genau so ist das in Deutschland auch. Ergänzen sollte man vielleicht noch, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert, wenn man durch Mining Einnahmen hat, wie bei Waves beispielsweise durch das Leasing.
Da muss ich dich korrigieren. Mining ist etwas anderes als Leasing. Mining kann als als Gewerbebetreibender deklariert werden. Ich habe irgendwo mal was dazu geschrieben, suche ich mal raus.
Beim Leasing ist es richtig mit den 10 Jahren:
Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.