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Topic: Bafin Merkblätter: Bitcoins steuerfrei nach 1 Jahr - page 3. (Read 11297 times)

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Nur innerhalb der Spekulationsfrist würde ich interpretieren.

Neuste Antwort meines Steuerberaters: Jegliche Spekulationsfristen wurden auch privat abgeschafft, daher die pauschale Kapitalertragssteuer.

Priavte Veräußerungsgeschäfte sind aber etwas anderes. Es kommt jetzt darauf an, ob Bitcoins als Waren zum Tausch oder als Geld werte Recheneinheit angesehen werde... und da ist wohl abgesehen von der BaFin, noch nicht viel entschieden worden.

Also, als ich meinem Steuerberater die Einschätzung der BaFin mitteilte (hatte das ausgedruckt) hatte ich stark den Eindruck ("darf ich mir das mal kopieren?", daß man in "Steuerkreisen" durchaus Wert auf die Meinung der Bafin legt.

Ich würde das also nicht so einfach als irrelevant abtun.


Jau, tut man. Allerdings gibts dann eben noch die Bundesfinanzhöfe... und da muss man irgendwann hin, sofern das Finanzamt eine andere "Meinung" entwickelt als die BaFin Cheesy

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Nur innerhalb der Spekulationsfrist würde ich interpretieren.

Neuste Antwort meines Steuerberaters: Jegliche Spekulationsfristen wurden auch privat abgeschafft, daher die pauschale Kapitalertragssteuer.

Priavte Veräußerungsgeschäfte sind aber etwas anderes. Es kommt jetzt darauf an, ob Bitcoins als Waren zum Tausch oder als Geld werte Recheneinheit angesehen werde... und da ist wohl abgesehen von der BaFin, noch nicht viel entschieden worden.

Also, als ich meinem Steuerberater die Einschätzung der BaFin mitteilte (hatte das ausgedruckt) hatte ich stark den Eindruck ("darf ich mir das mal kopieren?", daß man in "Steuerkreisen" durchaus Wert auf die Meinung der Bafin legt.

Ich würde das also nicht so einfach als irrelevant abtun.
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Wenn du also beispielsweise jeden Monat Bitcoin verkaufst, kommen die sofort auf den Trichter gewerblich...

Und wenn ich daytrade und daher oftmals jede stunde Bitcoins kaufe/verkaufe?
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Nur innerhalb der Spekulationsfrist würde ich interpretieren.

Neuste Antwort meines Steuerberaters: Jegliche Spekulationsfristen wurden auch privat abgeschafft, daher die pauschale Kapitalertragssteuer.

Priavte Veräußerungsgeschäfte sind aber etwas anderes. Es kommt jetzt darauf an, ob Bitcoins als Waren zum Tausch oder als Geld werte Recheneinheit angesehen werde... und da ist wohl abgesehen von der BaFin, noch nicht viel entschieden worden.
Fällt doch in beiden Fällen unter "andere Wirtschaftsgüter".

Ich habs nicht ganz gecheckt, allerdings meinte er, dass bei einer Geschichte wohl relativ fix nach Einkommensteuer gefragt wird ab einem sehr kleinen Betrag, beim anderen eher nach was anderem...

Wenn du also beispielsweise jeden Monat Bitcoin verkaufst, kommen die sofort auf den Trichter gewerblich...
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Nur innerhalb der Spekulationsfrist würde ich interpretieren.

Neuste Antwort meines Steuerberaters: Jegliche Spekulationsfristen wurden auch privat abgeschafft, daher die pauschale Kapitalertragssteuer.

Priavte Veräußerungsgeschäfte sind aber etwas anderes. Es kommt jetzt darauf an, ob Bitcoins als Waren zum Tausch oder als Geld werte Recheneinheit angesehen werde... und da ist wohl abgesehen von der BaFin, noch nicht viel entschieden worden.
Fällt doch in beiden Fällen unter "andere Wirtschaftsgüter".
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Nur innerhalb der Spekulationsfrist würde ich interpretieren.

Neuste Antwort meines Steuerberaters: Jegliche Spekulationsfristen wurden auch privat abgeschafft, daher die pauschale Kapitalertragssteuer.

Priavte Veräußerungsgeschäfte sind aber etwas anderes. Es kommt jetzt darauf an, ob Bitcoins als Waren zum Tausch oder als Geld werte Recheneinheit angesehen werde... und da ist wohl abgesehen von der BaFin, noch nicht viel entschieden worden.
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Man findet schon widersprüchliche Infos dazu im Internet. Typischer Fall von Überregulierung bis keiner mehr durchblickt, nicht mal die Ämter selbst.

