Mit der Einwirkung auf dieses BMF Schreiben könnten wir aber jedem Gerichtsverfahren zuvorkommen.
Mal eins vorab:
Ich nehme, ehrlich gesagt, nicht an, dass das BMF geneigt sein wird, auf Stellungnahmen zum Schreiben überhaupt sonderlich einzugehen, sofern das nicht in irgendeiner Weise auch dem BMF "nützt". Soll heißen: wenn der Verband der Steuerberater da kommentiert "das führt zu dreimal so viel Papierkram", dann wird das BMF sicherlich eher nochmal was ändern, als wenn ein paar Trader schreien "aber das ist so unfair".
Ist nicht böse gemeint, und das soll auch nicht heißen, dass man "aufgeben" soll, ohne überhaupt den Versuch zu unternehmen.
Nur bin ich Realist genug, zu wissen, dass sich im Kern wohl nicht wirklich viel ändern lässt.
Man muss auch bedenken, dass das Schreiben BMF-intern seit einigen Jahren(!) in Bearbeitung war, da haben sich also ein, zwei
AzubisSteuerexperten viele Gedanken gemacht, wie man mit den steuerlichen Fragen im Einzelnen umgehen möchte.
So, aber Kopf nicht hängen lassen, natürlich ist es grundsätzlich möglich, Bedenken anzumelden, und wenn diese gut begründet und verständlich vorgebracht werden, können diese auch zu einer Änderung im Entwurf führen.
Es gibt viele Trader die LIFO (oder anderes) einklagen müssen (Gespräch mit Winheller) und nur wenige nehmen diesen Aufwand tatsächlich auf sich, weil man dies für jedes Steuerjahr und Steuerpflichtigen separat machen muss.
Ist das wirklich so?
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass man das einmalig einklagt, und da eine einmal gewählte Verbrauchsreihenfolge ohnehin beizubehalten ist, darf, bzw. muss man diese in den kommenden Jahren ohnehin regelmäßig anwenden.
Das Risiko so einer Klage ist also hoch und wird nur auf sich genommen, wenn es wirklich garnicht anders geht (weshalb ich mich bisher dagegen entschieden habe, aber dieses Schreiben würde mich nun dazu zwingen...)
Nochmal die Frage: du hast bisher schon Steuererklärungen mit LIFO gemacht, und diese wurden akzeptiert?
Dann sehe ich da kein Problem, und gehe auch eigentlich nicht davon aus, dass überhaupt eine Klage erforderlich ist.
Deine Verbrauchsreihenfolge ist damit festgelegt, und kann eigentlich nicht mehr geändert werden.
Aber ich bin kein Steuerberater.
Alle Argumente die ein "Einzefall (alles was im BMF Schreiben steht sind angeblich "Einzelfälle") zb. bzgl. LIFO vor Gericht vorbringen würde, müssen nun als Kritik auf diesen Entwurf vorgebracht werden und eben nicht erst in irgendeinem Gerichtsverfahren. All dies ist nicht faktenabhängig, es ist allgemein entscheidbar und so muss es auch entschieden werden.
[...]
Ich würde mich freuen, wenn dein Verband dies (LIFO) vorbringen könnte. Leider weiß ich nicht, wie ich das noch professioneller formulieren könnte und kenne auf Anhieb auch keine Argumentation von Steuerberatern die LIFO versuchen durchzusetzen
Da LIFO ja auch Bitcoin betrifft, könnte ich das durchaus vorbringen.
Allerdings bräuchte ich dafür auch eine nachvollziehbare, verständliche, allgemein zutreffende Argumentation.
Ich selber kenne keine, und die Steuerberater, mit denen ich mich für gewöhnlich über das Thema austausche, ebensowenig.
Die reden immer davon, dass es "im Einzelfall" durchzusetzen ist.
D.h. es gibt wohl keine
allgemeine Begründung, warum LIFO zulässig sein oder gar eine Wahlfreiheit FIFO/LIFO gelten sollte.
Wenn aber LIFO nicht allgemein als Wahlmöglichkeit besteht, und lediglich unter Betrachtung der speziellen, individuellen Umstände eines konkreten Falls möglicherweise auch einmal die geeignetere Methode sein soll, kann man IMHO auch nicht begründen, warum dies nicht ggf. auf dem Klageweg passieren muss.
Ich würde dir da gerne helfen, ehrlich, aber ohne, platt gesagt, einen vorformulierten Text, aus dem eine nachvollziehbare Argumentation zugunsten einer Wahlfreiheit für LIFO hervorgeht, wüsste ich nicht, wie ich das überhaupt vorbringen soll