Hallo,
ich hatte bei Bitcoin.de ein Thema dazu aufgemacht da ich befürchte, das beim Handeln mit Bitcoins (also An und Verkauf, nicht minen, nicht einkaufen) schon sehr schnell eine Umsatzsteuerpflicht entstehen kann und das ein tierischer Boomerrang werden kann.
Ich kopiere mal Teile meines Postings und hoffe auf Gegenargumente!
https://forum.bitcoin.de/allgemeine-diskussionen/2144-gefahr-der-umsatzsteuerpflicht-selbst-bei-geringem-handel-mit-btcs.htmlEigentlich würde ich gerne ein wenig mit BTCs traden, hab Erfahrung mit Devisen und der Handel von BTCs mit Blick in die Orderbücher, die tollen verfügbaren Charts und die Möglichkeit Gewinne schon alleine aus Arbitrage zu generieren reizen das ganze wirklich auszuprobieren.
Nur eines macht mir Sorgen: die Steuer. Hab die Themen dazu im Forum gelesen aber entweder hier sind keine "Trader" oder niemand sieht das Risiko einer (nachräglichen) Veranlagung zur Umsatzsteuer,
Wenn es "politisch" / Steuerrechtlich nicht gelingt den Handel mit Bitcoins (Also nicht Pizza verkaufen sondern an und verkauf von BTCs) unter die Kapitalerträge ("Abgeltungssteuer") zu "bekommen" stünde ja schon ab 17500€ Umsatz(!) das Thema USt im Raume. (Auch Rückwirkend!)
Das ist echt mist, der Umsatz ist ja mit "20 mal für 900 Euro" gehandelt erreicht.
Manche hier wie auch ich machen ja vielleicht UST wegen anderem selbständigem Gewerbe - und wenn es nur eine PV Anlage ist? Dann müsste man sich meiner Meinung nach schon Gedanken machen.
Ust geht aber ja irgendwie auch nicht weil ich ja keine Vorsteuer habe - also Differenzbesteuerung?
Hab mal bissl gegogelt:
Zitat von
http://www.frank-schaeffler.de/tag/bitcoin/ :
ARIVA.DE: In der Antwort auf Ihre Anfrage stellt das Ministerium klar, dass für Umsätze von Bitcoins eine Umsatzsteuerbefreiung nicht in Betracht kommt. Jeder, der Bitcoins vertreibt, muss demnach Umsatzsteuer zahlen. Ist das für Sie nachvollziehbar?
Schäffler: Es passt zumindest in die aktuelle Steuerwelt. Die Umsatzsteuer betrifft den gewerblichen Handel mit Bitcoins. Wenn Sie nicht mit Bitcoins handeln, zahlen Sie keine Umsatzsteuer. Sie erinnern sich vielleicht an die Fälle von privaten Ebay-Händlern, die dann vom Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig eingestuft wurden, weil sie eine bestimmte Schwelle überschritten. So wird es nun auch bei Bitcoins gehandhabt. .....
lohnt sich auch ganz zu lesen!
Auch sehr gut (oder eher das Gegenteil) von einem Steuerberater, kleines Zitat - der Rest ist einfacher zu lesen und sehr lesenswert:
http://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/kapitalmarktrecht/bitcoins-und-andere-digitale-waehrungen/bitcoins-und-steuern.html.....Insbesondere die umsatzsteuerrechtlichen Wirkungen der BMF-Schreiben haben es aber in sich, denn nach Angaben des Ministeriums sind Bitcoins als „Akt privater Geldschöpfung“ anzusehen. Das klingt zwar erst einmal positiv und wurde auch allenthalben so verbreitet. Letztlich heißt dies aber nichts anderes, als dass – nach Auffassung des BMF – Bitcoins wie andere Produkte auch durch Leistung erschaffen werden und danach wie „normale“ Ware zu behandeln sind. Sie werden damit als steuerbares Handelsprodukt dem Einkommen- und insbesondere auch dem Umsatzsteuerrecht unterworfen. Wenn das Ministerium weiter argumentiert, Bitcoins seien jedoch nicht als Devisen anzusehen, sondern nur als „Devisen vergleichbare Rechnungseinheiten“, so wird damit vor allem statuiert, dass nach Auffassung des Finanzministeriums die für Geld und Währungen geltenden Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht gerade keine Anwendung finden......