Wiso sagt:



und dazu habe ich halbwegs Vertrauen.
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Abgeltungssteuer = Kapitalertragssteuer, jedoch direkt bei der Bank eingezogen.


Spekulationsgewinne auf Bitcoins = Kapitalerträge = Kapitalertragssteuer (25% + xxx)
Erträge aus Mining = Gewerbebetrieb = Einkommensteuer (Spesen nicht vergessen)

Ergebniss einer Diskussion mit einem Steuerberater. (War auch mein Verständniss zu der Sache)
Der kannte zwar Bitcoins nur am Rande, aber verstand recht schnell um was es geht.

Was nun besser ist muss sich jeder selbst ausrechnen.

Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung ;-)
Wer Sicherheit haben will kommt am Steurberater nicht vorbei...

Miner sollten auf alle Fälle Ihre Ausgaben an Hardware und Strom sowie die Einnahmen dokumentieren.
Stichwort GuV.
Umsatzsteuer ggf. auch ein Thema... wird aber aufwändiger...

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notorious shrimp!
Abgeltungssteuer = Kapitalertragssteuer, jedoch direkt bei der Bank eingezogen.


Spekulationsgewinne auf Bitcoins = Kapitalerträge = Kapitalertragssteuer (25% + xxx)
Erträge aus Mining = Gewerbebetrieb = Einkommensteuer (Spesen nicht vergessen)

Ergebniss einer Diskussion mit einem Steuerberater. (War auch mein Verständniss zu der Sache)
Der kannte zwar Bitcoins nur am Rande, aber verstand recht schnell um was es geht.

Was nun besser ist muss sich jeder selbst ausrechnen.

Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung ;-)
Wer Sicherheit haben will kommt am Steurberater nicht vorbei...

Miner sollten auf alle Fälle Ihre Ausgaben an Hardware und Strom sowie die Einnahmen dokumentieren.
Stichwort GuV.
Umsatzsteuer ggf. auch ein Thema... wird aber aufwändiger...
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[...]

wieso nach 1 jahr steuerfrei? wo steht das denn.

der Lohnsteuerkompakt-link sagt:

Quote
Was gehört zu den privaten Veräußerungsgeschäften?
Welche Gewinne oder Verluste so den privaten Veräußerungsgeschäften zählen, regelt §23 des Einkommensteuergesetzes. Steuerlich werden sie den sonstigen Einkünften zugerechnet.

Im Einzelnen werden folgende Geschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt:

-    Verkauf von fremdgenutzten Immobilien innerhalb von zehn Jahren
-    Veräußerung  sonstiger private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres

Zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen Wertgegenstände wie Goldbarren, Devisen, oder vermietete Transportmittel. Wenn man den genannten Gütern Einkünfte erzielt hat, steigt die Spekulationsfrist auf zehn Jahre.

Nicht zu privaten Veräußerungsgeschäften zählen Gewinne oder Verluste, wenn sie einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden können. Die Veräußerung von Wertpapieren sowie diesbezüglichen Spekulationsgeschäften wird den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet, hier gilt die Abgeltungssteuer.

"Steuerlich werden sie den sonstigen Einkünften zugerechnet." <- also dann wohl EkSt zahlen, oder etwa nicht?


Nur innerhalb der Spekulationsfrist würde ich interpretieren.

Der Link sagt auch:

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Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie nur versteuern, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Ware die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden.

Guckst du auch:
Quote
Kursgewinne auf Fremdwährungskonten sind nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei, falls auf das Fremdwährungsguthaben keine Zinsen gezahlt wurden.
http://www.tagesgeldvergleich.com/keine-abgeltungssteuer-bei-fremdwaehrungskonten


Das Problem ist, dass die Gesetze mittlerweile so kompliziert und verwurschtelt sind, dass die Ämter selbst nicht mehr durchblicken.
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Als Zahlungsmittel bestimmte Werteinheiten, die in Barter-Clubs, privaten Tauschringen oder anderen Zahlungssystemen gegen realwirtschaftliche Leistungen, Warenlieferungen oder Dienstleistungen geschöpft oder wie z.B. die Bitcoins gegenleistungslos in Computernetzwerken erschaffen werden, scheiden damit aus dem Tatbestand des E-Geldes aus, auch wenn sie wirtschaftlich die gleiche Funktion wie E-Geld haben und unter Geldschöpfungsgesichtspunkten das eigentliche Potential privat generierter Zahlungsmittel stellen (s. hierzu auch die RegBegr. zu § 1a Abs. 3, BT-Drucks. 17/3023, S. 40). Diese Einschränkung vollzog der nationale Gesetzgeber bereits mit der Umsetzung der Ersten E-Geld-Richtlinie[7] im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes[8]; mit der Streichung des Tatbestandes des Netzgeldgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG in der Fassung der 6. KWG-Novelle; KWG-Novelle 1997, Inkrafttreten 01.01.1998), wurde der Aspekt privater Geldschöpfung ausgeblendet.

