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Topic: Bitcoin Buchhaltung fifo, lifo,... (scripte etc, work in progress) - page 3. (Read 28704 times)

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Die Themen gehen uns nicht aus... ich fasse mal zusammen:

1. Sind CryptoCoin1 <-> CryptoCoin2 Transfers steuerpflichtig?
2. Wenn CryptoCoin Einlagen in irgendeiner Form Erträge abwerfen, steigt dann der Steuerfreiheitszeitraum von 1 auf 10 Jahre?

Na, denn mal los mit der Quellensuche. Ich hole mir jetzt erst mal ein Bier.
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Nicht ganz. Es gab und gibt BTC-Lending-Portale, eines der größeren ist vor einiger Zeit furios untergegangen (coinlenders.com). Ebenso leihen sich die Leute hier ab und an gegen Zinsen BTCs. Interessant sind übrigens auch die verschiedenen BTC-Share-Börsen, von denen einige aber ebenfalls untergegangen sind (Bitfunder, BTC-TC, ...). Dann fehlen noch die direkten Investitionen in z.B. Mining-Shares (Asicminer, Gruppenkaufprojekte hier im Forum, ...), die hier und da zu regelmäßigen Dividendenzahlungen geführt haben. Ich hör besser mal auf. Cheesy
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ist doch vorerst rein theoretisch, besser nicht noch ein Fass aufmachen, ist schon schwierig genug hier. Oder zahlen MtGox/Bitstamp/BTC-e etwa Zinsen auf die $ Einlagen? Ich habe da nichts liegen, weiß es also nicht mit Bestimmtheit.

mtGox nicht, aber vielleicht Trendon Shavers oder wie der hiess? Allerdings war das ja ein "Investment" in irgendwas unbestimmtes tolles... konnte nun wirklich keiner ahnen daß es ein Ponzi war ;-).

Es gibt vielleicht auch noch andere Dinge wo Leute Erträge aus der "Nutzung des Wirtschaftsgutes Bitcoins" erzielt haben könnten: private Darlehen (btcjam, z.B) oder sowas?

Ich will allerdings auch kein neues Fass aufmachen.
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ist doch vorerst rein theoretisch, besser nicht noch ein Fass aufmachen, ist schon schwierig genug hier. Oder zahlen MtGox/Bitstamp/BTC-e etwa Zinsen auf die $ Einlagen? Ich habe da nichts liegen, weiß es also nicht mit Bestimmtheit.
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Da müsste man erstmal klären, ob Zinsen auf BTC-Einlagen überhaupt Einkünfte darstellen. Smiley
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danke.

Ich quote mal:

In den Zeilen 41 bis 48 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Davon ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs (z. B. Jahreswagen). Bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre, soweit aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt wurden.
Bei Veräußerungsgeschäften mindern sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung abgezogen worden sind. Für die o. g. Abschreibungen, diebei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte abgezogen worden sind, mindern sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn Sie das Wirtschaftsgut nach dem 31.12.2008 angeschafft oder fertig gestellt haben.

Da fällt mir grad was auf:

Quote
Bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre, soweit aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt wurden.

uiui. Hoffentlich hat keiner Zinsen bekommen aus Bitcoin-Deposits. Oder wie sähe das aus?
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@twbt
Hast du dafür eine Quelle bzw Paragraphen?

Nach 1 Jahr fällt keine Spekulationssteuer an das ist richtig. Aber trotzdem musst du es nach 1 Jahr angeben weil der Verkauf weiterhin Einkommen ist (Einkommenssteuer)


Das deutsche Steuerrecht kennt keine "Spekulationssteuer", sondern genau sieben Einkunftsarten, die besteuert werden. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften entstehen genau dann, wenn die in § 23 EStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind, im Falle des privaten Verkaufs von Bitcoins eben ein Gewinn beim Verkauf innerhalb eines Jahres erzielt wird. Dieser Gewinn unterliegt der individuellen Einkommenssteuer. Liegen zwischen Kauf und Verkauf jedoch mehr als ein Jahr, liegt kein Einkommen vor und folglich fällt auch keine Einkommenssteuer an. Anders sieht es aus, wenn man mit Bitcoins gewerblich handelt. Aber das betrachten wir hier bislang nicht.
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Gewinn entsteht bei Veräußerung. Heisst ja auch in der Steuererklärung dann "Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften".

