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Topic: Steuernachprüfung (Read 2913 times)

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September 30, 2016, 05:15:37 AM
#24
Wie müsste ich da vorgehen? Die Kloschüsseln im Finanzamt klauen und auf dem Schwarzmarkt verkaufen? Cool
Nein. Es reicht, z.B. die passenden Angaben in der entsprechenden Erklärung zu machen und das Finanzamt überweist Geld.
Tolles System! Vllt. sollte ich nach Deutschland umsiedeln ... Wink

Bitcoin-ATM, BTC-Debitkarte, ausländisches Girokonto -> sollte doch bei jedem Abheben ein paar Euro Gebühr ergeben, oder?
Wenn Du Dich von der Bankenfixierung löst, dann gibt es andere Möglichkeiten (Amazon Gutscheine, lokaler Handel, Bitpay, ...)
Wie gesagt:
Quote
- um nur einige Beispiele zu nennen.

Anm: Dieser Thread entwickelt sich zu einem guten Leitfaden für angehende Steuerfahnder u. andere Trüffelschweine.
legendary
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October 04, 2016, 01:32:38 AM
#23
Potentieller Gau-Szenario:

Man ist in 2011 schon in BTC eingestiegen, hat immer schön gehalten und während der letzten Jahre immer schön Gewinne gemacht (schrittweises Abverkaufen) . Mit einer Haltezeit die im allgemeinen mehr als ein Jahr betragen sollte, wegen heftigen Tradings aber auch mal weniger als ein Jahr sein kann (Dokumentation und Nachvollziehen selbst für einen Selbst schwierig, vielleicht sogar unmöglich). Teilweise auch Verlust von Coins wegen verschwundener Wallets und Ähnlichem. Während dieser Zeit kein anderes Einkommen, aber andere Vermögensgegenstände (Aktien, u.ä.) sind vorhanden  

Jetzt die nachträgliche Frage des Finanzamt: Von was hat man gelebt?

Wie weit geht das Finanzamt bei der Nachprüfung?
-> Sagen, dass man vom Gesparten gelebt habt und die Eltern / Verwandte einen einen unterstützt haben langt
-> Kontoauszüge liefern und prüfen ...
-> Frage nach einem Beweis, dass man in 2011, 2012 schon die Bitcoins auf einer Börse besessen hatte ...
-> Frage nach einer vollständigen Tradinghistorie über alle BTC Börsen

Wenn man die Coins 2011 privat in Cash gekauft hat, hat man keinerlei Nachweis. Das Finanzamt sieht Zahlungen von Mt.Gox, Bitstamp oder Privat (Bitcoin.de) oder Ähnlichem und könnte 10.000e zurückverlangen und sogar strafrechliche Schritte einleiten ...

Welche Erfahrungen mit diesem wichtigen Thema habt ihr aus eurem Bekanntenkreis?

Nicht mit Bitcoin, aber mit ner Firma, einen Steuerberater der mich verarscht hat und einer Steuerschätzung.

Es passiert ungefähr folgendes (ungefähr, weil die Ermessensspielraum habe und abwägen).

Die schätzen, was du an Einnahmen gehabt haben könntest. Dazu musst du ihnen deine Konten offen legen. Die können dich dazu zwingen, weil sie im Zweifel sich mit einem Richter Zugriff bei den Banken und der Schufa holen. Je undurchsichtiger dein Konstrukt desdo höher deren Schätzung. Du kannst diese Schätzungen widerlegen durch Beweise das du weniger gehabt hast. Die Anforderungen an diese Beweise sind nicht all zu hoch. Bildschirmfotos, Tradinghistorys, vieleicht hast du deine Adressen noch und kannst alle transaktionen dieser Adressen in der Blockchain raussuchen.

Nun könnte es sein, das dir das technische Verständniss dazu fehlt...das interesiert die nicht. Da wird erwartet das du dir fachliche Hilfe dazu holst oder du musst die Schätzung akzeptieren.

Bedenke dabei, wer dein Gegenspieler ist. Das ist ein Mensch, bei dem jeden Tag mindestens einer kommt der Steuern nicht gezahlt hat und ihm erklären will, das er das alles völlig anders sieht. Nach 10 Jahren im Finanzamt hat der ungefähr 2000 Menschen gehabt die ihn zusülzen. Wie wahrscheinlich hälst du es, mit irgendwelchen Ausreden durchzukommen? Und das sind keine staubtrockenen Asketen die in einer Höhle auf dem Berg leben, sondern Menschen mit Kindern, Internet, Smartphone...die ganze Bandbreite an Elektronik die du auch hast. Und inzwischen haben die ja auch genug Erfahrung mit Bitcoin, so selten sind die ja garnicht mehr.

