@yacuna:
Habt ihr eine Idee was man gegen diese Vorgehensweise der Banken machen kann? Es kann ja leider jeden treffen, der irgendwelche Banküberweisungen entgegennimmt, dass eine betrügerische Überweisung dabei ist.. und schwupps wird das Geld zurückgebucht und Konto gekündigt.
Ich gehöre zwar nicht zu Yacuna, aber will trotzdem meinen Senf dazu geben:
Ja es kann jeden treffen und die meisten Banken buchen das ja nicht nur zurück, sondern kündigen einem danach auchnoch gerne das Konto. Was man natürlich machen kann wäre zunächst mal dieses System nicht zu nutzen, was aber wegen der Verbreitung nicht immer einfach oder gar möglich ist. Evtl. könnte man einen Zahlungsdienstleister zwischenschalten, der einen versichert. So ähnlich wie Sofortüberweisung oder evtl. sogar Giropay. Wie genau da unter welchen Umständen Zahlungen wie versichert sind, weiß ich zwar nicht, aber ich denke, dass die einzige Möglichkeit hier tatsächlich eine Versicherung ist. Die lässt sich natürlich was kosten und ob sich das dann noch lohnt ist fragwürdig.
Das ärgerlichste daran ist ja, dass die Banken aufgrund mangelnder Sicherheitsmaßnahmen eigentlich die Schuldigen sind.
Das kommt darauf an. Wenn jemand seine Tan-Liste auf einer Phishingseite eingibt, dann kann die Bank auch nichts dafür. In diesem Fall ist meiner Meinung nach derjenige schuld, der die Tan-Liste abgegeben hat, denn Banken warnen ja extra davor diese niemandem zu geben.
Natürlich gibt es aber auch viele Fälle, in denen die Sicherheitsmaßnahmen der Bank nicht ausreichen. In diesem Fall ist die Bank definitiv Schuld.
Egal was von beidem nun aber zutrifft - der Empfänger kann daran nicht schuld sein. Wer dann dafür haftet kann ja die Bank mit dem Kontoinhaber klären. Es können ja auch beide teilweise schuld sein.
Aber die wälzen das problemlos auf den unschuldigen Empfänger des Geldes ab. So werden die Banken natürlich niemals nachbessern. D.h. es müsste einen Weg für den Kunden geben, der den Schaden zurück auf die schuldige Bank wirft, damit diese endlich die Sicherheit nachbessert.
Warum scheint es für sowas keine Verbraucherstelle oder ähnliches zu geben? Kann die bafin da helfen? (ich bezweifle es..)
Leider ist es so, dass der Empfänger bei einer "Überweisung ohne Rechtsgrund" zur Rückgabe verpflichtet ist. Also z.B. dann, wenn die Überweisung nicht von Kontoinhaber oder mit dessen Zustimmung geschehen ist (oder aufgrund einer anderen gesetzlichen Regelung).
Insofern ist hier nicht viel zu machen. Es kann gut sein, dass einige Banken zu weit gehen indem sie das Geld ohne Zustimmung des Kunden diesem vom Konto abbuchen, aber das ändert nicht an der Tatsache, dass der Empfänger letztendlich zur Rückgabe des Geldes verpflichtet ist.
Meiner Meinung nach gibt es hier noch ein ganz anderes Problem und das ist die mangelhafte Ausklärung der Kunden durch Banken. So denken die meisten nochimmer, dass eine einmal gutgeschriebene Überweisung sicher dem Inhaber des Empfängerkontos gehört bzw. dass für Fehler die Bank haftet, sofern dem Empfänger dadurch ein Schaden entsteht. Das klingt ja eigentlich auch logisch, ist es doch üblich, dass derjenige, dem ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, Folgeschäden zu tragen hat.
Dass hier eine Ausnahme vorliegt, wird Bankkunden grundsätzlich zunächst vorenthalten. Das ist ja auch kein Wunder, würde eine solche Aufklärung doch dazu führen, dass in einigen Fällen eher auf sichere Zahlungsmethoden ausgewichen würde statt auf Überweisungen, welche der Bank häufig Gebühren einbringen und Kunden binden.
Ich denke, dass das wichtigste in diesem Zusammenhang ist, dass man sich klar macht, dass Banküberweisungen nicht sicher sind. Viele scheuen Paypal aus guten Gründen für bestimmte Zahlungen (oder sogar allgemein). Setzt man für sich Banküberweisungen auf die gleiche stufe wie Paypal-Zahlungen herab und verinnerlicht das, so ist es mit Sicherheit einfacher und intuitiver die richtigen Entscheidung zu treffen/die richtige Zahlungsmethode zu wählen.