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Topic: Wo & wie am besten BTC für 120.000€ verkaufen? - page 3. (Read 5044 times)

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Du brauchts nicht mehr zu halten. Hier heißt Erhalt nicht Spekulation!
Schmeiß da mal nicht alles durcheinander.

Erhalt mag zwar nicht Spekulation heißen,
macht man die erhaltenen "Affiliate-BTC" aber nicht sofort zu Fiat, ergibt sich daraus sehr schnell Spekulation.
Entsprechende Kursgewinne sind dann natürlich auch zu versteuern, es sei denn man (handelt privat und) hält.
Mach ich auch nicht. Bezüglich der Frage von alertolactosa hat sein Erhalt nichts mit §23 EStG zu tun.
Der Erhalt der Affiliate-BTC ist am Tag des Zuflusses nach §22 EStg in Fiat umzurechnen und als sonstiges Einkommen anzugeben. Nur umrechnen, du musst es nicht sofort zu Fiat machen.
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Du brauchts nicht mehr zu halten. Hier heißt Erhalt nicht Spekulation!
Schmeiß da mal nicht alles durcheinander.

Erhalt mag zwar nicht Spekulation heißen,
macht man die erhaltenen "Affiliate-BTC" aber nicht sofort zu Fiat, ergibt sich daraus sehr schnell Spekulation.
Entsprechende Kursgewinne sind dann natürlich auch zu versteuern, es sei denn man (handelt privat und) hält.
 
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Wie würden die Affiliate-BTC in EUR umgerechnet? Zum aktuellen BTC-EUR Tageskurs zum Zeitpunkt der Auszahlung?
Entweder so oder genauer Zeitpunkt. Müsstest aber dann bei einer Methode bleiben. Du kannst dir also nicht den für dich "besten Preis" jeweils aussuchen.

Damit 1000€ gewerbliche Einkünfte für August 2016.
Auf diese wird Einkommenssteuer angesetzt?
Anschließend werden die BTC über ein Jahr gehalten und dann verkauft. Das ist dann steuerfrei. Korrekt?
Ob gewerblich oder nicht ist abh. von Fall zu Fall.
Genau, Einkommenssteuer auf den Erhalt.
Du brauchts nicht mehr zu halten. Hier heißt Erhalt nicht Spekulation!

Ansonsten gibt es hier ausreichend Steuerthreads zur Beantwortung deiner Frage(n)
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Die Affiliate-BTC sind wie etwas Affiliate-EUR mit ERHALT zu versteuern und nicht erst, wenn man sie umtauscht.

Je nach Umfang handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, evtl. noch(!) sonstige Einkünfte.

Wie würden die Affiliate-BTC in EUR umgerechnet? Zum aktuellen BTC-EUR Tageskurs zum Zeitpunkt der Auszahlung?


Beispiel: 1 BTC erhalten am 31.08.2016. BTCEUR-Kurs 1000€ pro BTC.
Damit 1000€ gewerbliche Einkünfte für August 2016.
Auf diese wird Einkommenssteuer angesetzt?

Ich merke schon, ich brauche demnächst jemanden vom Fach Huh ??  Wink

Anschließend werden die BTC über ein Jahr gehalten und dann verkauft. Das ist dann steuerfrei. Korrekt?
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Meine Bitcoins stammen alle aus dem Jahr 2013 Wink

Ich hatte sie glücklicherweise ca. 1 Monat vor dem MT- Gox-Desaster gesichert.
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Hi, ich habe vor ein paar Wochen bei Bitcoin.de ein paar meiner Bitcoins verkauft. Innerhalb 1h waren es BTC's im Wert von ca. 60k€. Das Geld liegt seitdem auf meinem Fidor-Girokonto und es kamen bisher keine Nachfragen.

Ein ähnlicher Betrag liegt auf meinem Bitstamp-Konto. Ich hab ihn allerdings noch nicht zu meiner Hausbank überwiesen, da ich das Geld bei einem möglichen Drop zum BTC-Kauf benötige.
Es werden auch keine Nachfragen kommen  Cheesy
Es kann aber passieren, dass nach einem oder zwei Jahr/en eine freundliche Nachfrage vom FA kommt.
Dennoch wenn Du alles korrekt versteuert hast bzw. Haltefrist eingehalten hast wird die Akte  geschlossen.
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Formerly hard working Air Traffic Controller
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Folgende Fragen tun sich auf:
1) Welche Börse könnt ihr für Transaktionen in diesem Rahmen empfehlen?
Ich kann mir zwar beim Verkauf Zeit lassen, das muss nicht alles in einer Market Order durchgehen. Allerdings möchte ich auch nicht auf bitcoin.de die 120 TEUR kleinere € Beträge zusammenbasteln.

Hi, ich habe vor ein paar Wochen bei Bitcoin.de ein paar meiner Bitcoins verkauft. Innerhalb 1h waren es BTC's im Wert von ca. 60k€. Das Geld liegt seitdem auf meinem Fidor-Girokonto und es kamen bisher keine Nachfragen.

Ein ähnlicher Betrag liegt auf meinem Bitstamp-Konto. Ich hab ihn allerdings noch nicht zu meiner Hausbank überwiesen, da ich das Geld bei einem möglichen Drop zum BTC-Kauf benötige.
hero member
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Die Affiliate-BTC sind wie etwas Affiliate-EUR mit ERHALT zu versteuern und nicht erst, wenn man sie umtauscht.

Je nach Umfang handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, evtl. noch(!) sonstige Einkünfte.
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Zu einem anderen Teil habe ich BTC erhalten aus Provisionen für Affiliate Programme, d.h. auf einem Blog Referral Links zu verschiedenen Crypto-Marktplätzen platziert. Dies resultierte in monatlichen Auszahlungen in BTC.
Wäre dies bereits als gewerbliche Nutzung einzustufen, da über einen Blog generiert, auf dem u.a. auch Werbung mit Google Adsense geschaltet wurde?
Das sind wahrscheinlich gewerbliche, auf jeden Fall sonstige Einkünfte. Wenn die aus 2012 stammen, bist Du aktuell definitiv mit einem Bein in der Steuerhinterziehung. GGfs. kannst Du nicht einmal mehr eine Selbstanzeige machen.

Damit ist die obige Aussage ("kein StB") überholt. Ich bearbeite aktuell einen Fall vor dem Schöffengericht (d.h. Straferwartung 2-4 Jahre) weil jemand wegen 2x 45.000 EUR aufgeflogen ist (Bank hat Geldwäsche vermutet und diese Kontrollmitteilung wurde nach Ausräumen des Geldwäscheverdachts an das FA weitergeleitet). Der Angeschuldigte hat einfach nur  seine Einkommensteuererklärung nicht abgegeben (für 2013/14). Wohlgemerkt, der wollte das noch machen und hat die Umsatzsteuer auch pünktlich und korrekt gemeldet/gezahlt.

Wenn die Buß-&Strafgeldstelle sich auf den Standpunkt stellt, Du hast gewerbliche Einkünfte, dann stellen diese Coins Betriebsvermögen dar und die 1-Jahresfrist gilt nicht. Das dürfte alle Coins betreffen, die nicht über Mt Gox gekauft wurden.


Die Affiliate-Bitcoins bekomme ich monatlich in BTC ausgezahlt & habe diese noch nie verkauft, sondern von den Börsen abgezogen und in Cold Storage abgelegt.
Wären das erst Einkünfte, sobald für € verkauft wird?
Oder wie wären diese BTC-Einkünfte in der jeweiligen Jahres-Steuererklärung anzugeben? Zum fiktiven €-Betrag am Tag der Auszahlung (BTCEUR-Kurs * Anzahl BTC)?
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2) Würdet ihr empfehlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen für saubere Abwicklung bei der Steuererklärung? Oder reicht es die Anlage SO auszufüllen? Habe bereits einen Steuerberater, aber ich glaube kaum, dass er sich mit Crypto auskennt (muss ich beim nächsten Mal nachfragen).
Wenn es steuerfrei ist (Kein Betriebsvermögen,1Jahresfrist/10Jahresfrist/keine Vermischung mit jüngeren Coins), brauchst Du weder Anlage SO auszufüllen, noch einen Steuerberater. Du kannst Dich im Forum informieren und bei Kleinigkeiten mich gerne unverbindlich und kostenlos fragen.

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Zu einem anderen Teil habe ich BTC erhalten aus Provisionen für Affiliate Programme, d.h. auf einem Blog Referral Links zu verschiedenen Crypto-Marktplätzen platziert. Dies resultierte in monatlichen Auszahlungen in BTC.
Wäre dies bereits als gewerbliche Nutzung einzustufen, da über einen Blog generiert, auf dem u.a. auch Werbung mit Google Adsense geschaltet wurde?
Das sind wahrscheinlich gewerbliche, auf jeden Fall sonstige Einkünfte. Wenn die aus 2012 stammen, bist Du aktuell definitiv mit einem Bein in der Steuerhinterziehung. GGfs. kannst Du nicht einmal mehr eine Selbstanzeige machen.

