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Topic: Umgang der Fidor-Bank mit ihren "Freunden" (Kriegsbeil begraben) - page 2. (Read 4334 times)

legendary
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Monero Evangelist
Aehhm Männer, habt ihr schonmal bedacht, dass das ggf. gar keine voll-verifizierten Accounts sind.
"Geldsendung unter Freunden" geht auch mit nicht verifizierten Accounts.

-> auch diese Berechnung der Kontonummer aus IBAN ist nicht immer möglich
(weil diese nicht verifizierten Accs schicken alle von der selben Kontonummer aus senden/arbeiten)

HTH
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Jetzt kann man (wie Barek beschrieben hat) über die  "GeldSenden" Funktion mit der exstrahierten Konot Nr: 0073303311, den Username: "monetoso" bei Fidor herausbekommen. Der stimmt aber, wenn man Pech hat nicht mit dem von bitcoin.de fancy88 überein. Dann ist also die Zuordnung über den Username von bitcoin.de nicht möglich. Man steht quasi genau vor dem gleichen Problem, wie bei einer normalen Überweisung.

Ich denke du hast einen Denkfehler Wink Ziel des ganzen ist es, herauszufinden, ob der Käufer von dem Konto(der IBAN) überwiesen hat, dass er bei bitcoin.de angegeben hat. Wenn man nun also mithilfe der IBAN auf den Nicknamen kommt, den derjenige bei Fidor verwendet, hat man automatisch den Beweis(weil der Fidor-Nickname in der Überweisung angezeigt wird). Bei dem Verfahren ist der Nickname bei bitcoin.de völlig unerheblich Wink


Serpens, vor 9 Monaten hätte ich das alles auch noch nicht so streng gesehen, aber wenn man mal über bitcoin.de von einem Käufer eine gephischte Überweisung bekommen hat, die einfach von der Bank wieder ausgebucht  wurde (nicht bei Fidor), ist man vorsichtiger. In diesem speziellen Sinne sehe ich deine Ansicht unten etwas kritisch. Wink

Genau das ist mir auch passiert, wodurch mir mein ursprüngliches Konto gekündigt wurde. Also kannst du davon ausgehen, dass auch ich deutlich mehr als vorher vieles kritisch sehe. Dennoch nicht unbedingt in diesem speziellem Fall. Denn ich habe natürlich Kontodaten abgeglichen und sie waren korrekt. Dennoch hat mich das nicht vor dem Betrug geschützt. Demnach sehe ich den Einsatz hier gewissermaßen an der völlig falschen Stelle. Vorgehen müsste man gegen die Vorgehensweisen von Banken und den Behörden, die bei so einem Betrug ermitteln.
(also das hier nicht vernünftig ermittelt wird, kein Austausch von Infos zwischen behörden und Bank stattfindet und die Bank erfolgreich  einfach das Geld zurückfordern kann)
sr. member
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Barek, sorry dass ich zu schnell über den Trick, sich über "GeldSenden" den Usernamen von Fidor anzeigen lassen, indem man bei bitcoin.de die KTO Nr aus der IBAN holt, gesprungen bin! Das ist natürlich eine gute Sache in der "Not" von zu wenig Daten!

Ich hatte mit den Geldtransfers auch schon mit einem Kumpel zusammen herumexperimentiert und dabei war mir eben aufgefallen, dass wenn Username bei Fidor mit Username bei bitcoin.de nicht übereinstimmen, weil man bei der Registrierung jeweils andere Usernamen verwendet hat, es dann doch nicht 100% zuordnungsfähig ist.

Bsp:
Ein Bitcoin Marktplatz Käufer hat:

1:
Account: bitcoin.de
Username: fancy88
IBAN: DE10700222000073303311

2.
Konto: Fidor
Username: monetoso


Jetzt kann man (wie Barek beschrieben hat) über die  "GeldSenden" Funktion mit der exstrahierten Konot Nr: 0073303311, den Username: "monetoso" bei Fidor herausbekommen. Der stimmt aber, wenn man Pech hat nicht mit dem von bitcoin.de fancy88 überein. Dann ist also die Zuordnung über den Username von bitcoin.de nicht möglich. Man steht quasi genau vor dem gleichen Problem, wie bei einer normalen Überweisung.

Serpens, vor 9 Monaten hätte ich das alles auch noch nicht so streng gesehen, aber wenn man mal über bitcoin.de von einem Käufer eine gephischte Überweisung bekommen hat, die einfach von der Bank wieder ausgebucht  wurde (nicht bei Fidor), ist man vorsichtiger. In diesem speziellen Sinne sehe ich deine Ansicht unten etwas kritisch. Wink

danke barek für diese sehr hilfreiche Information Smiley  

So kann man in der Tat jede "Geld senden" Überweisung nachvollziehen und dem Käufer zuordnen. Genau das worum es geht Smiley
Und weiterhin kann man das auf eine normale Überweisung anwenden, indem man den Käufer das Geld zurücküberweist und um "Geld senden" bittet, was ja dank instant in wenigen Minuten machbar sein sollte Wink
...

