachbearbeiter telefoniert und der hat dir erläutert, was er braucht.
hero member
Activity: 588
Merit: 500
June 17, 2017, 09:48:11 AM
#10
Wir haben ganz oft die Umkehr der Beweislast. Aber im Verwaltungsrechtsverfahren, d.h. auch im Steuerverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.

D.h., der Fiskus muss die Besteuerungsgrundlagen feststellen. Das kann er aber nicht ohne die Mithilfe des Steuerpflichtigen. Und wenn der Steuerpflichtige seine Pflicht zur Mithilfe verletzt, dann wirkt das im Ergebnis oft so, als wäre er beweispflichtig.
du hast ja auch ne anzeige pflicht musst alles anzeigen was zu versteuern ist wenn das finanzamt dir nicht glaubt muss es gegenteiliges beweisen
hero member
Activity: 704
Merit: 559
online justice
June 16, 2017, 10:57:41 AM
#9
Wir haben ganz oft die Umkehr der Beweislast. Aber im Verwaltungsrechtsverfahren, d.h. auch im Steuerverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.

D.h., der Fiskus muss die Besteuerungsgrundlagen feststellen. Das kann er aber nicht ohne die Mithilfe des Steuerpflichtigen. Und wenn der Steuerpflichtige seine Pflicht zur Mithilfe verletzt, dann wirkt das im Ergebnis oft so, als wäre er beweispflichtig.
hero member
Activity: 588
Merit: 500
June 16, 2017, 10:26:21 AM
#8
muss dir das finanzamt nicht beweisen das es anders ist als du sagst?? seit wann haben wir beweis umkehr in deutschland?
hero member
Activity: 704
Merit: 559
online justice
June 16, 2017, 05:47:20 AM
#7
Nun ja, das Finanzamt möchte den Sachverhalt nachvollziehen und auch nicht einfach ein paar Tausend EUR unversteuert lassen. Es geht da noch nicht einmal so ums "Beweisen".

Erfahrungsgemäß hilft meistens ein klärendes Gespräch. Wenn das nicht hilft, eine Erläuterung vom Steuerberater.
legendary
Activity: 2459
Merit: 1057
Don't use bitcoin.de if you care about privacy!
June 15, 2017, 04:55:50 PM
#6
Wäre spannend zu erfahren ob das FA eine signierte Nachricht von der Adresse als Nachweis akzeptiert, auf der die Coins gelagert hast.

Das wäre auf jedenfall ein Beweis, dass du im Besitz des privaten Schlüssels zu der Adresse bist.
Pages:
Jump to: