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Topic: Finanzamt: Altersnachweis für Coins / Reihenfolge - page 3. (Read 3172 times)

sr. member
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Dolphie Selfie
Man könnte seinen (Real-)Namen, Geburtsdatum, etc. hashen und mit einer Bitcoin-Addresse signieren und das dann als Transaktion in die Blockchain schreiben. Damit ist der Tausch gegen "ältere" Coins ausgeschlossen.
legendary
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Eigentlich ist das eh ein Witz...man könnte auch einfach für einen kleinen Aufpreis die eigene Wallet gegen eine alte eintauschen....hmmmm...ne Marktlücke....
Genau, man könnte ja einfach Privkeys tauschen....   der Nachweis über die Blockchain ist also im Prinzip hinfällig.
sr. member
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Eigentlich ist das eh ein Witz...man könnte auch einfach für einen kleinen Aufpreis die eigene Wallet gegen eine alte eintauschen....hmmmm...ne Marktlücke....
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Die Diskussion in diesem Post steht unter der Annahme, dass der Verkauf von Bitcoins nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei ist. Siehe z.B. hier:
https://bitcointalksearch.org/topic/bafin-merkblatter-bitcoins-steuerfrei-nach-1-jahr-169052 Bafin Merkblätter: Bitcoins steuerfrei nach 1 Jahr
Bitte Debatte darüber nur an anderer Stelle.


Wie dem Finanzamt nachweisen, dass Coins länger als 1 Jahr gehalten wurden?

* Börsenhistorie - zumindest Gox zeigt so weit ich sehe erst ab 2013 was an...

* Blockchain - wie die Verbindung zur Börse herstellen?

Müssen genau die richtigen Coins ("previous outputs") verkauft werden oder gilt pro Nase FirstInFirstOut?
Bei normalen Konten kann man schließlich keine Einheiten auf seinen Computer verschieben geschweige denn die Einheiten tatsächlich unterscheiden.
Problematisch ist dabei, dass die Einhaltung der Reihenfolge mit dem Standard Client nicht ohne weiteres möglich ist...

edit:Wie Rave sagt ist der Nachweis über die Blockchain nicht stichfest da Wallets / Private Schlüssel getauscht werden können.
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