Erlaubnisfrei sind insoweit jedoch nur die Schaffung derartiger Werteinheiten und ihr Einsatz als Zahlungsmittel. Wenn unterdessen diese Werteinheiten ihrerseits selbst zum Handelsgegenstand werden, ist das Geschäft je nach seiner Ausgestaltung als Bankgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 oder 10 KWG oder Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 - 4 KWG zu qualifizieren und steht nach § 32 Abs. 1 KWG grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt. Diese Werteinheiten sind Rechnungseinheiten und fallen als solche ohne weiteres unter die Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG.
= Bitcoins sind Rechnungseinheiten
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html?nn=2818474#doc2675944bodyText29

Quote
Den Devisen sind Rechnungseinheiten, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, gleichgestellt.
= Rechnungseinheiten werden wie Devisen behandelt
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111220_finanzinstrumente.html?nn=2818474#doc2679540bodyText22

Verkauf von Devisen ("andere Wirtschaftsgüter") ist steuerfrei wenn sie mindestens ein Jahr lang gehalten wurden.
z.B. http://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2011/223/Andere_Wirtschaftsgueter


--> Der Verkauf von Bitcoins ist steuerfrei nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr

 Grin ?

ACHTUNG: ICH BIN KEIN STEUERBERATER, DAS IST NUR MEINE LAIENMEINUNG

mehrfach editiert

wieso nach 1 jahr steuerfrei? wo steht das denn.

der Lohnsteuerkompakt-link sagt:

Quote
Was gehört zu den privaten Veräußerungsgeschäften?
Welche Gewinne oder Verluste so den privaten Veräußerungsgeschäften zählen, regelt §23 des Einkommensteuergesetzes. Steuerlich werden sie den sonstigen Einkünften zugerechnet.

Im Einzelnen werden folgende Geschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt:

-    Verkauf von fremdgenutzten Immobilien innerhalb von zehn Jahren
-    Veräußerung  sonstiger private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres

Zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen Wertgegenstände wie Goldbarren, Devisen, oder vermietete Transportmittel. Wenn man den genannten Gütern Einkünfte erzielt hat, steigt die Spekulationsfrist auf zehn Jahre.

Nicht zu privaten Veräußerungsgeschäften zählen Gewinne oder Verluste, wenn sie einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden können. Die Veräußerung von Wertpapieren sowie diesbezüglichen Spekulationsgeschäften wird den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet, hier gilt die Abgeltungssteuer.

"Steuerlich werden sie den sonstigen Einkünften zugerechnet." <- also dann wohl EkSt zahlen, oder etwa nicht?
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Na, das hört sich doch ganz gut an...

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optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.
Du kannst ja jederzeit anhand des PublicKeys und der Blockchain nachschauen, wie lange Du die Bitcoins gehalten hast.
Das ist ja das Tolle: Wenn es hart auf hart kommt, könntest Du ggf. einen PublicKey offenlegen und nachweisen, dass Du >1 Jahr im Besitz der Bitcoins bist.


Genau darum gehts mir ja. Teilweise werden mir Adressen durch die Programme zu sehr gemixt. Deswegen Paper Wallet und derjenige kann mit Public Key nachsehen Wink

dafür ist es in meinem Fall jetzt aber zu spät (paperwallet).

Das alles auszuklamüsern dürfte unangemessen hohen arbeitsaufwand bedeuten.

Was wäre denn eine einfache möglichkeit. Ich will einfach die Kapitalertragssteuer zahlen, gerne auch ein bisschen zuviel. Wie kann ich das ausrechnen?

Kann ich nicht einfach auf mein Bankkonto gucken und alle einnahmen aus bitcoin-trades mit den ausgaben für bitcoin-trades verrechnen und sagen die differenz ist mein kapitalertrag?

Fall ich auch die USD/EUR-balances auf mtgox / bitcoin-central / intersango usw. beachten muss und ne "Buchhaltung" auf Grundlage der (auch noch teilweise nur schwer verfügbaren) trade-histories machen muss, dann kotz ich aber ab, bzw. meine Steuerberaterin kostet dann mehr als der kapitalertrag war.




hä  Grin ?! den mehrbetrag bitte an mich  Wink
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Across The Universe
geht doch einfach zu eurem Steuerberater O.o
er haftet wenn was falsch ist ^^
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Na, das hört sich doch ganz gut an...

