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Topic: Haltefrist 10 Jahre für PoS-Coins (Read 520 times)

legendary
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https://t1p.de/6ghrf
November 22, 2021, 09:05:03 AM
#44
"Haltefrist Nachweis über Wallet": Wenn ich die Haltefrist über "wallet" nachweisen kann hab ich ja enormen Gestaltungsspielraum? Was konstituiert ein "wallet"? Reicht schon 1 Adresse? Da leg ich coins hin und wenn sie 1 Jahr lagern kann ich sie unabhängig davon was meine anderen coins derselben währung auf anderen Adressen so machen, diese zum Exchange schicken und steuerfrei veräussern oder wie?

Nach https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3 wird ein Wallet durch Public und Private Key definiert. Das klingt für mich eindeutig nach Adresse.

"Einzelbetrachtung": wie soll das denn genau gehen? Ja, ich "kann jede coin bis zur coinbase tx nachverfolgen", aber unterwegs werden die coins doch in den transaktionen gemischt. Da kann man meiner Meinung nach nur unter bestimmten bedingungen coins vom kauf bis zum verkauf nachverfolgen.

Du kannst es aber über das Datum verfolgen. Also nach FIFO
legendary
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November 20, 2021, 07:28:11 AM
#43
Es ist schlicht Unsinn bei meiner Handelsstrategie (gleichzeitig holden und daytrading ohne Möglichkeit der Depottrennung) FIFO zu verwenden.
Hab ich was verpasst? Wieso gibt es keine Möglichkeit der Depottrennung?
Geht nur um meine Handelsstrategie, da ist Depottrennung nicht machbar, da ich die hodl coins zb als Sicherheit und anderen Gründen immer zusammen auf dem exchange brauche, wo ich auch trade.
member
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November 19, 2021, 04:32:45 AM
#42
- Coin Anschaffungszeitpunkt individuell zu ermitteln, ansonsten:
  o   Gewerblich: Durchschnittskurs bei Anschaffung
  o   Privat: FIFO
- Haltefrist Nachweis über Wallet
- Entscheidung Einzelbetrachtung oder FIFO für jede Wallet individuell wählbar

Ich hab hier ehrlich gesagt nur Fragezeichen.

"Haltefrist Nachweis über Wallet": Wenn ich die Haltefrist über "wallet" nachweisen kann hab ich ja enormen Gestaltungsspielraum? Was konstituiert ein "wallet"? Reicht schon 1 Adresse? Da leg ich coins hin und wenn sie 1 Jahr lagern kann ich sie unabhängig davon was meine anderen coins derselben währung auf anderen Adressen so machen, diese zum Exchange schicken und steuerfrei veräussern oder wie?

"Einzelbetrachtung": wie soll das denn genau gehen? Ja, ich "kann jede coin bis zur coinbase tx nachverfolgen", aber unterwegs werden die coins doch in den transaktionen gemischt. Da kann man meiner Meinung nach nur unter bestimmten bedingungen coins vom kauf bis zum verkauf nachverfolgen.


Fifo und die Welt ist easy.
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November 19, 2021, 04:30:10 AM
#41
Es ist schlicht Unsinn bei meiner Handelsstrategie (gleichzeitig holden und daytrading ohne Möglichkeit der Depottrennung) FIFO zu verwenden.

Hab ich was verpasst? Wieso gibt es keine Möglichkeit der Depottrennung?
donator
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November 19, 2021, 04:22:54 AM
#40
- Coin Anschaffungszeitpunkt individuell zu ermitteln, ansonsten:
  o   Gewerblich: Durchschnittskurs bei Anschaffung
  o   Privat: FIFO
- Haltefrist Nachweis über Wallet
- Entscheidung Einzelbetrachtung oder FIFO für jede Wallet individuell wählbar

Ich hab hier ehrlich gesagt nur Fragezeichen.

"Haltefrist Nachweis über Wallet": Wenn ich die Haltefrist über "wallet" nachweisen kann hab ich ja enormen Gestaltungsspielraum? Was konstituiert ein "wallet"? Reicht schon 1 Adresse? Da leg ich coins hin und wenn sie 1 Jahr lagern kann ich sie unabhängig davon was meine anderen coins derselben währung auf anderen Adressen so machen, diese zum Exchange schicken und steuerfrei veräussern oder wie?

