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Topic: Wiederspruch/Löschung der Bitcoin Martenrechte - page 3. (Read 6776 times)

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Ich habe es damals gesagt und sage es heute noch einmal


Das wird NICHTS!
Zumindest nicht so wie du das vorhast....
Falls du eine Löschung/nicht eintragungsfaehigkeit von BITCOIN willst musst du massiv Geld reinstecken um erst vor Gericht zu landen.

Und dort wird dies dann spaetestens abgewehrt.Niemand hat ein Interresse daran dir zu bestaetigen das Bitcoin ein Begriff sind wie Brot,Zucker,Wasser welche man nicht schuetzen kann.

Warte 10Jahre und probier es erneut.
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Bitcoin Löschung Teil 3 - NEWN Deutsches Patentamt kennt BITCOIN nicht 2014 ✔✔✔ http://youtu.be/6iNqBaOJ2Og

Sehr beeindruckend, das Video. Ich drück dir die Daumen für einen Erfolg.
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10 mBTC sind auf dem Weg. Wenn das Projekt voranschreitet, sind weitere Spenden drin.
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Scheint mir wichtig, von mir gibt's einen nennenswerten Betrag in ein paar Stunden.

Wie bist du zu Bitcoins gekommen?
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Nach dem ich vor einer gewissen Zeit das Patentamt hingewiesen habe dass man BITCOIN als Marke nicht regestrieren sollte und dafür 120€ gezahlt habe für den Antrag des Wiederspruchs ist es nicht weiter wichtig ob BITCOIN Registrierbar ist sondern welche Behörde dafür zuständig ist - vor zwei Taben bekmm ich die Antwort dass ich der Eintragung BITCOIN nicht wiedersprechen kann da mir die Marke nicht gehört Wink Ich solle doch bitte einen Antrag auf die Löschung machen und 300€ überweisen damit sich bestimmte Anwälte damit befassen. Also hier entscheiden für die Zulassung des BITCOIN als Marke Leute die Bitcoin nicht kennen und Anwälte, gerne würde ich sehen wie transparent man bei einem 12 Billionen Markt sich zeigt was ja der BITCOIN grade wert ist. ✔ Es würde mich nicht wundern dass die selber Leute die sich BITCOIN als Marke sich sicher wollen und die darüber entscheiden sich gut kennen 0o Was eine Steinzeit wir doch hier haben die nichts mit der Realität am Hut hat... aber das Wort INTERNET oder GELD das kann man sich nicht sicher.. das haben sie verstanden.. in einigen Jahren haben sie auch BITCOIN verstanden und sehen ihre Fehler ein ? Wo es zustät ist? BRAVO! BRAVISIMO ...

Bitcoin Löschung Teil 3 - NEWN Deutsches Patentamt kennt BITCOIN nicht 2014 ✔✔✔ http://youtu.be/6iNqBaOJ2Og


Helf mir wenn willst aber nicht nur mit Worten  BTC: 12sFiuc9g5BxU9LkkizoS55PYLj4dbb8Tk

Bis jetzt habt ihr viel Einsatz gezeigt udn 1,7UDS = 0.001 BTC gesendet ^^ danke an den einen!
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Irgendwie habe ich das Gefühl, das ist nur die Spitze eines Eisbergs:

http://oami.europa.eu/eSearch/#advanced/trademarks/1/15/n1=MarkVerbalElementText&v1=bitcoin&o1=AND&c1=CONTAINS&sf=ApplicationNumber&so=asc

Wenn man kein Patentanwalt ist, kann man da vermutlich sehr viele Euros versenken.

Das hatte ich ja schon gesagt.
Und hier werden nur Anmeldungen aus der EU und Deutschland angezeigt!

