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Topic: Steuern auf Bitcoin in Österreich? - page 4. (Read 19927 times)

legendary
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January 24, 2015, 10:56:06 AM
#53
Ist ja nicht neu, das Thema...

Gibt's eigentlich irgendwelche Zusammenfassungen oder neue Erkenntnisse, oder ist's immer noch so "naja, eigentlich isses so wie Gold, nicht wie Geld zu behandeln, nix genaues weiß man nicht"?

Das Buch gibt's bei Amazon. Ist gut und interessant.
Leider laesst sich sowas nur schwer in ein paar Saetzen zusammenfassen...
legendary
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January 23, 2015, 05:34:52 PM
#52
Ist ja nicht neu, das Thema...

Gibt's eigentlich irgendwelche Zusammenfassungen oder neue Erkenntnisse, oder ist's immer noch so "naja, eigentlich isses so wie Gold, nicht wie Geld zu behandeln, nix genaues weiß man nicht"?
legendary
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January 23, 2015, 04:54:22 PM
#51
Sehr verwundert hat mich das Bitcoin-Know-How der ganzen Rechtsanwaelte & Steuerberater dort... die haben ihre Hausuebungen gemacht.
newbie
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January 23, 2015, 03:32:33 PM
#50
legendary
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January 20, 2015, 10:16:34 AM
#49
Kannst ja aussuchen, was so ungefähr passen könnte oder welche, wo dich die Antworten auch interessieren... Wink

Am ehesten interessieren mich die off-blockchain coins (MtGox Frage) und die "fungibility" (also ob man alle empfangenen BTC gleich behandeln MUSS oder ob man das überhaput darf, sobald man die wahre (z.B. illegale) Quelle kennt).
sr. member
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January 20, 2015, 09:29:56 AM
#48
Da braucht ja schon die vollständige Beantwortung Deiner Fragen alleine den ganzen Abend! Hoffentlich erreicht die Diskussion und die darauffolgende Fragerunde die nötige Tiefe.
legendary
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January 20, 2015, 09:10:49 AM
#47
"Wieso gibt es keine in Österreich registrierten E-Geld Institute?" (eventuell klarstellen, dass Bitcoins kein E-Geld sind, aber vermutlich der Tausch von BTC <--> E-Geld interessant sein dürfte, siehe https://www.fma.gv.at/de/unternehmen/e-geld-institute.html für einen Überblick was E-Geld ist).

Was müsste sich ändern, damit BTC eindeutig als Währung anerkannt werden? Anerkannt im Sinne von "Nein, es ist kein Euro, also kein gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich, aber immerhin eine Währung, wie z.B. USD".

Darf man BTC als Grundkapital in eine GesmbH einbringen? (Wenn ja, wie viel?)

Wie ist der Nachweis zu führen, dass abhanden gekommene (also unautorisiert transferierte) BTC nicht doch noch unter eigener Kontrolle stehen?

Ich habe 5000 EUR in bar, ~5000 EUR Gegenwert in BTC in meiner Handywallet und ~5000 EUR Gegenwert in BTC in einer Brainwallet (= aus einer Passphrase kann ich mir den privaten Schlüssel zu einer Addresse mit BTC errechnen) und komme in Wien Schwechat an. Der Zoll fragt, wieviel (Bar-)Geld ich bei mir habe, da ich bei über 10k EUR Gegenwert verzollen müsste. Was antworte ich? (Zahlen an aktuelle Rechtslage anpassen, falls zu hoch/niedrig gegriffen)

Darf ich Bitcoinzahlungen aus gewissen Gründen als ungültig erachten? Z.B. BTC die aus einem Diebstahl stammen kann man mir zwar senden, ich werde dafür aber nichts herausrücken und darauf bestehen mir "andere/saubere" BTC zu senden. Angenommen, ich habe das so als "Gummiparagraphen" in meinen AGB (z.B. "Bitcoins die aus Diebstählen/illegalen Quellen stammen werden im Zweifelsfall auf unbestimmte Zeit einbehalten."), analog wie ich Bargeld das komplett mit Tinte aus einem Bankomatenaufbruch stammt (oder 200/500€ Scheine) nicht akzeptieren werde. Wäre so ein Paragraph gültig? Auf welcher Grundlage?

