[...] Das DPMA unterrichtet den Markeninhaber über den Löschungsantrag. Widerspricht er nicht innerhalb von zwei Monaten, wird die Marke gelöscht; erfolgt Widerspruch, wird das Löschungsverfahren vor dem DPMA durchgeführt.
Das hört sich doch relativ klar an.
Ein Löschungsverfahren vor dem DPMA hat aber nichts mit Gericht zu tun, oder? Wahrscheinlich sollte man aber einen Anwalt dabei haben.
Wenn einmal die Nichtigkeit festgestellt wurde, sollte doch die Bearbeitung zukünftiger Anträge klar sein. Oder gibt es da Gegenbeispiele?
Ich meine jetzt das reine schlichte "Bitcoin", nicht irgendwelche Wortkombinationen.