Und da du ja nun schon in einer Überprüfung steckst, hilft eigentlich nur Offenheit. Habe ich nicht gemacht, im nachhinein ein riesen Fehler. Die haben geschätzt und die Schätzung habe ich nun fast vollständig gezahlt. Später als ich dann endlich das Gespräch gesucht habe, wegen ratenzahlung und so, war die Schätzung rechtskräftig und selbst wenn er gewollt hätte, nicht mehr Änderbar.

Also such das Gespräch, erkläre ihm die Situation, vorallem das du wegen MtGox Pleite viele Transaktionsdaten verloren hast(das ist zb für ihn nicht überprüfbar).  Sei aber überall Ehrlich wo du weist das es prüfbar ist oder wo du nichts sicher bist. Dein Auto sagt viel über deine finanzielle Lage aus, kein Auto...super, bist armer Schlucker dem es gerade so gereicht hat.....es sei den du lebst dann in einer Mietwohnung für 1500mtl in guter Lage. Alle Lebensumstände zusammenfassen, eine für dieses Niveau angemessene Summe als Einnahmen annehmen und die versteuern.

Ohne andere Einnahmen sind ja erstmal fast 10.000 Euro im Jahr steuerfrei. Drüber beginnen dann langsam die Steuern anzusteigen. Nimm mal Einkommenssteuerrechner und teste mal ein bischen die Beträge durch. Und auch wenns Geld kostet, nimm dir fachliche Hilfe (Steuerberater). Den das Finanzamt lässt dich Dinge erklären und verwendet die dann gegen dich. Sei es das du eine Lüge auftischt die sie rausfinden, sei es das du mit Hilfe von Eltern aufwartest, die dir Steuerprogressiv angerechnet werden. Wenn deine Eltern dir 1000Euro mtl geben, wird jeder weiter Ct den du verdienst versteuert als hättest du 12000 Euro schon verdient. Also ist es garnicht so gut zu sagen, das die Eltern dich unterstützt haben. Zumindest nicht so pauschal. Wo aber genau welche Grenzen sind, was man sagen kann und wie man das formuliert übersteigt mein Wissen. Meine Freundin schafft beim Steuerberater. Ich höre da was ihr Chef da alles trickst. Was genau geht und was nicht....lass den Fachmann ran.

Noch hast DU es in der Hand. Wenn du aber deren Misstrauen erregst, sind die im Jahre erfahrener als du, was Steuergeschichten angeht. Die packen dann gerne die Schätzungskeule aus, die so hoch angesetzt wird, das du freiwillig alles zusammen suchst, um das zu drücken. Vermeide also die Schätzungskeule, indem du Infos rausgibst und kooperierst.
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September 30, 2016, 03:56:29 PM
#22
Der worst-case wird nicht so richtig klar. Das Post vom Finanzamt meist worse ist, ist klar. Unklar ist, was genau der case ist.

Du musstest also als noch gemeldeter Freiberufler eine Steuererklärung abgeben und hast die Einkünfte mit 0,- angegeben.

Das Finanzamt soll jeden Steuerfall auf Schlüssigkeit prüfen. Die Schlüssigkeitsprüfung ist mittlerweile Bestandteil des Riskikomanagementsystems, nach dem Steuerfälle entsprechend der Bedeutung und der Schlüssigkeit geprüft werden oder eben auch nicht.
Ein Einkommen unterhalb des zum Lebensunterhalt erforderlichen Bedarfs ist nur unter bestimmten Voraussetzungen schlüssig (Kinder, Student, nachgewiesener Unterhalt durch Dritte, Sozialleistungen etc.) Im Zweifel wird das Finanzamt nachfragen, woraus der Lebensunterhalt bestritten wurde. Im ersten Schritt wird das eine reine Bitte um Erläuterung sein. Je nach Schlüssigkeit der Antwort wird das Finanzamt weitere Nachweise fordern.

Ist der Fiskus mit der Antwort zufrieden, passiert gar nichts. Es ergeht ein Steuerbescheid entsprechend der Steuererklärung. Ggf. ergeht der Bescheid vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Ist das Finanzamt nicht zufrieden, wird es weiter fragen und prüfen. Gelingt der Herkunftsnachweis für die zum Lebensunterhalt erforderlichen Mittel nicht, kann mehreres passieren:
 Zum einen darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, da Zweifel an der Richtigkeit/Vollständigkeit der Steuererklärung bestehen. Hiergegen ist natürlich ein Einspruch möglich. Die Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung ist übrigens eine Straftat.