"Einzelbetrachtung": wie soll das denn genau gehen? Ja, ich "kann jede coin bis zur coinbase tx nachverfolgen", aber unterwegs werden die coins doch in den transaktionen gemischt. Da kann man meiner Meinung nach nur unter bestimmten bedingungen coins vom kauf bis zum verkauf nachverfolgen.
legendary
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August 22, 2021, 02:04:18 PM
#39
https://www.btc-echo.de/news/bmf-zeigt-sich-beim-krypto-steuerentwurf-uneinsichtig-124415/
Quote
Eine Unklarheit wurde aus dem Weg geräumt, allerdings zuungunsten der Krypto-Holder: Wer Staking mit bereits steuerfreien Coins betreibt, unterliegt zukünftig ebenfalls der Zehnjahresfrist.
Meine Meinung dazu:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.57760194
legendary
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June 30, 2021, 10:00:59 PM
#38
Wer will seine (fachliche) Stellungnahme zum Entwurf des BMF kundtun?

Ich habe mal den Blockchain Bundesverband per Mail angeschrieben und diese haben mir mitgeteilt. dass Sie in einem Google Dokument Stellungnahmen von Usern sammeln, sowie dass sie am 1.7.2021 um 16:30 Uhr einen offenen Zoom Call veranstalten werden.
Da ich diese Infos nicht öffentlich finden konnte, werde ich mal keine Links dazu posten, sondern nur einen Link zu deren Homepage.
Wenn ihr daran interessiert seid, schreibt ihnen eine Email (ganz unten auf der Seite steht die Email Adresse)

https://bundesblock.de/de/
legendary
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June 29, 2021, 04:57:05 PM
#37
Klar, man kann nie jeden zufrieden stellen - Das die 12 monatige Haltefrist zwecks Steuerfreiheit in Deutschland jedoch bald fallen wird, sind sich ziemlich viele sicher.


Sehe ich aber ehrlich gesagt auch noch nicht.
Die bisherigen Regelungen bzw. Entwürfe deuten ja zumindest darauf hin, daß man "Crypto" nicht weghaben oder tot regulieren will sondern lediglich erwirtschafte Erträge wie beim PoS erfassen und Gewinne besteuern möchte. Natürlich habe ich keine Glaskugel und wer weiß, was da noch kommt. Aber als BTC- oder XYZ-HODLer wäre ich nicht so unzufrieden - hierzulande.

legendary
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June 29, 2021, 11:10:47 AM
#36
Klar, man kann nie jeden zufrieden stellen - Das die 12 monatige Haltefrist zwecks Steuerfreiheit in Deutschland jedoch bald fallen wird, sind sich ziemlich viele sicher.

Wo steht das geschrieben.
Ich denke nicht, dass dies jemals kippen wird.

Steht nirgends geschrieben, noch nicht  Wink
member
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June 29, 2021, 11:08:00 AM
#35
Klar, man kann nie jeden zufrieden stellen - Das die 12 monatige Haltefrist zwecks Steuerfreiheit in Deutschland jedoch bald fallen wird, sind sich ziemlich viele sicher.

Wo steht das geschrieben.
Ich denke nicht, dass dies jemals kippen wird.
member
Activity: 716
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June 29, 2021, 11:05:55 AM
#34
Ob 1 oder 10 Jahre Haltefrist mag für einige auch irrelevant sein, wenn man bedenkt, dass man gute Renditen nebenher erzielt. Diese können dann doch gern versteuert werden.
Naja, jetzt mal gesetzt den Fall, man macht bspw. 1 Mio. Gewinn.
Und will sich jetzt nach 5 Jahren HODL einen Lambo kaufen.
Dann muss man faktisch schon ungefähr den doppelten Gewinn mit einer PoS-Coin gemacht haben, um überhaupt mal mit der realen "Kaufkraft nach Steuern" von Bitcoin gleichzuziehen.
Ich finde das schon ein recht starkes Argument gegen den PoS-Coin.

Anders gesagt: selbst wenn ETH doppelt so stark steigt wie Bitcoin, hat man real den selben Gewinn (innerhalb der Jahre 2-9).

Aber natürlich, wenn man sich sagt "ich will mir in den nächsten zehn Jahren nichts kaufen und als Eremit in einer Höhle leben", ist es egal. Wink

Wenn ich z.B. 1.000.000€ in Ether investiere und rund 6% Reward erhalte, dann erziele ich 60.000 jährlich.
Diese 60.000 musst du schon versteuern.
Wenn du sie überdies ebenfalls stakest, wäre auch ein Wertzuwachs aus diesen in den ersten zehn Jahren nach Erhalt zu versteuern.
Aber auch hier müsste man natürlich konkret für sich selbst durchrechnen, ob man bspw. erwartet, mit den 6% "Magic Ether Zinsen" insgesamt einen so hohen Gewinn einzufahren, dass sich die Steuern "lohnen".

Man erzielt Rendite und wird staatlichem Zwangshodln unterworfen. Besser gehts doch nicht.
Naja, besser geht's schon, nämlich wenn man eben keine Steuern zahlt.
Ich glaube, das würde jeder rechnende Mensch so sehen. Wink

Fakt ist. Bitcoin bietet mir kein passives Einkommen. Ether hingegen in einer derartigen Höhe, dass ich weiterhin nicht arbeiten brauche. Einen Lambo brauche ich nicht mehr, den habe ich schon  Grin Grin Grin Grin
Bitcoin hingegen zwingt mich zum einem an einem Wettrüsten teilzunehmen wenn ich passiv Rendite erhalten will und zum zweiten geht es gem. Gesetz nur mit Gewerbe.
Für mich siegt da ganz klar POS für mich als Anleger. Steuer hin oder her. Meine Basis Ether sind nach 10 Jahren Steuerfrei, wobei der Großteil der Zeit schon rum ist (Erworben größtenteils 2016) und die per POS erwirtschafteten verkaufe ich gerne zum Leben und zur Tilgung der Steuer. Fifo dürfte bei Wallet Trennung weiterhin nicht greifen von daher ist für mich alles Perfekto und das BMF Schreiben sorgt lediglich für mehr Klarheit.

Natürlich werde ich meine Laienhafte Meinung von meinem Steuersklaven prüfen lassen sobald das Schreiben aus dem Stadium der Entwurfsfassung herausgewachsen ist.
Bis dahin hodlt fleissig weiter.
legendary
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June 29, 2021, 10:40:59 AM
#33
Klar, man kann nie jeden zufrieden stellen - Das die 12 monatige Haltefrist zwecks Steuerfreiheit in Deutschland jedoch bald fallen wird, sind sich ziemlich viele sicher.
qwk
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Shitcoin Minimalist
June 29, 2021, 10:37:40 AM
#32
Es gibt Länder, die besteuern Krypto zu Krypto nicht, die brauchen sich nicht kümmern um Lending , defi , staking , sto‘s , icos etc was besteuerung angeht - Die besteuern erst wenn man sich das ganze in Fiat aufs Konto auszahlen lässt - Zumal das Vollzugsdefizit in Deutschland weiterhin bleibt was die Besteuerung angeht bei Kryptos.
Ich kenne jetzt nicht die Besteuerung in allen Ländern (das sind einfach zu viele), aber die mir geläufigen, die auf "Krypto zu Krypto"-Versteuerung verzichten, haben im Gegenzug die Versteuerung als Kapitalertrag.
Das wäre eine erhebliche Verschlechterung für Deutsche HODLer.

Dass wiederum Trader möglicherweise davon profitieren würden, ist eine andere Frage, aber man kann wohl nicht beides haben.
Ich für meinen Teil bin froh, in einem HODL-Land zu leben Wink
legendary
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June 29, 2021, 10:34:24 AM
#31
Es gibt Länder, die besteuern Krypto zu Krypto nicht, die brauchen sich nicht kümmern um Lending , defi , staking , sto‘s , icos etc was besteuerung angeht - Die besteuern erst wenn man sich das ganze in Fiat aufs Konto auszahlen lässt - Zumal das Vollzugsdefizit in Deutschland weiterhin bleibt was die Besteuerung angeht bei Kryptos.
qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
June 29, 2021, 10:27:31 AM
#30
Was wäre die ganze Besteuerung einfach wenn man erst Besteuert werden würde wenn man Fiat sich auszahlen lässt, aber wird anscheinend nur ein Traum bleiben.
Und woran machst du eine solche Sonderstellung in Bezug auf Krypto fest?
Alle anderen Steuern gelten stets auch dann, wenn man sich keinen Fiat kauft, sondern auch beim Erwerb eines Renault ein Wirtschaftsgut mittels Tausch erwirbt.
Willst du dir von deinen Bitcoins Ether kaufen, ist das nunmal grundsätzlich ein Vorgang, der eine Besteuerung auslösen kann, genau so wie wenn du dir anstelle eines Ether einen Lambo kaufst.

Deutschland ist bereits heute ein Krypto-Steuerparadies aufgrund der einjährigen Haltefrist für "normale" Coins.
Da muss man nicht noch "mehr" verlangen, wir sollten mal nicht gierig* werden Wink

* bzw. gieriger, als wir ohnehin schon sind
legendary
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June 29, 2021, 09:22:13 AM
#29
Was wäre die ganze Besteuerung einfach wenn man erst Besteuert werden würde wenn man Fiat sich auszahlen lässt, aber wird anscheinend nur ein Traum bleiben.
qwk
donator
Activity: 3542
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Shitcoin Minimalist
June 29, 2021, 09:19:37 AM
#28
Ob 1 oder 10 Jahre Haltefrist mag für einige auch irrelevant sein, wenn man bedenkt, dass man gute Renditen nebenher erzielt. Diese können dann doch gern versteuert werden.
Naja, jetzt mal gesetzt den Fall, man macht bspw. 1 Mio. Gewinn.
Und will sich jetzt nach 5 Jahren HODL einen Lambo kaufen.
Dann muss man faktisch schon ungefähr den doppelten Gewinn mit einer PoS-Coin gemacht haben, um überhaupt mal mit der realen "Kaufkraft nach Steuern" von Bitcoin gleichzuziehen.
Ich finde das schon ein recht starkes Argument gegen den PoS-Coin.

Anders gesagt: selbst wenn ETH doppelt so stark steigt wie Bitcoin, hat man real den selben Gewinn (innerhalb der Jahre 2-9).

Aber natürlich, wenn man sich sagt "ich will mir in den nächsten zehn Jahren nichts kaufen und als Eremit in einer Höhle leben", ist es egal. Wink

Wenn ich z.B. 1.000.000€ in Ether investiere und rund 6% Reward erhalte, dann erziele ich 60.000 jährlich.
Diese 60.000 musst du schon versteuern.
Wenn du sie überdies ebenfalls stakest, wäre auch ein Wertzuwachs aus diesen in den ersten zehn Jahren nach Erhalt zu versteuern.
Aber auch hier müsste man natürlich konkret für sich selbst durchrechnen, ob man bspw. erwartet, mit den 6% "Magic Ether Zinsen" insgesamt einen so hohen Gewinn einzufahren, dass sich die Steuern "lohnen".

Man erzielt Rendite und wird staatlichem Zwangshodln unterworfen. Besser gehts doch nicht.
Naja, besser geht's schon, nämlich wenn man eben keine Steuern zahlt.
Ich glaube, das würde jeder rechnende Mensch so sehen. Wink
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June 29, 2021, 08:47:05 AM
#27
Mir liegt seit einigen Tagen ein Entwurf des BMF vor, zu dem ich mich bisher nicht geäußert habe (einerseits, weil ich bisher nicht dazu gekommen war, ihn mir genauer durchzulesen, andererseits, weil ich ihn als quasi vertraulich betrachtet hatte).
Da hierzu mittlerweile auch öffentlich bei anwalt.de etwas zu finden ist, gehe ich darauf mal ein.

Es geht im Schreiben um diverse Fragen, wie steuerlich mit Bitcoin & Co. umzugehen ist, dies soll also quasi ein neuer Leitfaden für die Finanzämter werden.
Die wichtigsten Konkretisierungen stichpunktartig:
- Keine Unterscheidung Solo-, Pool-, Cloud-Mining
- Staking wird dem Mining gleichgestellt
- Keine Unterscheidung zwischen Block Reward und Fees
- Mining wird gewerblich vermutet, kann aber privat sein
- Generelle Besteuerung von geminten Coins nach EStG 22 3
- Hardware- und Softwarekosten für Mining Werbungskosten, Strom unklar
- Privates Trading nicht gewerblich
- Coin Anschaffungszeitpunkt individuell zu ermitteln, ansonsten:
  o   Gewerblich: Durchschnittskurs bei Anschaffung
  o   Privat: FIFO
- Haltefrist Nachweis über Wallet
- Entscheidung Einzelbetrachtung oder FIFO für jede Wallet individuell wählbar
- Haltefrist zehn Jahre bei Lending und POS
- „FIFO“ bei Mix aus Coins mit Haltefrist 1 Jahr und 10 Jahre
- Einnahmen aus Lending und PoS ebenfalls EStG 22 3
- Airdrop in den meisten Fällen auch EStG 22 3
wobei einiges davon schon vorher so gehandhabt wurde.

Der wichtigste Punkt ist also offensichtlich die vom BMF somit quasi endgültig festgestellte Verlängerung der Haltefrist bei Coins auf zehn Jahre, wenn diese für Lending verwendet werden, und auch wenn daraus mittels Proof of Stake Erträge erzielt werden.

Das dürfte für so manch einen sicherlich eher unerfreulich sein, und könnte auch bspw. dazu führen, dass Coins, die auf PoS setzen, zumindest in Deutschland weniger attraktiv für Anleger werden.
Mehr schreibe ich an dieser Stelle mal nicht, da es sich vorerst mal nur um einen Entwurf handelt, und ich außerdem keine Lust habe, jetzt ausführlich über das Klein-Klein im Schreiben einzugehen.

In diesem Sinne, an alle Besitzer von PoS-Coins:

Wieso Sell your fools?
Ob 1 oder 10 Jahre Haltefrist mag für einige auch irrelevant sein, wenn man bedenkt, dass man gute Renditen nebenher erzielt. Diese können dann doch gern versteuert werden.

Wenn ich z.B. 1.000.000€ in Ether investiere und rund 6% Reward erhalte, dann erziele ich 60.000 jährlich.
Dies dürfte mehr als der Durchschnittsverdiener erzielt sein. Da die Kurse in den kommenden 10 Jahren steigen, stört es mich noch weniger die "Basis" Coins doch zu halten!?!

Man erzielt Rendite und wird staatlichem Zwangshodln unterworfen. Besser gehts doch nicht.


Naja 10 Jahre mögen bei Ethereum noch denkbar sein, aber ob es die meisten Staking Coins noch in 10 Jahren im schnelllebigen Cryptobereich gibt kann man schon stark bezweifeln. Das Preise immer steigen ist auch absolut nicht sicher. Hinzu kommt, dass du bei FIFO nicht machen kannst weil du immer erst die Grundcoins verkaufst (damit versteuerst du die Staking-Einnahmen und dann auch noch den Gewinn, den du durch den Verkauf der Währung erhältst....da bleibt dann nicht so viel übrig). Man muss also was anderes als FIFO machen oder eine große Menge ungestakte Coins mit abgelaufener Haltefrist halten, damit man im Laufe der 10 Jahre immer steuerfrei verkaufen kann. "Besser gehts doch nicht" ist also ansichtssache  Grin

Die Grafik von qwk ist natürlich trotzdem falsch, denn wenn man jetzt gestaked hat sollte man eben erstmal nicht verkaufen, sondern warten bis der Entwurf des BMF finalisiert wurde.

Du solltest Dir das BMF Schreiben mal vorher durchlesen bevor du postest. Fifo gilt dann, wenn für die einzelnen Ether kein Einzelnachweis geführt wird. Daraus interpretiere ich für mich ohne als Berater fungieren zu wollen,
dass wenn ich meine "Basis Ether" in einer anderen Wallet habe als die POS Ether und ich diese nachweislich trennen kann, ich auch kein Fifo anwenden muss.

