Ich hoffe ja, dass Kalkulatorix noch eine Zusammenfassung schreibt... *stups*
Die Präsentation war sehr interessant, auch die Teilnehmer an der Diskussion waren sehr kompetent, und haben alle selbst Bitcoins, haben also durchaus ein Interesse, dass es da bald konkrete Ergebnisse gibt. Die Behörden sind mit der Gesetzgebung hinken mit der Gesetzgebung immer etwas hinterher, es wird beobachtet, und erst dann regulativ eingegriffen. Dadurch bewegt man sich zur Zeit in einem teilweise nicht rechtssicheren Raum. Das Problem daran ist, dass es in der Zukunft Gesetzte geben wird. Falls ein EU Gesetz in die Bitcoins eingreifen würde, würden dadurch Aktionen aus der Vergangenheit illegal werden, bei lokalen österreichischen Gesetzen würde das neue Gesetz erst per Stichtag gelten.
Die EU klassifiziert die Bitcoins immerhin als Typ 3 virtuelle Währung, für die Kryptowährungen wurde der Untertyp 3a definiert. EU Kommissionen schweigen zum Bitcoin, weil sie etwaigen folgenden Entscheidungen des EU Gerichtshofes nicht vorgreifen wollen, und somit Aussagen treffen, die von EU Gerichtshof aufgehoben werden.
Für die Umsatzsteuer macht es allerdings einen großen Unterschied, ob die Bitcoins als Ware (und damit von der Umsatzsteuer betroffen sind) oder als Währung behandelt werden, bei Währungstransaktionen sind nur die Spesen umsatzsteuerbar, die sind aber per Gesetz von der Umsatzsteuer ausgenommen.
Auch das Gewerberecht spielt da mit. Ein Gewerbe ist eine wiederholt mit dem Ziel einen Gewinn zu erzielen, ausgeübte Tätigkeit, und bedeutet für den Gewerbetreibenden unter anderem folgendes:
- In den einem Kunden ausgewiesenen Preise muss die Umsatzsteuer bereits enthalten sein. Das kann auch für bereits abgeschlossene Bitcoin - Verkäufe an Kunden ein großes Problem werden, und zwar im Fall dass Bitcoins doch, wie Waren, umsatzsteuerpflichtig werden, müsste die Umsatzsteuer aus eigener Tasche nachgezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, Bitcoin Verkäufe mit Spesen auszuweisen, dann wären nur die Spesen Umsatzsteuerpflichtig, außer die Spesen auf Bitcoin Verkäufe werden per Gesetz von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.
- Der Kunde hat ein Widerrufsrecht, er muss über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden, nach der EU - weiten Vereinheitlichung seit Juni 2014 darf das Rücktrittsrecht ausgeschlossen werden. Wird das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, darf der Kunde zurücktreten, was er ohne Angabe von Gründen vollkommen legal auch dann machen darf, wenn sich der Kurs des Bitcoins schlecht für ihn entwickelt. AGBs sollten dringend angepasst werden, die neue Regelung ist für den Händler besser als das bis dahin geltende Konsumentenschutzgesetz.
- Werden Bankgeschäfte ausgeübt, ohne die erforderliche Berechtigung dafür zu haben, werden die Gewinne aus den Geschäften eingezogen, zusätzlich zu anderen Folgen.
Was zur Zeit garantiert ein Problem bringt, ist das Verwalten von Bitcoins von Kunden. Eine Bitcoin Exchange braucht in Österreich eine Banklizenz, genauso wie Alles, wo der Kunde Bitcoins einzahlt und dadurch die Kontrolle über seine Bitcoins jemand anderem überträgt. Vertrieb und Programmierung einer Handy Wallet ist kein Problem, da der Kunde ja damit die Kontrolle behält.
Dadurch, dass wesentliche rechtliche Dinge in Österreich nicht geklärt sind, war das konkrete Ergebnis eher mager. Trotzdem werde ich dieses Buch bestellen, vielleicht kommt eine 2te, überarbeitete Auflage wenn sich die Gesetzeslage verändert.