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Topic: "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO") - page 3. (Read 739 times)

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Weiß jemand wie zu diesem Thema der aktuelle Stand ist? Wir haben nun Anfang 2022 und im ersten Post steht, dass die Verordnung dann  in Kraft treten soll. Wie ist der aktuelle Fahrplan und wie sind die Meinungen bei den diversen Abgeordneten? Hat da jemand einen Überblick und kann uns berichten?
Gerade bei den  aktuellen Kursen kann das auch noch tiefere Kurse bedeuten, wenn hier der Hammer kommt.

Hier einer der aktuellste Beiträge die ich gefunden habe.
Laut Plan soll es tatsächlich mit Anfang 2022 ernst werden aber das wäre wie wir wissen jetzt Grin

https://sw-beratung.at/news/wie-bitcoin-ethereum-diem-co-zukuenftig-reguliert-und-besteuert-werden-sollen/

In letzter Zeit wurde es etwas ruhiger um das Thema. Steuerreform ja aber dazu wenig News.
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https://t1p.de/6ghrf
Weiß jemand wie zu diesem Thema der aktuelle Stand ist? Wir haben nun Anfang 2022 und im ersten Post steht, dass die Verordnung dann  in Kraft treten soll. Wie ist der aktuelle Fahrplan und wie sind die Meinungen bei den diversen Abgeordneten? Hat da jemand einen Überblick und kann uns berichten?
Gerade bei den  aktuellen Kursen kann das auch noch tiefere Kurse bedeuten, wenn hier der Hammer kommt.
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viel Spaß beim durchlesen.

Nein Danke. Wie hat ein User hier für kurzem geschrieben...? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ........  Wink

Leider hatte ich mir das aber schon durchgelesen. Mein Nackem vom Kopfschütteln tut jetzt noch weh. Aber zum Glück gibt es viele gute Antworten auf seine Tweets. Ich würde mit dem Herrn Giegold mal gerne live auf einem Walh-Stand in der Fußgängerzone diskutieren. Aber wahrscheinlich bringt das auch nichts.
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Auch Herr Sven Giegold hat eine Meinung zu dem Thema der neuen Regeln.

Quote
Nachdem die EU-Kommission im vergangenen Herbst einen Gesetzesvorschlag für Märkte in Krypto-Assets (MiCA) vorgelegt hat, wurden am vergangenen Montag, den 31. Mai, die Änderungsanträge der Fraktionen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments eingereicht. Ich begleite das Gesetzesvorhaben als federführender Abgeordneter (“Schattenberichterstatter”) für die Fraktion Grüne/EFA.

Quote
Kryptowährungen sind heute ein zentrales Instrument für Cyberkriminelle. Illegale Handelsplätze im Darknet oder die Erpressung mit Ransomware laufen fast vollständig über Kryptowährungen. Diese Formen von Kriminalität könnten ohne Kryptowährungen nicht in ihrem heutigen Ausmaß existieren.
Aha Shocked

Quote
Denn bei normalem Geld haben wir nach vielen schlechten Erfahrungen die Nachvollziehbarkeit von wirtschaftlich Berechtigten für Zwecke der Strafverfolgung und Besteuerung zum Standard gemacht. Und bei Kryptowährungen ist spätestens, wenn Transaktionen über nicht-kooperative Handelsplattformen abgewickelt werden, für die Behörden Schluss.

Quelle: https://sven-giegold.de/mica-gruene-aenderungsantraege

Und das Thema Strom kommt (natürlich) auch nicht zu kurz... viel Spaß beim durchlesen.