Bei erheblichen Zweifeln kann das Finanzamt auch intensiver ermitteln und die Betriebsprüfung oder Steuerfahndung einschalten. Wie wirbt die Steufa Münster so schön "Wir machen auch Hausbesuche" oder "Wir geben Ihrem Schwarzgeld ein Zuhause" (Nebst Hinterziehungszinsen und Geldstrafe).

Im worst-case gibt es abhängig vom Stand der finanzamtlichen Nachprüfungen mehrere Optionen:
Vorab ist eine Bestandskontrolle des richtigen Sachverhalts und der möglichen Risiken fällig. Intern ist zu prüfen, ob die Steuererklärungen der Vergangenheit richtig waren. Gab es aus den Coins nun steuerpflichtiges Einkommen oder nicht?
Ohne Einkommen muss man dem Finanzamt nur die steuerfreien Einkünfte erklären.
Folge: Keine Steuer und Ruhe vor dem Finanzamt

Mit falsch erklärtem Einkommen ist über die "Berichtigung" der Steuererklärungen bzw. sogar über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachzudenken.   Die verworrene Rechtslage bei Steuer&Bitcoin erleichtert die Darstellung eines dummen Irrtums, der aber noch nicht grob fahrlässig und schon gar keine absichtliche Steuerhinterhiehung ist.
Folge: Nachzahlung mit Zinsen, aber kein Stafverfahren

Wer hart gesotten ist, kann auch bei nicht erklärten steuerpflichtigen Einkünften versuchen, die Sache auszusitzen. Das ist strafbar. Wer nicht Häuptling eines großen Sportvereins ist, sollte die Variante nochmals überdenken.
Folge:??

Viel Spass bei der Bestandsaufnahme.
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September 30, 2016, 05:24:21 AM
#21
Wie müsste ich da vorgehen? Die Kloschüsseln im Finanzamt klauen und auf dem Schwarzmarkt verkaufen? Cool
Nein. Es reicht, z.B. die passenden Angaben in der entsprechenden Erklärung zu machen und das Finanzamt überweist Geld.
Tolles System! Vllt. sollte ich nach Deutschland umsiedeln ... Wink

Ja, DE ist offenbar sehr beliebt.

Ich vermute aber, dass es in AT nicht anders aussieht. In CH ist es bekannt, dass Gesetze nichts gelten, wenn dadurch die falschen (oder richtigen - je nach Sichtweise) Interessen verletzt werden.
legendary
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September 30, 2016, 05:00:34 AM
#20
Wie müsste ich da vorgehen? Die Kloschüsseln im Finanzamt klauen und auf dem Schwarzmarkt verkaufen? Cool

Nein. Es reicht, z.B. die passenden Angaben in der entsprechenden Erklärung zu machen und das Finanzamt überweist Geld.

Mal freiberuflich etwas gemacht, und dann einfach nicht abgemeldet.

Hier hast Du, wie ich vermutet hatte, Deinen Fehler! Faulheit und grobe Fehler werden bestraft.

Bitcoin-ATM, BTC-Debitkarte, ausländisches Girokonto -> sollte doch bei jedem Abheben ein paar Euro Gebühr ergeben, oder?

Wenn Du Dich von der Bankenfixierung löst, dann gibt es andere Möglichkeiten (Amazon Gutscheine, lokaler Handel, Bitpay, ...)
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September 30, 2016, 04:25:24 AM
#19
....
Du machst es dir ein bisschen einfach. Wenn du in Deutschland Geld ausgeben willst, geht das fast nur über ein Girokonto und einen Geldautomaten.
Klar, sinnvollerweise hat man zwei Inlands-Bankkonten, eine für das Finanzamt und eine dem Finanzamt (noch) nicht Bekannte.
 
Oder man arbeitet über das Ausland: Bankkonto im Ausland und dann immer über den Geldautomaten Geld abheben (und dabei Geldautomatengebühren zahlen)? Ins Ausland Hin- und herpendeln zum Geld abheben? Alternativen?

Ich habe noch keine Bitcoin-Trader über dieses Thema reden hören, und kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder daran gedacht hat und die "kriminelle" Energie dazu aufbringt.
Die ganze Story ist ziemlich dubios. Warum ist jmd Freiberufler wenn er offiziell kein Einkommen hat?

Um Geld zu empfangen/transferieren brauchst du kein Bankkonto, siehe z.B. Cashila.
An einem Bitcoin-ATM in der Schweiz, in Spanien, Tschechien, Holland, usw kannst du deine BTC auscashen.
Mit einer BTC-Debitkarte (z.B Wirex) kannst du Geld an fast jedem ATM in Deutschland abheben, ohne eigenes Bankkonto.
- um nur einige Beispiele zu nennen. Hat alles nichts mit "krimineller" Energie zu tun.

Mal freiberuflich etwas gemacht, und dann einfach nicht abgemeldet.
Bitcoin-ATM, BTC-Debitkarte, ausländisches Girokonto -> sollte doch bei jedem Abheben ein paar Euro Gebühr ergeben, oder?
legendary
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September 29, 2016, 01:28:22 PM
#18
ich habe das schon erlebt, als ich mein sehr gut gehendes Geschäft für viel Geld verkauft habe. Anschließend habe ich eine 5-jährige Weltreise angetreten und in der Steuerklärung bei Umsatz und Einkommen wahrheitsgemäß eine "0" eingetragen habe. Doch das Finanzamt war von mir 6-stellige Einkommenssteuerzahlungen gewohnt und hat mir daraufhin einen "geschätzten" Steuerbescheid in dieser Größenordnung zugeschickt. Die Begründung war, dass es unmöglich wäre, ohne Einnahmen zu leben. Ich habe zwar umgehend Widerspruch eingelegt, doch die geschätzte Steuerschuld muss dann trotzdem erstmal gezahlt werden. Um die sofortige Zahlung zu umgehen, habe ich Aufschub bis zur Erledigung meines Widerspruchs beantragt. Dieser Aufschub wurde abgelehnt mit der Begründung, dass durch den Geschäftsverkauf genügend Geld vorhanden wäre, um die Steuer vorläufig bezahlen zu können. Das Verfahren vor dem Finanzgericht hat dann fünf Jahre gedauert. Am Schluss hat das Finanzamt mein Einkommen auf "0" festgesetzt, aber die Gerichtskosten musste ich zahlen.

Du hättest sofort den Wohnsitz aufgeben sollen.

Trotzdem ist das natürlich Betrug. Ich bin der Meinung, Du hast damit das Recht und auch die Pflicht, Dir den Verlust wieder zu holen. Natürlich heimlich, da Du sonst gewalttätige Repressionen zu befürchten hast.
sr. member
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September 29, 2016, 12:54:30 PM
#17
edit: In welcher Situation fragt das Finanzamt denn, von was man lebt?

Frage ich mich auch. Ich kenne es als immer mal wieder aufkommendes Gerücht. Ich kenne allerding niemanden, der das selbst erlebt und dann erzählt hat. Vielleicht dient das Propagieren dieser Aussage dazu, ein gewisses Obrigkeitsdenken zu etablieren?!

ich habe das schon erlebt, als ich mein sehr gut gehendes Geschäft für viel Geld verkauft habe. Anschließend habe ich eine 5-jährige Weltreise angetreten und in der Steuerklärung bei Umsatz und Einkommen wahrheitsgemäß eine "0" eingetragen habe. Doch das Finanzamt war von mir 6-stellige Einkommenssteuerzahlungen gewohnt und hat mir daraufhin einen "geschätzten" Steuerbescheid in dieser Größenordnung zugeschickt. Die Begründung war, dass es unmöglich wäre, ohne Einnahmen zu leben. Ich habe zwar umgehend Widerspruch eingelegt, doch die geschätzte Steuerschuld muss dann trotzdem erstmal gezahlt werden. Um die sofortige Zahlung zu umgehen, habe ich Aufschub bis zur Erledigung meines Widerspruchs beantragt. Dieser Aufschub wurde abgelehnt mit der Begründung, dass durch den Geschäftsverkauf genügend Geld vorhanden wäre, um die Steuer vorläufig bezahlen zu können. Das Verfahren vor dem Finanzgericht hat dann fünf Jahre gedauert. Am Schluss hat das Finanzamt mein Einkommen auf "0" festgesetzt, aber die Gerichtskosten musste ich zahlen.
legendary
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September 29, 2016, 09:55:48 AM
#16
Würde ich nicht machen. Wenn die etwas sehen wollen, dann werden sie sich schon melden.
Klar alles in Schritten. Zuerst nur die Aussage, dann wenn nötig Nachweise. Die Frage ist nur, ob eine extreme Salamitaktik a la Wulff nicht erst recht die detektivische Ader des Amtes reizt.