Ein Glück, dass ich seit 2011 jeden meiner Trades penibelst genau in Excel dokumentiert habe.
hero member
Activity: 909
Merit: 663
June 29, 2021, 07:28:18 AM
#26
Mir liegt seit einigen Tagen ein Entwurf des BMF vor, zu dem ich mich bisher nicht geäußert habe (einerseits, weil ich bisher nicht dazu gekommen war, ihn mir genauer durchzulesen, andererseits, weil ich ihn als quasi vertraulich betrachtet hatte).
Da hierzu mittlerweile auch öffentlich bei anwalt.de etwas zu finden ist, gehe ich darauf mal ein.

Es geht im Schreiben um diverse Fragen, wie steuerlich mit Bitcoin & Co. umzugehen ist, dies soll also quasi ein neuer Leitfaden für die Finanzämter werden.
Die wichtigsten Konkretisierungen stichpunktartig:
- Keine Unterscheidung Solo-, Pool-, Cloud-Mining
- Staking wird dem Mining gleichgestellt
- Keine Unterscheidung zwischen Block Reward und Fees
- Mining wird gewerblich vermutet, kann aber privat sein
- Generelle Besteuerung von geminten Coins nach EStG 22 3
- Hardware- und Softwarekosten für Mining Werbungskosten, Strom unklar
- Privates Trading nicht gewerblich
- Coin Anschaffungszeitpunkt individuell zu ermitteln, ansonsten:
  o   Gewerblich: Durchschnittskurs bei Anschaffung
  o   Privat: FIFO
- Haltefrist Nachweis über Wallet
- Entscheidung Einzelbetrachtung oder FIFO für jede Wallet individuell wählbar
- Haltefrist zehn Jahre bei Lending und POS
- „FIFO“ bei Mix aus Coins mit Haltefrist 1 Jahr und 10 Jahre
- Einnahmen aus Lending und PoS ebenfalls EStG 22 3
- Airdrop in den meisten Fällen auch EStG 22 3
wobei einiges davon schon vorher so gehandhabt wurde.

Der wichtigste Punkt ist also offensichtlich die vom BMF somit quasi endgültig festgestellte Verlängerung der Haltefrist bei Coins auf zehn Jahre, wenn diese für Lending verwendet werden, und auch wenn daraus mittels Proof of Stake Erträge erzielt werden.

Das dürfte für so manch einen sicherlich eher unerfreulich sein, und könnte auch bspw. dazu führen, dass Coins, die auf PoS setzen, zumindest in Deutschland weniger attraktiv für Anleger werden.
Mehr schreibe ich an dieser Stelle mal nicht, da es sich vorerst mal nur um einen Entwurf handelt, und ich außerdem keine Lust habe, jetzt ausführlich über das Klein-Klein im Schreiben einzugehen.

In diesem Sinne, an alle Besitzer von PoS-Coins:

Wieso Sell your fools?
Ob 1 oder 10 Jahre Haltefrist mag für einige auch irrelevant sein, wenn man bedenkt, dass man gute Renditen nebenher erzielt. Diese können dann doch gern versteuert werden.

Wenn ich z.B. 1.000.000€ in Ether investiere und rund 6% Reward erhalte, dann erziele ich 60.000 jährlich.
Dies dürfte mehr als der Durchschnittsverdiener erzielt sein. Da die Kurse in den kommenden 10 Jahren steigen, stört es mich noch weniger die "Basis" Coins doch zu halten!?!

Man erzielt Rendite und wird staatlichem Zwangshodln unterworfen. Besser gehts doch nicht.


