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Topic: Steuern auf Bitcoin in Österreich? - page 5. (Read 19929 times)

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July 23, 2014, 06:51:50 AM
#32
Die zweite Antwort, vom Finanzminister, ist online:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01485/imfname_359813.pdf

Dort gibt es wesentlich fundiertere Antwort, auch mit EU-weiten Bezug, auf entscheidende Fragen. Bin aber selbst erst beim Durchlesen ...

Habe mir diese jetzt auch schon mehrfach durchgelesen.
Ich weiß noch nicht was ich davon halten soll...
Irgendwie steht da einiges drin, was ich nicht so ganz nachvollziehen kann.

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July 23, 2014, 05:54:42 AM
#31
Die zweite Antwort, vom Finanzminister, ist online:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01485/imfname_359813.pdf

Dort gibt es wesentlich fundiertere Antwort, auch mit EU-weiten Bezug, auf entscheidende Fragen. Bin aber selbst erst beim Durchlesen ...
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July 22, 2014, 01:39:36 PM
#30
Die erste Antwort vom österreichischen Parlament bzw. vom Minister Dr. Reinhold Mtterlehner ist da. Leider ist sie sehr mager ausgefallen.

Fazit: Bitcoin sind Rechnungseinheiten (= keine Ware) und deren Handel unterliegt daher nicht der Gewerbeordnung.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01446/imfname_359616.pdf
Die Argumentation finde ich plausibel. Ich habe den Bitcoin bisher eher als Rohstoff mit Qualitäten als Zahlungsmittel angesehen. Aber im Gegensatz zu echten Rohstoffen fehlt dem Bitcoin natürlich jeder diesbezügliche Nutzen. Gold kann man z.B. zur Legierung oder zum Vergolden von Kontakten einsetzen. In diesem Sinne hat der Bitcoin keine Funktion eines Rohstoffs, auch wenn er knapp ist.
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July 22, 2014, 06:16:06 AM
#29
Die erste Antwort vom österreichischen Parlament bzw. vom Minister Dr. Reinhold Mtterlehner ist da. Leider ist sie sehr mager ausgefallen.

Fazit: Bitcoin sind Rechnungseinheiten (= keine Ware) und deren Handel unterliegt daher nicht der Gewerbeordnung.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01446/imfname_359616.pdf
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June 17, 2014, 06:31:37 AM
#28
Ich erwarte mir von der parlamentarischen Anfrage auch nicht besonders viel. Jeder der ein wenig die österreichische Politik verfolgt weiß, dass Sommerpause im Parlament ist. Noch dazu gibt es kaum jemanden in der Regierung, dem ich den nötigen technischen / wissenschaftlichen Hintergrund zutraue. Im Vergleich zu Deutschland muss man sie für die österreichische Poltik schämen.

Auf der rechtlichen Seite werden sowieso nur die zuständigen Behörden und Rechtsexperten Auskunft über die bestehende Gesetze geben. Da diese ursprünglich nicht auf Kryptowährungen zugeschnitten wurden, werden viele Dinge ungeklärt bleiben. Vermutlich wird man in vielen Jahren einfach die bis dahin etablierte Deutschland-Lösung übernehmen.

In einem meiner älteren Beiträge habe ich auf einen diePresse.at Artikel verwiesen. Ich denke, wenn man sich an die dortige rechtliche Auslegung hält, ist man auf der sicheren Seite, bis es neue Erkentnisse unserer Politiker-Leuchten gibt.
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June 09, 2014, 04:42:13 AM
#27
Diese Anfragen müssen beantwortet werden und zwar im Namen des jeweiligen Ministers. Sie sind zwar nicht rechtlich bindend, allerdings kann man dann (bis mal wirklich irgendwas in Gesetzesform oder als Gerichtsurteil entschieden wird) wohl zumindest schon mal nicht mehr vorsätzlich handeln.

Sind die irgendwie limitiert? Sonst waere das ja, wie bei den Dauerreden, eine DOS luecke. Bin schon sehr gespannt.
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June 09, 2014, 03:40:58 AM
#26
Diese Anfragen müssen beantwortet werden und zwar im Namen des jeweiligen Ministers. Sie sind zwar nicht rechtlich bindend, allerdings kann man dann (bis mal wirklich irgendwas in Gesetzesform oder als Gerichtsurteil entschieden wird) wohl zumindest schon mal nicht mehr vorsätzlich handeln.
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June 09, 2014, 12:25:37 AM
#25
Bitcoin-Austria hat über den Abgeordneten Niko Alm(Gründer der österreichischen Kirche des fliegenden Spaghettimonsters) eine parlamentarische Anfrage eingebraucht um den rechtlichen Status von Bitcoin in Österreich klarzustellen.

http://bitcoin-austria.at/artikel/parlamentarische-anfrage

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01577/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01578/index.shtml

Quote
Das bedeutet, dass spätestens bis zum 23. Juli 2014 Antworten von beiden Ministerien auf diese gestellten Fragen vorliegen müssen. Diese Antworten repräsentieren die aktuelle Rechtsauffassung der Bundesregierung zu diesen Fragestellungen und bieten Unternehmern im Umfeld virtueller Währungen mehr Rechtssicherheit.

lg

Da bin ich mal gespannt. Kann mir nicht vorstellen, dass da jemand den Kopf fuer definitive Antworten hinhaelt...
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June 05, 2014, 05:48:05 PM
#24
Ich mache halt momentan ziemlich schnell profit (150% in 2 Wochen) und will nicht sobald aufhören damit.
In relevantem Volumen oder hast du 10€ auf 25€ vermehrt?