Quote
Daten zum Ressourcenverbrauch von Bitcoin und Ethereum mit vielen Vergleichen:
https://cbeci.org/
https://digiconomist.net/bitcoin-energy-consumption
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Die Ausnahme für PoW Cryptos bzw Mining gibt es, weil da niemand instant gescammed werden kann bzw es keinen direkten Verkauf seitens des Emittenten gibt. Bei premines kannst du  schnell 10k€ in einen ICO Scam investieren, daher die Whitepaperpflicht.
Ja, das habe ich auch schon so verstanden. Das wäre die (Verbraucherschutz bzw. Investorenschutz)-Logik dahinter, die ich auch prinzipiell gut finde. Mich irritiert aber, dass der Begriff des "Emittenten" auch bei Währungen, die durch Mining verteilt werden, verwendet wird - und dort ebenfalls die Anforderung steht, dass es sich um eine juristische Person ("legal entity") handeln muss.

Vielleicht ist das tatsächlich ein Fehler, der in der Endfassung bereinigt wird. Aber so, wie es jetzt formuliert ist, müsste meiner Interpretation nach jeder Miner oder Staker, und auch jeder, der einen "nur durch Mining verteilten Altcoin" bei einer Exchange zum Listing anmeldet (also nicht nur IEOs), ebenfalls eine juristische Person sein - selbst wenn die Whitepaperpflicht nicht für sie gilt.
sr. member
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Nein, es geht hier nur um die Emittenten, erstmalige Herausgeber der Kryptowerte, nicht um alles was nach einem ICO, IEO etc. kommt. Du darfst weiterhin kaufen und verkaufen.
Die Frage ist aber dann, warum Mining überhaupt erwähnt wird. Für Kryptowerte, die durch Mining erschaffen wurden, gilt ja die Ausnahme für die Whitepaper-Pflicht und andere Pflichten, aber nicht für den Punkt a), der festlegt, dass es sich um eine juristische Person handeln muss.

Es könnten natürlich auch die Miner dann mit den "Emittenten" gemeint sein. Würde das auf eine Pflicht für Miner (und auch Staker) herauslaufen, sich als juristische Person zu registrieren?

Eine andere Möglichkeit wäre, dass damit Premines von Kryptowährungen abgedeckt werden sollen, die sonst auch per Mining geschürft werden können (Beispiel Ethereum). Das wäre eher kohärent mit dem Konzept des "Emittenten".

Noch mal aus der deutschen Übersetzung, aus dem Teil der Definitionen:
Quote
„Emittent  von  Kryptowerten“  eine  juristische  Person,  die  Kryptowerte jeglicher  Art  öffentlich  anbietet  oder  die  Zulassung  solcher  Kryptowerte  auf einer Handelsplattform für Kryptowerte beantragt;
Hier wird "Emittent" ja schon auf juristische Personen beschränkt. Aber dann ist besagter Punkt a) ja eine Tautologie bzw. redundant. In dem Fall dürften also Privatpersonen und Kleinunternehmer ohne "juristische Person" alle Arten von Token ohne die besagen Pflichten anbieten, aber soll das nicht gerade durch Punkt a) verhindert werden?

Sieht irgendwie widersprüchlich aus, bzw. wie perfektes Futter für Anwälte ...

Die Ausnahme für PoW Cryptos bzw Mining gibt es, weil da niemand instant gescammed werden kann bzw es keinen direkten Verkauf seitens des Emittenten gibt. Bei premines kannst du  schnell 10k€ in einen ICO Scam investieren, daher die Whitepaperpflicht. Das entspricht in etwa einer Prospektpflicht für Aktien.
Artikel 4 gilt nur für den Emittenten. Miner und Staker sind nicht angesprochen.
In der Tat scheint die Definition von issuer bereits das Merkmal juristische Person zu beinhalten. Es ist eine Dopplung, aber kein Widerspruch, vielleicht dem Entwurfsstadium geschuldet. Der Sinn der Anforderung ist, dass hinter einer juristischen Person Haftungsmasse steht. Verhindert werden soll, dass jede Privatperson in 5 Minuten einen Token kreiert und einen Scam abzieht, so wie es 2017 war. Hinter all dem steht ja auch eine Erlaubnispflicht der Finanzaufsicht. Firma gründen, Erlaubnis einholen, Whitepaper erstlllen etc. sind Hürden, die ein Scammer erstmal nehmen muss.   
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Nein, es geht hier nur um die Emittenten, erstmalige Herausgeber der Kryptowerte, nicht um alles was nach einem ICO, IEO etc. kommt. Du darfst weiterhin kaufen und verkaufen.
Die Frage ist aber dann, warum Mining überhaupt erwähnt wird. Für Kryptowerte, die durch Mining erschaffen wurden, gilt ja die Ausnahme für die Whitepaper-Pflicht und andere Pflichten, aber nicht für den Punkt a), der festlegt, dass es sich um eine juristische Person handeln muss.