Naja 10 Jahre mögen bei Ethereum noch denkbar sein, aber ob es die meisten Staking Coins noch in 10 Jahren im schnelllebigen Cryptobereich gibt kann man schon stark bezweifeln. Das Preise immer steigen ist auch absolut nicht sicher. Hinzu kommt, dass du bei FIFO nicht machen kannst weil du immer erst die Grundcoins verkaufst (damit versteuerst du die Staking-Einnahmen und dann auch noch den Gewinn, den du durch den Verkauf der Währung erhältst....da bleibt dann nicht so viel übrig). Man muss also was anderes als FIFO machen oder eine große Menge ungestakte Coins mit abgelaufener Haltefrist halten, damit man im Laufe der 10 Jahre immer steuerfrei verkaufen kann. "Besser gehts doch nicht" ist also ansichtssache  Grin

Die Grafik von qwk ist natürlich trotzdem falsch, denn wenn man jetzt gestaked hat sollte man eben erstmal nicht verkaufen, sondern warten bis der Entwurf des BMF finalisiert wurde.
member
Activity: 716
Merit: 85
June 29, 2021, 02:50:35 AM
#25
Mir liegt seit einigen Tagen ein Entwurf des BMF vor, zu dem ich mich bisher nicht geäußert habe (einerseits, weil ich bisher nicht dazu gekommen war, ihn mir genauer durchzulesen, andererseits, weil ich ihn als quasi vertraulich betrachtet hatte).
Da hierzu mittlerweile auch öffentlich bei anwalt.de etwas zu finden ist, gehe ich darauf mal ein.

Es geht im Schreiben um diverse Fragen, wie steuerlich mit Bitcoin & Co. umzugehen ist, dies soll also quasi ein neuer Leitfaden für die Finanzämter werden.
Die wichtigsten Konkretisierungen stichpunktartig:
- Keine Unterscheidung Solo-, Pool-, Cloud-Mining
- Staking wird dem Mining gleichgestellt
- Keine Unterscheidung zwischen Block Reward und Fees
- Mining wird gewerblich vermutet, kann aber privat sein
- Generelle Besteuerung von geminten Coins nach EStG 22 3
- Hardware- und Softwarekosten für Mining Werbungskosten, Strom unklar
- Privates Trading nicht gewerblich
- Coin Anschaffungszeitpunkt individuell zu ermitteln, ansonsten:
  o   Gewerblich: Durchschnittskurs bei Anschaffung
  o   Privat: FIFO
- Haltefrist Nachweis über Wallet
- Entscheidung Einzelbetrachtung oder FIFO für jede Wallet individuell wählbar
- Haltefrist zehn Jahre bei Lending und POS
- „FIFO“ bei Mix aus Coins mit Haltefrist 1 Jahr und 10 Jahre
- Einnahmen aus Lending und PoS ebenfalls EStG 22 3
- Airdrop in den meisten Fällen auch EStG 22 3
wobei einiges davon schon vorher so gehandhabt wurde.

Der wichtigste Punkt ist also offensichtlich die vom BMF somit quasi endgültig festgestellte Verlängerung der Haltefrist bei Coins auf zehn Jahre, wenn diese für Lending verwendet werden, und auch wenn daraus mittels Proof of Stake Erträge erzielt werden.

Das dürfte für so manch einen sicherlich eher unerfreulich sein, und könnte auch bspw. dazu führen, dass Coins, die auf PoS setzen, zumindest in Deutschland weniger attraktiv für Anleger werden.
Mehr schreibe ich an dieser Stelle mal nicht, da es sich vorerst mal nur um einen Entwurf handelt, und ich außerdem keine Lust habe, jetzt ausführlich über das Klein-Klein im Schreiben einzugehen.

In diesem Sinne, an alle Besitzer von PoS-Coins:


Wieso Sell your fools?
Ob 1 oder 10 Jahre Haltefrist mag für einige auch irrelevant sein, wenn man bedenkt, dass man gute Renditen nebenher erzielt. Diese können dann doch gern versteuert werden.

Wenn ich z.B. 1.000.000€ in Ether investiere und rund 6% Reward erhalte, dann erziele ich 60.000 jährlich.
Dies dürfte mehr als der Durchschnittsverdiener erzielt sein. Da die Kurse in den kommenden 10 Jahren steigen, stört es mich noch weniger die "Basis" Coins doch zu halten!?!

Man erzielt Rendite und wird staatlichem Zwangshodln unterworfen. Besser gehts doch nicht.
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