Naja, vielleicht ist das alles bald Geschichte, weil die neue Anbindung Bitcoin.de-->Fidor kommt...

full member
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Die Fidor Bank bewirbt übrigens ganz groß ihr Geschàftskonto für Firmen. Der Witz an der Sache: Man kann dort gar kein Bargeld einzahlen Cheesy:D na super, Kunden zahlen in Geschäften aber bar.

Nicht alle, die ein Geschäftskonto brauchen, haben auch ein Geschäft, in dem bar gezahlt wird. Für einen reinen Onlineshopbetreiber z.B. ist das Fidor-Angebot super, keine Kontoführungs- und Buchungsgebühren gibt es m.W.n. sonst nirgendwo.
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Vertrau in Gott
Die Fidor Bank bewirbt übrigens ganz groß ihr Geschàftskonto für Firmen. Der Witz an der Sache: Man kann dort gar kein Bargeld einzahlen Cheesy:D na super, Kunden zahlen in Geschäften aber bar.
sr. member
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Genau.
Und gleich noch die Hausnummer § 80 StGB "Vorbereitung eines Angriffskrieges" wegen des Threadtitels "Kriegserklärung der Fidor-Bank an ihre Freunde" hinterdrein.

Der war gut!

Besten Dank auch an den User hier, der mich für die ideale Besetzung zur Überbringung einer Kriegserklärung hielt.
Der Begriff "Freunde" hat ja durch die Fidor-Bank auch eine zweifelhafte Bedeutung erlangt.
Ich kann mich nicht dagegen währen, dass ich "Fidor-Freunde" bekomme Sad
Das sollte sich die Fidor-Bank patentieren lassen und dann facebook als Lizenz verkaufen!
LvM
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Hi Trepex,

deine Message ist mittlerweile auch bei mir aufgeschlagen.

Ich gucks mir mit dem Kollegen vom Kundenservice mal an, habe jetzt beim Überfliegen nicht sofort alles verstanden.


Na, das wird aber auch Zeit! Dann beeilen Sie sich mal!

Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft oder Polizei
wegen Verdachts der Untreue (§ 266 StGB)
könnte von jedem Leser hier erstattet werden.

Dazu braucht man keinen Anwalt. Das ist von Amts wegen zu verfolgen.
Eine simple Email mit Link auf die Ausführungen von Trepex in diesem Strang genügt.

Aber wir wollens ja nicht gleich übertreiben, gell.
Wäre ich Trepex würde ich vorerst auch von einer Meldung an die BaFin absehen.
Man muß ja nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Eins lassen Sie sich aber gesagt sein, Florian:

Wenn Trepex sein Guthaben nicht spätestens morgen wieder gutgeschrieben ist,
oder wenn Sie ihm jetzt grundlos gar sein Konto kündigen sollten,
dann wird es verdammt ungemütlich für die Fidor.

Untreue, die hier infrage kommt und vollendet sein könnte, verjährt übrigens in frühestens 3 Jahren.
Schadenswiedergutmachung schützt nach Ermessen des Gerichts nur ausnahmsweise vor Strafe (§ 46a StGB).

LvM
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Also wird jetzt nicht geklagt?...man wie langweilig  Cry
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danke barek für diese sehr hilfreiche Information Smiley  

So kann man in der Tat jede "Geld senden" Überweisung nachvollziehen und dem Käufer zuordnen. Genau das worum es geht Smiley
Und weiterhin kann man das auf eine normale Überweisung anwenden, indem man den Käufer das Geld zurücküberweist und um "Geld senden" bittet, was ja dank instant in wenigen Minuten machbar sein sollte Wink

Problem kann somit vollständig umgangen werden Smiley

Danke auch in meinem Namen!

Ich frage mich allerdings, warum bitcoin.de und auch die Fidor-Bank diesen sehr guten Vorschlag nicht schon längst an
mich kommuniziert hat. Evt. ging das ja an andere betroffene User, die eine Anfrage bei bitcoin.de oder Fidor gemacht haben.

trepex
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danke barek für diese sehr hilfreiche Information Smiley  

So kann man in der Tat jede "Geld senden" Überweisung nachvollziehen und dem Käufer zuordnen. Genau das worum es geht Smiley
Und weiterhin kann man das auf eine normale Überweisung anwenden, indem man den Käufer das Geld zurücküberweist und um "Geld senden" bittet, was ja dank instant in wenigen Minuten machbar sein sollte Wink

