hm seltsam. Kann nur sagen dass die Berliner Sparkasse bei Bitcoins sehr locker ist. Wird hier geduldet...
Hallo? Hallo-o!
Also mal zur Zusammenfassung: Ich habe eine Geschäftsbeziehung mit einem Zahlungsdienstleister (Bank), der mein Geld (auch wenn's nur Giralgeld ist) verwaltet. Un dieser
weigert sich, Geld an eine SEPA-Zieladresse zu senden, die im System bekannt und funktionsfähig ist?!
Als wer hier von "geduldet" spricht, mit dem kann man alle Spielchen treiben. Die Bank kann vielleicht mal rückfragen, wenn ihnen etwas komisch vorkommt, aber eine Zahlung trotz ausdrücklicher Anweisung verweigern, ist schon eine echte Frechheit.
Das sollte ausreichen um sämtliche Gelder mit sofortiger Wikrung dort abzuziehen und Kredite mit der Begründung "weitere Geschäftsbeziehung unzumutbar" ohne Entschädigungszahlung zu beenden. Ich lasse mir aber gerne auch den § zeigen, der eine Bank zu einer solchen Handlung berechtigt.