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optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.
Du kannst ja jederzeit anhand des PublicKeys und der Blockchain nachschauen, wie lange Du die Bitcoins gehalten hast.
Das ist ja das Tolle: Wenn es hart auf hart kommt, könntest Du ggf. einen PublicKey offenlegen und nachweisen, dass Du >1 Jahr im Besitz der Bitcoins bist.


Genau darum gehts mir ja. Teilweise werden mir Adressen durch die Programme zu sehr gemixt. Deswegen Paper Wallet und derjenige kann mit Public Key nachsehen Wink

dafür ist es in meinem Fall jetzt aber zu spät (paperwallet).

Das alles auszuklamüsern dürfte unangemessen hohen arbeitsaufwand bedeuten.

Was wäre denn eine einfache möglichkeit. Ich will einfach die Kapitalertragssteuer zahlen, gerne auch ein bisschen zuviel. Wie kann ich das ausrechnen?

Kann ich nicht einfach auf mein Bankkonto gucken und alle einnahmen aus bitcoin-trades mit den ausgaben für bitcoin-trades verrechnen und sagen die differenz ist mein kapitalertrag?

Fall ich auch die USD/EUR-balances auf mtgox / bitcoin-central / intersango usw. beachten muss und ne "Buchhaltung" auf Grundlage der (auch noch teilweise nur schwer verfügbaren) trade-histories machen muss, dann kotz ich aber ab, bzw. meine Steuerberaterin kostet dann mehr als der kapitalertrag war.

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Na, das hört sich doch ganz gut an...

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optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.
Du kannst ja jederzeit anhand des PublicKeys und der Blockchain nachschauen, wie lange Du die Bitcoins gehalten hast.
Das ist ja das Tolle: Wenn es hart auf hart kommt, könntest Du ggf. einen PublicKey offenlegen und nachweisen, dass Du >1 Jahr im Besitz der Bitcoins bist.


Genau darum gehts mir ja. Teilweise werden mir Adressen durch die Programme zu sehr gemixt. Deswegen Paper Wallet und derjenige kann mit Public Key nachsehen Wink
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Na, das hört sich doch ganz gut an...

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optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.
Du kannst ja jederzeit anhand des PublicKeys und der Blockchain nachschauen, wie lange Du die Bitcoins gehalten hast.
Das ist ja das Tolle: Wenn es hart auf hart kommt, könntest Du ggf. einen PublicKey offenlegen und nachweisen, dass Du >1 Jahr im Besitz der Bitcoins bist.
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nur um es nochmal einfach zu sagen:

ist es nun nach einem jahr steuerfrei ODER 25% + Solidaritätszuschlag?

kurze antwort reicht Smiley , thx.

Abgeltungssteuer muss man doch nie auf Bitcoin zahlen, die Gewinne werden doch als normales Einkommen versteuert...

BaFin sagt, Bitcoins sind Rechnungseinheiten und Nebengelder und damit Devisen. Wer Devisenhandel/Forex betreibt, zahlt Kapitalertragssteuer.

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nur um es nochmal einfach zu sagen:

ist es nun nach einem jahr steuerfrei ODER 25% + Solidaritätszuschlag?

kurze antwort reicht Smiley , thx.

Abgeltungssteuer muss man doch nie auf Bitcoin zahlen, die Gewinne werden doch als normales Einkommen versteuert...
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Aus der letzten Quelle:
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Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie nur versteuern, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Ware die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Auch Verluste sind steuerlich nicht relevant.

Quote
Im Einzelnen werden folgende Geschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt:

-    Verkauf von fremdgenutzten Immobilien innerhalb von zehn Jahren
-    Veräußerung  sonstiger private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres

Zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen Wertgegenstände wie Goldbarren, Devisen, oder vermietete Transportmittel




Was ich wiederum amüsant finde, weil es bedeutet, dass man auf den Langzeitkurs spekulieren muss... optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.

Hmmm bei der Reihenfolge könnte auch first in / first out gelten. Weiß jemand wie das gehandhabt wird?


Dürfte Grauzone sein, weil sich in DIESEM Bereich noch keiner mit beschäftigt hat...
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Aus der letzten Quelle:
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Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie nur versteuern, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Ware die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Auch Verluste sind steuerlich nicht relevant.

Quote
Im Einzelnen werden folgende Geschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt:

-    Verkauf von fremdgenutzten Immobilien innerhalb von zehn Jahren
-    Veräußerung  sonstiger private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres

Zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen Wertgegenstände wie Goldbarren, Devisen, oder vermietete Transportmittel



Was ich wiederum amüsant finde, weil es bedeutet, dass man auf den Langzeitkurs spekulieren muss... optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.

Hmmm bei der Reihenfolge könnte auch first in / first out gelten. Weiß jemand wie das gehandhabt wird?
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