Damit ist die obige Aussage ("kein StB") überholt. Ich bearbeite aktuell einen Fall vor dem Schöffengericht (d.h. Straferwartung 2-4 Jahre) weil jemand wegen 2x 45.000 EUR aufgeflogen ist (Bank hat Geldwäsche vermutet und diese Kontrollmitteilung wurde nach Ausräumen des Geldwäscheverdachts an das FA weitergeleitet). Der Angeschuldigte hat einfach nur  seine Einkommensteuererklärung nicht abgegeben (für 2013/14). Wohlgemerkt, der wollte das noch machen und hat die Umsatzsteuer auch pünktlich und korrekt gemeldet/gezahlt.

Wenn die Buß-&Strafgeldstelle sich auf den Standpunkt stellt, Du hast gewerbliche Einkünfte, dann stellen diese Coins Betriebsvermögen dar und die 1-Jahresfrist gilt nicht. Das dürfte alle Coins betreffen, die nicht über Mt Gox gekauft wurden.

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3) Habe gehört, dass FIFO angewandt wird. Wie weise ich nach, dass ich nach FIFO verkauft habe? Reichen hierzu z.B. die Protokolle des Kaufs von bitcoin.de ? Diese muss ich erst auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen, korrekt?
Fifo ist eine unterstellte Verbrauchsreihe, daher kein Nachweis, sondern man legt sich bei der ersten steuerlichen Relevanz fest.

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4) Sollte ich der Hausbank vorher avisieren, dass rund 120 TEUR eingehen werden?
Auf jeden Fall: Wenn Du einen festen Ansprechpartner hast, einfach mal darüber reden, dass Du aktuell überlegst, ein Haus zu kaufen/Risikostreuung blabla. Du würdest Dich gerne von deinen Altbeständen BTC trennen und brauchts die Tage mal ein Beratungsgespräch deswegen. Wenn dann die Coins kommen, ist es wahrscheinlicher, dass sie durchgewunken werden. Das ist meine -- nicht representative -- Erfahrung.

Je nach compliance hast Du sonst eine Geldwäscheverdachstmeldung, die in der Größenordnung mittlerweile fast immer eine steuerliche Kontrollmitteilung auslöst (auch Erfahrung). Zwischen "steuerfreien Einkünften" und "einem Finanzbeamten, der sich schon über 40.000 EUR Mehrergebnis gefreut hat, erklären müssen, dass die Einkünfte steuerfrei sind" ist ein aufwändiger Unterschied. Ungeachtet, dass Du planst, in jeglicher Hinsicht legal handeln zu wollen.
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Hallo zusammen,

möchte BTC im Wert von rund 120 TEUR verkaufen

Nun sind es ja "nur" noch ca. 80 TEUR

Noch ein wenig warten und wir sind unter der Grenze zur Meldung wegen Geldwäschegesetz und Sie können alles auf einmal verkaufen.

Sarkasmus off:  Die Strategie mit mehreren Transaktionen im 10 TEUR Bereich halte ich für angebracht und wird niemand auffallen oder interessieren.
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Die Bank macht vielleicht eine Meldung an die Behörden. Einige Behörden haben die Überweisung auf jeden Fall bereits in ihrer Datenbank. Keiner benötigt allerdings eine weitergehende Erklärung zu dieser Transaktion. Es gibt also keinen Grund - ausser vorauseilender Gehorsam - einfach eine Erklärung zu liefern. Schon gar nicht der Bank.

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Geh nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.
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Ich verstehe hier die Logik von einigen nicht. Also ihr würdet es NICHT der Bank melden, damit die Bank dann Meldung bei den Behörden macht?Huh Welchen Sinn hat das bitte ?

Wenn ihr belegen könnt, woher das Geld ist, und es legal ist, dann macht die Bank auch keine Meldung bei den Behörden. Also was ist wohl besser?

Haben wohl einige hier noch nichts mit grösseren Beträgen zu tun gehabt..?
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Zu einem anderen Teil habe ich BTC erhalten aus Provisionen für Affiliate Programme, d.h. auf einem Blog Referral Links zu verschiedenen Crypto-Marktplätzen platziert. Dies resultierte in monatlichen Auszahlungen in BTC.
Wäre dies bereits als gewerbliche Nutzung einzustufen, da über einen Blog generiert, auf dem u.a. auch Werbung mit Google Adsense geschaltet wurde?

