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Dann bleibt noch die Frage was es das deutsche FA angeht wenn ich die einen Devisen gegen andere Devisen tausche (ohne EUR anzufassen), also BTC <-> USD handle. Bei meinem Steuerberater klang das so als müsste ich in diesem moment (verkauf BTC für USD) die USD in EUR bewerten. Aber ein forex-trader, der jetz z.B. YEN/RUB tradet?
Ich würde halt gerne die Haltung einnehmen dürfen, daß die "Gewinne" (oder Erlöse oder was auch immer) dann anfallen, wenn ich den Stuff für Euros veräussere (also auch erst wenn ich die USD von gox in EUR auf mein Bankkonto kriege). Kann ich das tun?
Das würde mich auch interessieren. Ich fürchte allerdings, dass Sie da auch schon drauf gekommen sind und fleißig abkassieren.
Ich hege dieselbe Befürchtung. Was ich so zwischen den Zeilen auf diversen steuerforen (schon bezeichnend daß es sowas überhaupt gibt) lese ist das einfach ein Gewinn der im Ausland anfällt. Es geht dann immer nur darum welcher Kurs gilt und zusätzlich zum Gewinn durch höhern Aktien-Preis kommt dann noch Gewinn/Verlust durch Währungsschwankung. Durch Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, in welchem Land die Steuer anfällt. Falls hier jemand infos hat... immer her damit.
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Aber wir können hier noch viel rumeiern, verschiedene Ansichten darlegen und in-Gesetze-hineininterpretieren, das letzte Wort hat eh das Finanzamt, was wir denken ist denen egal.
Die müssen sich aber auch irgendwie an die Gesetze halten. Dia BaFin legt in Ihren Merkblättern auch hauptsächlich die Gesetze aus.
Das Problem an der Sache ist halt, daß einem hinterher trotzdem ein Strick draus gedreht wird... die Gesetze waren ja schon da und daß damals keiner wusste wie die auszulegen sind daran erinnert sich ja keiner mehr, das ist ja dann "klar" und ändert nix an der Sachlage. Mein Steuerberater meint das dauert jetzt halt 5 bis 7 Jahre und dann kommen die auf den Trichter und rollen den Scheiss evtl. rückwirkend auf.
Ich frage mich derzeit ob man die "Buchhaltung" (fifo) irgendwie vereinfachen kann... mtGox bietet ja noch ganz brauchbare daten zum download welche ich auch schon nach dem Prinzip verarbeiten kann. Aber bei manchen exchanges (intersango, bitcoin.de, bitcoin-central.net, bitfinex) muss ich page-scrapen oder komme überhaupt garnicht mehr an die Daten ran (tradehill). Eine wahnsinns-arbeit ist das allemal.
Was meint Ihr hierzu:
Das Grundgesetz gibt eine Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung vor. In gewissen Grenzen muss daher die Besteuerung nachvollziehbar sein, man muss den einzelnen Transaktionen mit angemessenem Aufwand eine steuerliche Bemessungsgrundlage zuordnen können. Das ist bei den üblichen Transaktionskonten u.E. nicht gegeben. Nicht umsonst haben Banken im Rahmen des § 24c EStG solche Geschäfte auch allenfalls mit den Transaktionsdaten aber ohne Beträge ausgewiesen.
Ich weiss nicht genau wovon hier die Rede ist... aber vielleicht kann man sich darauf berufen und eine vereinfachte Buchhaltung machen? Zum Beispiel ganz banal nach Jahresscheiben: 2011: insgesamt 500 BTC für €1200 euro gekauft (zu durchschnittspreis 1200/500 €/BTC). 2012: in summe 200 BTC verkauft für €2000 euro (durchscnittspreis 2000/200, gewinn: 200 * (2000/200 - 1200/500), 2013: 300 BTC verkauft aber nix zu versteuern da Anschaffung der verkauften coins 2011 war. Damit würden "Spekulationsgewinne" innerhalb des Jahres "verdeckt". Sollte die 1-Jahres-Frist gelten würde dieses Vorgehen einen entscheidenden Vorteil bieten, da das "Alter" der coins nicht ständig durch das blöde getrade geupdated wird. In diesem Beispiel könnten dann zum Beispiel noch 300 BTC in 2013 verkauft werden, welche in 2011 erworben wurden (steuerfrei). Bei genauer fifo-buchhaltung und hinreichend vielen trades während 2012 (zum beispiel besteht 2012 eigentlich aus: verkauf von 500 BTC und erneuter Kauf von 300 BTC (das gibt ja in summe den verkauf von 200 BTC aus dem Beispiel)) "verjüngen" sich die "Töpfe" und es fällt Steuer bei Verkauf in 2013 an, da die coins nun in 2012 angeschafft wurden.