Es werden auch noch mehr dazu kommen...
Schnell seien, die richtigen Nizza Klassen und den richtigen Begriff anmelden und dann absahnen.
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Irgendwie habe ich das Gefühl, das ist nur die Spitze eines Eisbergs:

http://oami.europa.eu/eSearch/#advanced/trademarks/1/15/n1=MarkVerbalElementText&v1=bitcoin&o1=AND&c1=CONTAINS&sf=ApplicationNumber&so=asc

Wenn man kein Patentanwalt ist, kann man da vermutlich sehr viele Euros versenken.
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@ Shenka89

Hier geht es glaube ich nur um = § 8 Absolute Schutzhindernisse, was du meinst ist aber auch richtig!

Der Wiederspruch wird vom DPMA geprüft. Wenn ein Absolute Schutzhindernisse besteht wird die Marke wieder gelöscht/ nicht eingetragen.

Was du meinst ist, wenn eine Marke eine andere verletzt. Das muss vor Gericht geklärt werden. Das hier aber nicht


(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

Nr. 3

die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__8.html


Dann habe ich es zum teil falsch verstanden.
Hatte es so aufgefasst das er gegen eine bestimmte Markenanmeldung vorgegangen ist.


Aber auch so sehe ich schwarz.Wenn er allgemein gegen alle Anmeldungen vorgeht die mit der Marke / Bezeichung Bitcoin zu tuen haben.
Es ist mit sehr hohen Kosten verbunden.Alle bisherigen Markenanmelder alleine werden ja versuchen Ihre Marke zu verteidigen sollte die Gefahr bestehen das der Begriff "bitcoin" als nicht eintragungsfähig gilt ….

Das DPMA,HABM u.s.w prüfen ja schon bei Eingang einer Markenanmeldung ob diese eintragungsfähig ist!
Falls dies nicht so wäre wie z.B das Wort Hallo,Berlin oder München würden diese ja abgewiesen werden.

Ich bin davon überzeugt das der Antrag abgelehnt wird.
Falls man ein Urteil dazu haben möchte wird es zum Gerichtstermin kommen.
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@ Shenka89

Hier geht es glaube ich nur um = § 8 Absolute Schutzhindernisse, was du meinst ist aber auch richtig!

Der Wiederspruch wird vom DPMA geprüft. Wenn ein Absolute Schutzhindernisse besteht wird die Marke wieder gelöscht/ nicht eingetragen.

Was du meinst ist, wenn eine Marke eine andere verletzt. Das muss vor Gericht geklärt werden. Das hier aber nicht


§ 8 Absolute Schutzhindernisse

(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

Nr. 3

die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__8.html
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Da fallen weit mehr an als 120Euro.Da ist lediglich die Gebühr für das DPMA

Zumal einfach Wiederspruch einlegen bringt nichts!
Die Gegenseite kann dich Verklagen auf Schadensersatz und wahrscheinlich noch mehr.
Natürlich wirst du auch die Anwaltskosten tragen müssen und je nachdem wie weit du es kommen lassen möchtest auch die anfallenden Gerichtskosten welche sich wie die Anwaltsgebühren auch am Streitwert orientieren.

Gegen welche Anmeldung hast du den Wiederspruch eingelegt?
Und von wem wird der Anmeldet der Marke vertreten?
Ich hoffe z.B nicht das es Baker & Mckenzie sind.

Und wie du wissen solltest wurden mehrere Marken erfolgreich beim DPMA eingetragen.
Auch beim HABM wurden schon Marken erfolgreich eingetragen welche vorher schon in anderen Regionen geschützt waren, hier hat lediglich eine Erweiterung stattgefunden.

Du wirst somit (meiner Meinung nach) zu 100% verlieren.
Wäre die Marken BITCOIN nicht schutzfähig wäre es abgewiesen worden.

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Zwei Wochen sind vergangen und ich habe keine Antwort von Deutschen Patentamt.

Also schreibe ich eine Mail mit der Abfrage was jetzt weiter mit dem Wiederspruch passiert.

Ausser der Mail Bestätigung keine Antwort.