Es könnten natürlich auch die Miner dann mit den "Emittenten" gemeint sein. Würde das auf eine Pflicht für Miner (und auch Staker) herauslaufen, sich als juristische Person zu registrieren?

Eine andere Möglichkeit wäre, dass damit Premines von Kryptowährungen abgedeckt werden sollen, die sonst auch per Mining geschürft werden können (Beispiel Ethereum). Das wäre eher kohärent mit dem Konzept des "Emittenten".

Noch mal aus der deutschen Übersetzung, aus dem Teil der Definitionen:
Quote
„Emittent  von  Kryptowerten“  eine  juristische  Person,  die  Kryptowerte jeglicher  Art  öffentlich  anbietet  oder  die  Zulassung  solcher  Kryptowerte  auf einer Handelsplattform für Kryptowerte beantragt;
Hier wird "Emittent" ja schon auf juristische Personen beschränkt. Aber dann ist besagter Punkt a) ja eine Tautologie bzw. redundant. In dem Fall dürften also Privatpersonen und Kleinunternehmer ohne "juristische Person" alle Arten von Token ohne die besagen Pflichten anbieten, aber soll das nicht gerade durch Punkt a) verhindert werden?

Sieht irgendwie widersprüchlich aus, bzw. wie perfektes Futter für Anwälte ...
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Ich hab mir das Ding (bzw. die damalige Entwurfsfassung) ja vor ein paar Monaten überflogen, und die aktuelle Fassung sieht bisher sehr ähnlich aus. Wie damals schon gesagt, ändert sich in Bezug auf Bitcoin und andere dezentrale Coins nur deutlich etwas für die Anbieter von Dienstleistungen (Exchanges u.ä.) aber es sieht nicht so aus, dass die angedachten Regeln strenger als die entsprechenden Regelungen in Deutschland ausfallen.

Eine Sache bleibt mir aber dennoch unklar, vielleicht kennt sich damit jemand aus:

No issuer of crypto-assets, other than asset-referenced tokens or e-money tokens, shall, in the Union, offer such crypto-assets to the public, or seek an admission of such crypto-assets to trading on a trading platform for crypto-assets, unless that issuer:

(a)is a legal entity;
Dieser Punkt "a" ist der einzige, der auch für Bitcoin und andere Kryptos, die durch "Mining" verteilt werden, gelten würde (siehe Ausnahme 2. b).

Bedeutet dies, dass nur noch gewerbliche Händler, die juristische Personen sind, Bitcoin verkaufen dürfen? Oder dass nur diesen erlaubt wird, neue Kryptos auf Exchanges zu listen?

Die deutsche Übersetzung bietet da auch keine Klarheit für mich:

(Quelle).

Quote
Emittenten von  anderen  Kryptowerten  als  wertreferenzierten  Token  oder  E-Geld-Token bieten solche Kryptowerte in der EU weder öffentlich an noch beantragen sie eine  Zulassung  solcher  Kryptowerte  zum  Handel  auf  einer  Handelsplattform  für Kryptowerte, es sei denn der Emittent

a)ist eine juristische Person;

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich dies auch auf die Privatpersonen beziehen soll, die ein paar BTC auf einer Börse anbieten. Aber die Formulierung scheint ja recht unklar.