Problem kann somit vollständig umgangen werden Smiley

Edit:
ach und zum eigentlichem Thema hier:
jadu hat schon recht. Für jemanden der den Kontext hier nicht kennt, klingt dein Fax wirklich sehr da nach, dass du das Geld nicht erwartet hast. Anstatt den sehr offensiven Ton, hättest du vllt lieber mehr wert auf die formulierung des eigentlichen Problems legen sollen...
Versteh mich nicht falsch, ich unterstütze dein Vorhaben aufjedenfall und ich kann verstehen, dass es sehr frustriert und wütend macht, wenn man so ein einfaches Problem zig mal erklären muss und es nicht verstanden wird... Sogar bei BTCatFidorBank habe ich oft den eindruck, dass er dies und andere Dinge selbst nach 5 mal Erklären nicht versteht.. ich weiß auch nicht warum das so ist ^^
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Ok, nur damit hast du keine Chance. Man braucht mindestens den Fidor Benutzernamen. Irgendwie sieht deine Transaktionsliste anders als die von trepex aus. Er hat einen Fidor Benutzernamen für die Transaktion.

Kurzzusammenfassung:

Am 23.11.2013 erhielt ich für einen über bitcoin.de abgewickelden BTC Verkauf eine
"Geldsendung von Freunden". Bei dieser Art von zahlung sieht man als Empfänger NICHT
den Namen (sondern in diesem Fall einen Nickname) vom Absender und auch nicht dessen Kontonummer.


http://s24.postimg.org/kd2dstnn7/Geldeingang.png


Es geht darum, wie du von einem Fidor Benutzernamen zu einem bitcoin.de-Nick, oder zu einem Realnamen kommen willst! Das Problem jetzt verständlich?
Wie "das" geht, darfst du gerne für die Community noch mal erklären.

Ziel ist es zu prüfen, ob eine Überweisung zu einem Trade bei bitcoin.de gehört. Über das Datum und den Betrag lässt sich die Menge der in Frage kommenden Trades einschränken. Das heißt man hat gegeben: IBAN, bitcoin.de Benutzernamen, Realnamen. Die Verifikation, dass diese zusammengehören ist Aufgabe von bitcoin.de. Es reicht also IBAN und Fidor Benutzernamen in Beziehung zu setzen.
sr. member
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...
das ist ein Problem auf unserer Seite und wurde in dem anderen Thread (oben irgendwo verlinkt) schon geklärt.

Hallo Florian,
warum gibt es eigentlich kein "Wiki", oder eine Art FAQ-Seite mit gelösten Probleme, zu der man einfach verlinken kann, wenn die Frage 1-2-3-45 gestellt wird?

Dieses "es steht da irgendwo" ist tiefstes social-media-Mittelalter. Wink

Im Ernst - Spaß beiseite. Bei anderen Anbietern  ist ja auch das Problem, dass man Support/Informationsverteilung viel zu dezentral macht. Da wird in jenem Forum etwas besprochen, dort getwittert, in der Hauseigenen-online-community gepostete, facebook, noch ein Forum... und dann hat man nichts anderes mehr zu tun, als im Netz herumzurennen.  Angry
Warum macht ihr/Anbietern das so?
newbie
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So einfach ist das nicht. Es gibt auch nochmal einen Unterschied zwischen Überweisung und GeldSendenFunktion.

So einfach ist es. In beiden Fällen ist der Fidor Benutzername vom Sender angegeben (siehe trepex screenshot im OP). Dieser kann der IBAN zugeordnet werden.
Nein, ist er nicht! Bei Überweisung kommt - so wie ich schrieb - nur Überweisungsbetrag und der Verwendungszweck!  Wink




Meinen letzten Beitrag noch einmal genau lesen. Wenn dann noch nicht klar ist, wie man von der IBAN auf den Fidor Benutzernamen kommt, bitte noch einmal melden.
Darum geht es nicht!
Es geht darum, wie du von einem Fidor Benutzernamen zu einem bitcoin.de-Nick, oder zu einem Realnamen kommen willst! Das Problem jetzt verständlich?


Korrekt,

das ist ein Problem auf unserer Seite und wurde in dem anderen Thread (oben irgendwo verlinkt) schon geklärt.

sr. member
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...
Quote from: realcoin
Das ist ja das ganze Problem bei diesen anonymen Transaktion bei Fidor. Man kann nicht zu 100% ausschließen, ob das KTO von dem die Geldsendung kommt, gephischt wurde.
Ohne jetzt auf das Problem unserer Transaktionsliste erneut zu besprechen (da gibts ja schon x andere Threads mit Trepex et. al.)  - du kannst dir auch bei einem Transfer nicht sicher sein, auch wenn IBAN/Real-Name angezeigt würde? Die Tatsache, dass der vollständige Name + IBAN angezeigt wird, ist kein Garant dafür, dass das andere Konto nicht gephischt wurde...
....
Richtig, darum geht es eigentlich nicht. Hier ist das Problem. Man kann nicht:
1. Der Pflichtaufforderung von bitcoin.de nachkommen, diesen Sachverhalt zu klären und
2. Wenn der Inhaber des bitcoin.de Accounts nicht mit dem Inhaber des Fidor Kontos übereinstimmt, dann überweise ich als Verkäufer dort natürlich kein Geld hin!