Vielleicht ist es auch sinnvoll nochmal darauf hinzuweisen, dass Gewinne innerhalb der "Spekulationsfrist" in der Steuererklärung anzugeben sind, nicht alle Veräußerungen von privaten Vermögensgegenständen. Heißt: Wer ein Jahr hält und dann verkauft, muss in seiner Steuererklärung gar nichts angeben.

@twbt
Hast du dafür eine Quelle bzw Paragraphen?

Nach 1 Jahr fällt keine Spekulationssteuer an das ist richtig. Aber trotzdem musst du es nach 1 Jahr angeben weil der Verkauf weiterhin Einkommen ist (Einkommenssteuer)


Vielleicht hat jemand eine Quelle. Ich hab nur die mündliche Auskunft meines SB.

Rein nach meiner Logik (kann natürlich sehr gut falsch sein) ist ja auch nicht, wie du sagst, der Verkauf Einkommen, sondern der erzielte Gewinn. Da kein steuerbarer Gewinn anfällt ist das somit auch kein Einkommen und muss auch nicht angegeben werden. Aber wie gesagt: meine Meinung, sonst nix.
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Vertrau in Gott
Gewinn entsteht bei Veräußerung. Heisst ja auch in der Steuererklärung dann "Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften".

Vielleicht ist es auch sinnvoll nochmal darauf hinzuweisen, dass Gewinne innerhalb der "Spekulationsfrist" in der Steuererklärung anzugeben sind, nicht alle Veräußerungen von privaten Vermögensgegenständen. Heißt: Wer ein Jahr hält und dann verkauft, muss in seiner Steuererklärung gar nichts angeben.

@twbt
Hast du dafür eine Quelle bzw Paragraphen?

Nach 1 Jahr fällt keine Spekulationssteuer an das ist richtig. Aber trotzdem musst du es nach 1 Jahr angeben weil der Verkauf weiterhin Einkommen ist (Einkommenssteuer)
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Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man Coins über die Depots hinweg "altrechnen".

So würde ich das nicht nennen wollen ("altrechnen"). Das alter der Verkauften coins entspricht bei mir schlichtweg der Realität:sagen wir ich hab 2011 coins gekauft und seither im Privategeldbeutel rumfahren. Jetzt schieb ich 2013 welche von diesen coins auf bitcoin.de und verscherbel die. Ich würde sagen: die sind alt und steuerfrei zu veräußern. Dass ich zwischendurch mit anderen coins fröhlich auf gox ge-daytradet hab sollte das nicht beinflussen.

Um das belegen zu können mache ich das ganze Heckmeck mit den Depots... will ja nicht die Blockchain bemühen müssen und die Bewegungen zwischen den Depots (und Käufe/Verkäufe aus den Depots) sind ja wunderbar durch die Kontoauszüge der Exchanges belegbar.

Ist für mich bislang nicht wichtig, da meine Sparcoins sowieso älter sind als ein Jahr.

Du machst es ja im Prinzip genauso: hast "Sparcoins" und "andere coins", oder?

Ich jedenfalls reiche für trades innerhalb dieses Jahres ein simple Rechnung aller Kaufdurchschnitte und aller Verkaufsdurchschnitte ein[...]

Nochmal zur verdeutlichung: Du machst:

gewinn = summe_verkäufe( * ) - summe_käufe( * )

?

Aber was ist wenn du weniger verkauft hast als gekauft? Dann darfst du ja die Anschaffungskosten ("summe_käufe") nich abziehen. Nur die Anschaffungskosten der coins die du wieder veräußert hast zählen ja, oder? Wie machst du das genau?



Wenn ich im Jahresmittel 1000 coins gekauft habe und 900 coins verkauft habe, setze ich "100 Coins" mit dem Datum der Anschaffung des 100. Coins im letzten Jahr als Bestand für das nächste Jahr fest. Ist alles stark vereinfacht, aber ich hoffe so reicht's.

Ja, ich glaube das sollte so gehen.

Aber wie machst du das jetzt mit dem Verkauf von Deinen "Sparcoins"? Oder versteuerst du grad einfach alles?
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Nehmen wir an, ich hätte nur coins jünger als ein Jahr.
Dann möchte ich generell, daß die ältesten dieser coins als allerletzte angefasst werden (sodass am ende möglichst alte coins übrigbleiben). Die generell zu verfolgende Strategie hiesse hier LIFO (Last In First Out).

Sollte am Ende des Jahres kein Coin übrigbleiben, ist die ganze Rechnerei eh für die Katz'

Ich jedenfalls reiche für trades innerhalb dieses Jahres ein simple Rechnung aller Kaufdurchschnitte und aller Verkaufsdurchschnitte ein und stelle fest daß die ältesten Coins "noch da" sind.

Ja das geht. Bei mir ging's leider nicht (bzw. hätte zu sehr schlechtem Ergebniss geführt), weil ich bei einer solchen Betrachtungsweise (alle coins werden als 1 großes Depot betrachtet, darüber macht man lifo) niemals alte coins übrig gehabt hätte wegen exzessiver Traderei teilweise mit bot auf mtGox. Da dreht man schnell mal alle coins 10 mal um pro Jahr. Besser es sind dann nur diejenigen im "Depot mtGox" und die im "Privat-Depot" bleiben schön brav liegen und setzen graue Haare an.


Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man Coins über die Depots hinweg "altrechnen".
Ist für mich bislang nicht wichtig, da meine Sparcoins sowieso älter sind als ein Jahr.

Ich jedenfalls reiche für trades innerhalb dieses Jahres ein simple Rechnung aller Kaufdurchschnitte und aller Verkaufsdurchschnitte ein[...]

Nochmal zur verdeutlichung: Du machst:

gewinn = summe_verkäufe( * ) - summe_käufe( * )

?

Aber was ist wenn du weniger verkauft hast als gekauft? Dann darfst du ja die Anschaffungskosten ("summe_käufe") nich abziehen. Nur die Anschaffungskosten der coins die du wieder veräußert hast zählen ja, oder? Wie machst du das genau?



Wenn ich im Jahresmittel 1000 coins gekauft habe und 900 coins verkauft habe, setze ich "100 Coins" mit dem Datum der Anschaffung des 100. Coins im letzten Jahr als Bestand für das nächste Jahr fest. Ist alles stark vereinfacht, aber ich hoffe so reicht's.

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Mein Steuerberater kriegt von mir 4 Zahlen: Anschaffungskosten, Veräußerungserlös, Anschaffungsnebenkosten, Veräußerungsnebenkosten.

könntest du mal bitte kurz erläutern, wie sich diese vier zahlen genau zusammensetzen?
mir ist insbesondere nicht klar, was als nebenkosten gilt? oder ist das sowas wie benzingeld, wenn du 100 km fährst, um bitcoins von jemandem direkt abzukuafen? und wozu zählen tradinggebühren als anschaffungskosten oder auch als anschaffungsnebenkosten?

Nebenkosten sind die trading-fees. Ob du spritgeld da abziehen kannst weiss ich nicht.. könnte sein.

Guck mal in diesen wunderbaren thread für nähere Erleuterungen zur Gewinnermittlung: https://bitcointalksearch.org/topic/m.4136558. Besonders der verlinkte Post von "Aber sowas von". Der Thread insgesamt ist recht inhaltsreich und sollte ein gutes Intro darstellen wie man Gewinne aus Bitcoin-Veräußerungen versteuern kann.

Anschaffung == kauf, Veräußerung == verkauf. Ist doch recht klar, oder nicht?

