Pages:
Author

Topic: Vorhang auf für DAC-8 - page 2. (Read 406 times)

legendary
Activity: 2296
Merit: 2721
May 07, 2021, 05:05:40 AM
#2
AML-5, MiCA und jetzt auch noch DAC-8... hm was steckt dahinter? Steuerhinterziehung + Datenschutz!

Quote
Das könnte in der Praxis also bedeuten, dass in der EU-regulierte Krypto-Händler wie Coinbase, Bitpanda oder BUX den Finanzbehörden Auskunft über die Transaktionen ihrer Kunden geben müssten – und der Fiskus könnte dann schön ordentlich abgleichen, ob eh jeder brav seine Steuern für Bitcoin und Co bezahlt.
Heftig, aber war zu erwarten, das sowas kommen wird. Der Staat muss ja irgendwie die Ausgaben für Corona auch wieder hereinholen, wo, wenn nicht bei den Crytpo-Anlegern die ja alle Abermillionen am Konto durch illegale Bitcoin-Geschäfte rumliegen haben  Roll Eyes Roll Eyes

Ob das natürlich rechtlich haltbar ist bleibt abzuwarten, so stellt man ja jeden User von Exchanges unter Generalverdacht, die Steuern hinterzogen zu haben. Das Finanzamt hat ja bspw. auch nur mit einem richterlichen Beschluss Zugriff auf deine Bargeld-Transaktionen, warum soll das bei Crytpo-Transaktionen anders sein?
staff
Activity: 2534
Merit: 2706
Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
May 04, 2021, 08:20:29 AM
#1
Ich bin heute im Zuge des "Bitcoin: Die Frage der Steuer wird immer drängender" Artikels den ihr hier finden könnt: https://www.trendingtopics.at/crypto-steuern-2021-frage/ auf ein interessantes Thema gestoßen das wir hier noch nicht hatten.

Und zwar DAC-8!
Das geht wohl Hand in Hand mit "Markets in Crypto Assets"-Verordnung (kurz: "MiCA-VO")

AML-5, MiCA und jetzt auch noch DAC-8... hm was steckt dahinter? Steuerhinterziehung + Datenschutz!

Quote
Das könnte in der Praxis also bedeuten, dass in der EU-regulierte Krypto-Händler wie Coinbase, Bitpanda oder BUX den Finanzbehörden Auskunft über die Transaktionen ihrer Kunden geben müssten – und der Fiskus könnte dann schön ordentlich abgleichen, ob eh jeder brav seine Steuern für Bitcoin und Co bezahlt.

Quote
Nachdem bereits mit der 5. Geldwäsche-Richtlinie der EU der Begriff „virtuelle Währungen (cryptocurrency)“ unionsweit einheitlich definiert wurden und insbesondere die Betreiber von Crypto-Börsen (exchanges) zu maßgebenden Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Kunden verpflichtet wurden, liegt nun ein Vorschlag seitens der EU vor, welcher die Erweiterung und Verbesserung des derzeitigen grenzüberschreitenden Informationsaustausches vorsieht, um auch Crypto Assets und cryptocurrency  und E-Money zu erfassen. Neben der Vermeidung von Steuerhinterziehung steht auch der Datenschutz im Fokus.
Quelle: https://jinfa.tax/blog/crypto-currency/crypto-assets-und-cryptocurrencies-im-fokus-des-kommenden-informationsaustausches-der-eu-dac-8/

Quote
DAC 8 ist die 3. Initiative/Säule zur Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Steuerbehörden und bezeichnet die geplante 8. Überarbeitung der Directive of Administrative Cooperation 2011/16/EU (EU-Amtshilfe-Richtlinie)zur Verschärfung bestehender Vorschriften und zur Ausweitung des Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung von Crypto Assets, Cryptocurrency und E-Money (COM (2020) 312 und 314 final).

Weiterer Artikel dazu: https://legal-revolution.com/de/the-legal-revolutionary/recht-der-digitalen-wirtschaft/dac-8-eu-meldepflichten-fuer-bitcoin-co

Ich wünsche euch viel Spaß beim Einlesen.
Pages:
Jump to: