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Topic: Steuern auf Bitcoin in Österreich? - page 3. (Read 19927 times)

newbie
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January 08, 2018, 02:07:15 PM
#73
Wie sieht es eigentlich mit dem Tausch von Kryptowährungen aus, die (faktisch zumindest) keine Spekulation sind sondern nur praktische Zwecke erfüllen sollen? Zum Beispiel, wenn ich meine Bitcoin gegen Dogecoin tausche, damit ich mit wenig Transaktionsgebühren tippen/spenden kann? Oder wenn ein Dienstleister nur z.B. Bitcoin akzeptiert, ich aber nur Litecoin habe? Muss da jedes mal der "Gewinn" versteuert werden? Und überhaupt, welcher Kurs ist da der Referenzkurs? Coinmarketcap?
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January 08, 2018, 04:17:54 AM
#72
Nicht anders als wenn du die Überweisung nicht tätigst. Die Steuer kommt zum Zeitpunkt des Trades zusammen, was du danach machst ist eher zweitrangig. Du wirst halt einige Extragebühren zahlen und riskierst, dass deine Exchange Überweisungen nicht schnell bearbeitet wenn der Preis schnell steigt. Dafür hast du bei einem Bankonto mehr Sicherheit, dein Geld auch wirklich zu besitzen.
newbie
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January 07, 2018, 06:38:54 PM
#71
Wenn ich auf eine Marktkorrektur spekuliere indem ich meine Cryptos in Fiat wechsle und dann auf mein Fiat-Konto zurücküberweise, warte bis die Korrektur vorbei ist, und ich wieder rücküberweise und dann in Crypto umwechsle, Wie siehts da mit der Steuer aus?

Danke
legendary
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December 23, 2017, 03:54:39 PM
#70
Ich verwende Beancount (http://furius.ca/beancount/) für die Buchhaltung. Für die Steuererklärung gibt's z.B. http://www.krypto-tax.at - aber nicht gratis.
newbie
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December 23, 2017, 02:16:17 PM
#69
Hi,

Ich habe bereits hier (https://bitcointalksearch.org/topic/osterreich-altcoins-steuern-2017-2636748) ein paar Fragen gepostet und diesen alten Thread erst jetzt entdeckt. Wie geht Ihr eure Steuererklärung nun konkret an? Gibt es Musterbeispiele, an denen man sich orientieren kann? Welche Tools verwendet Ihr? Cointracking.info sieht nett aus, ist für 0.012 BTC pro Jahr für den privaten Kleinanleger aber etwas happig (nicht jeder ist Kryptomillionär).
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December 11, 2017, 03:17:33 AM
#68

Hab meine bei Coinfinity, Bitpanda bzw. Coinbase gekauft.

Die führen jeweils eine Bestell-Historie. Damit kann man nachweisen wann man wie viele Coins zu welchem Preis gekauft hat.

Nehme an, dass auch andere Börsen das mit speichern.

Wenn man die Coins privat von Person zu Person kauft, (zB Localbitcoins) weiß ich nicht genau inwieweit die nicht vorhandenen Aufzeichnungen hier helfen.

Im Zweifel auf jeden Fall in einer Excel Tabelle jeden Kauf mit Datum und aktuellem Preis notieren. Vielleicht reicht das ja schon.
legendary
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December 10, 2017, 04:12:00 PM
#67
Ich hätte jetzt mal eine Frage, wie habt ihr nachgewiesen, dass ihr die Coins seit über einem Jahr haltet?
member
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December 10, 2017, 12:24:08 AM
#66
Alles klar.
Wollte nur meine Restzweifel loswerden. Hab mir das eh schon so gedacht.

Schönen Tag noch.
member
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December 07, 2017, 10:11:01 PM
#65
Hallo zusammen,

Ich habe mich kürzlich auch versucht schlau zu machen wie es mit der Steuerpflicht bei Bitcoins aussieht.
Bin bei meiner Recherche auch auf die Seite des BMF gestoßen und habe dort auch mitgenommen, dass Privatveräusserungen nach einer Behaltedauer von mehr als einem Jahr nicht Steuerrelevant sind.

Habe dann aber auch mal bezüglich der Spekulationsgeschäfte im EStG etwas nachgeforscht.

Bin dabei auf folgende Seiten gestoßen.

http://www.geldmarie.at/steuern/aktiensteuer.html
https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-Wertpapieren.html

Kurz gesagt steht da, dass es die Haltefrist von einem Jahr (bei Aktien und dergleichen) nicht mehr gibt und jede Veräusserung Steuerpflichtig ist (27,5% auf den Gewinn).