Nein, keine Salamitaktik. Eine Übersicht auf hohem Abstraktionslevel, die konsistent durch Eigenbelege und notfalls auch durch offizielle Belege (oder die Sicherheit, dass es keine ofiziellen Belege geben wird da eine ausländische Firma - MtGox - niemals das Amt beliefern wird) gestützt wird.

Der Verzicht auf unnötige Details könnte erst mal "dumme Ideen" seitens des Amtes verhindern.

Ich habe jetzt nochmal die Bitcoin-Konten gecheckt. Dort gibt es unter Einbeziehung von BTC Einbuchungen von aussen (Behauptung: Alles BTC, die schon älter als ein Jahr sind) keine Trades, die die 1 Jahres Regel nach FIFO verletzen. Bzw. nur Verlusttrades um die 2013/2014 Jahreswende. Es gibt einige BTC Einbuchungen von Aussen, aber das hat in der Tat mit BTC aus mittlerweile toten Börsen zu tun.

Bei toten Börsen wird es keine Belege mehr geben, also wird man hier wohl mit Deiner Darstellung der Dinge leben müssen. Gut für Dich.

Aber selbst hier könnte das Amt nachhaken und zumindest nach einem Beweis fragen, dass man tatsächlich Geld an diese Börsen überwiesen hat, um dort BTC zu kaufen.

Ausländische (tote) Börsenbetreiber beantworten solche Fragen eher nicht, ausserdem fragt das Amt nicht nach. Ausserdem taucht eine Ladungsfähige Anschrift wohl kaum in Deinen Kontoauszügen auf.

Du machst es dir ein bisschen einfach. Wenn du in Deutschland Geld ausgeben willst, geht das fast nur über ein Girokonto und einen Geldautomaten.

Ich bestehe meistens auf Barzahlung. Barabhebung und Geldautomat ist praktisch nicht nachvollziehbar. Ich habe letztes Jahr viel Geld in Bar bei meiner Bank abgehoben und dieses in BTC umgetauscht. In meinem Kontoauszug wirst Du trotzdem nur die Barabhebung finden und keine Verbindung zu Bitcoin. Allerdings gibt es von früher her noch Überweisungen an MtGox. Dafür kann ich eine plausible Erklärung liefern und wer es nicht glaubt, soll mir eben das Gegenteil nachweisen.

Die Diskussion, ob ich damit gekaufte Dinge durch den Wertanstieg als Vorteil versteuern müsste, erspare ich mir. Fairerweise muss ich sagen, der Diskussion beim Umtausch in Euro entgehe ich dadurch, dass ich keine Bitcoin in Euro tausche.  Wink

Aber selbst mit dem Konto ist nur der Geldausgang und der Geldeingang sichtbar. Ob das zu einem Trade auf der Börse geführt hat oder zu massiven Day-Trading kann im Inland keiner sagen oder herausbekommen - ausser der ausländische Börsenbetreiber verkauft Deine Daten. Wenn dort nichts steuerlich relevantes passiert ist, umso besser. Deshalb muss man trotzdem nicht freiwillig die nächsten Jahre investieren, um das einem Sachbearbeiter klar zu machen. Merke: Keine gute Tat bleibt ungestraft.  Grin
newbie
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September 29, 2016, 09:26:02 AM
#15
Das mit den Ersparnissen könnte reichen. Die Frage ist natürlich, was das Amt an dann an Belegen möchte.
Noch (bis zum Bargeldverbot)  könnten die Ausgaben ja auch in Bar bezahlt worden sein, da gibt es keine Belege.

Doch. Immer bevor jemand etwas in Bar im Supermarkt kauft muss er ja erst einmal zum Geldautomaten. Diese Abbuchungen sind natürlich auf dem Girokonto zu sehen.

Einfach einen Stichtags-Kontoauszug des Kontos und Depots vom Jahresbeginn um zu zeigen, das man auf dem Konto Geld hatte?
Würde ich nicht machen. Wenn die etwas sehen wollen, dann werden sie sich schon melden.

Klar alles in Schritten. Zuerst nur die Aussage, dann wenn nötig Nachweise. Die Frage ist nur, ob eine extreme Salamitaktik a la Wulff nicht erst recht die detektivische Ader des Amtes reizt.