Muss ich KeSt auf reine BTC-Zinserträge aus Bitcoinverleih bezahlen? (z.B. btcjam, coinlendingclub oder wie auch immer die Dinger heißen)

Wie sind BTC-Vermögen bei einem eventuellen (Privat-)konkurs zu bewerten? Wie weist man die Verbindung Addresse(n) <--> Inhaber des Private Key nach, falls sich jemand weigert, diese offenzulegen, man aber Hinweise hat, dass derjenige BTC besitzen könnte? Reichen Indizienbeweise (z.B. man kennt eine Addresse und einige Transaktionen davon kombinieren BTC auch noch aus anderen Addressen --> diese gehören sehr wahrscheinlich auch der gleichen Person)?

Unterliegen BTC die ich bei einer Bank deponiere dem Bankgeheimnis? Obwohl der Kontostand und sämtliche Kontobewegungen öffentlich einsehbar sind?!

Wie sind "Guthaben" von BTC zu bewerten? Damit meine ich alles, das NICHT auf der Blockchain sichtbar ist, z.B. mein Guthaben bei Bitstamp/Kraken/MtGox. Wenn ich z.B. 100 BTC auf MtGox liegen hatte, wieviele BTC habe ich besessen? Dauernd 0 (weil Blockchain), eine Zeit lang 100, dann 0 (weil Gox=Goxxed), immer noch 100 (weil Verfahren noch nicht abgeschlossen und bis zu 100 BTC noch immer an mich gezahlt werden könnten)? Immerhin zahle ich Steuern auf mein gesamtes Bankguthaben, nicht nur die Barreserve die die Bank für mich bereithält...

Darf ich jetzt und heute eine GmbH anmelden, die Einlagen in BTC entgegennimmt, BTC Kredite (mit Zinsen) vergibt und offen fractional reserve betreibt (ob die viele Einlagen bekommt, ist eine andere Sache)?
sr. member
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January 20, 2015, 07:55:23 AM
#46
http://www.coinassociation.eu/events/

Bitcoins: Rechtliche und unternehmerische Aspekte
zur virtuellen “Währung” Bitcoin

Geht da wer von euch heute hin?

Ich werde dort sein. Sofern ich der Diskussion inhaltlich folgen kann, werde ich eine Zusammenfassung schreiben.

Edit: Kann jemand von Euch nicht hingehen, hat aber wichtige Fragen, kann ich besonders darauf zu achten, und falls möglich, Zwischenfragen stellen. Kann bis 17:00 hier mitlesen.
full member
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January 20, 2015, 06:02:13 AM
#45
http://www.coinassociation.eu/events/

Bitcoins: Rechtliche und unternehmerische Aspekte
zur virtuellen “Währung” Bitcoin

am Dienstag 20. Jänner 2015 um 18.30h
in den Räumlichkeiten der Superfund Asset Management GmbH
Marc-Aurel-Straße 10, 1010 Wien

Es diskutieren:

Christoph Burstup Weiss (Moderation, ORF, Radio FM4)
Dr. Helgo Eberwein, Jurist im Innenministerium, Co-Herausgeber des Buches
Dr. Anna-Zoe Steiner, Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht und am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung (Abteilung für Europarecht) der Universität Wien, Co-Herausgeberin des Buches
Dr. Arthur Stadler, Rechtsanwalt, Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte, Autor
Mag. Nicholas Aquilina, Rechtsanwaltsanwärter, Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte, Autor
Dr. Christian Wimpissinger, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei Binder Grösswang Rechtsanwälte, Autor
Dr. Philipp Klausberger, Habilitand am Institut für Römisches Recht und Antike Rechts- geschichte der Universität Wien, Autor
Max Tertinegg, Geschäftsführer, Coinfinity GmbH
Paolo Sommariva, Präsident des Vereins Coin Association
 