Nein, es geht hier nur um die Emittenten, erstmalige Herausgeber der Kryptowerte, nicht um alles was nach einem ICO, IEO etc. kommt. Du darfst weiterhin kaufen und verkaufen.
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Ich hab mir das Ding (bzw. die damalige Entwurfsfassung) ja vor ein paar Monaten überflogen, und die aktuelle Fassung sieht bisher sehr ähnlich aus. Wie damals schon gesagt, ändert sich in Bezug auf Bitcoin und andere dezentrale Coins nur deutlich etwas für die Anbieter von Dienstleistungen (Exchanges u.ä.) aber es sieht nicht so aus, dass die angedachten Regeln strenger als die entsprechenden Regelungen in Deutschland ausfallen.

Eine Sache bleibt mir aber dennoch unklar, vielleicht kennt sich damit jemand aus:

No issuer of crypto-assets, other than asset-referenced tokens or e-money tokens, shall, in the Union, offer such crypto-assets to the public, or seek an admission of such crypto-assets to trading on a trading platform for crypto-assets, unless that issuer:

(a)is a legal entity;
Dieser Punkt "a" ist der einzige, der auch für Bitcoin und andere Kryptos, die durch "Mining" verteilt werden, gelten würde (siehe Ausnahme 2. b).

Bedeutet dies, dass nur noch gewerbliche Händler, die juristische Personen sind, Bitcoin verkaufen dürfen? Oder dass nur diesen erlaubt wird, neue Kryptos auf Exchanges zu listen?

Die deutsche Übersetzung bietet da auch keine Klarheit für mich:

(Quelle).

Quote
Emittenten von  anderen  Kryptowerten  als  wertreferenzierten  Token  oder  E-Geld-Token bieten solche Kryptowerte in der EU weder öffentlich an noch beantragen sie eine  Zulassung  solcher  Kryptowerte  zum  Handel  auf  einer  Handelsplattform  für Kryptowerte, es sei denn der Emittent

a)ist eine juristische Person;

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich dies auch auf die Privatpersonen beziehen soll, die ein paar BTC auf einer Börse anbieten. Aber die Formulierung scheint ja recht unklar.


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Da ich heute an anderer Stelle über das Thema gestolpert bin hole ich den Thread wieder nach oben.

Es gibt News zum Thema MiCA.
1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVII/EU/04/92/EU_49211/index.shtml und
2) hier eine Übersicht über die geplanten Punkte: https://www.dorda.at/news/neue-regeln-f%C3%BCr-die-kryptowelt

Der Artikel ist von Jänner 2021 und fasst die relevanten Themen zusammen:
Quote
1. EU-weite Regeln für Kryptomärkte
2. Rechtsrahmen hängt von Art des Tokens ab
3. Regeln für die Ausgabe von Token
4. Neue Anforderungen für Crypto Asset Service Provider (CASP)
5. Verhinderung von Marktmissbrauch
6. Sonstige Entwicklungen am Krypto-Markt
7. Fazit und Ausblick

Quote
Der Entwurf der MiCA-VO und die Initiativen zum Schaffen eines echten E-Euro zeigen: Auch die EU reagiert (endlich) mit angemessenem Weitblick auf die rasanten Entwicklungen des Krypto-Markts.

Viel Spaß beim Einlesen in die Thematik Smiley

Quote
Die MiCA-VO soll mit Anfang 2022 in Kraft treten. Bis dahin bleibt Emittenten von Token und sonstigen Krypto-Dienstleistern also noch Zeit, sich auf den neuen Rechtsrahmen vorzubereiten. Eines ist bereits jetzt klar: Die MiCA-VO wird für die Kryptowelt ein Game Changer. Wer sich rechtzeitig damit beschäftigt, kann die neuen Regeln für sich nutzen.
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Ich halte es ja nicht aus Shocked Grin
Hatte heute Vormittag schon einiges zu dem Thema vobereitet aber hing dann bis jetzt in einer Besprechung fest.
Hier jetzt trotzdem noch alles was ich zusammengetragen hatte. Da uns das Thema in Zukunft sicher noch öfter beschäftigt schadet es nicht wenn wir eine gemeinsame Anlaufstelle dazu haben.



