Wie ich eingangs schon mal erklärt habe, denke ich das bisher noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das ist übrigens gängig Praxis auch in Onlineshops. Heute ja zu 99% Vorkasse und "vollautomatisch". Selbst wenn ich dann überweise und das geld schon beim Verkäufer ist, kann dieser noch sein Angebot zurück ziehen. Diesbezüglich sind schon genug urteile gesprochen worden, als das man das für Bitcoins und dieses Scenario hier nochmal neu definieren müsste.
Das mit den Onlineshops ist gut beobachtet. Ein Onlineshop, bei den Waren mit Preisen gelistet sind, fordert dich dadurch, dass er diese Preise zeigt, dazu auf, ihm ein Angebot für das Produkt in Höhe des angezeigten Preises zu machen. Wählt man nun Produkte aus und absolviert erfolgreich den Bezahlprozess, dann heißt das in der Tat noch nicht, dass der Shop das Angebot angenommen hat und ein Vertrag zu stande gekommen ist. Üblicherweise nehmen Shops das Angebot entweder durch eine seperate Nachricht, oder durch den Versand der Ware an.
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande wenn der Verkäufer UND der Käufer aufgrund ihrerer gegenseitigen Angebote zustimmen. Und das ist nicht erfüllt, wenn man bei Bitcoin.de ein Angebot annimmt. Erst wenn dann die andere Seite ebenfalls explizit zustimmt. Und genau das ist eben nicht passiert, wenn Storno oder man sich einfach nicht mehr meldet.
In diesem Falle macht der Verkäufer bereits ein Angebot, er fordert nicht dazu auf, ihm ein Angebot zu machen. Was er anbietet sind Bitcoins und wem er diese anbietet hat er auch bereits angegeben, nämlich Nutzerr von bitcoin.de die den entsprechenden Trust-Level haben und entweder ein verifiziertes Bankkonto haben oder mit Liberty Reserve bezahlen wollen.
Nimmt nun ein Käufer dieses Angebot Wahr, so ist der Vertrag dadurch entstanden, dass in der Tat Käufer und Verkäufer einem solchen gegenseitigen Angebot zugestimmt haben. Es ist dabei nicht relevant wer das Angebot zuerst macht. Wird es von der gegenseite Angenommen, so entsteht ein rechtskräftiger Kaufvertrag.
Die Annahme des Angebotes wird durch die Buttonlösung, welche ich bereits in diesen Thread erwähnt habe, bestätigt (mehr dazu unter
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/7045-neue-buttonloesung-was-shopbetreiber-ebay-haendler-und-dienstleister-jetzt-wissen-muessen.html)
Dass ein Vertrag erst mit Bezahlen der Summe rechtskräftig geschlossen wird, kann ich hier nicht erkennen.
Schaut euch einfach mal genau an, wie BGB einen Vertragsabschluss definiert. Natürlich gilt das alles nur für den Streitfall und nicht für den alltäglichen Umgang, wo man oftmals Ausnahmen akzeptiert, weil die einem nichts kosten oder unter Umständen sogar Verlust einbringen würden.
Das sich die zwei Kontrahenten vom Anfang geeinigt haben, ist legitim, man muss nicht aufs recht pochen. Es geht ja auch nur um Zivilrecht und nicht Strafrecht. Solange beide Seiten es so wollen, können die auch genau das Gegenteil machen was im BGB steht. Aber sie können eben auch aufs BGB pochen, wenn sie meinen das es zu ihrem Vorteil ist und sie das ausfechten wollen.
Was noch garnicht erwähnt wurde: es ist hier ein Onlinegeschäft, folglich dürfte ein 4 wöchiges Widerrufsrecht herrschen, 4wochen, weil die Form der Widerufsbelehrung nicht gewahrt wurde. Allerdings müsste Bitcoin dann eher einer Ware entsprechen. Das wäre dann wiederum Ansichtssache vor Gericht. Was spricht dafür das es Ware ist und was spircht dafür das es Devisengeschäft ist oder vieleicht auch eine Art Aktienkauf.
Tatsächlich wurde das Widerrufsrecht nicht wirksam ausgeschlossen. Allerdings besteht gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB kein Widerrufsrecht da die Lieferung Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Ich denke, das hier alles noch lange ungeregelt läuft. Den man will eine unabhängige Währung haben. Aber wo bleibt diese Unabhängigkeit, wenn man bei jeder scheinbaren Ungerechtigkeit den Staat dazu holen will. Der Staat wird einen Scheiss tun und Steuergelder drauf verschwenden das zu reglementieren, wenn sie keinen Einfluss drauf haben. Ihr wollt eine Anachrische Währung, nun habt ihr sie. Jeder ist alleine für sich verantwortlich. Keiner redet ihm rein. Im Guten wie im Bösen. Es liegt also an jedem selbst, sich zu wappnen oder die Finger von Dingen zu lassen, die er nicht managen kann und wo er wieder den Bigbrother dazu ruft.
Meiner Meinung nach ist der Kauf von bitcoins mit bestehendem Recht bereits sehr gut geregelt. Verträge sind einzuhalten, egal was gekauft wird. Wann ein Vertrag geschlossen wurde und zu welchen Bedingungen, das sollten die Vertragspartner wissen. Gibt es da unstimmigkeiten, dann wird sich damit auch ein Gericht beschäftigen sofern es zu einer Klage kommt.
Ich hoffe dass bitdaniels Vertrag erfüllt wird. Auch wenn manche Leute nicht viel von ihm halten hat das nichts mit der Natur von Kaufverträgen auf Onlinemarktplätzen zu tun.