Anlässlich der Vorstellung des Buches “Bitcoins”, 2014, erschienen im Jan Sramek Verlag, wollen wir mit Vertretern aus Praxis, Lehre und Wirtschaft darüber diskutieren, wie Kryptowährungen wie Bitcoin in Österreich einer Regulierung unterliegen oder unterliegen sollten. Neben steuerlichen und kapitalmarktrechtlichen Aspekten sowie der Betrachtung von Bitcoins als Alternatives Investment, werden auch praktische Anwendungen für Bitcoin-User und Bitcoin-Unternehmer diskutiert.

Geht da wer von euch heute hin?

*und warum bitcoinS und nicht bitcoin?
Ein Buch über die Europäische Währung würde man ja auch "Euro" und nicht "Euros" nennen.
Aber vielleicht erwarte ich da etwas viel... Smiley
full member
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Money does not make happy, but sexy ;)
January 16, 2015, 01:36:15 PM
#44
Folgendes ist nur eine Meinung im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit GG-Artikel Tralala, aber keine Anleitung für mögliche Gesetzesbrüche!

Unsere (deutschen) Politiker lassen sich immer etwas Neues einfallen, um dem Bürger in die Tasche zu greifen, doch die Versteuerung von BTC-Gewinnen ist eher eine Realsatire, die zeigt, dass die Damen und Herren in der obersten Etage keine Ahnung haben.
Es reicht bereits ein anonymisiertes internetfähiges Prepaid-Handy vom Flohmarkt und das Thema Steuern ist vom Tisch. Es geht schließlich nicht darum, Coins in Bargeld zu wechseln, welches auf normalen Bankkonten auftaucht und somit nachweisbar wäre, sondern nur ums Konsumieren.
Auch eine Wallet mit 2FA lässt sich vollkommen anonymisieren, sodass es unmöglich ist nachzuweisen, wem dieses Konto gehört. Paranoiker sind vielleicht der Meinung, dass die ohnehin schon überlasteten Mitarbeiter des Finanzamtes nichts anderes zu tun hätten, als die Blockchain nach potentiellen Steuersündern zu forken ... eine Lebensaufgabe, von der gewiss jeder kleine Beamte träumt. *lach*
In der Realität werden täglich Unsummen via Coins von A nach B und C verschoben, ohne dass irgendwelche Organe einen Einfluss darauf haben, wodurch ihre Panik zu erklären wäre, denn nur ein gläserner Bürger ist ein guter Bürger. Patriot-Act, Geldwäschegesetze oder Vorratsdatenspeicherung sind zahnlose Tiger für "böse Buben", die nicht vollkommen verblödet sind. Just in diesem Moment heuert jemand im Darknet einen Killer an, kauft Waffen oder Drogen mit Coins und zettelt in Molluckistan einen Bürgerkrieg an - und keiner hat es gesehen. Dagegen ist Steuerhinterziehung noch harmlos, doch motiviert so manche Leute gerade dazu, dem Tiger eine lange Nase zu zeigen, weil diese Art der "Steuervermeidung" so einfach ist, dass man es auch einem Fünfjährigen beibringen könnte. *grins*
Also keine Panik auf der Titanic.

beste Grüße,
ritch <- braver Bürger ohne Vorstrafen! [Aber für ein paar Millionen hätte ich vielleicht an Stelle von Hoeneß dessen Knasturlaub übernommen - denn schließlich ist jeder käuflich, wenn der Preis stimmt, gelle? Wink]
full member
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January 09, 2015, 02:06:48 AM
#43
http://www.coinassociation.eu/events/

Bitcoins: Rechtliche und unternehmerische Aspekte
zur virtuellen “Währung” Bitcoin

am Dienstag 20. Jänner 2015 um 18.30h
in den Räumlichkeiten der Superfund Asset Management GmbH
Marc-Aurel-Straße 10, 1010 Wien

