Mein erster Post hier und gleich so eine Nuss... Ich bin kein Steuerberater, habe aber als Selbstständiger seit Jahren regelmässig mit der deutschen Steuergesetzgebung zu tun. Hier also meine ausführlichen zwei bis drei Cent:
1. Privater An- und Verkauf von Bitcoins / SpekulationsgeschäfteGewinne (und Verluste!) aus reinem Kauf/Verkauf von Bitcoins dürften ab dem ersten Cent als Spekulationsgewinn/verlust gelten und sind über die Abgeltungssteuer mit 25% als ausl. Kapitalerträge oder ggf. per EkSt. zu versteuern, sofern diese unter 25% liegt. Liegen die gesamten Kapitalerträge, also auch Zinsen vom Sparbuch, Dividenden, andere Spekulationsgewinne, etc. dabei im Jahr unter 801 Euro (für ledige, 1602 Euro für verheiratete Menschen), greift der Sparer-Pauschbetrag und die Gewinne sind zwar anzugeben, es fällt jedoch keine Steuer an.
Die Spekulationsfrist von einem Jahr gibt es seit Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr, d.h. es ist steuerlich nicht relevant, ob der gewinnbringend verkaufte Bitcoin vor einer Woche oder zwei Jahren gekauft wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungssteuerhttp://de.wikipedia.org/wiki/Sparer-Pauschbetrag2. MiningSofern Mining gewinnbringend(!) durchgeführt wird, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Gewinne aus dieser Tätigkeit sind in der Steuererklärung als Gewinn aus dieser gewerblichen Tätigkeit anzugeben und werden zum jeweiligen Einkommenssteuersatz versteuert. Bei Gewinnen pro Jahr über 24.500 Euro fällt zzgl. noch Gewerbesteuer an. Wer Mining nachweislich als gewinnbringende Tätigkeit ausübt, der kann und sollte(!) Strom, Hardwarekosten, etc. absetzen, d.h. mit entstandenen Gewinnen verrechnen und sollte sich unbedingt mit den Notwendigkeiten der Buchführung (EÜR/Einnahmenüberschussrechnung, Belege sammeln, evtl. Umsatzssteuer abführen, etc.) vertraut machen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbetreibenderhttp://de.wikipedia.org/wiki/Einnahmen%C3%BCberschussrechnunghttp://de.wikipedia.org/wiki/GewerbesteuerSofern über mehrere Jahre jedoch Verluste - oder nur sehr geringe Gewinne - aus der Mining-Tätigkeit entstehen, wird das Finanzamt die Tätigkeit nach einiger Zeit als Liebhaberei einstufen. In diesem Fall entfällt mit sofortiger Wirkung die Möglichkeit, die Verluste aus der Tätigkeit mit anderen Einkünften zu verrechnen und steuerlich geltend zu machen. Dies passiert jedoch frühestens nach zwei Jahren, da jede gewerbliche Tätigkeit in der Regel am Anfang mehr Ausgaben als Einnahmen erzielt.
http://de.wikipedia.org/wiki/GewinnerzielungsabsichtFür private, wie auch gewerbliche Bitcoin-User gilt mit ziemlicher Sicherheit, dass ein steuerrechtlich-relevanter Gewinn erst und nur dann entsteht, wenn die Bitcoins in "echtes" Geld getauscht werden. Verzichtet man darauf fällt auch keine Steuer an, aber Verluste oder Ausgaben können auch im Gegenzug nicht steuerlich geltend gemacht werden. Wie Kai schon geschrieben hat, ist der Sinn einer Alternativwährung eigentlich auch nicht das Tauschen in andere Währungen...
Fazit: Am besten fährt, wer er seine Bitcoins im Bitcoin-Universum lässt. (Zum Schluss noch ein Beispiel aus der alten Welt dazu: Wenn ich morgen 10.000 Euro in Dollar umtausche und der Dollarkurs legt in der Woche danach um 50% zu, dann muss dieser Gewinn auch nur dann versteuert werden, wenn ich daraus ein Kapitalgeschäft mache, d.h. das Geld zurücktausche und den Gewinn realisiere. Kaufe ich hingegen für meine im Wert gestiegenen Dollars Waren oder Dienstleistungen, ist der Wertzuwachs auch in der alten Welt steuerfrei.)
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Grüsse,
Short