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Topic: Nur Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel - oder auch nicht? - page 2. (Read 5438 times)

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Das mit dem persönlich dort vorstellig werden ist natürlich einge gute Lösung, aber das wird sicher nicht jedem so leicht möglich sein.
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Das mit der Hinterlegung beim Gericht würde ich dann machen wenn die Annahme des Bargeldes tatsächlich vereitelt wird (Brief kommt zurück mit verweigerter Annahme des Briefes etc.). Ich bin mir halt nicht sicher ob es reicht die Bargeldzahlung nur schriftlich anzubieten oder ob der Empfänger tatsächlich den Erhalt des Bargeldes vereiteln muss. Da es Ja einen Annahmezwang gibt, kann die Annahme garnicht abgelehnt werden, wodurch eine negative Antwort auf das Angebot der Barzahlung ja gegenstandslos wäre, da unmöglich (Die Barzahlung kann garnicht abgelehnt werden).
Verstehst du was ich meine? Ich bin mir einfach icht sicher ob das blose schriftliche Angebot der Barzahlung reicht ohne den Versuch diese auch zu tätigen, da es so zu keiner vereitelung der Annahme kommt. Die VEREITELUNG der Annahme (z.B. durch zurückschicken des Bargeldes oder durch Verweigerung der Annahme des Briefes) erscheint mit erwas anderes als die VERWEIGERUNG der Annahme, die ja per Gesetz garnicht möglich ist, da Annahmepflicht.

Da der Rundfunk und seine Unterorganisationen dafür bekannt sind, unbequeme Schreiben zu verlieren und auf Anforderungen ohne Druck nicht zu antworten, gebe ich meine Schreiben dort immer persönlich gegen Quittung (mit Unterschrift und Dienststempel) ab. Ich würde dann Barzahlung schriftlich anbieten. Der Rundfunk soll mir einen Beamten sowie die Kassenöffnungszeiten nennen, unter der ich die Forderung gegen Vorlage des Beamtenausweises (ist ja eine öffentliche Forderung!) und gegen Quittung (ich traue den windigen Burschen keinen Millimeter) loswerden kann. Sollten sie sich daraufhin nicht melden oder meine Forderung nicht annehmen wollen, dann teile ich ihnen schriftlich mit, dass sie sich nun im Annahmeverzug befinden. Da diese saubere Gesellschaft im öffentlichen Auftrag handelt und für öffentliche Amtshandlungen kein Persönlichkeitsrecht gilt, überlege ich mir noch, ob ich meine persönliche Begegnungen nicht auf Video aufnehme und veröffentliche. Gegen den Annahmeverzug können sie sich nur durch aktzeptieren des Bargelds (also indem sie mir die Öffnungszeiten und den Beamten nennen) wehren. Tun sie das nicht befinden sie sich automatisch im Annahmeverzug. Ich werde dann auch nicht mehr lange fackeln, sondern das Geld dem Amtsgericht auf's Auge drücken sobald ich mitbekomme, dass der Rundfunk trotz Annahmeverzug vollstrecken möchte. Da die Amtshilfevollstreckung persönlich von einem Amtsträger unterschrieben werden muss, werde ich gegen den entsprechenden Beamten Strafantrag stellen. Der Auftrag der Vollstreckung einer unberechtigten Forderung (die befinden sich ja im Annahmeverzug!) ist nämlich eine Straftat!

Ziel ist, diese Expressungsversuche mit soviel Schmerzen wie möglich für die involvierten Personen zu beantworten. Schliesslich möchte ich, dass die Erpressung von unrechtmässigen Schutzgeldzahlungen für unerwünschte, nicht benutzte und auch nicht angeforderte Leistungen (Vorzugslast!) aufhört. Sie hatten die Chance, es rechtmässig als Allgemeinlast zu bewerten, haben dies aber mit allen (unrechtmässigen) Mitteln verweigert. Dann sollen sie auch die Konsequenzen tragen.  Grin Grin Grin
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Die Begründung der Petition ist ja mal lächerlich...

Die Begründung der Ablehnung?! Für meine Zwecke reicht diese. Sie stellt einfach nochmal die Sicht des Bundestags klar. Ein Richter, der anders Argumentiert muss sich damit nochmal ein bischen mehr an die Decke strecken, um meine eventuelle Klage abzuweisen und damit das Recht zu verbiegen.  Wink

Nein Begründung desjenigen, der die Petition erstellt hat. Auf der von dir verlinkten Seite unter "Begründung". Die Stellungnahme des Bundestags ist keineswegs lächerlich sondern völlig nachvollziehbar.

Ich kann zu dem Rundfunk-Fall nur nochmal eine nachweisliche Zustellung von Bargeld empfehlen, z.B. per Deutsche Post Wertbrief oder ähnliches.

Ich würde eher die Methode nutzen, die Norbert Härings Anwalt vorgeschlagen hat. Barzahlung anbieten, bei einer Verweigerung Annahmeverzug mitteilen und bei weiteren Vollstreckungsversuchen die Summe beim eigenen lokalen Amtsgericht schuldbefreiend hinterlegen.

Das erzeugt sehr viel grössere Schmerzen, da der Gläubiger dann den Bargeldumschlag persönlich und kostenpflichtig beim Amtsgericht auslösen muss!  Cool


Das mit der Hinterlegung beim Gericht würde ich dann machen wenn die Annahme des Bargeldes tatsächlich vereitelt wird (Brief kommt zurück mit verweigerter Annahme des Briefes etc.). Ich bin mir halt nicht sicher ob es reicht die Bargeldzahlung nur schriftlich anzubieten oder ob der Empfänger tatsächlich den Erhalt des Bargeldes vereiteln muss. Da es Ja einen Annahmezwang gibt, kann die Annahme garnicht abgelehnt werden, wodurch eine negative Antwort auf das Angebot der Barzahlung ja gegenstandslos wäre, da unmöglich (Die Barzahlung kann garnicht abgelehnt werden).
Verstehst du was ich meine? Ich bin mir einfach icht sicher ob das blose schriftliche Angebot der Barzahlung reicht ohne den Versuch diese auch zu tätigen, da es so zu keiner vereitelung der Annahme kommt. Die VEREITELUNG der Annahme (z.B. durch zurückschicken des Bargeldes oder durch Verweigerung der Annahme des Briefes) erscheint mit erwas anderes als die VERWEIGERUNG der Annahme, die ja per Gesetz garnicht möglich ist, da Annahmepflicht.

Ganzschön verwirrend das ganze würde mich freuen zu hören was du dazu zu sagen hast.
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Die Begründung der Petition ist ja mal lächerlich...

Die Begründung der Ablehnung?! Für meine Zwecke reicht diese. Sie stellt einfach nochmal die Sicht des Bundestags klar. Ein Richter, der anders Argumentiert muss sich damit nochmal ein bischen mehr an die Decke strecken, um meine eventuelle Klage abzuweisen und damit das Recht zu verbiegen.  Wink

Abgesehen davon ist doch bekannt, dass Euro-Banknoten uneingeschärnktes gesetzliches Zahlungmittel sind.

Wir werden sehen mit welcher Begründung das hessische Verwaltungsgericht in Frankfurt zu einer anderen Auffassung kommt (Aktenzeichen 1 K 2903/15.F).  Grin

Da gibts dann einige lustige Konstellationen. Ein Kunde einer Tankstelle darf nicht mit 500€ scheinen zahlen wenn Vertragsbestandteil wurde, dass diese nicht angenommen werden (z.B. durch gut sichtbaren Aushang an der Zapfsäule). Wenn aber jemand garnicht vor hat zu bezahlen sondern Sprit klauen will durch Tanken und abhauen, er dann gefunden und natürlich von der Tankstelle zur Zahlung aufgefordert wird, kann er mit einem 500er kommen und seine Schuld begleichen, da es nie einen Vertrag zwischen den beiden Parteien gab. Amüsant aber lächerlich Smiley

Exakt so müsste es aber laufen. Ich weiss es ist lächerlich, aber ich habe diese Gesetze nicht gemacht.

Ich kann zu dem Rundfunk-Fall nur nochmal eine nachweisliche Zustellung von Bargeld empfehlen, z.B. per Deutsche Post Wertbrief oder ähnliches.

Ich würde eher die Methode nutzen, die Norbert Härings Anwalt vorgeschlagen hat. Barzahlung anbieten, bei einer Verweigerung Annahmeverzug mitteilen und bei weiteren Vollstreckungsversuchen die Summe beim eigenen lokalen Amtsgericht schuldbefreiend hinterlegen.

