Ich habe im Forum die Beiträge zum Thema Besteuerung verfolgt.
Darunter
Inhaltsverzeichnis / Linkliste zum Thema SteuernBitcoin und die UmsatzsteuerSTEUERFRAGEN (Einkommen- und Umsatzsteuer) beim Handel mit BTCUmsatzsteuerund noch einige weitere...
Meiner Ansicht nach gilt für
gewerbliches,
unternehmerisches Handeln mit Bitcoins eine Umsatzsteuerpflicht - so lange nicht das Gegenteil bewiesen ist
Die obigen Topics und die Antworten des BMF legen nur nahe, dass die "Verwendung von Bitcoin als Zahlungsmittel nicht umsatzsteuerbar" ist.
Bei dem gewerblichen Handel (Erwerb/Verkauf) hingegen ist eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 b / c / e zumindest fraglich und im Falle des Buchstaben b sogar vom BMF verneint worden.
Wenn ich also "professionell" Bitcoins verkaufe (gegen Euros), dann wäre das erstmal umsatzsteuerpflichtig.
Nun finde ich aber, da Bitcoins als (wenn auch nicht gesetzliches aber privates) Zahlungsmittel verwendet werden dürfen, dass ich damit doch Devisen/gesetzliche Zahlungsmittel ankaufen darf!
Und das An/Verkaufen von Euros unter Verwendung von beispielsweise Dollars ist meines Wissens umsatzsteuerfrei - wie in einer Wechselstube(siehe
BFH · Urteil vom 19. Mai 2010 · Az. XI R 6/09).
Dann müsste das gleiche doch auch mit Bitcoins möglich sein?
Anstatt also Bitcoins zu verkaufen/kaufen und dafür Euros zu nehmen, verkaufe/kaufe ich Euros und lass mich dafür in Bitcoins bezahlen.
Und schon entfällt jedwede Umsatzsteuer.
Der oft gebrachte Einwand Bitcoins=Gold/Silber, also prinzipiell umsatzsteuerpflichtig, sollte in sofern ins Leere laufen, da eben Gold und Silber nicht als umsatzsteuerfreies Zahlungsmittel eingesetzt werden können.
Habe ich hierbei einen Denkfehler gemacht?
Natürlich kann man so einen Bitcoin-Kaufvertrag nicht einfach "umdeuten", vielmehr kommt es schon darauf an, was die Parteien wirklich wollen.
Aber vielleicht bin ich schon soooo BTC-affin, das sich bei mir alles um BTC dreht. Und ab und an brauche ich halt ein paar EUR um Einkaufen zu gehen, bin also an der ordinäre Kaufkraft des EUR interessiert und hole mir von dieser obskuren Wärung mal ein paar Scheinchen... und bezahle diese natürlich mit Bitcoins.
Der Sachverhalt scheint mir ähnlich zu liegen, wenn ich als Deutscher mir CNY hole und dafür USD hergebe.
Kaufe ich CNY? Verkaufe ich USD? Was ist Gegenstand der Kaufvertrages? Oder ist es ein Tauschgeschäft?
Sicherlich ist es umsatzsteuerrechtlich im CNY<->USD fall gleichgültig, aber es wäre merkwürdig wenn im Fall BTC<->EUR oder zumindest BTC<->USD sich Asymmetrien ergeben würden.