Oder alle Kontobewegungen des Depots + des Giro-Kontos?
Nein. Die werden erst dann angefordert (oder abgefragt), wenn Du keine plausible Erklärung auf nachfragen lieferst.
Ich werden den Verdacht nicht los, dass die Steuererklärung bereits ein schwerer Fehler war.

Offiziell als Freiberufler gemeldet. Aber keine Umsätze. Als Freiberufler muss man immer eine Steuer abgeben.
Das ist vermutlich die Ursache.

Wenn Letzteres zeigen sich einige Überweisungen von Bitcoin.de Käufern und von Bitstamp... damit wäre das Thema Bitcoin auf dem Tisch ...
Als nächstes wäre die Frage hat man die Coins schon seit mehr als 1 Jahr.  Dazu könnte ich einen Snapshot von Bitstamp von 2012 zeigen, wo man sieht, dass die Coins schon in 2012 gekauft wurden. Bliebe noch Bitstamp und alle Transaktionen dort. Und im schlimmsten Fall die gesamte Historie.

Wäre mir eher unangenehm, weil es könnte sein, dass bei manchen Transaktionen es mit der 1 Jahres Regel doch nicht ganz hinkommt.
Nochmal. Es liegt an Dir, auf offizielle Anfragen eine vernünftige Erklärung zu liefern. Die Erklärung würde ich auf die Beantwortung der Frage beschränken und zwar so, dass ich sie (ausschliesslich) im Notfall auch nachweisen kann (vorzugsweise per eigener Dokumentation / Tabellenkalkulation mit möglichst wenig Details). Auch hier gilt es, die Plausibilität zu beachten. Wenn Du zuviele Erklärungen lieferst oder unsinnige Details mit dem Amt ausdikutieren möchtest, dann reitest Du Dich selbst in die Scheisse. Ich habe den Verdacht, das ist bereits passiert.

Und für die Zukunft: Das Bankkonto ist öffentlich. Alles was nicht jeder wissen soll oder zu Dir unangenehmen Fragen führen könnte, gehört nicht per Bank erledigt. So einfach ist das.

Ich habe jetzt nochmal die Bitcoin-Konten gecheckt. Dort gibt es unter Einbeziehung von BTC Einbuchungen von aussen (Behauptung: Alles BTC, die schon älter als ein Jahr sind) keine Trades, die die 1 Jahres Regel nach FIFO verletzen. Bzw. nur Verlusttrades um die 2013/2014 Jahreswende. Es gibt einige BTC Einbuchungen von Aussen, aber das hat in der Tat mit BTC aus mittlerweile toten Börsen zu tun.

Aber selbst hier könnte das Amt nachhaken und zumindest nach einem Beweis fragen, dass man tatsächlich Geld an diese Börsen überwiesen hat, um dort BTC zu kaufen.

Du machst es dir ein bisschen einfach. Wenn du in Deutschland Geld ausgeben willst, geht das fast nur über ein Girokonto und einen Geldautomaten.
Klar, sinnvollerweise hat man zwei Inlands-Bankkonten, eine für das Finanzamt und eine dem Finanzamt (noch) nicht Bekannte.
 
Oder man arbeitet über das Ausland: Bankkonto im Ausland und dann immer über den Geldautomaten Geld abheben (und dabei Geldautomatengebühren zahlen)? Ins Ausland Hin- und herpendeln zum Geld abheben? Alternativen?

Ich habe noch keine Bitcoin-Trader über dieses Thema reden hören, und kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder daran gedacht hat und die "kriminelle" Energie dazu aufbringt.
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
September 29, 2016, 07:23:23 AM
#14
Das mit den Ersparnissen könnte reichen. Die Frage ist natürlich, was das Amt an dann an Belegen möchte.

Noch (bis zum Bargeldverbot)  könnten die Ausgaben ja auch in Bar bezahlt worden sein, da gibt es keine Belege.

Einfach einen Stichtags-Kontoauszug des Kontos und Depots vom Jahresbeginn um zu zeigen, das man auf dem Konto Geld hatte?

Würde ich nicht machen. Wenn die etwas sehen wollen, dann werden sie sich schon melden.

Oder alle Kontobewegungen des Depots + des Giro-Kontos?

Nein. Die werden erst dann angefordert (oder abgefragt), wenn Du keine plausible Erklärung auf nachfragen lieferst.

Ich werden den Verdacht nicht los, dass die Steuererklärung bereits ein schwerer Fehler war.

