Griaß eich! Also ich gehöre ja zu jenen Menschen, die das derzeitige Finanzsystem inkl. aller angeschlossenen Unternehmen nicht mehr unterstützen wollen. Daher auch mein Interesse an Bitcoin udgl. Ich bin weiters der Ansicht, daß das Eintreiben von Steuern auf Arbeit und Einkommen (egal ob selbst- oder unselbstständig) gleichzusetzen ist mit Sklaverei. Daher werde ich es auch unter allen Umständen vermeiden, Steuern zu bezahlen. Ob KEST abzuführen ist, wage ich zu bezweifeln, da Bit-und Altcoins weder gesetzliche noch handelsrechtlich gültige Zahlungsmittel sind. Es ensteht also kein Einkommen aus Kapital. Desgleichen würde ich für die Spekulationssteuer gelten lassen, wobei die nicht nur auf Kapital gilt, sondern auch auf andere Wertanlagen, wie Immobilien, Kunst usw. Das scheint also heikel, da aber meines Wissen die digitalen Währungen noch nirgens gesetzlich definiert sind, seh ich da erstmal wenig Probleme (abgesehen von unserer völlig losgelösten, mutwillig agierenden Justiz). Wären also allenfalls Umsatzsteuer und Einkommenssteuer abzuführen. Umsatzsteuer fällt nur dann an, wenn die Umsätze von Geld gegen Ware od Dienstleistung im eigenen Land anfallen. Wenn du also am PC deine (Geld-)Buchungen von einer im Ausland befindlichen Börse auf dein ausländisches Bankkonto durchführst, fallen im Inland auch keine Umsätze an. Dasselbe gilt für Kreditkarten, deren Kontenserver im Ausland befindlich sind. Die Grauzone liegt m.M.n. beim Transfer von e-coins gegen Kohle im Inland, solange allerdings privat gedealt wird (nicht erwerbsmässig) gibts keine Ust.. Für das reine Traden von Bitcoins gegen Ware oder Altcoins, kann ebenfalls keine Ust. anfallen, da kein gesetzliches Zahlungsmittel verwendet wird.. Gesetzliches Zahlungsmittel ist übrigens €. Alles andere ist handelsrechtlich gültig, so dort definiert. Es ist davon auszugehen, daß e-coins z.Z. private Tauschmittel sind. Diese unterliegen meines Wissens keiner Besteuerung. Bleibt also die Einkommenssteuer, die wiederrum davon abhängt, wieviel Kohle du im Inland generierst (gesetzl. Zahlungsmittel) oder/und du von deinem Auslandskonto ins Inland schaffst und angibst. Ausserdem wären dann noch Fragen, wie, Nachweis des erwerbsmässigen Betriebs oder doch Glücksspiel udgl. zu klären. Und Gewerbeschein lösen? Sorry, aber das geht gar nicht. Keine Zwangsbeiträge mehr für Schmarotzer, die nichts zur Wertsteigerung oder Wirtschaftsleistung beitragen. Im Übrigen sind alle Staaten und deren angeschlossenen Behörden und Ämter als Unternehmen im Data Universal Numbering System (D-U-N-S) Register (das einzig international gültige Unternehmensregister) eingetragen und bräuchten unsere Zustimmung inkl. Vertrag, um Steuern und Beiträge zu erheben. Aber das ist eine andere Geschichte.
Edit: lese gerade von der deutschen BaFin:
"Die BaFin hat BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert. Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Hierunter fallen Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird. Auf einen zentralen Emittenten kommt es hierbei nicht an..."
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.htmlBin mir sicher, die österreichische BaFin schließt sich voll inhaltlich dieser Meinung an.