Das erzeugt sehr viel grössere Schmerzen, da der Gläubiger dann den Bargeldumschlag persönlich und kostenpflichtig beim Amtsgericht auslösen muss!  Cool
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Hier habe ich auch noch etwas zum Thema gefunden.

...
Die währungsrechtliche Annahmepflicht von Euro-Bargeld wird jedoch von der zivilrechtlichen Vertragshoheit überlagert. Danach ist es einem Unternehmen möglich, Bedingungen, zu denen es einen Vertrag abschließen will, grundsätzlich frei zu bestimmen.
...

Zumindest der Deutsche Bundestag hat hier am 10.02.2010 ausmeiner Sicht eindeutig klar gemacht, dass die Annahmepflicht von Bargeld (übrigens unbeschränkt - also ohne jegliche Beschränkung) nur durch einen zivilrechtlichen Vertrag ausgeschlossen werden kann. D.h. niemand (auch keine Behörde) kann ohne meine Zustimmung keine Buchgeldzahlung erzwingen!

Ich wusste doch, dass ich diese Frage schon mal gestellt hatte, bevor sich Norbert Häring letztes Jahr mit dem Rundfunk angelegt hat und ich ebenfalls einen Bescheid des Rundfunks bekommen habe.  Wink

Die Begründung der Petition ist ja mal lächerlich...

Abgesehen davon ist doch bekannt, dass Euro-Banknoten uneingeschärnktes gesetzliches Zahlungmittel sind. Die Annahmepflicht besagt lediglich, dass jemand die Annahme von Euro-Banknoten zur begleichung einer Schuld nicht verweigern darf sofern diese Zahlungsweise nicht vorher einvernehmlich ausgeschlossen wurde.

Da gibts dann einige lustige Konstellationen. Ein Kunde einer Tankstelle darf nicht mit 500€ scheinen zahlen wenn Vertragsbestandteil wurde, dass diese nicht angenommen werden (z.B. durch gut sichtbaren Aushang an der Zapfsäule). Wenn aber jemand garnicht vor hat zu bezahlen sondern Sprit klauen will durch Tanken und abhauen, er dann gefunden und natürlich von der Tankstelle zur Zahlung aufgefordert wird, kann er mit einem 500er kommen und seine Schuld begleichen, da es nie einen Vertrag zwischen den beiden Parteien gab. Amüsant aber lächerlich Smiley

Ich kann zu dem Rundfunk-Fall nur nochmal eine nachweisliche Zustellung von Bargeld empfehlen, z.B. per Deutsche Post Wertbrief oder ähnliches. Ein Zeuge beim eintüten und einwerfen/abgeben der Sendung und schon ist man aus dem Schneider. Sollte dann noch was kommen, Widerspruch mit Hinweis auf die Zahlung. Wenn was vom Gericht kommt, Nachweis dorthin schicken und Zeugen nennen, dann wars das.
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Hier habe ich auch noch etwas zum Thema gefunden.

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Die währungsrechtliche Annahmepflicht von Euro-Bargeld wird jedoch von der zivilrechtlichen Vertragshoheit überlagert. Danach ist es einem Unternehmen möglich, Bedingungen, zu denen es einen Vertrag abschließen will, grundsätzlich frei zu bestimmen.
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Zumindest der Deutsche Bundestag hat hier am 10.02.2010 ausmeiner Sicht eindeutig klar gemacht, dass die Annahmepflicht von Bargeld (übrigens unbeschränkt - also ohne jegliche Beschränkung) nur durch einen zivilrechtlichen Vertrag ausgeschlossen werden kann. D.h. niemand (auch keine Behörde) kann ohne meine Zustimmung keine Buchgeldzahlung erzwingen!

Ich wusste doch, dass ich diese Frage schon mal gestellt hatte, bevor sich Norbert Häring letztes Jahr mit dem Rundfunk angelegt hat und ich ebenfalls einen Bescheid des Rundfunks bekommen habe.  Wink
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Hier mal schnell der Link: http://openjur.de/u/708173.html

Daumen hoch für Deinen Widerstand gegen dieses parasitäre Geschwür, mezzomix!