Bei einer Recherche zum aktuellen Stand unserer Regierung zu Kryptowährungen bin ich auf ein paar Dinge gestoßen die wir hier gerne besprechen können.
Und zwar MiCA - „Markets in Crypto-Assets“

Quote
Was bereits seit einiger Zeit Teil von Spekulationen war, wurde am 24. September 2020 auch offiziell verkündet: Die Europäische Kommission plant die Regulierung von Krypto-Assets. Die „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) getaufte Verordnung soll für EU-weit einheitliche Regeln im Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets sorgen. Derzeit unterscheidet sich geltendes Recht von Ländergrenze zu Ländergrenze teils erheblich. Was in dem einen Land für Stablecoins, Utility Token und Krypto-Fonds gilt, muss längst keine Gültigkeit in einem anderen Land haben.

Mit Blick auf die voranschreitende Akzeptanz des Kryptomarktes und den Erfolg der noch jungen Technologie ist das ein unbefriedigender Zustand. Die neue Verordnung soll dem ein Ende setzen und bereits Ende 2022 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Doch was umfasst die Verordnung der EU-Kommission genau und welche Auswirkungen könnten die neuen Regularien auf deutsche Kryptounternehmen haben? Wir fassen die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung zusammen.
Quelle: https://blockchainwelt.de/mica-eu/#MiCA_soll_EU-weit_fuer_einheitliche_Regeln_sorgen

Es gibt tolle Seiten auf denen man diverse Gedanken unserer Politiker nachvollziehen kann:
Österreich:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03417/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03417/imfname_847533.pdf

Deutschland:
https://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_search.do
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/245/1924532.pdf

Der zweite bzw. dritte Link sind jeweils schon für das Stichwort MiCA.

Quote
Was auf FinTech-Startups möglicherweise zunächst einschüchternd wirkt, beinhaltet aber auch enorme Chancen hinsichtlich der Professionalisierung des gesamten Krypto-Ökosystems. Wer glaubt, die Regulierung solle eine Art “Stopp-Schild” für Bitcoin, Ethereum, Stablecoins und virtuelle Börsengänge sein, irrt. Stattdessen wird für all diese Ansätze ein anspruchsvolles regulatorisches Fundament gebaut, das die Kryptowerte gleichberechtigt neben den bestehenden Finanzprodukten einordnet.
Quelle: https://philippsandner.medium.com/krypto-europa-umfassende-europ%C3%A4ische-regulierung-von-kryptowerten-steht-bevor-54f633f205e7

Hier noch als Video für alle die lieger bewegte Bilder sehen: https://www.youtube.com/watch?v=EYjQSe78XpA
Super Artikel (leider englisch): « Relax, take it easy » : Understanding the MiCA and Pilot Regime crypto regulation
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Hab gerade einen Newsletter einer bekannten österreichischen Anwaltskanzlei erhalten zum Them "Neue EU-Regeln für die Kryptowelt" ... will ich euch nicht vorenthalten:


Quote from: Newsletter short

Neue EU-Regeln für die Kryptowelt

short:

Mitten in der COVID-Krise veröffentlichte die Europäische Kommission den lange erwarteten Gesetzesentwurf für Kryptowährungen. Die sogenannte "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO") enthält erstmals EU-weit einheitliche Regeln.
 
Abhängig von der Art des Token verlangt die MiCA-VO von den Unternehmen für die Emission von und den Handel mit Token eine Konzession. Außerdem gibt es neue Konzessionsvorschriften für alle, die zwar nicht selbst Token ausgeben oder mit diesen handeln, aber sonstige Dienstleistungen anbieten. Das betrifft zB Betreiber von Wallets oder Exchanges. Regeln zur Verhinderung von Marktmissbrauch sollen die Konzessionsvorschriften ergänzen und mehr Transparenz und damit Vertrauen in den Kryptomarkt bringen.
 
