Steuerhinterziehung ist es dann, wenn man es versteckt. Nicht wenn man es falsch deklariert. Das ist ein sehr wichtiger Satz bzgl zukünftiger Auslegungen der Bitcoin Besteuerung.
Der Ablauf ist grob gesprochen so: Man hat mehr Geld aus Einkünften. Diese gibt man in der Steuererklärung an. Egal als was du sie angibst, solange es es "glaubwürdig" ist, ist es nicht strafbar. Auch dann nicht, wenn es weit hergeholt ist. Nur vorsätzliche Falschangaben wären strafbar. Fahrlässig keines falls, grob Fahrlässig glaube ich auch nicht.
Nun geht die Erklärung ans Finanzamt, dort wird sie geprüft. Wird sie nun durchgewunken und die eventuelle Steuernachzahlung als Bescheid dir zugeschickt, musst du nur zahlen und der Vorgang ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Es sei den(aber das wird nur in Ausnahmen gemacht), er wird als vorläufiger Steuerbescheid zugeschickt. Aber man ist dann definitiv im rechtssicheren Raum, sprich, keiner kann einem mehr ans Bein pissen, es könnte nur sein, das die Steuer anders festgesetzt wird und man Nachzahlung oder auch Rückzahlung bekommt. Aber auch vorläufige Steuerbescheide sind nach einigen Jahren nicht mehr anfechtbar(ich glaube 4 volle Jahre nach Zustellung). Es wird aber keinesfalls zu Strafbarem kommen und Nachzahlungen sind dann zb per Ratenzahlung möglich(meist zinsfrei, ich habe immer noch 1000 Euro Nachzahlung mit 5 Euro mtl abzudecken, bzw den rest von 200 Euro, aus meiner Selbstständigkeit 1998-99 und danach Insolvenz).
Wichtig ist also es irgendwie anzugeben und es ist völlig legitim erstmal den für einen persönlich besten Weg zu wählen, wenn man ihn auch argumentativ erklären kann. Und bei Bitcoin von Spekulationsgewinn zu reden dürfte sich ebenso untermauern lassen, wie es als Devisenspekulatiion anzusehen oder es als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit anzusehen(und damit vieleicht auch die ganzen Freibeträge einzusetzen). Wenn das Finanzamt anderer Meinung ist, dürfen die das gerne im Bescheid vermerken, erst dann muss man dagegen angehen. Hier dürfte es am besten sein, wenn der Finanzbeamte möglichst nichts weis von Bitcoins und man ihm nur die Infos offeriert, die einem nützen(natürlich könnte er dann die Schädlichen selbst googlen...wenn er dazu Zeit findet).
Jedenfalls: man macht sich NICHT strafbar, wenn man die Bitcoin einkünfte in einer falschen Rubrik versteuert und daher weniger Steuern bezahlt. Man darf es nur nicht wiissen, weils sonst vorsätzlich wäre.
Also bei Problemen, einfach sagen: ohje...das war falsch...bin ich nun vorbestraft, na scheisse, wenn ich das gewusst hätte....sorry Herr Beamter, können sie mir sagen, wie ich es richtig deklariere.
Völlig falsch: ne..alter, das stimmt schon so, meinst ich bin doof oder was?
Steuergesetze ist marokkanischer Basar auf ganz hohem Niveau. Und wer schonmal in Marokko war, darf mir glauben: ich habe einen Händler weinen sehen, der mit einem Oberfnanzdirektor gefeilscht hat(ok..joke, ich habe mit denen gefeilscht und bin gnadenlos untergegangen, aber es war sehr lehrreich).
PS: und bei der Unterscheidung fahrlässig - vorsätzlich nicht auf die Blödheit der Finanzbeamten setzen. Nur wenns objektiv durchgeht, wird es auch klappen. Man selbst ist immer geneigt subjektiv alles im besten Licht für einen selbst zu sehen. Bei 50 Euro Steuernachzahlung ist es sowieso egal, und wenns mal anfängt um 500 Euro zu gehen, lohnt es sich 50 Euro an den Steuerberater abzudrücken und seine Meinung einzuholen.