Mir steht das auch bald bevor. Du bist also nicht allein.

Super! Würde nur 1% der Unzufriedenen sich wehren, statt einfach alle mit sich machen zu lassen, würde das die organisierte Kriminalität um einiges vermindern.
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Der Beitragsservice ist das Inkassounternehmen. Soweit ich mich bisher belesen habe läuft die Sache auf Mahnung gefolgt von einer Pfändung durch den Gerichtsvollzieher hinaus. Allerdings scheint der Beitragsservice dabei etwas dämlich zu sein (Landgericht Tübingen Az. 5 T 81/14). Auf solche Fehler setze ich!


Hier mal schnell der Link: http://openjur.de/u/708173.html

Daumen hoch für Deinen Widerstand gegen dieses parasitäre Geschwür, mezzomix!

Mir steht das auch bald bevor. Du bist also nicht allein.
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Wenn es doch auf unbare Zahlungen rausläuft: Überweisung wählen und jeden Monat kreativ sein: Leg ein paar cent auf deine Gebühren drauf,
teile diesen Betrag in ein paar Teilbeträge auf, und überweise die an verschiedenen Tagen und am besten von verschiedenen
Konten. Den Überweisungszweck dann jeweils nachvollziehbar machen, aber um Himmels Willen nur auf händische Weise (es bietet
sich hier Leetspeak an: O statt 0, l statt 1 bei der Kundennummer etc., oder mal falsch geschriebener Name statt Kundennummer).
Dann hat das Pack wenigstens mehr Kosten als Nutzen von diesem einen Beitragszahler Smiley

Wenn alles andere durch ist, werde ich genau das machen. Ich bin sicher die werden auch dagegen rechtlich vorgehen und recht (sagen wir das OK vom Richter) bekommen.

Das verursacht auch noch Kosten in der Mahnabteilung und durch Rechnungen
von Inkassounternehmen die durch die GEZ beauftragt werden.

Der Beitragsservice ist das Inkassounternehmen. Soweit ich mich bisher belesen habe läuft die Sache auf Mahnung gefolgt von einer Pfändung durch den Gerichtsvollzieher hinaus. Allerdings scheint der Beitragsservice dabei etwas dämlich zu sein (Landgericht Tübingen Az. 5 T 81/14). Auf solche Fehler setze ich!
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So, jetzt mal ganz praktisch gesehen, das wird so ablaufen:
wenn das ganze vor Gericht kommt, wird der Amtsrichter feststellen, dass es deiner Verwandten zumutbar ist, den Beitrag von ihrem Konto zu begleichen. Damit ist das Thema erstinstanzlich auch schon beendet. Eine zweite Instanz wird es nicht geben, weil es keinen Ansatz gibt, der im konkreten Fall eine höhere Entscheidung benötigt. Ergo entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, und damit hat sich die Sache.

Es könnte sein, das Du mit dieser Einschätzung sogar ziemlich gut triffst. Aber überlege mal, was das dann letztendlich bedeutet: 1. Sippenhaft (ich dachte darüber wären wir hier weg), 2. Zwangskonto.

Was ein Zwang zum Konto zusammen mit einem Zwang zur Buchgeldzahlungen letztendlich bedeutet ist ein reines Giralgeldsystem. Totale Kontrolle. Ich frage mich, warum die Mehrheit hier einfach mitspielt, oder sowas sogar noch unterstützt. Die meisten der Unterstützer und Mitläufer werden die wahren Verlierer sein - oder sind es schon.
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Wenn es doch auf unbare Zahlungen rausläuft: Überweisung wählen und jeden Monat kreativ sein: Leg ein paar cent auf deine Gebühren drauf,
teile diesen Betrag in ein paar Teilbeträge auf, und überweise die an verschiedenen Tagen und am besten von verschiedenen
Konten. Den Überweisungszweck dann jeweils nachvollziehbar machen, aber um Himmels Willen nur auf händische Weise (es bietet
sich hier Leetspeak an: O statt 0, l statt 1 bei der Kundennummer etc., oder mal falsch geschriebener Name statt Kundennummer).
Dann hat das Pack wenigstens mehr Kosten als Nutzen von diesem einen Beitragszahler Smiley

