Soweit ich das im Kopf habe war eine Affekthandlung bisher schon Totschlag und kein Mord. Ob die Änderung gut oder schlecht ist, hängt stark von der Ausgestaltung ab. Bei Wiederholungsgefahr gibt es allerdings noch die Sicherungsverwahrung. Wenn die Entschädigung an eventuelle Hinterbliebene (also Opfer der Tat) stärker in den Vordergrund rückt, wäre das ebenfalls nicht verkehrt.
Eben... Mord ist doch eigentlich immer mit Heimtücke verbunden oder? Wie kann man da auf die Idee kommen dass das irgendwie nur 5 Jahre Bedenkzeit bedeuten kann?
Und die Sicherheitsverwahrung... die ist ja auch keine so sichere Sache wenn sie der europäische Gerichtshof angreift.
Wie das mit der Entschädigung funktionieren soll weiß ich nicht. Wer soll bezahlen? Die wenigsten Mörder haben so viel Geld. Und wenn das ein Spiel um Reichtum der Hinterbliebenen werden sollte dann finde ich so einen Prozess unwert.