Die MiCA-VO soll mit Anfang 2022 in Kraft treten.


Quote from: Newsletter long

Europäische Kommission veröffentlicht Entwurf mit neuen Regeln für die Ausgabe und den Handel mit Token.

1. EU-weite Regeln für Kryptomärkte

Lange wurde über eine EU-weite Regulierung der Kryptomärkte bloß gesprochen, nun ist es endlich soweit: Mitten in der COVID-Krise veröffentlichte die Europäische Kommission vor kurzem den ersten Entwurf einer Verordnung zur Regulierung der "Markets in Crypto-Assets" ("MiCA-VO") vorgelegt (COM(2020) 593 final).


2. Rechtsrahmen hängt von Art des Tokens ab

Die Verordnung soll den Vertrieb und Handel und die Ausgabe von digitalen Währungen und Krypto-Assets zukünftig in der EU einheitlich regeln. Der über 160 Seiten lange Entwurf teilt Krypto-Assets dafür in unterschiedliche Kategorien ein und sieht dafür jeweils spezifische Melde- und Aufsichtsbefugnisse vor:

- Asset-Referenced Token: Das sind wertstabile Token, die auf mehrere Assets verweisen (zB Fiat-Währungen wie EUR oder USD, Rohstoffe oder andere Krypto-Assets) und als Tauschmittel eingesetzt werden. Klassisches Beispiel sind alle Arten von Stablecoins wie auch Libra.
- E-Money Token: Das sind Token, die genau eine Fiat-Währung abbilden und als Tauschmittel eingesetzt werden. Ein Beispiel ist der USD-Coin, der den USD abbildet.
- Utility Token: Das sind Token, die einen digitalen Zugriff auf Anwendungen, Dienste oder Ressourcen ermöglichen und nur vom Emittenten angenommen werden können (auch "Krypto-Gutscheine" genannt. Ein Beispiel ist der filecoin, der gegen Datenspeicher in der Cloud "eingetauscht" werden kann.


3. Regeln für die Ausgabe von Token

Die MiCA-VO regelt unter anderem die Ausgabe von bestimmten Token.

Die Ausgabe von Asset-referenced Token setzt zum Beispiel die Genehmigung eines Whitepapers durch die lokale Aufsichtsbehörde, in Österreich die FMA, voraus. Außerdem dürfen Emittenten nur juristische Personen mit Sitz in der EU sein, die über ein jederzeit verfügbares Eigenkapital von mindestens EUR 350.0000 verfügen. Wer innerhalb von zwölf Monaten solche Token im Gegenwert von mehr als fünf Millionen Euro ausgibt, braucht außerdem eine Konzession der lokalen Aufsichtsbehörde. Der Vorteil: Wie auch sonst bei aufsichtsrechtlichen Konzessionen üblich, ist diese dann im gesamten Unionsgebiet gültig (Passporting). Ausnahmen gibt es insbesondere für das ausschließliche Angebot an professionelle Anleger.

E-Money-Token sollen gemäß dem Teil IV des Verordnungsentwurfs nur durch Kreditinstitute und E-Geld-Institute herausgeben werden dürfen. Der Emittent muss ebenfalls ein Whitepaper erstellen und der zuständigen nationalen Behörde anzeigen.

Wird ein Asset-referenced Token oder E-Money Token als "signifikant" eingestuft, unterliegt die Zulassung nicht mehr der lokalen Behörde, sondern der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde. "Signifikant" ist ein Token, wenn drei der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (i) Der Token wird von mehr als zwei Millionen Nutzer verwendet, (ii) die Marktkapitalisierung ist höher als eine Milliarden EUR, (iii) es erfolgen mehr als eine halbe Million Transaktionen pro Tag, (iv) es werden mehr als 100 Millionen EUR pro Tag transferiert, (v) die Reserve beträgt mehr als eine Milliarde EUR oder (vi) der Token wird in mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten verwendet.