Regelmäßig kommen dann natürlich Mahnungen etc. Die Coolen lassen das weiterlaufen und widersprechen in der letzten
Sekunde, mit vager Andeutung auf die Überweisungen. Das verursacht auch noch Kosten in der Mahnabteilung und durch Rechnungen
von Inkassounternehmen die durch die GEZ beauftragt werden. Wenn sich irgendwann alles geklärt hat müssen sie ja die paar Cent die du
zuviel gezahlt hast noch umlegen und einen angepassten Gebührenbescheid rausschicken. Smiley
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Sollte dein Verwandter also in einem der Bundesländer ohne Sparkassen-Guthaben-Konten leben, wäre das sicherlich einen Versuch wert, andernfalls sehe ich da keinen Sinn in deinem Ansatz.
Bisher hat sie kein (eigenes) Konto benötigt und eigentlich wollte sie daran erst mal auch gar nichts ändern. Natürlich hat sie Zugriff auf ein Konto und im Prinzip könnte ich ihr die Überweisung auch durchführen. Allerdings bin ich gerade beim Thema Geld/Giralgeld etwas empfindlich ( wer hätte es das gedacht  Wink ) und finde, dass man auch mal einen Punkt setzen muss. Da es in diesem Fall den Rundfunk trifft kommen gleich zwei Dinge zusammen.
So, jetzt mal ganz praktisch gesehen, das wird so ablaufen:
wenn das ganze vor Gericht kommt, wird der Amtsrichter feststellen, dass es deiner Verwandten zumutbar ist, den Beitrag von ihrem Konto zu begleichen. Damit ist das Thema erstinstanzlich auch schon beendet. Eine zweite Instanz wird es nicht geben, weil es keinen Ansatz gibt, der im konkreten Fall eine höhere Entscheidung benötigt. Ergo entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, und damit hat sich die Sache.

Mag sein dass der Richter der Meinung ist, dass es zumutbar ist, dass die Dame ein Konto eröffnet (ich erinnere daran, dass sie keines hat), aber das hat nur bedingt etwas mit der Klage an sich zu tun, die ja zu einer Zahlung in einer bestimmten Höhe verurteilen soll. Welcher Richter verurteilt einen aber erneut zu einer Zahlung, die man bereits nachweislich geleistet hat? (In diesem Fall eben mit dem Wertbrief)
qwk
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Sollte dein Verwandter also in einem der Bundesländer ohne Sparkassen-Guthaben-Konten leben, wäre das sicherlich einen Versuch wert, andernfalls sehe ich da keinen Sinn in deinem Ansatz.
Bisher hat sie kein (eigenes) Konto benötigt und eigentlich wollte sie daran erst mal auch gar nichts ändern. Natürlich hat sie Zugriff auf ein Konto und im Prinzip könnte ich ihr die Überweisung auch durchführen. Allerdings bin ich gerade beim Thema Geld/Giralgeld etwas empfindlich ( wer hätte es das gedacht  Wink ) und finde, dass man auch mal einen Punkt setzen muss. Da es in diesem Fall den Rundfunk trifft kommen gleich zwei Dinge zusammen.
So, jetzt mal ganz praktisch gesehen, das wird so ablaufen:
wenn das ganze vor Gericht kommt, wird der Amtsrichter feststellen, dass es deiner Verwandten zumutbar ist, den Beitrag von ihrem Konto zu begleichen. Damit ist das Thema erstinstanzlich auch schon beendet. Eine zweite Instanz wird es nicht geben, weil es keinen Ansatz gibt, der im konkreten Fall eine höhere Entscheidung benötigt. Ergo entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, und damit hat sich die Sache.

Wenn du wirklich vorhast, da etwas "konstruktiv destruktives" zu bewirken, kannst du eigentlich nur so vorgehen:
Such dir jemanden, der nachweislich kein Konto hat, und der belegen kann, dass er trotz mehrfacher Versuche nicht in der Lage war, ein Konto zu eröffnen, insbesondere auch nicht bei einer Sparkasse. Zugleich darf derjenige nicht zufällig auch von den Rundfunkgebühren befreit sein, das könnte schon schwierig werden.
Derjenige soll dann hingehen und brav seinen Beitrag bezahlen, per Einzahlung bei einer Bank. Die Gebühren i.H.v. 10.- EUR zieht er dabei einfach vom Zahlbetrag ab. Gleichzeitig sollte er den Beitragsservice auf den Grund für die Einbehaltung hinweisen (die Portogebühren dafür darf er übrigens auch abziehen).
Sollte der Fall dann vor Gericht gehen, wird es nämlich völlig anders ausgehen, der Richter wird es für zumutbar ansehen, dass der Beitragsservice entweder eine alternative Zahlungsmöglichkeit anbietet oder eben die Einbehaltung der Mehrkosten akzeptiert. Wenn man dann ein wenig bei der Presse trommelt, ist das sicherlich eine Sache, die zu einer echten Veränderung führen kann.