Das alles kann man mit der aktuellen Banksoftware von Fidor nicht machen.
sr. member
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EDIT: Was ich auf alle Fälle interessant finde, ist, dass das oben verlinkte Fax jenes ist, dass du schon vor ca. 2(?) Wochen an BaFin und unsere Adresse gesendet hast...

Das Fax von heute (ging nicht in Kopie an die BaFin, die bekommt noch ein extra Fax) hatte durch copy&paste das falsche Datum.
Mein Fehler.

trepex / Ralf
sr. member
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So einfach ist das nicht. Es gibt auch nochmal einen Unterschied zwischen Überweisung und GeldSendenFunktion.

So einfach ist es. In beiden Fällen ist der Fidor Benutzername vom Sender angegeben (siehe trepex screenshot im OP). Dieser kann der IBAN zugeordnet werden.
Nein, ist er nicht! Bei Überweisung kommt - so wie ich schrieb - nur Überweisungsbetrag und der Verwendungszweck!  Wink




Meinen letzten Beitrag noch einmal genau lesen. Wenn dann noch nicht klar ist, wie man von der IBAN auf den Fidor Benutzernamen kommt, bitte noch einmal melden.
Darum geht es nicht!
Es geht darum, wie du von einem Fidor Benutzernamen zu einem bitcoin.de-Nick, oder zu einem Realnamen kommen willst! Das Problem jetzt verständlich?
Wie "das" geht, darfst du gerne für die Community noch mal erklären.
newbie
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Hi Trepex,

deine Message ist mittlerweile auch bei mir aufgeschlagen.

Ich gucks mir mit dem Kollegen vom Kundenservice mal an, habe jetzt beim Überfliegen nicht sofort alles verstanden.

Quote from: realcoin
Das ist ja das ganze Problem bei diesen anonymen Transaktion bei Fidor. Man kann nicht zu 100% ausschließen, ob das KTO von dem die Geldsendung kommt, gephischt wurde.
Ohne jetzt auf das Problem unserer Transaktionsliste erneut zu besprechen (da gibts ja schon x andere Threads mit Trepex et. al.)  - du kannst dir auch bei einem Transfer nicht sicher sein, auch wenn IBAN/Real-Name angezeigt würde? Die Tatsache, dass der vollständige Name + IBAN angezeigt wird, ist kein Garant dafür, dass das andere Konto nicht gephischt wurde...

EDIT: Was ich auf alle Fälle interessant finde, ist, dass das oben verlinkte Fax jenes ist, dass du schon vor ca. 2(?) Wochen an BaFin und unsere Adresse gesendet hast...




Grüße,

Florian



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So einfach ist das nicht. Es gibt auch nochmal einen Unterschied zwischen Überweisung und GeldSendenFunktion.

So einfach ist es. In beiden Fällen ist der Fidor Benutzername vom Sender angegeben (siehe trepex screenshot im OP). Dieser kann der IBAN zugeordnet werden.

Meinen letzten Beitrag noch einmal genau lesen. Wenn dann noch nicht klar ist, wie man von der IBAN auf den Fidor Benutzernamen kommt, bitte noch einmal melden.
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Kann man nicht wirklich, wie sollte es gehen?

Du weißt von bitcon.de, welche IBAN es seien müsste. Davon nimmst du die letzten 10 Ziffern, was die Kontonummer ist. Damit füllst du die "Geld senden" Maske aus, was im nächsten Schritt den Benutzernamen des Empfängers anzeigt. Der "Geld senden" Vorgang kann dann abgebrochen werden.

Die Benutzername <=> IBAN ist ja hoffentlich eineindeutig.

Zugegeben umständlich, aber es funktioniert.
So einfach ist das nicht. Es gibt auch nochmal einen Unterschied zwischen Überweisung und GeldSendenFunktion.
1. Bei Überweisung wird nichts angezeigt! Es gibt nur den Überweisungsbetrag und den Verwendungszweck sonst nichts.
2. GeldSendenFunktion: Bin ich nicht sicher, ob deine Methode immer funktioniert, zumindest hab ich bei der Fidor einen anderen Nick als bei bitcoin.de.
LvM
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Falls es sich nicht nur um die Korrektur einer Fehlbuchung handelte,
riecht die "Korrektur" nach

§ 266 StGB Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html

LvM

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