Womit machst du denn die Profite? Davon wird's wohl auch im Endeffekt abhängen was wann wo zu versteuern ist... generell klingt das nach Kapitalertrag.
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June 05, 2014, 12:25:29 PM
#23
http://arstechnica.com/tech-policy/2013/08/germany-recognizes-bitcoin-as-a-private-money-subject-to-capital-gains-tax/

Gilt das bei uns jetzt eigentlich auch?

Ich mache halt momentan ziemlich schnell profit (150% in 2 Wochen) und will nicht sobald aufhören damit.

Will dann mein Gewinn mit dem Stadt teilen, wenn ich dann auf Bitcoin.de meine Coins verkaufe
sr. member
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May 27, 2014, 11:29:35 AM
#22
Cool, thx für den Hinweis!
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May 27, 2014, 08:46:08 AM
#21
Bitcoin-Austria hat über den Abgeordneten Niko Alm(Gründer der österreichischen Kirche des fliegenden Spaghettimonsters) eine parlamentarische Anfrage eingebraucht um den rechtlichen Status von Bitcoin in Österreich klarzustellen.

http://bitcoin-austria.at/artikel/parlamentarische-anfrage

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01577/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01578/index.shtml

Quote
Das bedeutet, dass spätestens bis zum 23. Juli 2014 Antworten von beiden Ministerien auf diese gestellten Fragen vorliegen müssen. Diese Antworten repräsentieren die aktuelle Rechtsauffassung der Bundesregierung zu diesen Fragestellungen und bieten Unternehmern im Umfeld virtueller Währungen mehr Rechtssicherheit.

lg
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May 11, 2014, 01:31:26 AM
#20
http://diepresse.com/home/techscience/internet/1569509/Bitcoin_Virtuelles-Geld-im-rechtsfreien-Raum?from=suche.intern.portal

Von Imke Gerdes UND Lukas Feiler  (Die Presse):
"Auch der Handel mit Bitcoins kann einkommensteuerlich relevant sein: Bitcoins sind als sonstige Vermögensgegenstände einzuordnen, deren Handel aus einem Anschaffungs- und einem Veräußerungsvorgang besteht. Werden nun Bitcoins nach der Anschaffung innerhalb eines Jahres wieder veräußert, liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. Erfolgt die Veräußerung hingegen erst nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, ist ein allfälliger Gewinn – oder auch Verlust – steuerlich grundsätzlich irrelevant. Wird der Handel mit Bitcoins allerdings gewerbsmäßig betrieben, liegt also eine selbstständige, nachhaltige Betätigung vor, die mit Gewinnabsicht unternommen wird, ist jeder Gewinn oder Verlust als Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabhängig von einer Spekulationsfrist steuerpflichtig bzw. im Fall eines Verlustes abzugsfähig. Dies wurde so auch vom Deutschen Bundesministerium für Finanzen am 20. Juni 2013 in einer schriftlichen Anfragebeantwortung vertreten."

... stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

http://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/information-zu-bitcoin.html

Die Gewinne mit BTC wird also so wie früher vor der Transaktionssteuer ablaufen, das die im Einkommensteuerbescheid angeführt werden "sollen". Ist natürlich jeden selber überlassen ob er das auch macht Wink

mfg
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May 09, 2014, 06:06:16 AM
#19
Interessante Aussage. Danke ComCle.
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May 09, 2014, 05:46:54 AM
#18
http://diepresse.com/home/techscience/internet/1569509/Bitcoin_Virtuelles-Geld-im-rechtsfreien-Raum?from=suche.intern.portal

Von Imke Gerdes UND Lukas Feiler  (Die Presse):
"Auch der Handel mit Bitcoins kann einkommensteuerlich relevant sein: Bitcoins sind als sonstige Vermögensgegenstände einzuordnen, deren Handel aus einem Anschaffungs- und einem Veräußerungsvorgang besteht. Werden nun Bitcoins nach der Anschaffung innerhalb eines Jahres wieder veräußert, liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. Erfolgt die Veräußerung hingegen erst nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, ist ein allfälliger Gewinn – oder auch Verlust – steuerlich grundsätzlich irrelevant. Wird der Handel mit Bitcoins allerdings gewerbsmäßig betrieben, liegt also eine selbstständige, nachhaltige Betätigung vor, die mit Gewinnabsicht unternommen wird, ist jeder Gewinn oder Verlust als Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabhängig von einer Spekulationsfrist steuerpflichtig bzw. im Fall eines Verlustes abzugsfähig. Dies wurde so auch vom Deutschen Bundesministerium für Finanzen am 20. Juni 2013 in einer schriftlichen Anfragebeantwortung vertreten."

... stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

http://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/information-zu-bitcoin.html
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February 05, 2014, 02:25:19 PM
#17
push?
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January 05, 2014, 08:29:06 PM
#16
blablubb

Bin mir sicher, die österreichische BaFin schließt sich voll inhaltlich dieser Meinung an.

Frag sie doch! http://www.fma.gv.at/de/footer/kontakt.html
SOS
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January 05, 2014, 05:50:15 PM
#15
Griaß eich! Also ich gehöre ja zu jenen Menschen, die das derzeitige Finanzsystem inkl. aller angeschlossenen Unternehmen nicht mehr unterstützen wollen. Daher auch mein Interesse an Bitcoin udgl. Ich bin weiters der Ansicht, daß das Eintreiben von Steuern auf Arbeit und Einkommen (egal ob selbst- oder unselbstständig) gleichzusetzen ist mit Sklaverei. Daher werde ich es auch unter allen Umständen vermeiden, Steuern zu bezahlen. Ob KEST abzuführen ist, wage ich zu bezweifeln, da Bit-und Altcoins weder gesetzliche noch handelsrechtlich gültige Zahlungsmittel sind. Es ensteht also kein Einkommen aus Kapital. Desgleichen würde ich für die Spekulationssteuer gelten lassen, wobei die nicht nur auf Kapital gilt, sondern auch auf andere Wertanlagen, wie Immobilien, Kunst usw. Das scheint also heikel, da aber meines Wissen die digitalen Währungen noch nirgens gesetzlich definiert sind, seh ich da erstmal wenig Probleme (abgesehen von unserer völlig losgelösten, mutwillig agierenden Justiz). Wären also allenfalls Umsatzsteuer und Einkommenssteuer abzuführen. Umsatzsteuer fällt nur dann an, wenn die Umsätze von Geld gegen Ware od Dienstleistung im eigenen Land anfallen. Wenn du also am PC deine (Geld-)Buchungen von einer im Ausland befindlichen Börse auf dein ausländisches Bankkonto durchführst, fallen im Inland auch keine Umsätze an. Dasselbe gilt für Kreditkarten, deren Kontenserver im Ausland befindlich sind. Die Grauzone liegt m.M.n. beim Transfer von e-coins gegen Kohle im Inland, solange allerdings privat gedealt wird (nicht erwerbsmässig) gibts keine Ust.. Für das reine Traden von Bitcoins gegen Ware oder Altcoins, kann ebenfalls keine Ust. anfallen, da kein gesetzliches Zahlungsmittel verwendet wird.. Gesetzliches Zahlungsmittel ist übrigens €. Alles andere ist handelsrechtlich gültig, so dort definiert. Es ist davon auszugehen, daß e-coins z.Z. private Tauschmittel sind. Diese unterliegen meines Wissens keiner Besteuerung. Bleibt also die Einkommenssteuer, die wiederrum davon abhängt, wieviel Kohle du im Inland generierst (gesetzl. Zahlungsmittel) oder/und du von deinem Auslandskonto ins Inland schaffst und angibst. Ausserdem wären dann noch Fragen, wie, Nachweis des erwerbsmässigen Betriebs oder doch Glücksspiel udgl. zu klären. Und Gewerbeschein lösen? Sorry, aber das geht gar nicht. Keine Zwangsbeiträge mehr für Schmarotzer, die nichts zur Wertsteigerung oder Wirtschaftsleistung beitragen. Im Übrigen sind alle Staaten und deren angeschlossenen Behörden und Ämter als Unternehmen im Data Universal Numbering System (D-U-N-S) Register (das einzig international gültige Unternehmensregister) eingetragen und bräuchten unsere Zustimmung inkl. Vertrag, um Steuern und Beiträge zu erheben. Aber das ist eine andere Geschichte.

Edit: lese gerade von der deutschen BaFin:
"Die BaFin hat BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert. Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Hierunter fallen Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird. Auf einen zentralen Emittenten kommt es hierbei nicht an..."
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html
Bin mir sicher, die österreichische BaFin schließt sich voll inhaltlich dieser Meinung an.
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December 26, 2013, 04:55:47 PM
#14
Die Steuer fällt nur beim Verkauf der Coins und nicht beim Kauf an, richtig?

Gibt es in AT nur eine Steuer?  Wink
Es war ziemlich spät. Du weißt, was ich meine.  Grin
Naja fallen nun nur beim Verkauf Steuern an oder nicht?
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