Eigentlich fehlt hier eine Lobby die sich darum kümmert das BTCs Steuerrechtlich wie Devisen behandelt. Dann wäre der Handel "nicht Steuerbar" und somit vor allem nicht Umsatzsteuerpflichtig.
Der Heise Artikel zu "Bitcoinverkäufe nach Haltefrist steuerfrei"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Bitcoinverkaeufe-nach-Haltefrist-steuerfrei-1897814.html zitiert aus der Anhörung übrigens noch:
"Das Bundeszentralamt für Steuern sei vor kurzem beauftragt worden, die Landesfinanzbehörden „bei der Umsatzbesteuerung des elektronischen Handels zu unterstützen, indem es das elektronische Dienstleistungsangebot beobachtet“"
Ich bin kein großer Steuerexperte und Reime mir hier vielleicht nur etwas zusammen - eigentlich suche ich nach Gegenargumenten!
.....
Es kamm dann seitens andere User noch der Einwand, das es auch Ärger mit der BAfin geben könnte bei regelmäßigem Handel, was ich auch nicht ausschließen würde.
Ein User meinte alles als Kapitalerträge versteuern - das wäre Wünschenswert, aber ob es einer Prüfung stand hält? (Dann wäre das UST Problem gelöst)
ein weiters Posting von mir:
Beim Mining sehe ich da auch kein Problem, mache ich das in Deutschland kann ich ja die Vorsteuer ziehen auf Gerätekauf, Strom etc - fraglich nur ob das zu deutschen Strompreisen lohnt.
Schwieriger ist vermutlich das ganze in nen Groupbuy und die Kisten stehen dann irgendwo in den Staaten, das zu legalisisieren - puh. Aber das ist ja weit weg vom FA - ganz im gegenteil Bitcoin.de die sehe ich da schon eher im Visir des FA.
Zurück zum Handel:
Mit dem versteuern von dem Gewinn hätte ich im Prinzip kein Problem. Auch entsprechende Aufzeichnungen zu führen soll nicht das Problem sein.
Differenzbesteuerung bzgl Ust wäre auch noch akzeptabel (also 19% au den Gewinn nicht den Umsatz) , aber schwer möglich ich weis ja gar nicht wo ich kaufe, ok der Vermittler ist zb ne LTD mit Konto glaub in Slowenien. Aber der Verkäufer?
" Bei Einkäufen aus dem Drittland ist die Differenzbesteuerung grundsätzlich nicht möglich." meint
http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_national/367224/Differenzbesteuerung.htmlMeine wahrlich große Sorge ist, ich muss eines Tages auf alle weiter verkauften BTCs 19& UST nachzahlen, nicht auf den Gewinn sondern auf den Umsatz also Verkaufspreis. Das würde dann heftigst nach hinten los gehen. (Wie oben dargelegt ist die Umsatzgrenze ja schnell erreicht)
Und im Gegensatz zum Bäcker - der ja bei den Zutaten der Brötchen die Vorsteuer zieht - also auf "gut Deutsch" die 19% nur auf den Gewinn bezahlt - kann ich nirgends Vorsteuer geltend machen. Zahle also 19% des Verkaufspreises?
Versteuern in der KAP wäre Prima da sich dann die UST erledigen würde. Aber das dieser Ansatz eine Prüfung übersteht steht in den Sternen.
Es fehlt eine Lobby die das durchficht.
Vermutlich sollte man eine "verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO" beim FA einholen - und damit alle schlafenden Hunde wecken?
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Sieht irgendjemand Gestaltungsmöglichkeiten hier eine Ust Pflicht zu vermeiden?
17500€ Umsatz (nicht GEwinn!) sind ja mit eztwas HAndel schnell erreicht....
Dankeschön!