Your message

  To: Info-DPMA-Auskunft
  Subject: Re: Read: Wiederspruch gegen das Markenpatent Bitcoin
  Sent: Wed, 29 Jan 2014 09:39:57 +0100

was read on Wed, 29 Jan 2014 09:44:45 +0100


==============================================


Final-Recipient: RFC822; [email protected]
Disposition: automatic-action/MDN-sent-automatically; displayed
X-MSExch-Correlation-Key: YRu+J0TLWESivX8EFOBdMQ==
Original-Message-ID: <[email protected]>

.. Spenden bis jetzt 0.001 BTC Danke Wink würde gut sein wenn das noch 100 weitere machen dann sind die 120€ ausgegliechen ^^

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Da mich jetzt zwei hier wegen der Echtheit fragen.. ob der Antrag wirtlich gestellt wurde und auch bezahlt.

Hier ist die Lesebestätigung
Quote
Your message

  To: Info-DPMA-Auskunft
  Subject: Wiederspruch gegen das Markenpatent Bitcoin
  Sent: Tue, 14 Jan 2014 15:55:17 +0100

was read on Wed, 15 Jan 2014 07:27:37 +0100


==============================================


Final-Recipient: RFC822; [email protected]
Disposition: automatic-action/MDN-sent-automatically; displayed



Kann gut sein dass hier weit mehr Kosten anfallen ..

Bis jetzt hat keiner was gesendet -.- .. ich bleib da trotz dem dran Wink
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HI  Smiley

ja das habe ich und auch als brief.. und bezahlt hab ich auch schon sonst rührt sich da keiner.

mal sehen was kommt
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Hallo,

dieses Formular ist für den Widerspruch? Oder gibt es noch ein anderes?

http://www.dpma.de/docs/service/formulare/marke/w7202.pdf

MfG
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Hallo.. ich bin kein guter schreiber also rede ich lieber Wink

Auch liebe ich Bitcoin und will nicht dass es so schnell zerstört wird wie es erwachte...

Zur Zeit versuchen Leute sich das Wort Bitcoin im Deutschen Patentamt zu sichern .. Was zur Folge hat dass jeder der die Marke (wort) Bitcoin in Zukunft benutzt sich Strafbar macht. Und Anwälte ihn hetzen können

Ich habe schon Patente und Marken im Deutschem Patentamt mir vor Jahren gesichert.. also etwas kenne ich mich damit aus.

Auch habe ich schon so einige Filme zu Bitcoin gemacht um zu wissen was Bitcoin ist.

Es würde helfen einen kleinen Beitrag zur Unterstützung zu erhalten.. Sende den auf BTC: 12sFiuc9g5BxU9LkkizoS55PYLj4dbb8Tk den Kostenlos ist das ganze nicht Wink

Patent & Muster am Bitcoin Beispiel - Recherche/Anmeldung 2014 ✔✔✔
Hier ist ein Film was Patente Marken rechte sind am Beispiel des Bitcoins. http://youtu.be/Sr6C5kayyX4

Marken Patent Bitcoin die 2 - 14.012014 Wiederspruch Deutsch ✔✔✔
Und hier zu dem Thema Widerspruch. http://youtu.be/D7hWJG36hNI

Ich bin fest davon überzeugt dass Bitcoin keinem gehört ausser den Macher und der ist nicht auffindbar!
Auch ist Bitcoin eine Währung und Währungen werden nicht Patentiert! So stehe ich dazu! Amen!


Hilf mit die Kosten für den "BITCOIN als Marke" Wiederspruch wieder reinzuholen & fortzusetzen: https://bitcointalksearch.org/topic/wiederspruchloschung-der-bitcoin-martenrechte-415411
BTC: 12sFiuc9g5BxU9LkkizoS55PYLj4dbb8Tk - Was einging bis jetzt: https://blockchain.info/address/12sFiuc9g5BxU9LkkizoS55PYLj4dbb8Tk

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