Beispiel:

1.1.2013 KAUF 1 BTC für €20 (Anschaffungskosten), €0.5 Gebühr (Anschaffungsnebenkosten)
1.12.2013 VERKAUF 1 BTC für €700 (Veräußerungserlös), €5 Gebühr (Veräußerungsnebenkosten)

Gewinn: €700 - €20 - €0.5 - €5 = €674.50


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Mein Steuerberater kriegt von mir 4 Zahlen: Anschaffungskosten, Veräußerungserlös, Anschaffungsnebenkosten, Veräußerungsnebenkosten.

könntest du mal bitte kurz erläutern, wie sich diese vier zahlen genau zusammensetzen?
mir ist insbesondere nicht klar, was als nebenkosten gilt? oder ist das sowas wie benzingeld, wenn du 100 km fährst, um bitcoins von jemandem direkt abzukuafen? und wozu zählen tradinggebühren als anschaffungskosten oder auch als anschaffungsnebenkosten?
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Gewinn entsteht bei Veräußerung. Heisst ja auch in der Steuererklärung dann "Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften".

Vielleicht ist es auch sinnvoll nochmal darauf hinzuweisen, dass Gewinne innerhalb der "Spekulationsfrist" in der Steuererklärung anzugeben sind, nicht alle Veräußerungen von privaten Vermögensgegenständen. Heißt: Wer ein Jahr hält und dann verkauft, muss in seiner Steuererklärung gar nichts angeben.

richtig und auch gut darauf hinzuweisen, ja. Danke.

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Gewinn entsteht bei Veräußerung. Heisst ja auch in der Steuererklärung dann "Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften".

Vielleicht ist es auch sinnvoll nochmal darauf hinzuweisen, dass Gewinne innerhalb der "Spekulationsfrist" in der Steuererklärung anzugeben sind, nicht alle Veräußerungen von privaten Vermögensgegenständen. Heißt: Wer ein Jahr hält und dann verkauft, muss in seiner Steuererklärung gar nichts angeben.
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Zuerst einmal: Danke für den Thread und dass du deine Erfahrungen öffentlich zur Verfügung stellst.

Bitte Wink. Trotzdem nochmal der Hinweis: was ich hier bzgl. Steuer von mir gebe ist meine Einschätzung, sonst nichts, keine Steuerberatung.

Mein Steuerberater kriegt von mir 4 Zahlen: Anschaffungskosten, Veräußerungserlös, Anschaffungsnebenkosten, Veräußerungsnebenkosten.

Mit Anschaffungsnebenkosten bzw. Veräußerungsnebenkosten meinst du Fees bei Börsen? Kann man auch Transaktionsgebühren verrechnen? Was ist, wenn ich für einen Teil der Coins z.B. Casascius Coins zum Preis 1,2BTC oder Honig oder sonstwas gekauft habe?

Genau, die fees. Sind zum Zeitpunkt des trades in EUR umzurechnen (falls nicht schon geschehen) und sind dann zum Zeitpunkt des Verkaufs (also auch die Anschaffungsnebenkosten) vom Gewinn abzuziehen.

Was ist, wenn ich für einen Teil der Coins z.B. Casascius Coins zum Preis 1,2BTC oder Honig oder sonstwas gekauft habe?

Das ist hier im thread diskutiert worden und noch etwas strittig. Wenn du gewerblich handelst ist das mit dem Honig auf jeden Fall als Veräußerung von Bitcoins zu bewerten. Im privaten Fall sind hier einige der Ansicht (ich glaub auch), daß es keine Veräußerung ist. Ob man die coins trotzdem aus der Buchhaltung (den Töpfen) entfernt ist mir noch nicht so ganz klar. Macht ja evtl. einen Unterschied bei späterem Verkauf von coins.

Wenn das FA prüft, dann werde ich dem Herrn Prüfer alle für eine Prüfung notwendigen informationen bereitstellen. Das gibt dann sicher auch 'nen lustigen "workshop".

Muss man da tatsächlich aktiv helfen oder reicht es, wenn man denen eine Liste aller Trades und Transaktionen auf den Tisch legt. Ok, vermutlich muss man nicht aber man möchte da es ansosnten evtl. anders ausgelegt wird  Grin

Bei meiner Methodik muss er ausser den Trade- und Transfer-Listen (withdraw/deposit) auch noch die Topf-Auswahl-Strategie wissen. Sonst kommt er auf andere Zahlen. Ich werde ihm helfen.