Wenn Letzteres zeigen sich einige Überweisungen von Bitcoin.de Käufern und von Bitstamp... damit wäre das Thema Bitcoin auf dem Tisch ...
Als nächstes wäre die Frage hat man die Coins schon seit mehr als 1 Jahr.  Dazu könnte ich einen Snapshot von Bitstamp von 2012 zeigen, wo man sieht, dass die Coins schon in 2012 gekauft wurden. Bliebe noch Bitstamp und alle Transaktionen dort. Und im schlimmsten Fall die gesamte Historie.

Wäre mir eher unangenehm, weil es könnte sein, dass bei manchen Transaktionen es mit der 1 Jahres Regel doch nicht ganz hinkommt.

Nochmal. Es liegt an Dir, auf offizielle Anfragen eine vernünftige Erklärung zu liefern. Die Erklärung würde ich auf die Beantwortung der Frage beschränken und zwar so, dass ich sie (ausschliesslich) im Notfall auch nachweisen kann (vorzugsweise per eigener Dokumentation / Tabellenkalkulation mit möglichst wenig Details). Auch hier gilt es, die Plausibilität zu beachten. Wenn Du zuviele Erklärungen lieferst oder unsinnige Details mit dem Amt ausdikutieren möchtest, dann reitest Du Dich selbst in die Scheisse. Ich habe den Verdacht, das ist bereits passiert.

Und für die Zukunft: Das Bankkonto ist öffentlich. Alles was nicht jeder wissen soll oder zu Dir unangenehmen Fragen führen könnte, gehört nicht per Bank erledigt. So einfach ist das.
newbie
Activity: 22
Merit: 0
September 29, 2016, 06:46:39 AM
#13
Das mit den Ersparnissen könnte reichen. Die Frage ist natürlich, was das Amt an dann an Belegen möchte.

Einfach einen Stichtags-Kontoauszug des Kontos und Depots vom Jahresbeginn um zu zeigen, das man auf dem Konto Geld hatte?

Oder alle Kontobewegungen des Depots + des Giro-Kontos?

Wenn Letzteres zeigen sich einige Überweisungen von Bitcoin.de Käufern und von Bitstamp... damit wäre das Thema Bitcoin auf dem Tisch ...
Als nächstes wäre die Frage hat man die Coins schon seit mehr als 1 Jahr.  Dazu könnte ich einen Snapshot von Bitstamp von 2012 zeigen, wo man sieht, dass die Coins schon in 2012 gekauft wurden. Bliebe noch Bitstamp und alle Transaktionen dort. Und im schlimmsten Fall die gesamte Historie.

Wäre mir eher unangenehm, weil es könnte sein, dass bei manchen Transaktionen es mit der 1 Jahres Regel doch nicht ganz hinkommt.
legendary
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September 29, 2016, 05:54:11 AM
#12
Warum macht man ohne Einkommen eine Einkommenssteuererklärung?!

Weitere Frage: Du hast jetzt per Bescheid die Aufforderung bekommen, darzulegen von was Du lebst? Würde die Antwort "von den Ersparnissen" vielleicht ausreichen? Ich kenne jetzt Deinen Kontoauszug nicht, aber wenn einem nicht beim ersten Blick sofort der Verdacht auf hochfrequenten Handel in nennwenswertem Umfang ins Auge springt, sollten damit keine Probleme auftreten. Man muss nur im Hinterkopf behalten, dass man notfalls für alles was dort steht (und für kein bischen mehr) eine möglichst einfache aber plausible Erklärung haben sollte. Wenn sie nicht nachprüfbar ist (z.B. MtGox), dann ist es auch egal (bzw. umso besser). Das Finanzamt wird sicher nicht MtGox auseinandernehmen. Das machen nicht mal die japanischen Behörden.

Sollte tatsächlich zu einer Kontenabfrage gekommen sein (Glückwunsch Herr Millionär / Beleid zum negativen 6er im Lotto), dann ist es günstig, wenn der Verlauf und die dazu passende plausible Erklärung zu den Geldeingängen von Bitcoin Börsen eine Haltefrist der BTC von > 1 Jahr ergibt.  Wink
newbie
Activity: 22
Merit: 0
September 29, 2016, 05:37:37 AM
#11
Wenn man z.B. einfach kein Einkommen in der Einkommenssteuererklärung angegeben hat.
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
September 29, 2016, 05:20:30 AM
#10
edit: In welcher Situation fragt das Finanzamt denn, von was man lebt?

