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Topic: Haltefrist 10 Jahre für PoS-Coins - page 3. (Read 520 times)

qwk
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Shitcoin Minimalist
June 17, 2021, 06:45:02 PM
#4
qwk, können wir das nicht lieber in der Steuer FAQ diskutieren?
Jo, ich mach hier zu, wollte es nur geeignet "präsentieren" Wink

edit: auf Wunsch wieder geöffnet Grin
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
June 17, 2021, 06:36:55 PM
#3
qwk, können wir das nicht lieber in der Steuer FAQ diskutieren? Sonst diskutiert man nur hin und her. Dieses Thema passt doch  100% in die Steuer FAQ.
legendary
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June 17, 2021, 03:51:49 PM
#2
Entweder "Sell you Fools" oder Goodbye Germany, Hello Niedrigsteuerland
qwk
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Shitcoin Minimalist
June 17, 2021, 02:21:14 PM
#1
Mir liegt seit einigen Tagen ein Entwurf des BMF vor, zu dem ich mich bisher nicht geäußert habe (einerseits, weil ich bisher nicht dazu gekommen war, ihn mir genauer durchzulesen, andererseits, weil ich ihn als quasi vertraulich betrachtet hatte).
Da hierzu mittlerweile auch öffentlich bei anwalt.de etwas zu finden ist, gehe ich darauf mal ein.

Es geht im Schreiben um diverse Fragen, wie steuerlich mit Bitcoin & Co. umzugehen ist, dies soll also quasi ein neuer Leitfaden für die Finanzämter werden.
Die wichtigsten Konkretisierungen stichpunktartig:
- Keine Unterscheidung Solo-, Pool-, Cloud-Mining
- Staking wird dem Mining gleichgestellt
- Keine Unterscheidung zwischen Block Reward und Fees
- Mining wird gewerblich vermutet, kann aber privat sein
- Generelle Besteuerung von geminten Coins nach EStG 22 3
- Hardware- und Softwarekosten für Mining Werbungskosten, Strom unklar
- Privates Trading nicht gewerblich
- Coin Anschaffungszeitpunkt individuell zu ermitteln, ansonsten:
  o   Gewerblich: Durchschnittskurs bei Anschaffung
  o   Privat: FIFO
- Haltefrist Nachweis über Wallet
- Entscheidung Einzelbetrachtung oder FIFO für jede Wallet individuell wählbar
- Haltefrist zehn Jahre bei Lending und POS
- „FIFO“ bei Mix aus Coins mit Haltefrist 1 Jahr und 10 Jahre
- Einnahmen aus Lending und PoS ebenfalls EStG 22 3
- Airdrop in den meisten Fällen auch EStG 22 3
wobei einiges davon schon vorher so gehandhabt wurde.

Der wichtigste Punkt ist also offensichtlich die vom BMF somit quasi endgültig festgestellte Verlängerung der Haltefrist bei Coins auf zehn Jahre, wenn diese für Lending verwendet werden, und auch wenn daraus mittels Proof of Stake Erträge erzielt werden.

Das dürfte für so manch einen sicherlich eher unerfreulich sein, und könnte auch bspw. dazu führen, dass Coins, die auf PoS setzen, zumindest in Deutschland weniger attraktiv für Anleger werden.
Mehr schreibe ich an dieser Stelle mal nicht, da es sich vorerst mal nur um einen Entwurf handelt, und ich außerdem keine Lust habe, jetzt ausführlich über das Klein-Klein im Schreiben einzugehen.

In diesem Sinne, an alle Besitzer von PoS-Coins:
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