Es diskutieren:

Christoph Burstup Weiss (Moderation, ORF, Radio FM4)
Dr. Helgo Eberwein, Jurist im Innenministerium, Co-Herausgeber des Buches
Dr. Anna-Zoe Steiner, Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht und am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung (Abteilung für Europarecht) der Universität Wien, Co-Herausgeberin des Buches
Dr. Arthur Stadler, Rechtsanwalt, Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte, Autor
Mag. Nicholas Aquilina, Rechtsanwaltsanwärter, Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte, Autor
Dr. Christian Wimpissinger, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei Binder Grösswang Rechtsanwälte, Autor
Dr. Philipp Klausberger, Habilitand am Institut für Römisches Recht und Antike Rechts- geschichte der Universität Wien, Autor
Max Tertinegg, Geschäftsführer, Coinfinity GmbH
Paolo Sommariva, Präsident des Vereins Coin Association
 
Anlässlich der Vorstellung des Buches “Bitcoins”, 2014, erschienen im Jan Sramek Verlag, wollen wir mit Vertretern aus Praxis, Lehre und Wirtschaft darüber diskutieren, wie Kryptowährungen wie Bitcoin in Österreich einer Regulierung unterliegen oder unterliegen sollten. Neben steuerlichen und kapitalmarktrechtlichen Aspekten sowie der Betrachtung von Bitcoins als Alternatives Investment, werden auch praktische Anwendungen für Bitcoin-User und Bitcoin-Unternehmer diskutiert.

merci vielmals fürs Posten.
legendary
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January 08, 2015, 05:38:03 AM
#42
http://www.coinassociation.eu/events/

Bitcoins: Rechtliche und unternehmerische Aspekte
zur virtuellen “Währung” Bitcoin

am Dienstag 20. Jänner 2015 um 18.30h
in den Räumlichkeiten der Superfund Asset Management GmbH
Marc-Aurel-Straße 10, 1010 Wien

Es diskutieren:

Christoph Burstup Weiss (Moderation, ORF, Radio FM4)
Dr. Helgo Eberwein, Jurist im Innenministerium, Co-Herausgeber des Buches
Dr. Anna-Zoe Steiner, Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht und am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung (Abteilung für Europarecht) der Universität Wien, Co-Herausgeberin des Buches
Dr. Arthur Stadler, Rechtsanwalt, Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte, Autor
Mag. Nicholas Aquilina, Rechtsanwaltsanwärter, Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte, Autor
Dr. Christian Wimpissinger, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei Binder Grösswang Rechtsanwälte, Autor
Dr. Philipp Klausberger, Habilitand am Institut für Römisches Recht und Antike Rechts- geschichte der Universität Wien, Autor
Max Tertinegg, Geschäftsführer, Coinfinity GmbH
Paolo Sommariva, Präsident des Vereins Coin Association
 
Anlässlich der Vorstellung des Buches “Bitcoins”, 2014, erschienen im Jan Sramek Verlag, wollen wir mit Vertretern aus Praxis, Lehre und Wirtschaft darüber diskutieren, wie Kryptowährungen wie Bitcoin in Österreich einer Regulierung unterliegen oder unterliegen sollten. Neben steuerlichen und kapitalmarktrechtlichen Aspekten sowie der Betrachtung von Bitcoins als Alternatives Investment, werden auch praktische Anwendungen für Bitcoin-User und Bitcoin-Unternehmer diskutiert.
member
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November 21, 2014, 02:47:48 PM
#41
Werden Bitcoins geschaffen (Mining), liegt grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor, die
entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Schaffung der Bitcoins wird
dabei nicht anders zu behandeln sein als die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter.

