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Topic: Vorladung der Polizei wegen Verdachts auf Geldwäsche - page 3. (Read 4768 times)

legendary
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Hast keine Geldwäsche getrieben hast auch nichts zu befürchten.

Das stimmt so natürlich nicht, sondern hängt von der Agenda der entsprechenden Behörde ab.
sr. member
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Zuerst um Entspannung sorgen, es handelt sich hier nur um eine kurze Klärung und hier sollst Du überlegen was zu sagen ist.

Hast keine Geldwäsche getrieben hast auch nichts zu befürchten.
BTC kaufen/verkaufen ist erlaubt also wo zu gleich einen Anwalt nehmen  Huh
legendary
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Anwalt einschalten und fertig. (Damit meine ich, dass du zu sowas auf keinen Fall ohne Anwalt gehen sollst. Geldwäsche mag der Staat überhaupt nicht und damit versteht er auch keinen Spass)
Andernfalls: Abwarten und Tee trinken. Hingehen musst du nicht, wäre aber zu empfehlen.
newbie
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Hallo,

ich wollte nur nachfragen, ob das sonst auch schon jemand von euch passiert ist und was ihr dann gemacht habt: Ich hatte vorige Woche ein Schreiben zwecks Vorladung der Polizei im Briefkasten wegen Verdachts auf Geldwäsche. Grund dafür war lt Schreiben eine Überweisung (ca 600 Euro) auf mein Konto bei der Fidor-Bank nach dem Verkauf von ca 0,5 Bitcoins über bitcoin.de. Ich nutze das Konto bei der Fidor-Bank ausschließlich zum Kauf und Verkauf von Bitcoins (ausschließlich kleine Beträge, selten mehr als 1 BTC). Anscheinend hat mich die Bank gemeldet oder angezeigt, da wie gesagt auf dem Konto nur Transaktionen aus Bitcoin Käufen und Verkäufen verzeichnet waren. Das Konto selbst wurde von der Bank im Juli gesperrt.
Danke!
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