Den Spaß würde dann sogar ich mir ein paar BTC kosten lassen Wink
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geh nen schritt weiter... das ist zwangs pay TV man hat keine wahl man muss es bezahlen... ob das mit dem grundgesetz vereinbar ist???

Ist es nicht sogar noch teurer - Thema Grundversorgung - als PayTV? Keine Ahnung was Premiere oder Sky oder wie die heissen so kostet. Teurer als das Online-Video Abo für 10,- EUR im Monat ist es allemal. Der Preis kommt schon sehr nahe an eine ordentliche Internet/Telefon Flatrate ran.

Allerdings haben sich auch die höchsten Gerichte bisher immer für den Rundfunk entschieden, auch wenn die Begründungen gefehlt haben, auf Klagepunkte nicht eingegangen wurde oder die Begründung logisch nicht nachvollziehbar war. Vielleicht liegt das daran, dass die Organisation - wie wir vorher schon festgestellt haben - im leeren Raum operiert und damit weder über das Verwaltungsrecht, noch über das Zivilrecht angreifbar ist, sich aber bei ihren Aktivitäten zum eigenen Vorteil in beiden Bereichen bedienen kann.

Strittig sind bspw. die Höhe, die Verteilung der Lasten, im Falle unseres OP die Zahlungsmodalitäten etc., aber nicht das Konzept Rundfunkbeitrag an sich.

Das Konzept ist ebenfalls strittig, allerdings in diesem Thread OT.  Wink
qwk
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geh nen schritt weiter... das ist zwangs pay TV man hat keine wahl man muss es bezahlen... ob das mit dem grundgesetz vereinbar ist?
Ja, ist es. Die Frage lässt sich zwar immer wieder stellen, und es gibt durchaus abweichende Ansichten dazu. Auch sind Teile der Gesetzgebung / Handhabung rund um den Rundfunkbeitrag immer wieder strittig, aber die grundlegende Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz steht eigtl. außer Frage.

Strittig sind bspw. die Höhe, die Verteilung der Lasten, im Falle unseres OP die Zahlungsmodalitäten etc., aber nicht das Konzept Rundfunkbeitrag an sich.

Der Rundfunkbeitrag ist bisher von keinem Gericht als verfassungswidrig eingestuft worden
Gleichwohl ist er hoch umstritten, wie zahlreiche Klagen belegen. Auch das Verwaltungsgericht Potsdam folgt der bisherigen Rechtsprechung. Auch die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Baden-Württemberg haben schon entsprechende Klagen abgewiesen.
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Auch, wenn ich deinen Kampf gegen die Windmühlen der Rundfunkanstalten ein bisschen, naja, sagen wir "nervig" finde, ...

So ist das. Andere finden den Kampf von so ein paar Kanacken gegen die Amerikaner nervig, wieder andere den Kampf von so ein paar Bitcoin-Spinnern gegen das Bankenmonopol, nochmal andere den Kampf von so ein paar chinesischen Bürgerrechtsspinnern gegen ihre Regierung und ganz andere die Mitläufer, die nichts hinterfragen.

Sollte dein Verwandter also in einem der Bundesländer ohne Sparkassen-Guthaben-Konten leben, wäre das sicherlich einen Versuch wert, andernfalls sehe ich da keinen Sinn in deinem Ansatz.

Bisher hat sie kein (eigenes) Konto benötigt und eigentlich wollte sie daran erst mal auch gar nichts ändern. Natürlich hat sie Zugriff auf ein Konto und im Prinzip könnte ich ihr die Überweisung auch durchführen. Allerdings bin ich gerade beim Thema Geld/Giralgeld etwas empfindlich ( wer hätte es das gedacht  Wink ) und finde, dass man auch mal einen Punkt setzen muss. Da es in diesem Fall den Rundfunk trifft kommen gleich zwei Dinge zusammen.