Jetzt glaube ich zwar nicht, dass Bitcoin unter die Regeln der neuen Wertpapier KESt fällt, weil ich das neue Gesetz in Zusammenhang mit Bitcoins nirgendwo gesehen habe, würde mich aber trotzdem um eine Klarstellung freuen,  ob diese KESt bei Bitcoins Anwendung finden könnte oder eben nicht.

Danke und Grüße, Kogs
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June 21, 2017, 04:19:14 AM
#64
Danke für die Info Fabske!!
Habe die pdf-Datei von Steuerberaterin Mag. Natalie Enzinger bereits seit längerer Zeit gespeichert welche äußerst informativ ist. Einfach googeln, dann findet man den link zur pdf-Datei. Weiß nicht ob ich ihn hier posten darf.
Laut einem Bekannten, welcher einige Aktien (keine Cryptos) in Besitz hat, habe ich als Privatperson gekauft.
Werd beim nächsten Treffen aber doch mal meinen Steuerberater darauf ansprechen. Er ist zwar sehr gut was Steuern etc. angeht, aber leider ne kleine Tratsch-Tante (was wer macht - nicht was wer verdient).
jr. member
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June 21, 2017, 02:08:57 AM
#63
Hi,

da gab es im Mai ein Meetup in Graz wurde auch hier im Forum geposteted.
Vielleicht hilft dir die Präsentation etwas weiter bzw. die erwähnte Steuerberatung selbst.

https://bitcointalksearch.org/topic/graz-at-1052017-bitcoin-und-steuern-in-osterreich-1901128

viele Grüße
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June 20, 2017, 05:29:48 PM
#62
Danke für deine Antwort!
Ich habe ein kleines Unternehmen und Anteile an einer GmbH. Habe die Bitcoins damals von meinem Privatkonto gekauft, könnte das einen Unterschied ausmachen? Gilt für die Cryptowährungen als Unternehmer die KEST oder KöST oder könnte da etwa mehr auf mich zukommen?
Ich glaube nicht dass sich mein Steuerberater mit Cryptos bereits auseinandersetzen hat müssen.
legendary
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June 20, 2017, 04:42:09 PM
#61
Falls du eine Privatperson bist und die Haltedauer nachweisen kannst, ja.
newbie
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June 20, 2017, 03:45:22 PM
#60
Mal wieder etwas ins Licht rücken diesen verstaubten thread.

Mittlerweile dürften ja einige Erfahrung mit der Steuer in Österreich gemacht haben.
Stimmt es denn nun, dass man keine Steuer bezahlen muss wenn man Bitcoin oder Ethereum oder andere Währungen länger als 1 Jahr lang hält?
full member
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January 30, 2015, 11:57:57 AM
#59
HerrAndreas, auch danke an Dich für Deine Zusammenfassung. Das ist aber interessant, man könnte meinen, dass wir auf ganz anderen Veranstaltungen waren.  Cool  So wie ich das verstanden habe, waren ein großer Teil der Diskussionen nicht nur Unternehmern im B2C Geschäft gewidmet, sondern hauptsächlich an Unternehmer gerichtet, die Bitcoins an Kunden verkaufen. B2C Geschäfte, wo der Kunde Waren kauft, und mit Bitcoins zahlt, wurden nur kurz erwähnt. ( In dem Zusammenhang, dass zur Rückabwicklung eine 2te unabhängige Transaktion notwendig ist. )
Der Verkauf von Bitcoin gegen Euro ist ja witzigerweise etwas womit Du nur sehr sehr schwer ins Gewerberecht kommst. Nach der parlamentarischen Anfragebeantwortung aus dem Wirtschaftsministerium geht das nämlich gar nicht, weil Bitcoin ohne eigenen "Nutzwert" nicht Gegenstand der Gewerbeordnung sein können (das ist auf der Veranstaltung gar nicht angesprochen worden) - ich hab auch schon bei der WKO angefragt, ob ich ein Gewerbe anmelden kann und eine freundliche Ablehnung bekommen. Du kommst also nur beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen gegen Bitcoin sicher ins Gewerberecht. Ist aber auch nicht weiter spannend, weil das sowieso schon komplett geregelt ist und nur Detailfragen wie welcher Kurs jetzt für die USt Schuld herangezogen werden soll übrig bleiben.
Was Du sonst noch machen kannst, ist eine Börse oder einen Marktplatz aufmachen oder eben einen Automaten aufstellen. Für eine Börse wirst Du va mit der FMA reden müssen, die nicht wirklich wissen was Sie tun sollen und wahrscheinlich eine Banklizenz (teuer^2) von Dir verlangen (siehe bitcoin.de in Dtl die ja die Lizenz von der FIDOR Bank hat).