Zu 19.:
Da im Rahmen des Minings der Bitcoin-Schürfer eine Leistung erbringt (Überprüfung der
offen gelegten Transaktionen), um eine Gegenleistung zu erhalten (Bitcoins oder einen
Bruchteil davon), können steuerbare Leistungen vorliegen, wenn der Leistungsempfänger
bestimmbar ist. Mangels anwendbarer Befreiungsvorschrift unterliegen diese Leistungen der
Umsatzsteuer. Schließen sich mehrere Schürfer zu einem Mining-Pool zusammen, ändert
dies nichts an der grundsätzlichen Steuerbarkeit – bei Bestimmbarkeit des
Leistungsempfängers – und Steuerpflicht dieser Leistungen. Der Zusammenschluss kann als
Gesellschaft bürgerlichen Rechts qualifiziert werden.
Die Leistungen, die im Betrieb eines Automaten bestehen, der gesetzliche Zahlungsmittel in
virtuelle Währungen tauscht, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, stellen steuerbare
und steuerpflichtige Leistungen dar (siehe hierzu auch die Ausführungen zu Frage 3.). Der
Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Zahlungsmittel kann einen steuerbaren
1485/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 5
www.parlament.gv.atSeite 4
und steuerpflichtigen Umsatz darstellen, wenn der Umtauschende Unternehmer ist, der
diesen Umsatz im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Werden die gegenständlichen
Leistungen durch eine Börse erbracht, gelten die obigen Ausführungen sinngemäß.
Die Entstehung der Steuerschuld richtet sich nach den generellen Regelungen des
UStG 1994 (vgl. § 19 Abs. 2 UStG 1994). Es ist daher grundsätzlich zu unterscheiden, ob die
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) erfolgt oder ob die
Sollbesteuerung zur Anwendung gelangt. Unterliegt der Unternehmer der Istbesteuerung
(§ 17 UStG 1994), entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die
Entgelte vereinnahmt worden sind (vgl. § 19 Abs. 2 Z 1 lit b UStG 1994). Im Rahmen der
Sollbesteuerung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die
sonstige Leistung ausgeführt wurde (vgl. § 19 Abs. 2 Z 1 lit a UStG 1994).

-------------------------------------------------------------------------

Wäre echt interessant, wie viele Miner darüber bescheid wissen bzw. wie die Situation in anderen Ländern diesbezüglich aussieht.
sr. member
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October 28, 2014, 01:37:30 PM
#40
...
(4) Führen Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser nicht ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 2).
Das ist wieder unangenehm. Gewinne versteuern müssen , Verluste nicht ausgleichen dürfen, das geht gar nicht.  Huh

Innerhalb des einen Jahres gleichst Du ja voll aus innerhalb der Einkunftsart.

Gesamtverluste aus dem Trading aus einem Jahr dann mit Einnahmen zB aus Arbeitsverhältnis oder Landwirtschaft aufzurechnen wäre etwas viel verlangt.

Da hatte ich einen Denkfehler. Wenn der Kurs vom BTC ansteigt, ist ja keine Steuer fällig, erst wenn ich mit Gewinn verkaufe entsteht eine Steuerpflicht. Die fehlende Ausgleichsfähigkeit von Spekulationsverlusten wäre sehr unfair, wenn bereits Kursgewinne versteuert werden müssten.

Bei anderen Einkunftsarten besteht sehr wohl eine ausgleichsfähigkeit, insbesondere kann können Verluste aus selbstständigen Einkünften gegen unselbstständige Einkünfte ausgeglichen werden. Aber wenn keine Ausgleichsfähigkeit von Verlusten aus Spekulationen besteht, darf man eben keine Verluste machen.  Grin
full member
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October 28, 2014, 08:44:56 AM
#39
...
Mit dem Wissen, dass man auf den Besitz von Bitcoins keine Zinsen bekommt, hatte die Anfrage in etwa so konkret beantwortet werden müssen:

Bitcoins sind nicht iSd  § 27 Abs. 2 EStG 1988 zinstragend, deswegen treffen § 27 Abs. 2 EStG 1988 und  § 27a Abs. 2 EStG 1988  nicht zu. Es liegt auch im iSd  § 31 EStG 1988 kein Spekulationsgeschäft vor, da der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr trägt. Der Gewinn von 2000 EUR ist nicht zu versteuern.

