Nachdem ich die Sachen gelesen habe, hab ich verstanden was du meinst und gemerkt das wir aneinander vorbei geredet haben.
Der Arbitrageur stellt natürlich nicht wirklich sein Bankkonto zu Verfügung so wie die in den Quellen angesprochenen Finanzagenten. Also weder gibt er Zugangsdaten raus, noch gehen (nahezu) ausschließlich Zahlungen von einem "Kunden" auf das Konto ein.
Der Arbitrageur ist ein ganz normaler Händler der Kauf-Angebote für XMR im Orderbook platziert und aus den Kursunterschieden seinen Profit generiert. Insofern bietet er auch keinen Service für Zahlungsweiterleitungen an. Die Verkäufer kennt er nicht und weiß auch nicht woher die coins kommen.
Der böse Verkäufer hingegen hat böses im Sinn (der liebe Verkäufer will nur anonym bleiben
) und will ausnutzen, dass bei Zahlung an einen Dritten die Sepa Überweisung nur zum Käufer Rückverfolgbar ist. Die selbe Konstellation wäre aber auch andersrum denkbar sprich, dass der Käufer kriminelles Fiat bereitstellt, das er in Crypto wandeln will.
Wenn solche trades schon reichen um zumindest in die Grauzone zu rutschen, dann kann man ja eigentlich gar nicht mehr p2p handeln, bzw. müsste man ein volles Identverfahren durchlaufen um sicher zu stellen, dass das Zielkonto der Sepa-Überweisung dem XMR Verkäufer gehört. Und Herkunftsnachweise für die Coins müsste man im Grunde auch einfordern was dann kein Mensch macht.
In meinen Augen kann bei sowas die Grenze noch nicht überschritten sein, denn auch wenn ich auf dem Trödelmarkt was kaufe könnte es sich ja um Hehlerware handeln. Also da sehe ich schon nochmal unterschiedliche Dimensionen zu den von dir angesprochenen Fällen.
Nene, ich habe das jetzt schon verstanden. Also die Beispiele, die ich Dir zur Verfügung stelle, können auch nicht immer 1:1 passen, aber ich denke, Du verstehst die Richtung, die ich hier aufzeigen will?
Der Arbitrageur ist ein ganz normaler Händler der Kauf-Angebote für XMR im Orderbook platziert und aus den Kursunterschieden seinen Profit generiert. Insofern bietet er auch keinen Service für Zahlungsweiterleitungen an. Die Verkäufer kennt er nicht und weiß auch nicht woher die coins kommen.
Ja, aber das ist für eine Lizenzpflicht unerheblich. Sobald man sich in irgendeiner Weise als Intermediär betätigt, wird es in Deutschland und vielen anderen Ländern eng, aber insbesondere in Deutschland. Zudem hatte ich den Fall hier noch geteilt mit Dir:
Besuch von der Kripo: Geldwäschevorwurf Fidor+bitcoin.de | Update: und nochmal!!Weil man manchmal denkt, wenn man irgendetwas ein kleines Detail anders macht, dann würde man aus dem Fokus rücken und sich in legalen Sphären bewegen. Wenn man dieses Dreieck bestehend aus
Bitcoin.de ---- Käufer ---- Verkäufer
nimmt und sieht, was alles benötigt wird, um eine der drei Funktionen einnehmen zu dürfen oder was immer noch passieren kann, wenn selbst alle drei über Lizenzen und entsprechende absolvierte KYC Verfahren verfügen, dann wird Dein beschriebener Fall ohne jeden Zweifel nicht legal gewinnorientiert durchzuführen sein.
Wenn solche trades schon reichen um zumindest in die Grauzone zu rutschen, dann kann man ja eigentlich gar nicht mehr p2p handeln, bzw. müsste man ein volles Identverfahren durchlaufen um sicher zu stellen, dass das Zielkonto der Sepa-Überweisung dem XMR Verkäufer gehört. Und Herkunftsnachweise für die Coins müsste man im Grunde auch einfordern was dann kein Mensch macht.
Ganz genauso ist es.
In meinen Augen kann bei sowas die Grenze noch nicht überschritten sein, denn auch wenn ich auf dem Trödelmarkt was kaufe könnte es sich ja um Hehlerware handeln. Also da sehe ich schon nochmal unterschiedliche Dimensionen zu den von dir angesprochenen Fällen.
Richtig, wobei hier Treu und Glauben durchaus rechtlich relevant sein können. Du nimmst die Ware auf einem öffentlichen Platz in Augenschein und der Vorgang ist nicht per se der Absichert der Verschleierung / Anonymisierung unterlegen. Weiterhin ist der Preis grob nachvollziehbar. Dann bist du auf der sicheren Seite, auch, wenn du mit Monero bezahlst. Denn du könntest dich dann auch auf einen Sack Reis als Zahlungsmittel mit dem Verkäufer einigen und es gibt gar keinen Intermediär. Triffst du dann zufällig jemanden, der dir anbietet, die Zahlung kurz in Euro zu übernehmen, wenn du ihm dafür 1 XMR schickst und selbst eine kleine Provision dafür fließt, wird es immer noch in Ordnung sein, außer das Vorgehen ist auf Nachhaltigkeit und Gewinnerzielung angelegt, dann ist's wieder Zeit für die Lizenz. Du kannst ja auch keine Geldwechselstube aufmachen am Bahnhof einfach so.
Herkunftsnachweise und Meldepflichten für KryptowährungenHier noch mal ein Einblick von der mutmaßlich teuersten Anwaltskanzlei Deutschlands im Kryptobereich. Wer sie schon mal konsultiert hat, weiß vermutlich wovon ich spreche!
Die Herkunftsnachweise werden wohl kaum zu führen sein, wenn man die Verkäufer der XMR nicht kennt. Dann wird's problematisch und im Grunde genommen unmöglich einen Nachweis zu führen, der dich vor sehr fiesen Steuerschätzungen schützt.