Warum niemand aus den relevanten Ministerien (Finanz und Wirtschaft) dabei war, sondern aus dem Innenministerium versteh ich immer noch nicht. Das ist fast wie ein Schuster bei einer Bäckerversammlung.

p.s.:Ich find den Titel ungeschickt gewählt. Wenn man über eine Währung schreibt/spricht sollte man sie in der Einzahl nennen. Man sagt ja auch nicht: "Die Euros haben gegenüber den Dollars an Wert verloren."
p.p.s.: Dass man das Buch nicht mit Bitcoin bezahlen kann ist ein ganz grober Fehler. imho.

Allem meinem Unken aber zum Trotz:

Es tut sich was in Sachen Bitcoin in Österreich.
Mal schauen, was als nächstes kommt.

happy Trading.
sr. member
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January 26, 2015, 03:55:42 PM
#58
HerrAndreas, auch danke an Dich für Deine Zusammenfassung. Das ist aber interessant, man könnte meinen, dass wir auf ganz anderen Veranstaltungen waren.  Cool  So wie ich das verstanden habe, waren ein großer Teil der Diskussionen nicht nur Unternehmern im B2C Geschäft gewidmet, sondern hauptsächlich an Unternehmer gerichtet, die Bitcoins an Kunden verkaufen. B2C Geschäfte, wo der Kunde Waren kauft, und mit Bitcoins zahlt, wurden nur kurz erwähnt. ( In dem Zusammenhang, dass zur Rückabwicklung eine 2te unabhängige Transaktion notwendig ist. )

full member
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January 26, 2015, 02:25:29 PM
#57
Danke für die Zusammenfassung kalkulatorix.

Ein paar Sachen würd ich allerdings doch noch gern richtigstellen.

1. Von den Diskussionsteinehmern hat ausser dem Moderator (FM4), dem Bitcoinunternehmer und dem coinassociation Typen keiner Bitcoin.
2. Was wir gehört haben war juristisch fast ausschliesslich  Ausführungen, die zu jedwedigem E-Commerce Thema passen würden.
3. Stadler (der Anwalt) hat sich ein paar extreme Blößen gegeben (zB keine Ahnung was jetzt dieses "Bitstamp" ist oder auch gemeint, dass die Silkroad Coins beschlagtnahmt werden konnten, weil man die IP Adressen hatte...).

Meine Kurzfassung:

- Gut, dass sich jemand auch in Österreich mit dem Thema beschäftigt.
- Inhaltlich gibt´s da noch ordentlich Luft nach Oben was die Qualität angeht.
- Dieser Coinassociation Typ kommt mir gar nicht koscher vor. Der wirkt nur wie jemand, der mit einem neuen Buzzword abcashen will. Ansonsten seh ich nicht was der beitragen kann (Ich hab einige  Jahre im Socialentrepreneur / Startup Sumpf in Wien gebadet, ich erkenne Dampfplauderer auf 10 km gegen den Wind Wink ).

Fazit:
->Nett, dass sich ein Verlag zu dem Thema positionieren will.
->Inhaltlich noch nicht viel zu holen.
->Vorsicht vor Rattenfängern.

Vielleicht ist das jetzt mal eine Steilvorlage für bitcoin austria Cheesy

p.s.:
Die ganze Umsatzsteuersache, Gewerberecht, Verbraucherschutz - Rücktrittsrecht ist da irgendwie nicht ganz klar erklärt worden:
Das alles gilt natürlich NUR FÜR UNTERNEHMER IN B2C GESCHÄFTEN.

Wenn du auf einer (oder mehreren) Exchanges einfach nur tradest (egal wieviel, egal wie oft), fällst du natürlich nie unter diese Regelung und hast deshalb auch keine USt Sorgen.
Wenn Du selbst eine Exchange in AT betreiben willst, lass es (vorerst).
Miner sind sowieso schon ausgestorben (odr?).
und wenn das was wir über den Umsatz mit den Automaten gehört haben stimmt, ist das unter der Wahrnehmunsgrenze um für irgendeine Behörde interessant zu sein.

Also eigtl alles halb so wild, weil wenn du ein Unternehmen aufmachen willst wirst du sowieso zuerst zu einem Anwalt gehen, der dir geghen Honorar eine verbindliche (jeder Anwalt hat Haftpflicht Wink ) Auskunft geben wird.

mfG

Herr Andreas.
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January 25, 2015, 11:05:41 AM
#56
Danke, also leider nicht viel Neues bisher...