Wie seht Ihr das?

Die Idee mit der verzinslichen Veranlagung kommt aus einer Webrecherche der FMA/FA.
Die haben dann bitfinex oder ähnliches gefunden und gesehen, dass man dort seine Bitcoin als "Swaps" gegen Zinsen (in BTC) verleihen kann.

Die Wertsteigerung, die ja besteuert werden soll ist die, die durch die verzinsliche Veranlagung entsteht.
Wie und ob Du da ann aber eine Kursveränderung in Bezug auf Deine ursprüngliche Einlage (oder auch die Zinsen in BTC?) versteuerst ist auch mir noch etwas nebulös.

p.s.: mit der Jahresfrist ist eher ein Vertipper in der Angabe der Daten bei dem Beispiel. Der Witz liegt imho ja in der Einordnung als Spekulationsgeschäft und damit in den normalen (individuellen) Tarif.
full member
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October 28, 2014, 08:32:38 AM
#38
...
(4) Führen Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser nicht ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 2).
Das ist wieder unangenehm. Gewinne versteuern müssen , Verluste nicht ausgleichen dürfen, das geht gar nicht.  Huh

Innerhalb des einen Jahres gleichst Du ja voll aus innerhalb der Einkunftsart.

Gesamtverluste aus dem Trading aus einem Jahr dann mit Einnahmen zB aus Arbeitsverhältnis oder Landwirtschaft aufzurechnen wäre etwas viel verlangt.


25% Sondersteuersatz (flat) und endbesteuert wäre allerdings auch sehr in Ordnung gewesen.
Wobei noch die große Unbekannte bleibt, wie denn das mit der Umsatzsteuer aussehen wird.
Bei Börsenhandel wäre das ja ein absoluter Wahnsinn, da man um die Höhe der Umsatzsteuer schlechter dastehen würde als jeder beliebige Nicht-Österreicher.

Was die Werbungskosten angeht würd ich die nicht allzuweit fassen. Transaktionsgebühren der Börsen, Überweisungsentgelte, Bankkontogebühren, Internetanschluss, Computer, Elektronisches Sicherheitszeug usw. sollte auf jedenfall drin sein, weil ohne diese Sachen ist Traden nicht wirklich möglich.

Reisen, Bücher usw sind da schon eher diskussionswürdig. Aber probieren kann man ja alles. Lieber zuviel angeben, als zuwenig Wink

sr. member
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October 21, 2014, 03:08:12 PM
#37
Und eine weitere Interpretation für den Fall, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr ist:

Dann sind die Gewinne voll steuerpflichtig. Steht im EStG §2 Abs. (3) Ziffer 7

Im EStG §31 zu den Spekulationsgewinnen steht ferner:

(2) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen.     
Also darf man Werbungskosten abziehen. Computer, Software, Fachliteratur, Reisen zu Kongressen, ... etc

(3) Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 440 Euro nicht übersteigen.
Für die kleinen Trader eine Erleichterung.

(4) Führen Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser nicht ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 2).
Das ist wieder unangenehm. Gewinne versteuern müssen , Verluste nicht ausgleichen dürfen, das geht gar nicht.  Huh
sr. member
Activity: 388
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October 21, 2014, 12:17:38 PM
#36
Vielen Dank für das Posten, aber verstehen tu ich das nicht in vollem Umfang.

Die erste, und wichtigste Unterscheidung laut diesem Entwurf ist, ob Bitcoins zinstragend veranlagt werden, im
§ 27 Abs. 3 EStG 1988 steht dazu:

(3) Zu den Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gehören Einkünfte aus der Veräußerung, Einlösung und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen).

