Ich wohne in Wien und fange gerade erst an.
Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Treffen in Wien oder Umgebung.
Bislang habe ich leider noch nichts im Treffen-Bereich zu Wien gesehen.
Wenn du in Wien wohnst, dann könntest ja mal bei dem Bitcoinautomaten im Hotel am Hauptbahnhof vorbeischauen. Dort soll es möglich sein, Bitcoins in Euro umzuwechseln. Weiß aber jetzt nicht, wie das Hotel heißt.
Danke für die Information.
Ich habe schon ein wenig gekauft über ein Online-Portal, durch Adds und Bitcoinbon, den ich erst noch einlösen muss.
In EUR werde ich frühestens nach einem Jahr tauschen. Jetzt geht es erst einmal an das Mining und sammeln.
Edit: Wollte keinen Doppelpost machen.
Bezüglich der Seuer bei Tausch von Kryptowährungen:
Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). Das bedeutet für mich, dass man bei einem Tausch, zB. BTC gegen ETH, innerhalb des ersten Jahres Einkommenssteuer zu zahlen ist.
Als Berechnungsgrundlage der Wert BTC Erhalten gegen Wert ETH Tauschdatum.
Werde das aber nochmal bei einem Steuerberater nachfragen. Termin ist erst demnächst, aber laut ersten Informationen ist die Berechnung wie beschrieben.
Quelle:
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html