Also: Spesen ausweisen und Belege aufheben, Widerruf in den agb ausschließen und falls man irgendwelche Kundengelder verwalten will, lieber erstmal in einige Anwälte investieren...
sr. member
Activity: 388
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January 25, 2015, 10:27:12 AM
#55
Ich hoffe ja, dass Kalkulatorix noch eine Zusammenfassung schreibt... *stups*
Die Präsentation war sehr interessant, auch die Teilnehmer an der Diskussion waren sehr kompetent, und haben alle selbst Bitcoins, haben also durchaus ein Interesse, dass es da bald konkrete Ergebnisse gibt. Die Behörden sind mit der Gesetzgebung hinken mit der Gesetzgebung immer etwas hinterher, es wird beobachtet, und erst dann regulativ eingegriffen. Dadurch bewegt man sich zur Zeit in einem teilweise nicht rechtssicheren Raum. Das Problem daran ist, dass es in der Zukunft Gesetzte geben wird. Falls ein EU Gesetz in die Bitcoins eingreifen würde, würden dadurch Aktionen aus der Vergangenheit illegal werden, bei lokalen österreichischen Gesetzen würde das neue Gesetz erst per Stichtag gelten.

Die EU klassifiziert die Bitcoins immerhin als Typ 3 virtuelle Währung, für die Kryptowährungen wurde der Untertyp 3a definiert. EU Kommissionen schweigen zum Bitcoin, weil sie etwaigen folgenden Entscheidungen des EU Gerichtshofes nicht vorgreifen wollen, und somit Aussagen treffen, die von EU Gerichtshof aufgehoben werden.

Für die Umsatzsteuer macht es allerdings einen großen Unterschied, ob die Bitcoins als Ware (und damit von der Umsatzsteuer betroffen sind) oder als Währung behandelt werden, bei Währungstransaktionen sind nur die Spesen umsatzsteuerbar, die sind aber per Gesetz von der Umsatzsteuer ausgenommen.

Auch das Gewerberecht spielt da mit. Ein Gewerbe ist eine wiederholt mit dem Ziel einen Gewinn zu erzielen, ausgeübte Tätigkeit, und bedeutet für den Gewerbetreibenden unter anderem folgendes:

- In den einem Kunden ausgewiesenen Preise muss die Umsatzsteuer bereits enthalten sein. Das kann auch für bereits abgeschlossene Bitcoin - Verkäufe an Kunden ein großes Problem werden, und zwar im Fall dass Bitcoins doch, wie Waren, umsatzsteuerpflichtig werden, müsste die Umsatzsteuer aus eigener Tasche nachgezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, Bitcoin Verkäufe mit Spesen auszuweisen, dann wären nur die Spesen Umsatzsteuerpflichtig, außer die Spesen auf Bitcoin Verkäufe werden per Gesetz von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.

- Der Kunde hat ein Widerrufsrecht, er muss über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden, nach der EU - weiten Vereinheitlichung seit Juni 2014 darf das Rücktrittsrecht ausgeschlossen werden. Wird das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, darf der Kunde zurücktreten, was er ohne Angabe von Gründen vollkommen legal auch dann machen darf, wenn sich der Kurs des Bitcoins schlecht für ihn entwickelt. AGBs sollten dringend angepasst werden, die neue Regelung ist für den Händler besser als das bis dahin geltende Konsumentenschutzgesetz.

- Werden Bankgeschäfte ausgeübt, ohne die erforderliche Berechtigung dafür zu haben, werden die Gewinne aus den Geschäften eingezogen, zusätzlich zu anderen Folgen.


Was zur Zeit garantiert ein Problem bringt, ist das Verwalten von Bitcoins von Kunden. Eine Bitcoin Exchange braucht in Österreich eine Banklizenz, genauso wie Alles, wo der Kunde Bitcoins einzahlt und dadurch die Kontrolle über seine Bitcoins jemand anderem überträgt. Vertrieb und Programmierung einer Handy Wallet ist kein Problem, da der Kunde ja damit die Kontrolle behält.

Dadurch, dass wesentliche rechtliche Dinge in Österreich nicht geklärt sind, war das konkrete Ergebnis eher mager. Trotzdem werde ich dieses Buch bestellen, vielleicht kommt eine 2te, überarbeitete Auflage wenn sich die Gesetzeslage verändert.
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January 24, 2015, 11:10:29 AM
#54
Ich hoffe ja, dass Kalkulatorix noch eine Zusammenfassung schreibt... *stups*
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