Daneben wäre jeder gezwungen, nach der Abschaffung von Bargeld ein Vertragsverhältnis mit einem Oligarchen (einem zugelassenen Banker) einzugehen. Wer sich weigert hat dann automatisch kein Einkommen mehr und kann auch kein Eigentum und keinen Besitz mehr halten.
Nicht unbedingt. Schon heute wird so macher zumindest anteilig in Bitcoin bezahlt und sehr viele in Essen (z.B. eine Firmenkantine in der das Essen besonders günstig ist und am Ende des Monats einfach vom Gehalt abgezogen wird). Sowas wäre ja weiterhin machbar. Man könnte sich auch in Gutscheinen bezahlen lassen oder in paysafecards oder Gold/Silber oder in Bargeld anderer Nationen (z.B. in NOK oder SGD). Nur weil hierzulande dar Bargeld abgeschafft wird heißt das nicht, dass man zwingend ein bankkonto braucht. Falls Zahlungen Fällig werden die man nur in Giraleuro begleichen kann, kann man ja jemandem beauftragen die Summe für einen zu bezahlen und ihn dafür Gld/Silber, NOK/SGD, Bitcoins etc. anbieten.
Dennoch halte ich eine Abschaffung von Bargeld, sei es auch nur in der EU, für einen viel zu starken Einschnitt in die Freibei aller Bürger. Ich will nur sagen dass es dennoch Möglichkeiten geben wird Banken zu umgehen.
Hab ich eigentlich eine Chance, meinen Arbeitgeber zu zwingen, mich mit gesetzlichem Zahlungsmittel zu bezahlen?
Oder ist das schon nicht mehr möglich?
"Zwingen" ist da meiner Meinung nach das falsche Wort. "Vertrag" kommt immerhin von "vertragen" und was in diesem steht ist hier maßgeblich.
Häufig wird in Arbeitsverträgen vereinbart, dass eine Zahlung des Lohnes per Überweisung stattfindet. Das muss aber nicht immer so sein. Ist in einem Arbeitsvertrag nicht geregelt wie der Lohn zu zahlen ist, so kommt zunächst mal nur gesetzliches Zahlungsmittel (Bargeld) in frage. Natürlich kann der Arbeitnehmer durch Übermittlung seiner Kontodaten einer Zahlung per Überweisung auch in diesem Fall zustimmen. Der AG ist aber keineswegs verpflichtet in einem solchen Fall seinen AN in Giralgeld zu bezahlen. Auch der AG könnte hier auf Bargeldzahlung bestehen.
Schwierig wird es, wenn man dem AG einmal die Zustimmung zur Zahlung per ÜW gegeben hat und diese wieder zurücknehmen will. Natürlich kann man das ohne Probleme tun, allerdings hat der AG ja bereits die Kontoverbindung. Wenn er sich einfach über den Wunsch des AN hinwegsetzt künftig in gesetzlichem Zahlungsmittel entlohnt zu werden und stattdessen fleißig weiterüberweist, wird man zunächst mal damit leben müssen. Da es bei Kontoeingängen keine möglichkeit gibt, diese abzulehnen, hat man die Zahlung automatisch angenommen. Es besteht also keiner forderung mehr gegenüber dem AG.
Mögliche Lösungen wären in so einem Fall, dass man der eigenen Bank sagt, sie solle keine Zahlungen von diesem Konto annehmen, aber auch das ist nicht sicher (Der AG könnte über ein anderes Konto gehen etc.).
Die beste und einfachste Lösung wäre, wenn man sein Konto einfach Kündigt bzw. die Kontoverbindung wechselt und dem AG mitteilt, dass das Konto nichtmehr existiert und man künftig Bar bezahlt werden möchte. Da man nun Giralgeld des AG nichtmehr automatisch annimmt und es keinen Annahmezwang dafür gibt solange nicht vertraglich vereinbart, kann man bei ausbleiben einer Zahlung durch den AG (Die man nur in gesetzlichem Zahlungmittel annehmen muss), Leistungsklage erheben bzw. vom seinem Zurückbezahltungsrecht bzgl. der Arbeitskraft gebraucht machen (soweit angemessen).
Es mag also, wenn der AG nicht mitspielen will, nicht ganz so leicht sein sich in Bar entlohnen zu lassen; hat man aber dafür gesorgt, dass man alle anderen Entschuldungsversuche des AG nciht annimmt, so wird er letztendlich gesetzliches Zahlungsmittel rüberwachsen lassen müssen. Natürlich vorausgesetzt die vertraglichen Voraussetzungen dafür sind gegeben.