Frage ich mich auch. Ich kenne es als immer mal wieder aufkommendes Gerücht. Ich kenne allerding niemanden, der das selbst erlebt und dann erzählt hat. Vielleicht dient das Propagieren dieser Aussage dazu, ein gewisses Obrigkeitsdenken zu etablieren?!

Nach meiner bisherigen Erfahrung müsste man es schon ziemlich übertreiben und über viele Jahre hinweg ein entsprechendes öffentliches Auftreten zelebrieren, um in eine solchen Situation zu kommen. Unqualifizierte Fragen eines Sachbearbeiter, die man mit einer entsprechenden Reaktion beantworten kann (soll sich um seinen eigenen Scheiss kümmern) sind hoffentlich nicht gemeint.
hero member
Activity: 838
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September 29, 2016, 04:34:39 AM
#9
Frage ist ja ob das Finanzamt die Blockchain als Quelle zulässt.

Also doch ein Konto in Panama eröffnen  Cheesy
sr. member
Activity: 303
Merit: 250
September 29, 2016, 04:22:17 AM
#8
Das Finanzamt macht es sich in so einem Fall ziemlich einfach. Es erlässt einen Steuerbescheid, der aufgrund Deiner vermuteten Einnahmen geschätzt wird, und dann liegt es an Dir, dem Finanzamt das Gegenteil zu beweisen. Anders als im Strafrecht gilt beim Finanzamt keineswegs der Grundsatz "in dubio pro reo". Wenn Du den Beweis, dass Du die Coins länger als ein Jahr besessen hast, nicht erbringen kannst, waren es im Zweifel Spekulationsgewinne, und Du musst zahlen. Und eines kannst Du mir glauben, die Schätzung wird so ausfallen, dass Du alles daransetzen wirst, die Beweise zu erbringen.
legendary
Activity: 2912
Merit: 1309
September 29, 2016, 04:21:07 AM
#7
Das Finanzamt sieht Zahlungen von Mt.Gox, Bitstamp oder Privat (Bitcoin.de) oder Ähnlichem und könnte 10.000e zurückverlangen und sogar strafrechliche Schritte einleiten ...


-> Damit meine ich natürlich Zahlungen auf das eigene deutsche Giro-Konto !!!
Oder lässt du dir bei Abhebungen von Bitstamp, Mt.Gox & Co. das Geld in Cash mit dem Kurier zuschicken?

mezzomix verkauft ja nicht Smiley
newbie
Activity: 22
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September 29, 2016, 03:46:24 AM
#6
Das Finanzamt sieht Zahlungen von Mt.Gox, Bitstamp oder Privat (Bitcoin.de) oder Ähnlichem und könnte 10.000e zurückverlangen und sogar strafrechliche Schritte einleiten ...


-> Damit meine ich natürlich Zahlungen auf das eigene deutsche Giro-Konto !!!
Oder lässt du dir bei Abhebungen von Bitstamp, Mt.Gox & Co. das Geld in Cash mit dem Kurier zuschicken?
legendary
Activity: 2702
Merit: 1261
September 29, 2016, 02:26:32 AM
#5
Wenn man die Coins 2011 privat in Cash gekauft hat, hat man keinerlei Nachweis.

Hier ist doch alles gut. Keiner hat  Nachweise, also kein Grund irgendwelche Informationen dazu bekannt zu geben.

Das Finanzamt sieht Zahlungen von Mt.Gox, Bitstamp oder Privat (Bitcoin.de) oder Ähnlichem und könnte 10.000e zurückverlangen und sogar strafrechliche Schritte einleiten ...

Wie soll das Finanzamt das sehen?! Ab 2017 bekommt das Finanzamt von ausländischen Vertragspartnern die Bankdaten geliefert. Bisher liefern hauptsächlich die Deutschen Behörden interne Daten ins Ausland. Das dient aber eher dazu, z.B. Industriespionage seitens "unserer Freunde" zu unterstützen.

Lediglich auf die lokalen Bankdaten (bitcoin.de) könnte das Finanzamt zugreifen. Fragt sich, was diese Daten tatsächlich aussagen bzw. ob alle Transaktionen über ein deutsches Bankkonto gelaufen sind. Dafür hat man dann auch Nachweise in Form von Kontoauszügen. Echte Börsen gab und gibt es nur im Ausland. An diese Informationen kommen die deutschen Behörden erst ab dem nächsten Jahr heran.
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