Ich wohne in Hamburg und mein Steuerberater ist in Stuttgart.

Würdest du den Namen (per PN) raus geben? Sind für mich <100km. Dürfte sich lohnen, wenn man nicht bei 0 anfangen muss. Bei mir kommt dann zwar noch der Handel mit Altcoins dazu, aber zumindest wäre ein Basiswissen gegeben.

Ich kann ihn mal fragen ob das ok ist. Weiss aber nicht ob der Mann wirklich sinnvoll ist. Recht teuer und schon kurz vor der Rente.

Wobei ich mir die Frage stelle, ob es sich bei mir (für dieses Jahr) überhaupt lohnt etwas zu machen. Bin erst im Februar eingestiegen, habe also keine Coins  >1 Jahr. Ich werde vermutlich einfach alle Gewinne versteuern und dann im nächsten Jahr nach deiner Strategie mit Töpfen optimieren.

Wenn dein Beispiel von unten von Prinzip her stimmt (du nichts verkauft hast), musst du auch nichts versteuern, egal wieviel "Wert" deine Bitcoin-Kasse hat. Das müssten nur Unternehmen mit Bilanzierungspflicht so machen.

Was ich mich noch Frage:

Nehmen wir an mein gesamtes Vermögen beläuft sich auf 10k € BAR (Stand 13.01.)

am 01.02. kaufe ich 100 BTC zum Preis 50€. Kassenstand 100BTC (Wert 5k€), 5k€ BAR

Da ich kein Trader bin, mache ich nichts.

Am 31.12 wird meine Steuererklärung fällig. Kurs Liegt mittlerweile bei 500€. Kassenstand 100BTC (Wert 50k€), 5k€ BAR. "Gewinn": 45k €

Muss ich jetzt 45k€ versteuern? (von welchem Geld?) Werde ich also gezwungen BTC zu verkaufen um meine Schulden beim Fiskus zu begleichen?

Kurs ist egal, Kassenstand ist egal. Was alleinig zählt sind die Verkäufe. Beim Verkauf entsteht der Gewinn, bei sonst nichts. In diesem Beispiel entsteht also garkein Gewinn. Du musst auch nix an's Finanzamt melden.

Dieser Fall ist sehr angenehm, ab 1.2.2014 kannst du anfangen zu verkaufen wenn du willst.

Edit:

Nehmen wir weiterhin an, der Kurs wäre auf 5k€ zum 31.12. gestiegen (495k€ Gewinn stehen immer noch 100BTC und 5k€ in BAR gegenüber). Am 01.01. wird der Bitcoin gehackt oder weltweit verboten oder was auch immer. Kurs 1€/BTC. Kassenstand: 100BTC (Wert 100€) + 5k € BAR. Jetzt kann ich Privatinsolvenz anmelden da ich noch Steuerschulden von meinen 495k€ Gewinn habe. Richtig? Ich hoffe ich habe nen Denkfehler Oo

Jou, Denkfehler "falsche" (andere als ich habe) Auffassung wie Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen zu versteuern sind.

Nehme an du bist jetzt erleichtert.

Gewinn entsteht bei Veräußerung. Heisst ja auch in der Steuererklärung dann "Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften".
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Zuerst einmal: Danke für den Thread und dass du deine Erfahrungen öffentlich zur Verfügung stellst.


Mein Steuerberater kriegt von mir 4 Zahlen: Anschaffungskosten, Veräußerungserlös, Anschaffungsnebenkosten, Veräußerungsnebenkosten.

Mit Anschaffungsnebenkosten bzw. Veräußerungsnebenkosten meinst du Fees bei Börsen? Kann man auch Transaktionsgebühren verrechnen? Was ist, wenn ich für einen Teil der Coins z.B. Casascius Coins zum Preis 1,2BTC oder Honig oder sonstwas gekauft habe?


Wenn das FA prüft, dann werde ich dem Herrn Prüfer alle für eine Prüfung notwendigen informationen bereitstellen. Das gibt dann sicher auch 'nen lustigen "workshop".

Muss man da tatsächlich aktiv helfen oder reicht es, wenn man denen eine Liste aller Trades und Transaktionen auf den Tisch legt. Ok, vermutlich muss man nicht aber man möchte da es ansosnten evtl. anders ausgelegt wird  Grin

Ich wohne in Hamburg und mein Steuerberater ist in Stuttgart.

Würdest du den Namen (per PN) raus geben? Sind für mich <100km. Dürfte sich lohnen, wenn man nicht bei 0 anfangen muss. Bei mir kommt dann zwar noch der Handel mit Altcoins dazu, aber zumindest wäre ein Basiswissen gegeben.

Wobei ich mir die Frage stelle, ob es sich bei mir (für dieses Jahr) überhaupt lohnt etwas zu machen. Bin erst im Februar eingestiegen, habe also keine Coins  >1 Jahr. Ich werde vermutlich einfach alle Gewinne versteuern und dann im nächsten Jahr nach deiner Strategie mit Töpfen optimieren.


Was ich mich noch Frage:

Nehmen wir an mein gesamtes Vermögen beläuft sich auf 10k € BAR (Stand 13.01.)

am 01.02. kaufe ich 100 BTC zum Preis 50€. Kassenstand 100BTC (Wert 5k€), 5k€ BAR

Da ich kein Trader bin, mache ich nichts.

Am 31.12 wird meine Steuererklärung fällig. Kurs Liegt mittlerweile bei 500€. Kassenstand 100BTC (Wert 50k€), 5k€ BAR. "Gewinn": 45k €

Muss ich jetzt 45k€ versteuern? (von welchem Geld?) Werde ich also gezwungen BTC zu verkaufen um meine Schulden beim Fiskus zu begleichen?

Edit:

Nehmen wir weiterhin an, der Kurs wäre auf 5k€ zum 31.12. gestiegen (495k€ Gewinn stehen immer noch 100BTC und 5k€ in BAR gegenüber). Am 01.01. wird der Bitcoin gehackt oder weltweit verboten oder was auch immer. Kurs 1€/BTC. Kassenstand: 100BTC (Wert 100€) + 5k € BAR. Jetzt kann ich Privatinsolvenz anmelden da ich noch Steuerschulden von meinen 495k€ Gewinn habe. Richtig? Ich hoffe ich habe nen Denkfehler Oo

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Ich jedenfalls reiche für trades innerhalb dieses Jahres ein simple Rechnung aller Kaufdurchschnitte und aller Verkaufsdurchschnitte ein[...]

Nochmal zur verdeutlichung: Du machst:

gewinn = summe_verkäufe( * ) - summe_käufe( * )

?

Aber was ist wenn du weniger verkauft hast als gekauft? Dann darfst du ja die Anschaffungskosten ("summe_käufe") nich abziehen. Nur die Anschaffungskosten der coins die du wieder veräußert hast zählen ja, oder? Wie machst du das genau?
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Dann möchte ich generell, daß die ältesten dieser coins als allerletzte angefasst werden (sodass am ende möglichst alte coins übrigbleiben). Die generell zu verfolgende Strategie hiesse hier LIFO (Last In First Out).

Sollte am Ende des Jahres kein Coin übrigbleiben, ist die ganze Rechnerei eh für die Katz'

Ich jedenfalls reiche für trades innerhalb dieses Jahres ein simple Rechnung aller Kaufdurchschnitte und aller Verkaufsdurchschnitte ein und stelle fest daß die ältesten Coins "noch da" sind.

Ja das geht. Bei mir ging's leider nicht (bzw. hätte zu sehr schlechtem Ergebniss geführt), weil ich bei einer solchen Betrachtungsweise (alle coins werden als 1 großes Depot betrachtet, darüber macht man lifo) niemals alte coins übrig gehabt hätte wegen exzessiver Traderei teilweise mit bot auf mtGox. Da dreht man schnell mal alle coins 10 mal um pro Jahr. Besser es sind dann nur diejenigen im "Depot mtGox" und die im "Privat-Depot" bleiben schön brav liegen und setzen graue Haare an.

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