Emittenten von anderen Krypto-Assets (die nicht Asset Referenced oder E-Money Token sind) haben die Ausgabe der Assets nach Teil II des Entwurfs zukünftig der lokalen Aufsichtsbehörde, in Österreich wie oben erwähnt also der FMA, zwanzig Tage vor Veröffentlichung mit einem Whitepaper anzuzeigen. Das Whitepaper hat die wesentlichen Merkmale der Krypto-Assets (wie zB Beschreibung der dahinterstehenden Technologie, der Rechte und Pflichten sowie daran gebundene Risikohinweise) und den konkreten Anbieter zu enthalten. Die nationalen Aufsichtsbehörden können Emittenten die Verbesserung oder Ergänzung der Whitepaper auftragen oder auch die Emission des Krypto-Assets untersagen.

Klassische Security Token und Security Token Offerings (STO) sind übrigens ausdrücklich von der MiCA-VO ausgenommen. Sie unterliegen als Finanzinstrumente weiterhin insbesondere dem Regime der MiFID II, in Österreich also dem WAG 2018.

Ausnahmen gibt es auch, wenn ausschließlich an professionelle Anleger angeboten wird oder Umsatz oder Gesamtgegenwert der Token bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Im Einzelnen sind die Ausnahmen recht technisch und müssen individuell betrachtet werden.


4. Neue Anforderungen für Crypto Asset Service Provider (CASP)

Nicht nur für Emittenten von Token, sondern auch für die Dienstleister der Kryptobranche, wie zB Walletbetreiber, Exchanges und Tradingservices gibt es erstmals verbindliche Anforderungen. Diese sogenannten Crypto Asset Service Provider ("CASP") müssen juristische Personen mit Sitz in der EU sein und in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat über eine entsprechende Konzession der lokalen Aufsichtsbehörde, in Österreich also die FMA, verfügen. Diese prüft die Voraussetzungen, zB ob die Mindestkapitalanforderungen eingehalten werden und ob angemessene interne Kontrollmechanismen und wirksamen Risikomanagementverfahren umgesetzt wurden. Zusätzlich muss die Geschäftsleitung ihre Zuverlässigkeit und ihre fachliche Eignung nachweisen. Wie bei den Emittenten von Asset-referenced Token gilt: Hat der CASP die Konzession in einem Mitgliedsstaat erhalten, darf er über das "Passporting" auch in allen anderen Mitgliedstaaten tätig sein.

Jedenfalls müssen CASP stets im besten Interesse ihrer Kunden handeln. Außerdem treffen CASP je nach Tätigkeit spezifische Verpflichtungen, wie zB die strenge Vermögenstrennung, das Verbot des Handelns im eigenen Namen, Transparenzgebote, Abwicklungsverpflichtungen und die Verhinderung von Interessenskonflikten. Die Vorgaben orientieren sich eng an den vergleichbaren Vorschriften im Wertpapieraufsichtsbereich.


5. Verhinderung von Marktmissbrauch

In der Vergangenheit machten Kryptobörsen immer wieder mit Vorwürfen von Marktmissbrauch Schlagzeilen. Die FMA veröffentlichte sogar eine eigene Seite mit den "beliebtesten" Tricks. Diese "Wild West"-Mentalität schreckte viele Privatinvestoren und professionelle Investoren gleichermaßen vor einer Investition zurück. Der Entwurf enthält deshalb ebenfalls lang ersehnte Regeln zur Verhinderung von Missbrauch des Krypto-Asset-Marktes.

Insbesondere werden im Zusammenhang mit zugelassenen Krypto-Assets Insiderhandel, Offenlegung von Insiderinformationen und sonstige Marktmanipulationen verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit gesalzenen Strafen rechnen: Der Verordnungsentwurf verlangt von den Mitgliedsstaaten die Implementierung sehr hoher Strafrahmen. So soll von den Mitgliedsstaaten für einigen Verstöße von natürlichen Personen Strafen von mindestens EUR fünf Millionen und gegen juristische Personen von mindestens EUR 15 Millionen oder bis zu 15 % des konzernweiten Jahresumsatzes vorsehen werden.