Irgendwie tendieren aber auch nur fragwürdige Organisationen zu so fragwürdigen Dingen, wie SEPA Pflicht. Selbst das Finanzamt hat sich etwas in dieser Qualität noch nicht geleistet und die haben in letzter Zeit genug fragwürdige Dinge durchgezogen (Online-Umsatzsteuervoranmeldung über geheime Schnittstellen).
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Auch, wenn ich deinen Kampf gegen die Windmühlen der Rundfunkanstalten ein bisschen, naja, sagen wir "nervig" finde, muss ich im Prinzip schon zustimmen, dass die Praxis des Beitragsservice' fragwürdig ist.

Mit dem Wegfall des sog. Jedermann-Kontos bei der Postbank haben lediglich noch die Bürger einiger Bundesländer einen Rechtsanspruch auf ein Konto. Es wäre insbesondere sinnvoll, zu klären, ob ein Bürger eines anderen Bundeslandes die Kosten für die Bargeldeinzahlung beim Beitragsservice einfach vom Zahlbetrag einbehalten darf, da er diese Kosten nicht verursacht hat, sondern schuldhaft der Gläubiger.

Sollte dein Verwandter also in einem der Bundesländer ohne Sparkassen-Guthaben-Konten leben, wäre das sicherlich einen Versuch wert, andernfalls sehe ich da keinen Sinn in deinem Ansatz.

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind in einigen deutschen Bundesländern durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet ("Kontrahierungszwang"), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen: In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) besteht durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.

Rundfunkgebühr zwingt Bürger zur Einrichtung eines Girokontos
Die neue Rundfunkgebühr hat einen interessanten Nebeneffekt: Die Bürger werden dadurch unauffällig gezwungen, ein Girokonto zu führen. Eine Bareinzahlung oder eine Zahlung per Scheck ist nicht möglich. Damit ist die neue GEZ nicht bloß eine Demokratie-Abgabe, sondern auch eine Banken-Abgabe.
[…]
Ob die Verpflichtung zur Führung eines Giro-Kontos auch rechtlich durchsetzbar ist, ist eine andere Frage. Es wäre interessant zu sehen, was passieren würde, wenn Millionen Bürger sich entschlössen, zu den Beitragsstellen zu gehen und die Bar-Einzahlung auf Euro und Cent genau anbieten würden (um den Behörden die Ausrede, dass man nicht wechseln könne, zu ersparen).

Damit würden die Bürger ihren Zahlungswillen bekunden. Wenn die Sender das Geld nicht annehmen, ist das eigentlich nicht das Problem der Zahlungswilligen. Ganz abgesehen davon, dass es vermutlich zu interessanten Gesprächen käme, wenn die Bürger auf der Zahlung beharren – und sich die Behörde weigert, den Beitrag in bar entgegenzunehmen. Wird dieser Vorgang dokumentiert, gibt es vermutlich einiges Nachdenken bei den Juristen im Klagefall. […]
geh nen schritt weiter... das ist zwangs pay TV man hat keine wahl man muss es bezahlen... ob das mit dem grundgesetz vereinbar ist???
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Auch, wenn ich deinen Kampf gegen die Windmühlen der Rundfunkanstalten ein bisschen, naja, sagen wir "nervig" finde, muss ich im Prinzip schon zustimmen, dass die Praxis des Beitragsservice' fragwürdig ist.

Mit dem Wegfall des sog. Jedermann-Kontos bei der Postbank haben lediglich noch die Bürger einiger Bundesländer einen Rechtsanspruch auf ein Konto. Es wäre insbesondere sinnvoll, zu klären, ob ein Bürger eines anderen Bundeslandes die Kosten für die Bargeldeinzahlung beim Beitragsservice einfach vom Zahlbetrag einbehalten darf, da er diese Kosten nicht verursacht hat, sondern schuldhaft der Gläubiger.

Sollte dein Verwandter also in einem der Bundesländer ohne Sparkassen-Guthaben-Konten leben, wäre das sicherlich einen Versuch wert, andernfalls sehe ich da keinen Sinn in deinem Ansatz.