Ich weiß jetzt nicht, welche Auswirkungen das auf die Steuer hat, aber zu deiner letzten Frage würde ich mal "Ja" vermuten(!). Hintergrund meiner Vermutung ist lediglich, dass du in Deutschland laut §5 TMG ja ein Impressum auf einer Website angeben musst, sobald diese kommerziellen Zwecken dient. Und das scheint in DE sehr schnell nahegelegt zu werden. Da du hier ja sogar konkret Einkünfte erzielt hast sogar fast mit Gewissheit. Ich weiß jetzt nicht was du mit "Nutzung" meinst. Ich denke(!) du wirst die so erhaltenen BTC einfach auf deiner Lohnsteuererklärung angegeben haben (müssen...). Hältst du sie nun lange genug sollte der Rest wieder egal sein.

Ich lasse mich hier sehr gerne wiederlegen. Das sind nur meine Gedanken dazu.
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Interessante Fragen.  Es gibt mehr zu lernen? Huh
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Vielen Dank für die sehr hilfreichen Tipps und die interessante Diskussion!

Zum Teil sind die BTC über die japanische Börse Mt. Gox gekauft worden, das kann ich über Kontoauszuüge mit den Überweisungen nach Japan belegen.
Hier ist die Lage recht klar, da länger als 1 Jahr gehalten.

Zu einem anderen Teil habe ich BTC erhalten aus Provisionen für Affiliate Programme, d.h. auf einem Blog Referral Links zu verschiedenen Crypto-Marktplätzen platziert. Dies resultierte in monatlichen Auszahlungen in BTC.
Wäre dies bereits als gewerbliche Nutzung einzustufen, da über einen Blog generiert, auf dem u.a. auch Werbung mit Google Adsense geschaltet wurde?
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Bitcoins steuerlich wie Briefmarken zu behandeln sind.
Wer erzählt denn so was? Seit wann sind Briefmarken Rechnungseinheiten?

Steuerlich gesehen werden Bitcoins halt die Briefmarken oder Goldbarren behandelt, sofern es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Jeder Steuerberater mit Ahnung von der Materie wird das ähnlich sehen. Beispiel:

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

Steuerberater ohne Ahnung können sich unter Bitcoin nicht viel vorstellen, die Analogie zu Briefmarken (oder halt Goldbarren) hilft da eventuell.

und es gibt eine Beweislastumkehr (wie im Mittelalter).
Die Beweislastumkehr gibt es nur im Steuerstrafrecht, gegenüber dem Finanzamt gibt es eine Beweis und Darlegungslast.

Als Steuerpflichtiger muß man halt beweisen können woher das Geld kommt - faktische Beweislastumkehr.

Praktisch bekommt man da ein höfliches Formular, auf dem man angeben soll, woher denn das Geld kommt. Belege sind beizufügen.

Wenn man das nicht macht riecht das Finanzamt Schwarzgeld, Geldwäsche, oder Geld aus Straftaten.

Man muß also belegen woher die Gelder kommen, sonst springt die Maschine der Behörden an.

Bei Bitcoins KÖNNTE einfach mal gewerbliches Mining unterstellt werden. Finanzamt kann dann Einkünfte schätzen (dreimal darfst Du raten ob solche Schätzungen zu Gunsten oder Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfallen...), Steuerbescheid erteilen und zur Not auch vollstrecken lassen.

das Finanzamt wird nachfragen, falls Du später mal eine Immobilie, dicke Autos oder GmbH-Anteile kaufst (da werden die informiert)
Inwiefern werden die informiert, wenn ich ein dickes Auto kaufe?

KFZ-Steuer? Steuerprüfung beim Autohändler? Neidische Nachbarn? Die verärgerte Ex?

zu 5): Aufladen der Kreditkarte mit Bitcoins zählt steuerlich als Verkauf.
Wo steht das?

Einkommensteuerrichtlinien.

Ob ich Bitcoins gegen EUR, CHF, Gold oder Bananen tausche ist steuerlich gesehen egal. Tausch entspricht Verkauf.

Siehe auch

https://bitcoinblog.de/2014/01/06/steuern-fuer-bitcoins/
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Bitte Vorsicht walten lassen, da bei solchen Summen viele schwarze Schafe alles versuchen werden, um an deine Coins ohne zu zahlen dran zu kommen.
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Da du die Coins länger als 1 Jahr hälst, sollte es doch egal sein, wenn das FA Wind davon bekommt. Solange du alle Nachweise für den Kauf hast.
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Frage ich mich auch, weil die Bank sowas überhaupt nicht interessiert (bzw. nichts angeht). Diese hirnlose Anbetung der Banken ist absolut nervig und (bei einer Massenbewegung) ausserdem schädlich für alle, die in den Banken nicht ihren wahren Gott sehen.
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