6. Sonstige Entwicklungen am Krypto-Markt

Auch die EZB hat vor kurzem einen längeren Report zur möglichen Umsetzung eines "digitalen Euros" veröffentlicht. Der von der EZB entworfene E-Euro soll aber kein Krypto-Asset oder Stablecoin werden, sondern eine (echte) virtuelle Währung.

Die EZB schlägt zwei Varianten der Umsetzung vor: In der ersten "zentralen" Variante erfasst und kontrolliert die EZB alle Transaktionen. In der zweiten "dezentraleren" Variante soll mit mehreren regulierten Anbietern anhand vordefinierter Regeln zusammengearbeitet werden. Durch das Aufsetzen des digitalen Euros auf die Blockchain soll er leicht zugänglich sein sowie rechtskonform und (international) zeiteffizient transferiert werden können.

Der EZB-Rat hat bislang noch keinen Beschluss über die Einführung des digitalen Euro gefasst. Allerdings steht er in regem Austausch mit Interessensträgern und internationalen Partnern. Zusätzlich werden bereits mögliche Gestaltungsformen getestet. Voraussichtlich Mitte 2021 wird der EZB-Rat dann entscheiden, ob und wie (das heißt mit welcher der beiden Varianten) das Projekt "digitaler Euro" umgesetzt wird.

Alle zu beobachtenden Entwicklungen reflektieren jedenfalls die voranschreitende Digitalisierung und Nutzung der Distributed Ledger-Technologie (DLT) der Finanzmärkte. Dazu zählt auch, dass der Zahlungsdienstleiter PayPal Bitcoin kürzlich in seine Serviceleistungen integriert hat. Dadurch kann Bitcoin nun für alle mit Paypal bezahlbaren Transaktionen genutzt werden – ein weiterer Schritt von Kryptowährungen in Richtung "Realwirtschaft".


7. Fazit und Ausblick

Der Entwurf der MiCA-VO und die Initiativen zum Schaffen eines echten E-Euro zeigen: Auch die EU reagiert (endlich) mit angemessenem Weitblick auf die rasanten Entwicklungen des Krypto-Markts. Dabei ist die EU offensichtlich nicht nur an der Blockchaintechnologie für eigene Projekte interessiert, sondern möchte auch gegenüber anderen Nationen (insbesondere China und USA) den Anschluss nicht verlieren: "This proposal supports a holistic approach to blockchain and DLT, which aims at positioning Europe at the forefront of blockchain innovation and uptake."

Ob die EU damit wirklich an die forefront der Kryptowelt gelangt, bleibt abzuwarten. Mit der MiCA-VO schafft sie jedenfalls eine regulatorische Harmonisierung für das ganze Unionsgebiet und damit eine gute Ausgangsbasis für die weitere Entwicklung des Kryptobereichs innerhalb der EU. Die so entstehende Rechtssicherheit über nationale Grenzen hinweg macht es nicht nur für Unternehmer einfacher, in diesem Bereich Fuß zu fassen, sondern stiftet auch bei Verbrauchern eine Vertrauensbasis zur Nutzung von Krypto-Assets. So haben in der Vergangenheit immer wieder Marktmissbrauchsskandale für Aufsehen gesorgt – die neuen Regeln samt prohibitiver Strafen tragen hoffentlich dazu bei, dass so etwas zukünftig seltener vorkommt.

Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit im Konsultationsstadium. Die MiCA-VO soll mit Anfang 2022 in Kraft treten. Bis dahin bleibt Emittenten von Token und sonstigen Krypto-Dienstleistern also noch Zeit, sich auf den neuen Rechtsrahmen vorzubereiten. Eines ist bereits jetzt klar: Die MiCA-VO wird für die Kryptowelt ein Game Changer. Wer sich rechtzeitig damit beschäftigt, kann die neuen Regeln für sich nutzen.


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