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind in einigen deutschen Bundesländern durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet ("Kontrahierungszwang"), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen: In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) besteht durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.

Rundfunkgebühr zwingt Bürger zur Einrichtung eines Girokontos
Die neue Rundfunkgebühr hat einen interessanten Nebeneffekt: Die Bürger werden dadurch unauffällig gezwungen, ein Girokonto zu führen. Eine Bareinzahlung oder eine Zahlung per Scheck ist nicht möglich. Damit ist die neue GEZ nicht bloß eine Demokratie-Abgabe, sondern auch eine Banken-Abgabe.
[…]
Ob die Verpflichtung zur Führung eines Giro-Kontos auch rechtlich durchsetzbar ist, ist eine andere Frage. Es wäre interessant zu sehen, was passieren würde, wenn Millionen Bürger sich entschlössen, zu den Beitragsstellen zu gehen und die Bar-Einzahlung auf Euro und Cent genau anbieten würden (um den Behörden die Ausrede, dass man nicht wechseln könne, zu ersparen).

Damit würden die Bürger ihren Zahlungswillen bekunden. Wenn die Sender das Geld nicht annehmen, ist das eigentlich nicht das Problem der Zahlungswilligen. Ganz abgesehen davon, dass es vermutlich zu interessanten Gesprächen käme, wenn die Bürger auf der Zahlung beharren – und sich die Behörde weigert, den Beitrag in bar entgegenzunehmen. Wird dieser Vorgang dokumentiert, gibt es vermutlich einiges Nachdenken bei den Juristen im Klagefall. […]
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In diesem Fall ist das Risiko überschaubar. Jetzt wird erst mal Bargeld verschickt. Sollten die sich rauswinden, wird der Richter am Ende ja hoffentlich die entsprechenden Belege liefern, warum eine Barzahlung illegal ist, obwohl EUR Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel und auch ein passendes Zahlungsmittel für Forderungen, die auf EUR lauten darstellt.

Erst dann kommen wir zum nächsten Punkt: Wenn eine Buchgeldzahlung mithilfe eines (Bank) oder mehrerer Dritter (Verwandtschaft und deren Banken) erzwungen werden kann, ist noch lange nicht klar, dass die Zahlung in einer Transaktion und an einem Termin stattfinden muss. Steht glaube ich auch nirgends, wie die SEPA Transaktion genau auszusehen hat. Da die Verbrecherorganisation über kurz oder lang auch an mich herantreten wird, ist es ganz gut, schon mal etwas Erfahrung zu haben, um dem Angreifer eine individuelle Reaktion bieten zu können. Irgendwann findet sich vielleicht doch mal ein Punkt um einen verninchtenden Gegenschlag zu landen. Und wenn nicht, dann lernt man dabei immerhin etwas dazu.

Mich kotzt sowas einfach nur noch an. Da ich genug Geld habe, bin ich am Überlegen ob ich mir den Spass erlauben soll, und meinen Wohnsitz einfach abmelde und mich als "Obdachloser" mal hier und mal dort aufhalte. Oder ich betreibe Wohnsitz-Hopping. Die paar EUR jeden Monat stellen kein Problem (für mich) dar. Mal sehen wie diese Arschlöcher mit sowas klarkommen.
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Die ursprüngliche Frage kann ich formaljuristisch nicht mal ansatzweise beantworten.
Aber grundsätzlich sollte man vorsichtig sein, wenn man eine Auseinandersetzung wie diese (wo es ja eigentlich um die Zahlung bzw. Nichtzahlung von GEZ-Gebühren geht) mit juristischen Spitzfindigkeiten führen will, ohne wirklich was von der Materie zu verstehen. So was geht eher mal nach hinten los, denn die andere Seite hat Anwälte, die sich dann wirklich auskennen.
Die Frage, ob man darauf bestehen kann, die GEZ-Forderung bar zu bezahlen, hat ja nichts mit der Frage nach der Zahlungspflicht zu tun. Wenn du kein Konto hast oder haben willst, dann gibt es durchaus die Möglichkeit, eine SEPA-Barüberweisung zu machen, das kostet natürlich horrende Gebühren im Verhältnis zum Zahlungsbetrag, aber möglich ist das.

Onkel Paul
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