In § 27 Abs. 2 EStG 1988 steht dazu sinngemäß

(2) Zu den Einkünften aus der Überlassung von Kapital gehören: Dividenden, Rückvergütungen, Genussrechte, Bezüge aus Anteilen, Zinsen, Diskontbeträge  und Gewinnanteile

Also ist zu klären, ob der Besitz von Bitcoins Einkünfte wie in Abs. 2 EStG 1988 bewirkt. Aus Erfahrung wissen wir alle, für den Besitz von Bitcoins gibt es nichts in § 27 Abs. 2 EStG aufgelistes, folglich sind die Einkünfte aus Kurssteigerungen von  Bitcoins nicht wie in § 27a Abs. 3 EStG 1988 mit 25% zu versteuern, sondern es kommt § 31 EStG 1988 zum Zuge, da steht

(1) Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wenn die Einkünfte nicht gemäß § 27 oder § 30 steuerlich zu erfassen sind und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

§ 30 ist zu vergessen, das sind Immobilien, und § 27 hatten wir ja, der trifft nicht zu.

Mit dem Wissen, dass man auf den Besitz von Bitcoins keine Zinsen bekommt, hatte die Anfrage in etwa so konkret beantwortet werden müssen:

Bitcoins sind nicht iSd  § 27 Abs. 2 EStG 1988 zinstragend, deswegen treffen § 27 Abs. 2 EStG 1988 und  § 27a Abs. 2 EStG 1988  nicht zu. Es liegt auch im iSd  § 31 EStG 1988 kein Spekulationsgeschäft vor, da der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr trägt. Der Gewinn von 2000 EUR ist nicht zu versteuern.

Wie seht Ihr das?


full member
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October 21, 2014, 09:34:20 AM
#35
Begutachtungsentwurf vom Salzburger Steuer Dialog 2014 (Mai):

https://www.bmf.gv.at/steuern/Ergebnisunterlage_ESt_SSD_2014_-_Begutachtungsentwurf.pdf

wobei für die Trader unter uns recht interessant sein dürfte:

Quote
2.3
Bitcoins als Spekulationsobjekt
2.3.1
Bezughabende Norm
§§ 27 Abs. 3, 27a Abs. 1, 31 EStG 1988, EStR 2000 Rz 6143, 6751 ff
2.3.2
Sachverhalt
Von einer Privatperson wurden am 31.10.2012 an der Tauschbörse eine bestimmte Anzahl
an Bitcoins im Wert von EUR 5.000,- erworben. Dieselbe Anzahl an Bitcoins wurde am
31.1.2014 zum Preis von EUR 7.000,- veräußert.
2.3.3
Fragestellung
Wie ist dieser Vorgang einkommensteuerrechtlich zu beurteilen?
2.3.4
Ergebnis Steuerdialog
Gemäß § 31 Abs. 1 EStG 1988 sind Spekulationsgeschäfte Veräußerungsgeschäfte von Wirt-
schaftsgütern des Privatvermögens, wenn die Einkünfte nicht gemäß § 27 oder § 30 EStG
1988 steuerlich zu erfassen sind und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung
nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den
Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14
EStG 1988 sinngemäß anzuwenden.
Hinsichtlich der steuerlichen Erfassung ist zu unterscheiden, ob Bitcoins zinstragend veran-
lagt werden. Ist das der Fall, stellen sie Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar.
Realisierte Wertänderungen unterliegen daher dem Sondersteuersatz gemäß
§ 27a Abs. 1 EStG 1988. Ist das nicht der Fall, liegt im Falle des Verkaufs von Bitcoins ein
Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG 1988 vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung
und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

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Merit: 10
October 12, 2014, 09:42:07 AM
#34
Die zweite Antwort, vom Finanzminister, ist online:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01485/imfname_359813.pdf

Dort gibt es wesentlich fundiertere Antwort, auch mit EU-weiten Bezug, auf entscheidende Fragen. Bin aber selbst erst beim Durchlesen ...

Kein Wort verstanden.  Huh
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